Quartierplan Bleicheli

Nutzungsplan · Bühler

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Bühler
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
14.01.1992
In Kraft seit
14.01.1992

Karte

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Text

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h11n111l Protokoll des Regierungsrates

Kanton Appenzell A.Rh. 14. Januar 1992 L.

Gemeinde Bühler: Quartierplan Bleicheli; Genehmigung

Dem Bericht der Baudirektion vom 19. Dezember 1991 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 1. Oktober 1991 ersucht der Gemeinderat Bühler um Genehmigung des Quartierplanes Bleicheli. Dieser bezweckt eine gute, ins Orts- und Landschaftsbild eingepasste Ueberbauung und eine zweckmässige Erschliessung des Gebietes Bleicheli. Dieses Ziel wird im wesentlichen mit · einer Baulinie entlang des bestehenden Strässchens, mit der Festlegung der Firstrichtung der künftigen Bauten und mit Gestaltungsvorschriften bezüglich Dachneigung, Material- und Farbwahl sowie Umgebung erreicht. Der Quartierplan liegt im Bereich der Grundwasserschutzzone Herrmoos; er ist auf das Schutzzonenreglement Herrmoos abgestimmt. Das in der Vorprüfung formulierte Anliegen, dass die Erschliessung für den Fahrverkehr ausschliesslich aus östlicher Richtung erfolgen soll, um damit das Gefährdungspotential bei der Grundwasserschutzzone Herrmoos (Schutzzone S2) zur reduzieren, fand keine Unterstützung beim Gemeinderat Bühler. Eine solche Regelung sei unrealistisch und gegenüber der Schule unzumutbar. Somit verbleibt noch die Möglichkeit der Verhängung verkehrpolizeilicher Anordnungen. Diese betreffen Gebiete aUsserhalb des Quartierplanperimeters und können, da sie nicht baulicher Natur sind, nicht im Quartierplan verfügt werden. Deshalb sollte in einem separaten Verfahren das Gefährdungspotential bei der Grundwasserschutzzone Herrmoos mit verkehrspolizeiliehen Massnahmen soweit als möglich reduziert werden. Formelles Der aufgrund der Vorprüfung bereinigte Quartierplan Bleicheli ist am 8. Juli 1991 vom Gemeinderat Bühler erlassen worden. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 16. August bis 17. September 1991. Gegen den Quartierplan ist keine Einsprache eingegangen. Hingegen wurde eine Eingabe mit

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der Bedeutung eines kritischen Hinweises eingereicht, die der Gemeinderat am 21. Oktober 1991 beantwortete. Nach Art. 52 des Baureglementes der Gemeinde Bühler ist für den Erlass und die Annahme von Quartierplänen der Gemeinderat zuständig. Materielles Die Baudirektion prüft Sondernutzungspläne gestützt auf Art. 50 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 39 ff. EG zum RPG. Der Quartierplan Bleicheli ist zweckmässig und vermag die ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen. Gestützt auf Art. 6 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG sowie Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren wird beschlossen: 1. Der Quartierplan .B leicheli (Plan Nr. tum 8. August 1991) wird genehmigt.

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2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 300.-- erhoben.

Amtsblatt (Ziffer 1).

Auszug an

Baudirektion Sekretariat Baudirektion (4 Expl.)* Kantonales Planungsamt (2 Expl.)* Gemeinderat Bühler (2 Expl)** · *Beilage: 1 E.xpl. des Quartierplanes mit Genehmigungsvermerk ** 1 Expl. des Quartieplanes mit Genehmigungsvermerk, Rechnung

Im Aullr•§ des ~1erurt§§F81@S Versandt am

~ 7. Jan. 1992

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