40/BSP/76/0_BSP Hammerstrasse
Baulinien · Liestal
Dokument
- Nummer
- 1217
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Liestal
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 21.08.2007
- In Kraft seit
- 21.08.2007
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1217
vom 21. August 2007
Gemeinde Liestal, Bau- und Strassenlinienplan "Hammerstrasse" A. Der Einwohnerrat Liestal hat am 23. Mai 2007 den Bau- und Strassenlinienplan "Hammerstrasse" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Anpassung der Plangrundlage an die bestehende Situation und den heutigen Ausbauzustand. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 13. Juli 2007 unterbreitet der Stadtrat Liestal den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell-rechtlich ist dazu Folgendes zu bemerken: Im rechtsgültigen Strassennetzplan der Stadt Liestal ist die Hammerstrasse als Verbindung vom Gewerbegebiet Niederschönthal zur Rheinstrasse vorgesehen. Eine Verbindung zur Weiermattstrasse wird mittels eines Fussweges sichergestellt. Gebaut wurde die Hammerstrasse indessen nur in der Talsohle, mit einem Wendeplatz im Bereich der Parzellen Nrn. 4041, 4170 und 6015 sowie mit einer Fuss- und Radwegverbindung zur Weiermattstrasse. Die im Strassennetzplan vorgesehene Fortsetzung zur Rheinstrasse ist heute nicht mehr notwendig und wäre auch kaum realisierbar. Der zur Genehmigung vorliegende Bau- und Strassenlinienplan soll den heutigen Zustand der Hammerstrasse nun rechtlich verankern. Es wird festgestellt, dass der Bau- und Strassenlinienplan "Hammerstrasse" nicht vollumfänglich den Vorgaben im rechtsgültigen Strassennetzplan entspricht. Da er dem Strassennetzplan jedoch im Grundsatz nicht widerspricht, genehmigt der Regierungsrat den vorliegenden Bau- und Strassenlinienplan mit dem Vorbehalt, dass der Strassennetzplan im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision angepasst wird. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Der vom Einwohnerrat Liestal am 23. Mai 2007 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Hammerstrasse" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 40/BSP/76/0 (Bau- und Strassenlinienplan "Hammerstrasse") sowie 40/gBS/53/1 (Mutation Bau- und Strassenlinienplan "Weiermatt") versehenen Exemplare des Planes. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Bau- und Strassenlinienplan "Hammerstrasse (Teilstück) Gemeindegrenze Fü/Li bis Parz. Nr. 2816" (40/BSP/25/0) aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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Verteiler: Stadtrat Liestal, 4410 Liestal Schenk AG, Vermessungsbüro, Amtshausgasse 5, 4410 Liestal Landeskanzlei (Publikation) Vermessungs- und Meliorationsamt Bauinspektorat Amt für Raumplanung (6) Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin