11/QP/9/0_Quartierplan 8 Gebiet Weihermatten östlich des Birsig

Baulinien · Binningen

Dokument

Nummer
1839
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Binningen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
15.09.1998
In Kraft seit
15.09.1998

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Binningen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

RRB_1839_19980915_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1839 vom 15. September 1998

Gemeinde Binningen, Quartierplanvorschriften Nr. 8, Gebiet Weihermatten, östlich des Birsig, Bau- und Strassenlinie Untere Schlossgasse

A. Der Einwohnerrat Binningen hat am 8. Mai 1995 folgende Planungsgrundlagen beschlossen:

- Quartierplanvorschriften „Nr. 8, Gebiet Weihermatten östlich des Birsig“, bestehend aus - Quartierplanreglement - Plan Nr. QP 8/10 (Situationsplan 1:200) - Plan Nr. QP 8/11 (Schnitte 1:200) - Plan Nr. QP 8/12 (Vorprojektplan 1:200) - Modell 1:500 als Richtlinie für die kubische Gestaltung — Bau- und Strassenlinie „Untere Schlossgasse“

B. Die öffentliche Planauflage fand vom 6. Juni 1995 bis 6. Juli 1995 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 22 vom 1. Juni 1995 und im Binninger-Anzeiger Nr. 20 vom 1. Juni 1995 bekanntgegeben. Die auswärtigen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief (Postquittung vom 1. Juni 1995) benachrichtigt. Während der Auflagefrist sind folgende Einsprachen eingegangen:

ee) >. Ip

Ganzen Text zeigen

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verständigungsverhandlungen konnte vorerst keine Einigung erzielt werden.

C. Mit Schreiben vom 27. November 1997 unterbreitet der Gemeinderat Binningen die Quartierplanvorschriften sowie die Bau- und Strassenlinien zur regierungsrätlichen Genehmigung und ersucht um Abweisung der unerledigten Einsprachen.

Nach dem Tode der beiden Einsprecher im September 1995 ) bzw. Oktober 1996 ) <foisten weitere Verhandlungen mit den Erben. Dies führte zum Rückzug der Einsprache EEE (Schreiben N vom 18. Dezember 1997) und der Einsprache von (Schreiben von vom 21.

August 1998).

D. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihrer Sitzung vom 3. November 1993 hat diese

Kommission die vorliegende Quartierplanung behandelt. Das Resultat der Kommissionsberatung wurde dem Gemeinderat Binningen durch die federführende Dienststelle (Amt für Orts- und Regionalplanung) bekanntgegeben.

Im weiteren hat die Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Es bleibt lediglich darauf hinzuweisen, dass die „neue Gewässerbaulinie“ im Plan Bau- und Strassenlinie Untere Schlossgasse lediglich orientierenden Charakter hat. Die rechtsverbindliche Festlegung dieser Gewässerbaulinie erfolgt durch den Kanton in einen separaten Verfahren. Für weitere Einzelheiten wird auf den Planungsbericht und die übrigen Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf 8 3 Absatz 2 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 beschliesst der Regierungsrat folgendes:

:/1: 1. Die vom Einwohnerrat Binningen am 8. Mai 1995 beschlossenen Quartierplanvorschriften Nr. 8, Gebiet Weihermatten, östlich des Birsig sowie die Bau- und Strassenlinie Untere Schlossgasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 11/QR/9/O (Quartierplanreglement), 11/QP/9/O und 11/ZPS/1/27 (Situationsplan 1:200, Schnitte 1:200, Vorprojektplan 1:200) sowie 11/BSP/64/0 (Bau- und Strassenlinienplan) versehenen Exemplare des Reglementes und der Pläne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Binningen, 4102 Binningen

- Bauverwaltung Binningen, 4102 Binnigen

- Gass+Hafner, Architekten SIA, Gellertpark 12, 4020 Basel - Kreisgeometerbüro Binningen, Weihermattstrasse 2, 4102 Binningen - Landeskanzlei (Publikation)

- Amt für Liegenschaftsverkehr

- Bauinspektorat

- Tiefbauamt (2, P+W)

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Amt für Orts- und Regionalplanung (9) ()

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Rechtsmittelbeiehrungen:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Die angefochtene Verfügung oder der angefochtene Entscheid ist der

Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.

Gegen diesen kommunalen Erlass oder Plan kann zur Überprüfung der Verfassungsmässigkeit innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verfassungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vier Ausfertigungen einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen.

Beschwerdeberechtigt sind nur Personen, die sich bereits am Einsprache- oder Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat beteiligt haben.

Der Landschreibers