83/BSP/9/0_Bau- und Strassenlinienplan "Ufem Hübel"

Baulinien · Nenzlingen

Dokument

Nummer
490
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Nenzlingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
09.03.2004
In Kraft seit
09.03.2004

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 490 vom 9. März 2004

Gemeinde Nenzlingen, Bau- und Strassenlinienpläne 'Ufem Hübel'

A. Der Gemeinderat Nenzlingen hat gestützt auf $ 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 11. November 2003 den Bau- und Strassenlinienplan 'Ufem Hübel' beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung der Bau- und Strassenlinien an Rütiweg und am Hübelweg.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 13. Januar 2004 unterbreitet der Gemeinderat Nenzlingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf 8 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

ı/k 1. Der vom Gemeinderat Nenzlingen am 11. November 2003 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan 'Ufem Hübel' wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.

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2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 83/BSP/9/0 (Bau- und Strassenlinienplan 'Ufem Hübel') versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Nenzlingen, 4224 Nenzlingen - Jermann Ingenieure + Geometer AG, Hauptstrasse 90, 4102 Binningen - Landeskanzlei (Publikation) - Vermessungs- und Meliorationsamt - Bauinspektorat Bauabteilung Laufen - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung (6) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der. Lanäschreiber: