Teilzonenplan Parz. Nr. 187 (Schulpärkli "Löwen")
Nutzungsplan · Rehetobel
Dokument
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Rehetobel
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 26.06.2001
- In Kraft seit
- 26.06.2001
Karte
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Dateien
CH73_13_GE_Teilzonenplan Schulpärkli Löwen Parz. Nr. 187.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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Protokoll des Regierungsrates
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26. Juni 2001
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Gemeinde Rehetobel: Teilzonenplan Parz. Nr. 187 (Schulpärkli "Löwen"); Genehmigung A. Einleitung Der Gemeinderat Rehetobel ersucht mit Protokollauszug vom 8. Mai 2001 den Regierungsrat, den Teilzonenplan Paz. Nr. 187 zu genehmigen. B. Ausgangslage
Die Gemeinde möchte die Sicherheit der Bushaltestelle durch die Anordnung eines Trottoirs auf der westlichen Strassenseite verbessern und Parkplätze für die nahe gelegene Schule schaffen. Die Parkierungsanlage soll mit den Parkplätzen des Gasthauses Löwen kombiniert werden, was den Anteil der Verkehrsfläche reduziert.
Das von diesen Vorhaben betroffene Grundstück gehört der Gemeinde Rehetobel und wurde der Grünzone zugewiesen. Es dient heute vonrviegend als Spielplatz. Nun ist vorgesehen, den von den Zweckänderungen (Trottoir und Parkplätze) betroffenen Teil über 160 m2 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zuzuweisen. Das Planungsamt hat das Vorhaben im Vorprüfungsbericht vom 8. September 2000 im zustimmenden Sinne beurteilt. G. Erwägungen
Der Teilzonenplan wurde durch den Gemeinderat nach dem Verfahren für geringfügige Anderungen gemäss Art. 51 Abs. 3 EG zum RPG behandelt. Die betroffenen Eigentümer wurden persönlich angeschrieben und der Teilzonenplan zusätzlich zusammen mit dem Bauprojekt vom 3. Dezember 2000 bis 3. Januar 2001 öffentlich aufgelegt. Von den drei eingegangenen Einsprachen konnten deren 2 gütlich bereinigt werden. Die dritte Einsprache wurde vom Gemeinderat abgewiesen. Dieser Entscheid wurde an den Regierungsrat weitergezogen, der den Rekurs in der Folge ebenfalls abwies. Der Teilzonenplan wurde vom Gemeinderat am 26. April 2001 erlassen. Aufgrund des vereinfachten Verfahrens ist keine Volksabstimmung notwendig. Die Recht- und Zweckmässigkeit ist gegeben. D. Beschluss des Regierungsrates
1. Der Teilzonenplan Paz. Nr. 187 (Schulpärkli ,,Löwen") wird genehmigt
2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 500.- erhoben.
-23. Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit seiner Zustellung schriftlich Beschwerde an das Venrvaltungsgericht, 9043 Trogen, erhoben werden (Art. I Abs. 1 lit. a Gesetz über die Venrualtungsgerichtsbarkeit,, VwGerG; bGS 143.6). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine kuze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Amtsblatt.
Auszug an
Baudirektion Sekretariat Baudirektion *) Kantonales Planungsamt *) Gemeinderat Rehetobel **) *) **)
1 Expl. mit Genehmigungsvermerk 1 Expl. mit Genehmigungsvermerk, Rechnung
Im Auftrag des Regierungsrates Der Ratschreiber:
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Versandt am
2 9. Juni 2001
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Rechtsgrundlagen
bGS 721.1 · Baugesetz · Kanton
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund