Quartierplan Kapf

Nutzungsplan · Lutzenberg

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Lutzenberg
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
26.08.1980
In Kraft seit
26.08.1980

Karte

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Text

Protokoll des Regierungsrates von AppenzeU A.Rhm 26. Aucust 1980 I.

Gemeinde Lutzenberg; Genehmigung des Quartierplanes Kapf (Vgl. Trakt. Nr. 830 vom 22. April 1980) Dem Bericht der Baudirektion vom 15. August 1980 ist zu entneh­ men: Mit Beschluss vom 27. Juni 1980 beantragt der Gemeinderat Lutzen­ berg die Genehmigung des Quartierplanes Kapf. Gemjss Teilbebauungsplan Kapf liegt das Quartierplangebiet in der \'lohnzone W 1.1 und in der Landschaftsschutzzone F. Aufgrund von Art. 15 der Bauordnung ist der Gemeinderat fUr den Erlass von Quartierpllinen zustUndig. Die öffentlicl1e Auflage er­ folgte nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 1. Oktober 1979 gleich­ zeitig mit dem Teilbebauungsplan Kapf vorn 5. Oktober bis 4. No­ vember 1979. Das Einsprache- und Rekursverfahren Welitsch wurJe mit dem Regierungsratsbeschluss vom 22. April 1980 abgescl1loo­ sen. In diesem Entscheid wird festgeholten, dass die vorliegende Planung die Interessen des Landschafts- und Au8sichtsscl1utzes berücksichtigt und die im frUberen Rekurcentscheid vorn 3. Okto­ ber 1978 umschriebenen Zielsetzungen erreicht werden. Der Quartierplan regelt mit den dazugehörenden Sonderbauvor­ schriften die Ueberbauung sowie die Erscl1liessung. Der Aussichts­ scl1utz wird gew�hrleistet durch Höhenbeschrlinkungslinien, die weder von Bauten noch von Bepflanzungen überschritten werden dür­ fen. Die Vorschriften über Dachform und Farben bewirken eine einheitliche Ueberbauung. Die Erschliessung der Parzelle Nr. 754 kann teilweise von der Staatsstrasse über die bestehende Einfahrt des Hauses auf Par­ zelle Nr. 776 und teilweise über die neue Erschliessungsstrasse erfolgen. Das Baugebiet B oberhalb der Kirche ist rückwärtig zu erschliessen. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 und Art. 124 Abs. 3 EG zum ZGB be­ antragt die B8udirektion, der Quartierplan Kapf der Gemeinde Lutzenberg sei zu genehn1igen. Beschluss: Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.

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Auszug an

Landammannamt Baudirektion Kant. Planungsamt (2 Expl.); Beilage: Quartlerplan mit Genehmigungsvermerk Kant. Bauverwaltung (4 Expl.); Deilage: Quartierplon mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Lutzenberg; Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk

tm Auftrag des Regierungsrates Der F?afschrniber.,