Teilzonenplan Schönenbüel-Flecken

Land-use plan · Speicher

Document

Kind
Land-use plan
Commune
Speicher
Canton
Appenzell Ausserrhoden
Level
Communal
Approved by
Regierungsrat
Adopted
May 13, 2014
In force since
May 13, 2014

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APPenzell Ausserrhoden

Protokoll des Regierungsrates

13. Mai 2014

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Gemeinde Speicher: Teilzonenplan Schönenbüel - Flecken; Genehmigung

A. Ausgangslage 1. Mit Schreiben der Gemeindeverwaltung Speicher vom 13. Februar 2014, wird um die Genehmigung des

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Teilzonenplanes Schönenbuel-Flecken durch den Regierungsrat nachgesucht. 2. Das Planungsgebiet liegt etwas ausserhalb des iiberbauten Siedlungsgebietes nordöstlich des Zentrums Speichers. Es handelt sich dabei um die Häusergruppen Flecken und Schönenbüel. Beide Häusergruppen liegen in der Bauzone (Schönenbtrel: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE; Flecken: Zone für öffentliche Bauten und Anlage OE und Gewerbezone GE l) und sind allseitig von der Landwirtschaftszone umgeben. 3. Der Weiler Schönenbüel besteht aus dem gemeindeeigenen Landwirtschaftsbetrieb Schönenbüel und dem ehemaligen Altersheim Schönenbüel, das heute im Baurecht vergeben ist und als Hotel gef{ihrt wird. Sowohl

filr den Landwirtschaftsbetrieb wie auch filr den Hotelbetrieb ist aufgrund der heutigen Zonenzuweisung die Zonenkonformität nicht gegeben. Der Pächter des Landwirtschaftsbetriebes wohnt im ca. 300m entfernten Weiler Flecken im sogenannten Pächterhaus Assek. Nr. 262 (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen).

4. lm Flecken befindet sich zudem die Liegenschaft Tanner (Paz. Nr. 417) miteinem Wohnhaus und Pferdehaltung, welche der Gewerbezone GE I zugewiesen ist. Die restliche Bauzonenfläche im Gebiet Flecken (Parzellen Nrn. 418 und 1430) sind der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Mit Ausnahme der Grtlngutsammelstelle wird das Areal nicht mehr fiir öffentliche Zwecke benötigt und entsprechend landwirtschaftlich genutzt. 5. Der kommunale Richtplanbeschluss S 8.3.1 zum Gebiet Schönenbüel verlangt, dass im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Umnutzung der ehemaligen Altersheimliegenschaft eine Umzonung in eine andere Bauzone in Betracht gezogen wird. 6. Mit Ausnahme der Pazelle Nr. 417 befinden sich alle von der Zonenplanänderung betroffenen Grundstticke im Eigentum der Gemeinde. 7. Die Gemeinde beabsichtigt, ftir den Pächter unmittelbar bei den bestehenden Ökonomiebauten im Gebiet Schönenbüel ein neues Betriebsleitenryohnhaus zu realisieren. Dadurch kann die rationellere Bewirtschaftung des Betriebes sichergestellt werden. Gleichzeitig soll das sich in einem schlechten baulichen Zustand befindliche alte Pächterhaus veräussert werden. Dazu muss die Möglichkeit zum Abbruch oder zur Renovation gegeben sein.

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8. Die genannten Vorhaben und die heutigen Nutzungen im Planungsgebiet (Landwirtschaftsbetrieb, Hotelbetrieb, bestehenden Pächterhaus) entsprechen nicht dem Zweck der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE. Mit vorliegendem Planungsinstrument wir die Zonierung entsprechend bereinigt und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. 9. Die Prüfung der Machbarkeit der beabsichtigten Bauvorhaben wurde im Rahmen von zwei Bauermittlungsgesuchen geprüft. lm Rahmen der Bauermittlungsentscheide BKD Nrn. 2011-0023 und 201 1-0024 konnte das Planungsamt für den Neubau eines Betriebsleitenryohnhauses sowie für die Sanierung resp. den Abbruch und Wiederaufbau des ehemaligen Pächterhauses eine raumplanerische Bewilligung in Aussicht stellen. 10. Der Teilzonenplan wurde dem Vorprijfungsverfahren unteaogen. 1

1. Der Gemeinderat erliess den Teilzonenplan am 4. Dezember 2013.

12. Der Teilzonenplan wurde vom 8. März bis 8. April 2013 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist sind

keine Einsprachen eingegangen. 1

3. ln der Abstimmung vom 9. Februar 2014 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Speicher dem Teil-

zonenplan Schönenbuel - Flecken mit 1259 JA zu 581 NEIN zugestimmt.

14. Gemäss Art. 49 Abs. 2 BauG sind Zonenpläne dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten.

Diese wird erteilt, wenn der Plan den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspricht und nicht als unzweckmässig erscheint.

B. Erwägungen 1. Die formellen Voraussetzungen frlr eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. BauG (bGS 721.1) sind erfitllt.

2. Mit der beabsichtigten Bereinigung der Zonierung im Gebiet Schönenbüel kommen sämtliche Bauten und Anlagen, die dem Landwirtschaftsbetrieb zuzuordnen sind, neu in der Landwirtschaftszone zu liegen. Zudem wird das ehemalige Altersheim, das heute als Hotel genutzt wird, neu der Kurzone zugewiesen Mit dieser Anderung wird die Zonierung auf die tatsächlichen Gegebenheiten abgestimmt. Zur Gewährleistung der Entflechtung der betrieblichen Abläufe wird auf der Nordwestseite des Hotels ein ca. 14m breiter Streifen (ca. 850m2) neu der Kurzone zugewiesen. Dies ermöglicht die Realisierung einer getrennten Zufahrt. lm südöstlichen Bereich wird ein ca.7m breiter Streifen (ca.275m2) neu der Landwirtschaftszone zugewiesen. Das Gebäude Assek. Nr. 279, das mit der neuen Zonierung teilweise in der Landwirtschaftszone zu liegen kommt, wird abgebrochen. Die vorgesehene neue Zonierung ist zweckmässig und auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestimmt. 3. lm Gebiet Flecken wird der Teil der Pazelle 418, der gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Zone für öf-

fentliche Bauten und Anlagen zugewiesen ist, von der Gemeinde nicht mehr als Reserve benötigt. Entsprechend ist die Rllckführung dieser Teilfläche in die Landwirtschaftszone folgerichtig und zweckmässig. Von der Auszonung ist auch das ehemalige Pächterhaus Assek. Nr. 262 betroffen. Allfällige Bauvorhaben beim er-

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wähnten Gebäude haben künftig die Vorschriften ftir Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone gemäss Art.

24 RPG einzuhalten. ln diesem Zusammenhang wird auf den bereits erwähnten Bauermittlungsentscheid BKD Nr. 2011-0024 venruiesen. Fitr die Pazelle Nr. 1430, auf der die Grüngutentsorgung der Gemeinde Speicher stattfindet, drängt sich keine Zonenänderung auf. lm nordöstlichen Bereich wird die Bauzonengrenze an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Dies drängt sich auf, weil einzelne, bestehende Bauten und Anlagen der Liegenschaft Tanner (Pazelle Nr. 417) teilweise in der heute rechtskräftigen Landwirtschaftszone liegen. Die neue Bauzonenfläche wird mit einer flächengleichen Umzonung in die Grrlnzone GRi (Zweck Freihaltung) kompensiert. Dadurch kann zum sädöstlich angrenzenden Wald ein Puffer realisiert werden. 4. Von der Zonenplanänderung ist eine Gesamtfläche von 1 0'149m2 betroffen (Gebiet Schönenbüel 6'126m2 , Gebiet Flecken 4'023m2). Die vorgenommenen Ein- und Umzonungen werden durch gleichzeitige Auszonungen kompensiert. Es kann festgestellt werden, dass sich die in den Gebieten Schönenbüel und Flecken vor-

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handenen Bauzonenflächen klJnftig um ca. 3'800m2 reduzieren wird, was auf Grund der lnsellage aus raumplanerischer Sicht zu begrüssen ist. Damit stehen diese 3'800m2 als Kompensationsfläche fitr Neueinzonungen zur Verfügung. 5. Aufgrund der Recht- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden Teilzonen-

planes erteilt werden.

C. Beschluss des Regierungsrates 1. Der Teilzonenplan Schönenbirel-Flecken wird genehmigt (Art. 3 und Art. 48 BauG) 2. Fur die Genehmigung wird keine Gebühr erhoben. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich Beschwerde erhoben werden beim Obergericht von AppenzellAusserrhoden, venaraltungsrechtliche Abteilung, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Der angefochtene Entscheid und soweit möglich auch die Beweismittel sind der Beschwerde beizulegen.

Amtsblatt

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APPenzell Ausserrhoden

Auszug an

Departement Bau und Umwelt Departementssekretariat Bau und Umwelt Baukoordinationsdienst (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk) Planungsamt (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk) Gemeinderat Speicher (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk)

lm Auftrag des

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Roger Nobs, Ratschreiber

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Versandt am 16. Mai2014

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