Quartierplan Ädelswil

Land-use plan · Schwellbrunn

Document

Kind
Land-use plan
Commune
Schwellbrunn
Canton
Appenzell Ausserrhoden
Level
Communal
Approved by
Regierungsrat
Adopted
Feb 9, 1999
In force since
Feb 9, 1999

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Schwellbrunn with its building zones.Open the full map

Files

CH73_03_GE_Quartierplan Ädelswil.pdfOpen in a new tab

Text

Protokoll des Regierungsrates

1

flUIIIIHIHUUIII1IIIIII:.IHUUHHUIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII1IIIIIIIIIIIII1II 8. Februar 1 eee

L.

Gemeinde Schwellbrunn: Quartierplan Ädeiswil; Genehmigung

Dem Bericht der Baudirektion vom 4. Februar 1999 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 16. Dezember 1998 ersucht der Gemeinderat Schwellbrunn um die regierungsrätliche Genehmigung des Quartierplanes Ädelswil. Sachlage

1. Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Betriebserweiterung hat der Gemeinderat einen Teilzonenpian Ädeiswil erlassen. Die dort ausgeschiedene Bauzone enthält auch eine Quartierplanpflicht, welcher der Gemeinderat mit vorliegendem Plan nachkommt. 2. Der Quartierplan bezweckt die Ermöglichung von Neubauten für industrielle Masttierbetriebe sowie die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Erschliessung des hinterliegenden Gebietes, unter Berücksichtigung der Interessen des Waldes, des Gewässers mit Ufergehölz und der Einordnung ins Landschaftsbild. 3. Der Quartierplan wurde dem Planungsamt zur Vorprüfung eingereicht. Mit Schreiben vom 19. Juni 1998 hat dieses mit einigen Anmerkungen in positivem Sinne Stellung genommen. Der Quartierplan ist vom 19. August bis 19. September 1998 öffentlich aufgelegen. Während dieser Frist ist eine Einsprache der Gemeinde Herisau eingegangen. Im Rahmen einer Einigungsverhandlung hat man sich auf einen Einbezug der eingezonten Liegenschaften in den Perimeter bei einer allfälligen Strassenkorrektion auf Gebiet der Gemeinde Herisau geeinigt. Gemäss Art. 6 Baureglement der Gemeinde Schwellbrunn ist für den Erlass von Sondernutzungsplänen der Gemeinderat zuständig. Erwägungen 1.

Formelles

Show the full text

Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 47 ff. EG zum RPG (bGS 721.1) sind erfüllt.

-2-

2.

Materielles

II!

![*]tf

SI

ll'i.iii

iliL[c]i.

=0 Die Baudirektion stellt, gestützt auf Art. 6 Abs. I und Art. 50 Abs. 3 des EG zum RPG (bGS 721.1) folgenden Antrag: 1. Der auf dem leilzonenplan Ädelswil basierende gleichnamige Quartierplan sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 200.-- zu erheben.

Beschluss:

Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.

Amtsblatt.

Auszug an:

Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle fur Baugesuche * Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Schwellbrunn ** *)

I Expl. Quartierplan mit Genehmigungsvermerk und Erläuterungsbericht **) 2 Expl. Quartierplan mit Genehmigungsvermerk, Erläuterungsbericht, Rechnung

Im Auftrag des Regierungsrafes Der Rafschreiben

Versandt am 1

2. Feb.