Teilzonenplan Rank

Land-use plan · Schwellbrunn

Document

Number
RRB-20009-155
Kind
Land-use plan
Commune
Schwellbrunn
Canton
Appenzell Ausserrhoden
Level
Communal
Approved by
Regierungsrat
Adopted
Mar 10, 2009
In force since
Mar 10, 2009

Map

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Text

ffi-

| APPenzell Ausserrhoden

Protokoll des

10. März 2009

Regierungsrates

L.

RRB-2009-1 55

Gemeinde Schwellbrunn: Teilzonenplan Rank; Genehrnigung

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A. Ausgangslage 1 . Mit Schreiben

der Gemeindekanzlei vom 18. Februar 2009 wird um die Genehmigung des obengenannten

Planungsinstrumentes durch den Regierungsrat nachgesucht.

2. Das Gebiet Rank (Grundstück Nr. 4 und 73) liegt ausgangs Schwellbrunn an der Staatsstrasse Schwellbrunn - Schönengrund (Nr. 39). Südlich wird das Gebiet begrenzt durch die Staatsstrasse, nördlich durch Wald, westlich durch Landwirtschaftsgebiet und östlich grenzt es an die Kernzone. Südlich und südöstlich über der Staatsstrasse befindet sich Wald bzw. Landwirtschaftszone sowie eine Wohn- und Gewerbezone WG2. 3. Das Gebiet ist heute der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen (vgl. Zonenplan der Gemeinde Schwellbrunn, vom Regierungsrat genehmigt am B. August '1995). Auf der Parz. Nr. 73 befindet sich das Schulhaus Rank. Das Schulhaus wird heute als solches nicht mehr genutzt. Mit der Zonenplananpassung soll

darauf reagiert und eine andere Nutzung ermöglicht werden. ln Anlehnung an die südöstlich angrenzende Wohn- und Gewerbezone WG2 soll das Gebiet mit einer Fläche von ca. 3'430m2 der Wohn- und Gewerbezone WG3 zugewiesen werden.

4. Gemäss aktuellem, heute rechtskräftigem kommunalen Richtplan (vom Regierungsrat genehmigt am 8. August 1995) liegt das Gebiet in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Der Nutzungshinweis N8 im Bericht zum Gemeinderichtplan bestimmt als Festsetzung: ,,Umzonung in Zone K oder WG, wenn Gebäude für schulische oder andere öffentliche Zwecke nicht mehr benötigt werden." 5. Zur Zeil ist der Gemeinderichtplan Teil Nutzung in Überarbeitung. Die Vorprüfung des revidierten Gemeinderichtplans ist abgeschlossen. Die Richtplanrevision ist noch nicht genehmigt. Der geänderte Richtplan ist somit noch nicht behördenverbindlich. Der Entwurf des geänderten Richtplans sieht im Gebiet Rank eine Wohn- und Gewerbezone niedriger Dichte vor, was einer Wohn- und Gewerbezone WG1 bzw. WG2 entspricht. Nach revidiertem Richtplantext istfolgende Festlegung beabsichtigt (N7): ,,Umzonung ehemaliges Schulhaus lm Rank in die Wohn- und Gewerbezone."

6. Die Gefahrenkarte weist innerhalb des Gefahrenkartenperimeters einen Teil des Gebietes als Gebiet mit mittlerer bzw. geringer Gefährdung ,,Rutschungen und Hangmuren" aus..Die mittlere Gefährdung betrifft vornehmlich die Kantonsstrasse.

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7. Durch das Gebiet verläuft ein eingedoltes Gewässer (Koordinaten: 736'603 1245'891, Seitenbach Wissbach).

L Die im Rahmen des Vorprüfungsberichts verlangten Anderungen wurden berücksichtigt 9. Der Teilzonenplan Rank wurde am 15. Oktober 2008 vom Gemeinderat erlassen. 10. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 29. Oktober 2008 bis 29. November 2008. Während dieser Zeit sind keine Einsprachen eingegangen. 1 1. Der Teilzonenplan

wurde am 8. Februar 2009 von der Einwohnergemeinde Schwellbrunn an der Urne

angenommen. 12. Gemäss Art. 49 Abs. 2 BauG sind Zonenpläne dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese wird erteilt, wenn der Plan den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspricht und

nicht als unzweckmässig erscheint.

B. Erwägungen '1. Rechtliches Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721 .1 )

sind erfüllt.

2. SachbezogeneErwägungen a.) Mit der Umzonung wird für das nicht mehr benötigte Schulhaus und das umliegende Gelände eine andere Nutzung ermöglicht. Die vorgesehene Zuweisung des topografisch unterhalb der Kantonsstrasse gelegenen Grundstückes zur Wohn- und Gewerbezone steht nicht im Widerspruch zur Zonenart südlich der Kantonsstrasse WG2) oder der Erscheinung als Ortseingang. Mit der Umzonung ist keine wesentliche Erhöhung der Einwohnerkapazität verbunden. b.) Entlang des eingedolten Gewässers wurde eine Grünzone mit der Zweckbezeichnung Schutz ausgeschieden. c.) Aufgrund der beabsichtigten Nutzung (künstlerische Kurse mit Gastronomie) ist die vorhandene Erschlies-

sung hinreichend. d.) Aufgrund der Vorprüfung wurde die Gefahrensituation und die möglichen Auswirkungen mit dem Oberforstamt erörtert, Die vorgesehene Anderung des Zonenzweckes steht in keinem ersichtlichen Widerspruch zur Ge-

fahrensituation. Das Erarbeiten eines Sondernutzungsplanes ist nicht notwendig. e.) Aufgrund der Recht- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden Teilzonen-

planes erteilt werden.

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C. Eeschlnss des Regierungsrates 1. Der Teilzonenplan Rank wird genehmigt (Art. 49 Abs. 2 BauG). 2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. '1200.00 erhoben Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht von Appenzell A.Rh. (Funfeckpalast, Postfach 161 , 9043 Trogen) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde beizulegen.

Amtsblatt

Auszug an

Departement Bau und Umwelt Departementssekretariat Bau und Umwelt Baukoordinationsdienst (1 Expl. Teilzonenplan mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt ('1 Expl. Teilzonenplan mit Genehmigungsvermerk) Gemeinderat Schwellbrunn (restl. Expl. Teilzonenplan mit Genehmigungsvermerk)

lm

des Regierungsrates:

Martin Birchler, Ratsehreiber

Versandt am 13. März 2009

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