Zonenreglement Landschaft

Sissach

Dokument

Nummer
62/ZRL/3/2
Gemeinde
Sissach
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
24.01.2017
In Kraft seit
07.01.2020

Karte

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Text

Nachgeführtes Reglement

Gemeinde Sissach Zonenreglement Landschaft

62/ZRL/3/2 Stand der Nachführung: RRB Nr. 10 vom 7. Januar 2020

Änderungen / Ergänzungen / Aufhebungen (chronologisch absteigend) Inv. Nr.

RRB Nr.

RRB Datum

Bemerkungen

62/ZRL/3/0

119

24.01.2017

Erstfassung

62/ZRL/3/1

863

20.06.2017

Art. 11 , 23a

62/ZRL/3/2

10

07.01.2020

Art. 11a Jermann Ingenieure + Geometer AG

Bearbeitet am: 07.02.2020 Sachbearbeiter: Simone Huwyler

Inhalt Bemerkungen ................................................................................................................................... 4 A

Allgemeines ....................................................................................................................... 5 Zweck und Geltungsbereich ................................................................................................ 5 Zoneneinteilung ................................................................................................................. 6

2.1

Grundnutzungen .......................................................................................................................... 6

2.2

Überlagernde Nutzungen ............................................................................................................ 7

B

Grundnutzungen ................................................................................................................ 8 Landwirtschaftszone .......................................................................................................... 8 Waldareal .......................................................................................................................... 9 Naturschutzzone .............................................................................................................. 10 Uferschutzzone ................................................................................................................ 11 Zone für öffentliche Werke und Anlagen ........................................................................... 12 Spezialzone Ausflugsziel Alpbad ....................................................................................... 13 Spezialzone Ausflugsziel Sissacher Flue ............................................................................. 13 Sammelparkplätze ........................................................................................................... 14

C

Überlagernde Nutzungen.................................................................................................. 14 Spezialzone Inertstoff-Deponie Stickrain ........................................................................... 14

11a

Spezialzone Limpert (Abbauzone) ..................................................................................... 15 Spezialzone Kompostieranlage ......................................................................................... 15 Landschaftsschutzzone ..................................................................................................... 16 Naturschutzzone im Wald................................................................................................. 17 Archäologische Schutzzone ............................................................................................... 18 Geschützte Hecken und Feldgehölze ................................................................................. 19 Geschützte Einzelbäume................................................................................................... 20 Geschützte Weiher ........................................................................................................... 20 Ökologische Vernetzungsachsen ....................................................................................... 21

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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Geschützte geologische Einzelobjekte ............................................................................... 21 Geschützte Höfe ............................................................................................................... 21 Geschützte Feldscheunen ................................................................................................. 22 Geschützte Brunnenstuben und Brunnen .......................................................................... 22 23a

Geschützte Waldhütte ...................................................................................................... 22 Landschaftstypische Feldwege .......................................................................................... 23 Aussichtspunkte ............................................................................................................... 23

D

Bestimmungen allgemeiner Art ........................................................................................ 24 Spezielle Nutzungs- und Bauvorschriften .......................................................................... 24 Lärmschutz....................................................................................................................... 25 Zuständigkeiten ............................................................................................................... 25 Finanzierung, Beiträge und Abgeltungen ........................................................................... 26

E

Schlussbestimmungen ...................................................................................................... 27 Aufhebung des bisherigen Rechts ..................................................................................... 27 Rechtskraft ...................................................................................................................... 27 Anpassung der Zonenvorschriften..................................................................................... 27

F

Beschlüsse und Genehmigung........................................................................................... 28

G

Anhang ............................................................................................................................ 29

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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Bemerkungen Der Reglementstext ist rechtsverbindlich und unterliegt dem Gemeindeversammlungsbeschluss.

Der Kommentar soll dazu beitragen, den Reglementstext zu erläutern, und gibt zudem eine Interpretationshilfe. Er ist nicht rechtswirksam und unterliegt demzufolge auch nicht dem Gemeindeversammlungsbeschluss. Im Kommentar mit „Änderungen“ bezeichnete Ausführungen beziehen sich auf die Zonenvorschriften Landschaft der Gemeinde Sissach aus dem Jahr 1992. Unterstrichene Textpassagen sind aus übergeordneten Erlassen übernommen und sind nicht Bestandteil des Gemeindeversammlungsbeschlusses. Die im Kommentar erwähnten übergeordneten Erlasse sind: • • • • • • •

Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) Raumplanungsverordnung des Bundes (RPV) Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV) Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft (RBG) Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft (RBV) Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz des Kantons Basel-Landschaft (NLG) Richtplan des Kantons Basel-Landschaft (KRIP BL)

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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Nachgeführtes Reglement Reglementstext

Kommentar

Die Einwohnergemeinde Sissach erlässt gestützt auf §§ 2, 5 und 18 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 das Zonenreglement Landschaft.

A Allgemeines Zweck und Geltungsbereich 1

Die Zonenvorschriften Landschaft stimmen die Nutzung und den Schutz des Bodens ausserhalb des Baugebietes im Interesse der Bevölkerung, der Bewirtschafter, der Natur und zukünftiger Generationen aufeinander ab.

Für die Nachhaltigkeit der Entwicklung ist zentral, dass sie die heutigen und die zukünftigen Bedürfnisse der drei Bereiche Soziales (Bevölkerung etc.), Wirtschaft (Bewirtschafter etc.)

Die Ziele der Zonenvorschriften Landschaft sind insbesondere:

und Umwelt (Natur, Biodiversität

• Erhaltung und Gestaltung des ortstypischen Juralandschaftsbildes in seiner Vielfalt als Grundlage für sanfte Naherholung und Freizeit;

etc.) gleichermassen berücksichtgen.

• Sicherung von geeignetem Kulturland für die Landwirtschaft; • Schutz, Erhaltung und Förderung des Waldes in allen seinen Funktionen; • Schutz, Erhaltung und Förderung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, ihrer Lebensräume und ihrer Lebensbeziehungen; • Schutz von kulturhistorischen Objekten. 2

Die Zonenvorschriften Landschaft bestehen aus diesem Zonenreglement Landschaft, den Objektblättern im Anhang sowie dem Zonenplan Landschaft. 3

Das Landschaftsgebiet der Gemeinde Sissach umfasst alle Flächen ausserhalb des Zonenplanes Siedlung. Es gliedert sich in verschiedene Zonen der Grundnutzung. Hinzu kommen überlagernde Schutzbestimmungen.

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Reglementstext

Kommentar

Zoneneinteilung 2.1

Grundnutzungen

Im Zonenplan Landschaft sind folgende Grundnutzungen festgelegt:

Weitere, im Zonenplan zur Orientie-

      

sind:

Landwirtschaftszone Naturschutzzone Uferschutzzone Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) Spezialzone Ausflugsziel Alpbad Spezialzone Ausflugsziel Sissacher Flue Sammelparkplätze

rung dargestellte Grundnutzungen • Waldareal • Bahnareal • Geltungsbereiche Zonenplan Siedlung (Baugebiet) Die Nutzung dieser Flächen ist von der übergeordneten Gesetzgebung resp. anderen Gemeindereglementen bereits umfassend festgelegt. Änderungen: • neu: Uferschutzzone • neu: Spezialzone Alpbad • neu: Spezialzone Sissacher Flue

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Reglementstext

2.2

Kommentar

Überlagernde Nutzungen

Die Grundnutzungen sind teilweise mit folgenden Schutz- und weiteren Zonen und Objekten überlagert:

Weitere, im Zonenplan zur Orientie-

              

nen, Schutzbestimmungen und Ob-

Spezialzone Inertstoff-Deponie Strickrain Spezialzone Kompostieranlage Landschaftsschutzzone Naturschutzzone im Wald Archäologische Schutzzone Geschützte Hecken und Feldgehölze Geschützte Einzelbäume Geschützte Weiher Ökologische Vernetzungsachsen Geschützte geologische Einzelobjekte Geschützte Höfe Geschützte Feldscheunen Geschützte Brunnstuben und Brunnen Landschaftstypische Feldwege Aussichtspunkte

rung dargestellte überlagernde Zojekte sind: • Perimeter Bundesinventar der Landschaften und Natur-denkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) • Gefahrenzone Schiessanlage • Fruchtfolgeflächen • Kantonal geschütztes Naturobjekt gem. Inventar • Grundwasserschutzzone • Eignungsgebiet für Windkraftanlagen • Gewässer • Statische Waldgrenze Diese Objekte sind ebenfalls in der übergeordneten Gesetzgebung oder anderen Gemeindeerlassen bereits umfassend geregelt. Änderungen: • Aufhebung der Landschaftschonzone • neu: Spezialzone Inertstoff-Deponie Strickrain • neu: Ökologische Vernetzungsachsen

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Reglementstext

B

Kommentar

Grundnutzungen Landwirtschaftszone

1

Die Zonenkonformität der Nutzungen sowie von Bauten und Anlagen richtet sich nach den entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Erlassen.

Art. 16

RPG: 1 Landwirtschaftszonen dienen der

langfristigen Sicherung der Ernährungsbasis des Landes, der Erhaltung

2

Die bestehenden ökologisch wertvollen Strukturen wie Hecken, Feld- und Ufergehölze, Hochstammobstbäume usw. sollen erhalten und gefördert werden.

der Landschaft und des Erholungsraums oder dem ökologischen Ausgleich und sollen entsprechend ihren verschiedenen Funktionen von Überbauungen weitgehend freigehalten werden. (…) Die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone richtet sich insbesondere nach

Art. 16a und 24 ff. RPG, Art. 34-38

und 40 RPV sowie §§ 115-117 RBG. Der im Zonenplan Landschaft dargestellte Perimeter der Landwirtschaftszone steht unter Vorbehalt der dynamischen Waldgrenze. Änderungen: Neue Bestimmung zur Erhaltung und Förderung der ökologisch wertvollen Elemente der Landschaft.

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Kommentar

Waldareal Das Waldareal umfasst das als Wald geltende bestockte und unbestockte Areal. Es gelten die eidgenössischen und kantonalen Gesetze über den Wald.

Der Wald ist in seiner Fläche und seiner räumlichen Verteilung zu erhalten und als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen. Der Wald soll Schutz-, Nutz-, Wohlfahrts- sowie ökologische Funktionen erfüllen können. Die Waldwirtschaft soll gefördert und erhalten werden. Die Grundsätze der Waldnutzung sind im Waldentwicklungsplan (WEP) Sissach und Farnsberg 2012-2027 (RRB Nr. 1683 vom 22. Oktober 2013) räumlich festgelegt. Die grundeigentümerverbindliche Umsetzung erfolgt in Betriebsplänen. Die Gemeinde legt Naturschutzzonen im Wald fest. Die entsprechenden Schutzanforderungen der Gemeinde sind von dieser im Rahmen der Erarbeitung des WEP eingebracht worden. Das Waldrandkonzept Forstrevier Sissach des Amts für Wald beider Basel ist bei der Pflege der Waldränder zu berücksichtigen. Finanzielle Beiträge der Gemeinde für Pflegemassnahmen sind grundsätzlich denkbar (vgl. Ziff. 30). Da die Abgrenzung des Waldes grundsätzlich veränderlich ist, gelten alle anderen Grundnutzungen unter Vorbehalt der dynamischen Waldgrenze. Änderungen: bisher § 6

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Reglementstext

Kommentar

Naturschutzzone 1

      

Der Zonenplan Landschaft enthält folgende Naturschutzzonen:

§ 10 RBV: 1 Naturschutzzonen und Natur-

N01: Sissacher Flue N02: Hintere Fluematte N03: Oberi Hinteregg N04: Flueweg N05: Unter der Flue N07: Rebberg N09: Kernenweid

schutzeinzelobjekte bezwecken: a. die Erhaltung und Aufwertung von ökologisch, wissenschaftlich, ästhetisch oder kulturell besonders wertvollen Landschaftsteilen und -elementen. b. die Erhaltung seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenar-

2

Die wertvollen Lebensräume sind in ihrer natürlichen Vielfalt und Zusammensetzung zu erhalten und zu fördern. Die Existenz der einheimischen und standortgerechten Flora und Fauna ist sicherzustellen. Pflege- und Nutzungsmassnahmen müssen mit der Zweckbestimmung der Naturschutzzone übereinstimmen. Pflegemassnahmen, die dem Schutzzweck dienen, sowie für die Bewirtschaftung notwendige Einfriedungen sind gestattet. 3

Unzulässig sind insbesondere:

    

Bauten, Anlagen und Bodenbefestigungen; Terrainveränderungen; Lagerplätze und Materialablagerungen; Standortfremde Bepflanzungen; die Beweidung, sofern diese nicht ausdrücklich als Massnahme im entsprechenden Objektblatt aufgeführt ist;  das Pflügen, Düngen und Ausbringen von Bioziden. Davon ausgenommen sind Teile der Naturschutzzone „N07 Rebberg“ gemäss den Ergänzenden Richtlinien zum Naturschutzgebiet Rebberg der Gemeinde Sissach;  Verwendung von Mähmaschinen mit Aufbereitungsfunktion.

ten, sowie die Sicherung ihrer Lebensräume. Ergänzend zu den Naturschutzzonen werden auch überlagernde Naturschutzzonen im Wald festgelegt (vgl. Ziff. 14). Änderungen: • Verbot von Bauten, Anlagen und Bodenbefestigungen • Verbot von Lagerplätzen und Materialablagerungen • Verbot von standortfremden Bepflanzungen • Verbot von Mähmaschinen mit Aufbereitungsfunktion

4

Für die einzelnen Naturschutzzonen sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Ergänzenden Richtlinien zum Naturschutzgebiet Rebberg der Gemeinde Sissach sind zu berücksichtigen. Zur Umsetzung der Schutzziele erarbeitet der Gemeinderat in Koordination mit den kantonalen Fachstellen und den Grundeigentümern Pflegepläne. Darin werden Pflegemassnahmen, Zuständigkeit, Finanzierung und Erfolgskontrolle festgelegt.

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Kommentar

Uferschutzzone 1

Schutz- und Pflegemassnahmen müssen mit der Zweckbestimmung der Uferschutzzone übereinstimmen. 2

• • • • • •

Art. 13

RBV: Uferschutzzonen bezwecken den Schutz der Uferbereiche als Lebens-

Unzulässig sind insbesondere: Bauten, Anlagen, Bodenbefestigungen; neue Wege; Terrainveränderungen; Lagerplätze und Materialablagerungen; Standortfremde Bepflanzungen; das Pflügen, Düngen und Ausbringen von Bioziden.

räume für Pflanzen und Tiere. Weitere gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Gewässern und ihrem Begleitlebensraum finden sich in der Gewässer-schutz-, Naturschutz- und Landwirtschaftsgesetzgebung. „Ingenieurbiologische Bauweisen im

Bei angrenzendem Weidebetrieb ist die Ufervegetation durch einen Weidezaun zu schützen.

naturnahen Wasserbau“ ist eine Praxishilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).

3

Zugelassen sind zwingende wasserbauliche Massnahmen. Sie sind in ingenieurbiologischer Bauweise auszuführen.

Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung

Entlang der Gewässer ist eine standortgerechte und einheimische Vegetation mit Gehölzen bzw. Gehölzgruppen und Hochstaudenfluren zu fördern, die abschnittsweise zu pflegen sind.

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Reglementstext

Kommentar

Zone für öffentliche Werke und Anlagen 1

Die Zweckbestimmung der einzelnen Zonen ist im Zonen-plan festgelegt. Die Bauweise wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen festgelegt. 2

Die Freiflächen sind ökologisch sinnvoll zu gestalten. Für die Bepflanzung sind einheimische, standortgerechte Pflanzenarten zu verwenden.

Art. 24

RBG: 1 Zonen für öffentliche Werke und

Anlagen umfassen Gebiete, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch: a. die Gemeinwesen; b. andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; c. Inhaber staatlicher Konzessionen; d. Personen des privaten Rechts, die öffentliche Aufgaben erfüllen, benötigt werden. In OeWA-Zonen wird dem Gemeinwesen resp. Dritten, welche öffentliche Aufgaben wahrnehmen, das Enteignungsrecht gewährt (§ 77 RBG). Im Gegenzug kann auf Grund der Nutzungsbeschränkung auch der Eigentümer eine Enteignung verlangen (sog. Heimschlagsrecht, § 80 RBG). Änderungen: bisher § 7

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Kommentar

Spezialzone Ausflugsziel Alpbad 1

Die Spezialzone Ausflugsziel Alpbad dient dem Erhalt des Alpbads als Ausflugsziel und Restaurationsbetrieb. Bauten und Anlagen sind gestattet, wenn sie:  dem obengenannten Zweck des Ausflugsbetriebes, der Nutzung

der Mineralquelle, einer landwirtschaftlichen Nutzung oder den dortigen Bewohnern dienen;  der Öffentlichkeit offenstehen;  die Schutzziele angrenzender Zonen und Objekte nicht beeinträchtigen und  sich gut in das Gelände integrieren.

Art. 28

RBG: 1 Spezialzonen umfassen Gebiete, die einer besonderen Nutzung dienen. (…) KRIP BL: Ausflugsziele im Jura dienen in erster Linie als Verpflegungsmöglichkeiten in einem Wandergebiet. Sie können Bauten und Anlagen für den Ausflugsbetrieb umfassen. Bauten und Anlagen müssen der Öffentlichkeit

2

Die bestehenden Wohnungen dürfen unterhalten und angemessen erneuert werden.

offenstehen und einem regionalen Bedarf entsprechen. Voraussetzung für die Bewilligung von Bauten und Anlagen ist die Ausweisung einer Spezialzone gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz. Die Mineralquelle soll massvollen Nutzungen wie Brunnen, Kneipanlagen o.ä. offenstehen. Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung (bisher Landwirtschaftszone)

Spezialzone Ausflugsziel Sissacher Flue Die Spezialzone Ausflugsziel Sissacher Flue dient dem Erhalt der Bergwirtschaft Sissacher Flue als Ausflugsziel und Restaurationsbetrieb. Bauten und Anlagen sind gestattet, wenn sie:  dem obengenannten Zweck des Ausflugsbetriebes dienen;  der Öffentlichkeit offenstehen;  die Schutzziele angrenzender Zonen und Objekte nicht beein-

trächtigen und  sich gut in das Gelände integrieren.

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Art. 28

RBG: 1 Spezialzonen umfassen Gebiete, die

einer besonderen Nutzung dienen. (…) Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung (bisher Landwirtschaftszone)

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Kommentar

Sammelparkplätze 1

Die Erstellung und der Betrieb von Sammelparkplätzen ausserhalb des Baugebietes ist nur an den im Zonenplan Landschaft festgelegten Flächen gestattet.

Änderungen: bisher § 8

2

Die Parkieranlagen dürfen nicht mit einem Hartbelag versehen werden und haben sich ins Landschaftsbild einzufügen. 3

Die Parkplätze und deren Umgebung dürfen nicht mit Erholungseinrichtungen und touristischen Anlagen ausgerüstet werden. Die Lagerung von Gütern und Material sowie die Dauerparkierung von Fahrzeugen sind nicht zulässig.

C

Überlagernde Nutzungen

Spezialzone Inertstoff-Deponie Stickrain1 1

Diese Zone dient dem Betrieb einer Inertstoff-Deponie. Zugelassen sind die für den Betrieb notwendigen Anlagen und Einrichtungen. 2

Die Bedingungen für die Rodung und Wiederaufforstung des Geländes sowie die Durchführung der Ersatzmassnahmen werden im Rahmen der Rodungsbewilligung festgelegt. Bei Umsetzung des Projekts gelten die Umweltverträglichkeits-berichte vom 16. Dezember 2004 und vom 4. Juli 2016 sowie die darauf beruhenden Prüfberichte der Umweltschutzfach-stellen. Es sind die darin gemachten Bedingungen und Auflagen einzuhalten.

1

Art. 28

RBG: 1 Spezialzonen umfassen Gebiete, die

einer besonderen Nutzung dienen. (…) Änderungen:

 Gänzlich neue Bestimmung (bisher Wald)

 Berücksichtigung des Umweltverträglichkeitsberichts betreffend die Deponieerweiterung.

Mutation 62/ZRL/3/1, RRB Nr. 863 vom 20.06.2017

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Kommentar

11a Spezialzone Limpert (Abbauzone) 1

Die Spezialzone Limperg dient dem Abbau von Mergel und der Wiederauffüllung durch sauberes Aushubmaterial.

Art. 28

RBGn Abs. 1 lit.e. Verwertung Aushubmateriel in Materialentnahmestellen gem. Art. 19, Abs. 1 lit.c, VVEA.

2

Die Ausscheidung der Abbauzone erfordert eine Rodungsbewilligung. Die Bedingungen für die Rodung und Wiederaufforstung des Geländes sowie die erforderlichen Ersatzmassnahmen werden im Rahmen der Rodungsbewilligung festgelegt.

Ersatzmassnahmen sind in einem Gestaltungsplan aufzuzeigen.

Um die landschaftliche Eingliederung der Abbaustelle zu optimieren, hat der Abbau in Etappen zu erfolgen.

Etappierung ist im Gestaltungsplan

4

Durch Anpassung der Zonenvor-

3

Die Materialentnahmestelle ist nach Beendigung der Wiederauffüllung ordnungsgemäss abzuschliessen und wiederaufzuforsten

aufzuzeigen

schriften ist die Spezialzone zu löschen.

Spezialzone Kompostieranlage 1

Diese Zone ist für die Anlage und den Betrieb einer Kompostieranlage für organische Abfälle bestimmt. Zugelassen sind die für den Betrieb notwendigen Anlagen und Einrichtungen. 2

Art. 28

RBG: 1 Spezialzonen umfassen Gebiete, die

einer besonderen Nutzung dienen. (…)

Die Umsatzmenge der Kompostieranlage ist auf 1‘000 Tonnen Grünmaterial pro Jahr beschränkt.

Änderungen:

3

bisher § 9a

Der Betrieb der Kompostieranlage muss in einem vom Gemeinderat zu genehmigenden Betriebsreglement geregelt werden.

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Reglementstext

Kommentar

Landschaftsschutzzone 1

Die Landschaftsschutzzone ist im Grundsatz von neuen Bauten und Anlagen freizuhalten. Möglich sind unterirdische Hochspannungs- und Rohrleitungen oder andere unterirdische Infrastrukturen.

Art. 11

RBV: Landschaftsschutzzonen bezwecken die Erhaltung und Aufwertung von gebietstypischen, ökologisch wertvollen und ästhetisch reichhaltigen Landschaften und Landschaftsteilen

2

Zonenkonforme Bauten und Anlagen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sind zulässig. Sie sind in unmittelbarer Hofnähe anzusiedeln. Falls es den Schutzzielen der kantonalen Vorranggebiete Landschaft dient, können neue landwirtschaftliche Bauten auch an anderen Standorten realisiert werden. Für die Einpassung unerlässlicher standortgebundener Bauten, Anlagen und Infrastrukturen in die Landschaft gelten erhöhte Anforderungen.

sowie des Landschaftsbildes. Angestrebt wird der Erhalt der bestehenden Strukturen. Sowohl ein Ausräumen der Landschaft als auch die Entwicklung von Wald sind nicht erwünscht. Neue Aussiedlungen sind nicht zulässig bzw. bedürfen eines Eintrags im Zonenplan Landschaft. Änderungen: Beschränkung der Bestimmungen auf Standort- und Einpassungsfragen. Die Zonenkonformität von neuen Bauten und Anlagen ist im eidgenössischen Raumplanungsgesetz abschliessend geregelt.

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Reglementstext

Kommentar

Naturschutzzone im Wald 1

Der Zonenplan Landschaft enthält folgende Naturschutzzonen im Wald:

3 weitere Artikel

Art. 10

RBV: 1 Naturschutzzonen und Natur-

schutzeinzelobjekte bezwecken:

• • • • • • •

N06.1: Unteri Gust N06.2: Oberi Gust N08: Burgenrain N10: Lucheren N11: Grimsten N12: Chueftel N13: Limperg

a.die Erhaltung und Aufwertung von ökologisch, wissenschaftlich, ästhetisch oder kulturell besonders wertvollen Landschaftsteilen und -elementen. b.die Erhaltung seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, sowie die Sicherung ihrer Lebens-

2

Die wertvollen und typischen Eigenheiten dieser Standorte sind zu erhalten. Die Pflege dieser Gebiete hat sich an den Bedürfnissen des Naturschutzes und an den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus auszurichten. Sie ist auf das dazu notwendige Minimum zu beschränken. 3

Für die einzelnen Naturschutzzonen sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Schutzziele und -massnahmen sind in die forstliche Planung aufzunehmen.

räume. Grundsätzlich ist für die Koordination des Naturschutzes im Wald der Kanton zuständig. Die Naturschutzzonen im Wald sind mit der kantonalen Waldentwicklungsplanung (WEP) abgestimmt worden. Die Gemeinde gibt sich in diesem Abschnitt den Auftrag, sich aktiv in diese Schutzmassnahmen einzubringen. Auf egenständige Schutzmassnahmen der Gemeinde wird verzichtet. Änderungen: bisher § 11

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Kommentar

Archäologische Schutzzone 1

Bei diesen Objekten handelt es sich um archäologische Areale, die auf Grund ihres wissenschaftlich-archäologischen Wertes als Bestandteil des kulturellen Erbes von Bedeutung sind.

Archäologische Schutzzonen bezwecken die Erhaltung archäologischer Stätten.

2

Im Zonenplan Landschaft sind die folgenden Archäologischen Schutzzonen enthalten: • • • • • • • • • • • •

Art. 19

RBV:

A01: Auf Halden A02: Sissacher Flue (Siedlung) A03: Bischofstein A04: Burgenrain A05: Ebenrain A06: Kulmacher A07: Wölflistein A08: Hard A09: Grimsten A10: Isletenrain A11: Ikten A12: Sissacher Flue (Hochwacht)

Die Unterschutzstellung erfolgt gemäss der Verordnung zum Archäologiegesetz. Beschreibungen zu den einzelnen archäologischen Schutzzonen befinden sich im Anhang. Dort sind auch die geographischen Koordinaten und die darum zu ziehende Schutzflächen festgelegt. Änderungen: bisher § 15

3

Für die archäologischen Schutzzonen sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. 4

In der Schutzzone sowie in unmittelbarer Nähe des Schutzobjektes sind keine Bodeneingriffe zulässig, die über die bisher übliche Nutzung hinausgehen. Vor unumgänglichen Bodeneingriffen ist die Bewilligung der zuständigen Behörde einzuholen, welche gegebenenfalls eine archäologische Untersuchung anordnet.

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Kommentar

Geschützte Hecken und Feldgehölze 1

Die im Zonenplan eingetragenen Hecken und Feldgehölze sind in ihrem Bestand und ökologischen Wert zu erhalten und zu fördern. Sie sind abschnittsweise zu pflegen, z.B. mittels Auslichtung, AufStock-Setzen und Stehenlassen. Die Ausbildung eines 4 Meter breiten Krautsaumes wird empfohlen. 2

Gefährdungen aller Art, wie z.B. das Errichten von Bauten, eine Beweidung, Abgrabungen im Wurzelbereich, sowie dem Schutzzweck widersprechende Massnahmen sind untersagt. 3

Für die geschützten Hecken und Feldgehölze sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Ergänzenden Richtlinien zu den Naturschutz-Einzelobjekten der Gemeinde Sissach sind zu berücksichtigen.

Art. 13

NLG: 3 Es ist untersagt, Hecken, Feld-ge-

hölze und Ufervegetation zu beseitigen oder zum Absterben zu bringen. Überwiegen die öffentlichen oder landwirtschaftlichen Interessen, kann die zuständige Direktion Ausnahmen bewilligen. Angestrebt wird der Erhalt der bestehenden Strukturen. Sowohl ein Ausräumen der Landschaft als auch die Entwicklung von Wald sind nicht erwünscht. Feldgehölze stellen teilweise Waldareal dar und sind daher waldrechtlich geschützt. Für die Pflege der geschützten Hecken und Feldgehölze wird das Beiziehen der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach empfohlen. Weitere Hecken und Feldgehölze sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festgehalten. Änderungen: bisher § 14

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Kommentar

Geschützte Einzelbäume 1

Die im Zonenplan Landschaft festgelegten, besonders charakteristischen, wertvollen oder das Landschaftsbild prägende Einzelbäume sind geschützt.

Ziel des Einzelbaumschutzes ist es, besonders schöne, ökologisch wertvolle oder landschaftsprägende Einzelbäume an einem speziellen Stand-

2

Sie sind regelmässig zu pflegen. Gefährdungen aller Art, wie z.B. das Errichten von Bauten, Abgrabungen im Wurzelbereich, sowie dem Schutzzweck widersprechende Massnahmen sind untersagt. 3

Für die geschützten Einzelbäume sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Ergänzenden Richtlinien zu den Naturschutz-Einzelobjekten der Gemeinde Sissach sind zu berücksichtigen. 4

Bei geschützten Bäumen sind Abgänge am gleichen oder an einem gleichwertigen Ort in der Nähe zu ersetzen.

ort zu schützen (z.B. grosse alte Bäume, exponierte Bäume an einer Wegkreuzung oder auf einer Kuppe etc.). Für die Pflege der geschützten Einzelbäume wird das Beiziehen der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach empfohlen. Weitere Einzelbäume und Baumgruppen sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festgehalten. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 14 Naturschutz-Einzelobjekte

Geschützte Weiher 1

Die im Zonenplan Landschaft festgelegten Weiher sind geschützt. Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Der Gemeinderat ist zuständig für die Pflege der geschützten Objekte. Er regelt diese in Zusammenarbeit mit der betroffenen Grundeigentümerschaft.

Die Weiher sind ökologisch besonders wertvoll und werden deshalb unter Schutz gestellt. Die Arbeitsgemeinschaft für Naturund Heimatschutz Sissach wird für die Pflege der geschützten Weiher

2

Für die geschützten Weiher sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Ergänzenden Richtlinien zu den Naturschutz-Einzelobjekten der Gemeinde Sissach sind zu berücksichtigen.

beigezogen. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 14 Naturschutz-Einzelobjekte

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Kommentar

Ökologische Vernetzungsachsen In den ökologischen Vernetzungsachsen sind Trittsteinbiotope wie Hecken, Feldgehölze, Hochstammobstbäume usw. besonders zu fördern.

Änderung: Gänzlich neue Bestimmung

Geschützte geologische Einzelobjekte Die im Zonenplan Landschaft festgelegten geologischen Einzelobjekte sind geschützt. Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Der Gemeinderat ist zuständig für die Pflege der geschützten Objekte. Er regelt diese in Zusammenarbeit mit der betroffenen Grundeigentümerschaft.

Die Arbeitsgemeinschaft für Naturund Heimatschutz Sissach wird für die Pflege der geschützten geologischen Objekte beigezogen. Weitere geologische Objekte sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festgehalten. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 14 Naturschutz-Einzelobjekte

Geschützte Höfe 1

Die im Zonenplan Landschaft festgelegten Nebenhöfe sind ihrer historischen Bedeutung und Bausubstanz wegen fachgerecht zu erhalten. Sie sind vor Zerfall zu schützen und dürfen nicht abgebrochen werden.

Bei Renovationen und baulichen Veränderungen ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen. Weitere Höfe sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festge-

2

Bauliche Massnahmen und Umnutzungen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne des ursprünglichen Originals zu erfolgen.

halten. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 18

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Reglementstext

Kommentar

Geschützte Feldscheunen 1

Die im Zonenplan Landschaft festgelegten Feldscheunen sind ihrer historischen Bedeutung und Bausubstanz wegen fachgerecht zu erhalten. Sie sind vor Zerfall zu schützen und dürfen nicht abgebrochen werden.

Bei Renovationen und baulichen Veränderungen ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen. Weitere Feldscheunen sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Siss-

2

Bauliche Massnahmen und Umnutzungen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne des ursprünglichen Originals zu erfolgen.

ach festgehalten. Änderungen: Flexibilisierung der bisherigen Bestimmung § 17

Geschützte Brunnenstuben und Brunnen 1

Die im Zonenplan Landschaft festgelegten Brunnstuben, Feld- und Waldbrunnen sind geschützt. Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Der Gemeinderat ist zuständig für die Pflege der geschützten Objekte. Er regelt diese in Zusammenarbeit mit der betroffenen Grundeigentümerschaft. 2

Für die geschützten Brunnstuben und Brunnen sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt.

Weitere Brunnen sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festgehalten. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 19

23a Geschützte Waldhütte2 1

Die im Zonenplan Landschaft festgelegte Waldhütte (Langenbodenhütte) ist in ihrer Substanz geschützt.

Vor dem Abbau und Wiederaufbau der Waldhütte bedarf es einer Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG.

2

Die Waldhütte darf aufgrund der Erweiterung der Spezialzone Inertstoff-Deponie Strickrain verlegt werden, wobei die Verlegung innerhalb der Spezialzone zu erfolgen hat. Die Substanz der Waldhütte ist dabei zu bewahren.

2

Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung

Mutation 62/ZRL/3/1, RRB Nr. 863 vom 20.06.2017

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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Reglementstext

Kommentar

Landschaftstypische Feldwege Die im Zonenplan Landschaft festgelegten landschaftstypischen Feldwege sind zu erhalten. Ausbauten und Asphaltierung sind nur in zwingenden und begründeten Fällen gestattet.

Die Liste der landschaftstypischen Feldwege der Gemeinde Sissach führt die zu erhaltenden Feldwege namentlich auf. Änderungen: bisher § 20

Aussichtspunkte Die im Zonenplan Landschaft bezeichneten Aussichtspunkte dienen der dauernden Erhaltung und Freihaltung der Aussicht. Bauten, Einrichtungen und Neuanpflanzungen sind höhenmässig so zu begrenzen, dass die massgebende Aussicht nicht beeinträchtigt wird. Aufkommende Vegetation ist periodisch zurückzuschneiden. Der Gemeinderat koordiniert dies mit den betroffenen Bewirtschaftern.

Jermann Ingenieure + Geometer AG

Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 16

23/108

Reglementstext

Kommentar

D Bestimmungen allgemeiner Art Spezielle Nutzungs- und Bauvorschriften 1

Bauten, Anlagen und Werke dürfen die Ziele der angrenzenden Schutzzonen und Schutzobjekte sowie die Wohnqualität des angrenzenden Baugebietes nicht beeinträchtigen.

Art. 3 RPG: 2 Die Landschaft ist zu schonen. Ins-

besondere sollen (…) b. Siedlungen, Bauten und Anlagen

2

Alle Bauten und Anlagen müssen sich hinsichtlich Standort, kubischer Erscheinung, Stellung der Baukörper, Dachform, baulicher Gestaltung, Material- und Farbwahl sowie der Umgebungsgestaltung harmonisch ins Landschaftsbild einfügen. Standorte in unmittelbarer Nähe bestehender Bauten und Anlagen sind zu bevorzugen. Materialien sind nach Farbe, Struktur und Beschaffenheit so zu wählen, dass sie nicht störend wirken. Es sind matte, naturfarbene Materialien zu verwenden.

sich in die Landschaft einordnen;(…) Änderungen: Zusätzliche Einpassungskriterien (bisher § 21) neu: Bestimmungen zur Terrainveränderung und Umgebungsgestaltung

3

Baugesuche innerhalb des Perimeters des Zonenplans Landschaft berücksichtigen:    

den Zonenplan Landschaft; Aussagen der allfällig partiell vorhandenen Naturgefahrenkarte; die Gefahrenhinweiskarte und ein zu erstellendes Gefahrengutachten, falls die Gefahrenhinweiskarte auf eine vorhandene Gefährdung hindeutet.

4

Neubauten sind mittels geeigneter, standortgemässer und einheimischer Umgebungsbepflanzung in die Landschaft einzuordnen. Eine bestehende Bestockung ist zu berücksichtigen. Aufschüttungen und Abgrabungen haben sich ins gewachsene Terrain einzufügen. 5

Die Anpflanzung von invasiven Neophyten ist nicht zulässig. Das Aufkommen und die Ausbreitung von invasiven Neophyten ist mit geeigneten Massnahmen zu verhindern.

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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Reglementstext

Kommentar

Lärmschutz Gestützt auf die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung (LSV) gilt für lärmempfindliche Räume im Sinne von Art. 2 Abs. 6 LSV innerhalb des Perimeters des Zonenplans Landschaft die Empfindlichkeitsstufe (ES) III.

Art. 2 LSV: 6 Lärmempfindliche Räume sind:

a. Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume; b. Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem Betriebslärm. Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung

Zuständigkeiten 1

Der Gemeinderat ist, unter Vorbehalt des Baubewilligungsverfahrens, zuständig für die Anwendung der Zonenvorschriften Landschaft. Er kann zur Einhaltung der Zonenvorschriften im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und der Pflegepläne Auflagen formulieren.

Verstösse gegen das Zonenreglement Landschaft werden gemäss den Bestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes (§ 136 RBG) geahndet.

2

Für den Vollzug einzelner Vorschriften kann der Gemeinderat ergänzende Richtlinien erlassen. 3

Zur Umsetzung der Zonenvorschriften Landschaft, wie z.B. die Ausarbeitung der Leistungsvereinbarungen, die Umsetzung der Pflegemassnahmen und die Förderung des ökologischen Ausgleichs, setzt der Gemeinderat die kommunale Landschaftskommission ein.

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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Reglementstext

Kommentar

Finanzierung, Beiträge und Abgeltungen 1

Für den Vollzug der Zonenvorschriften Landschaft erstellt die Landschaftskommission zuhanden des Gemeinderates ein Budget. Der Gemeinderat entscheidet über die Verteilung der Gelder innerhalb des von der Gemeindeversammlung genehmigten Budgets. Näheres regelt der Leistungsauftrag zwischen Gemeinderat und der Landschaftskommission.

Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung

2

Der Gemeinderat regelt in Pflegeplänen, wie das Geld zur Aufwertung und Renaturierung, für erschwerte Bewirtschaftung, Nutzungseinschränkungen, besondere Leistungen sowie Massnahmen, welche die übliche Bewirtschaftung und Pflege überschreiten, verwendet wird. 3

Je nach Aufwand können sowohl einmalige Zahlungen als auch wiederholte Beiträge ausgerichtet werden.

Jermann Ingenieure + Geometer AG

26/108

E

Schlussbestimmungen Aufhebung des bisherigen Rechts

Alle Erlasse, welche im Widerspruch zu diesen Zonenvorschriften stehen, sind aufgehoben, sobald dieses Reglement, die Objektblätter im Anhang und der zugehörige Zonenplan Landschaft Rechtskraft erlangen. Dies gilt insbesondere für die Zonenvorschriften aus dem Jahr 1992.

Rechtskraft Dieses Reglement, die Objektblätter im Anhang und der zugehörige Zonenplan Landschaft treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.

Anpassung der Zonenvorschriften Die Zonenvorschriften Landschaft sind regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls geänderten Verhältnissen anzupassen. Spätestens nach fünfzehn Jahren ab Inkrafttreten dieser Zonenvorschriften sind diese zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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F

Beschlüsse und Genehmigung

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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G Anhang

A1

Archäologische Schutzzonen ............................................................................................. 32

A01

................................................................................................................................................... 32

A02

................................................................................................................................................... 33

A03

................................................................................................................................................... 34

A04

................................................................................................................................................... 35

A05

................................................................................................................................................... 36

A06

................................................................................................................................................... 37

A07

................................................................................................................................................... 38

A08

................................................................................................................................................... 39

A09

................................................................................................................................................... 40

A10

................................................................................................................................................... 41

A11

................................................................................................................................................... 42

A12

................................................................................................................................................... 43

A2

Geschützte Brunnstuben und Brunnen .............................................................................. 44

B01

................................................................................................................................................... 44

B02

................................................................................................................................................... 45

B03

................................................................................................................................................... 46

B04

................................................................................................................................................... 47

B05

................................................................................................................................................... 48

B06

................................................................................................................................................... 49

B07

................................................................................................................................................... 50

B08

................................................................................................................................................... 51

B09

................................................................................................................................................... 52

B10

................................................................................................................................................... 53

A3

Geschützte Einzelbäume................................................................................................... 54

E01

................................................................................................................................................... 54

E02

................................................................................................................................................... 55

E03

................................................................................................................................................... 56

E04

................................................................................................................................................... 57

E05

................................................................................................................................................... 58

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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A4

Geschützte geologische Einzelobjekte ............................................................................... 59

G01

................................................................................................................................................... 59

G02

................................................................................................................................................... 61

G03

................................................................................................................................................... 62

G04

................................................................................................................................................... 63

A5

Geschützte Hecken und Feldgehölze ................................................................................. 64

H01

................................................................................................................................................... 64

H02

................................................................................................................................................... 65

H03

................................................................................................................................................... 66

H04

................................................................................................................................................... 67

H05

................................................................................................................................................... 68

H06

................................................................................................................................................... 69

H07

................................................................................................................................................... 70

H08

................................................................................................................................................... 71

H09

................................................................................................................................................... 72

H10

................................................................................................................................................... 73

H11

................................................................................................................................................... 74

H12

................................................................................................................................................... 75

H13

................................................................................................................................................... 76

H14

................................................................................................................................................... 77

H15

................................................................................................................................................... 78

H16

................................................................................................................................................... 79

H17

................................................................................................................................................... 80

H18

................................................................................................................................................... 81

H19

................................................................................................................................................... 82

H20

................................................................................................................................................... 83

H21

................................................................................................................................................... 84

H22

................................................................................................................................................... 85

A6

Naturschutzzonen ............................................................................................................ 86

N01

................................................................................................................................................... 86

N02

................................................................................................................................................... 87

N03

................................................................................................................................................... 88

N04

................................................................................................................................................... 89

N05

................................................................................................................................................... 90

Jermann Ingenieure + Geometer AG

30/108

N06.1

................................................................................................................................................... 91

N06.2

................................................................................................................................................... 92

N07

................................................................................................................................................... 93

N08

................................................................................................................................................... 94

N09

................................................................................................................................................... 96

N10

................................................................................................................................................... 97

N11

................................................................................................................................................... 98

N12

................................................................................................................................................... 99

N13

................................................................................................................................................. 100

A7

Geschützte Weiher ......................................................................................................... 101

W01

................................................................................................................................................. 101

W02

................................................................................................................................................. 102

W03

................................................................................................................................................. 103

W04

................................................................................................................................................. 104

W05

................................................................................................................................................. 105

W06

................................................................................................................................................. 106

W07

................................................................................................................................................. 107

W08

................................................................................................................................................. 108

Jermann Ingenieure + Geometer AG

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A1 Archäologische Schutzzonen (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)

Objektnummer Inventar: 4.404

Nummer

A01

Objekt

Geländekante Auf Halden

Bedeutung

historisch

Flurname

Auf Halden

Parzellennummer/n

917 / 918

Beschreibung

Geländekante zwischen der langen Halde und Haldenhof. Auffallende Kontur in der Landschaft, von Archäologen (M. Frey, Th. Strübin) wird vermutet, dass hier ein Wall einer prähistorischen Siedlung darunter liegt. Reihe alter Kirschbäume.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe grösser als Pflugtiefe.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

32/108

Objektnummer Inventar: 4.417

Nummer

A02

Objekt

Steinzeitliche und bronzezeitliche Siedlung Sissacher Fluh

Bedeutung

historisch

Flurname

Sissacher Flue

Parzellennummer/n

1129 / 1130 / 1131 / 1132 / 1137 / 1350 / 1351 / 1463 / 1464

Beschreibung

Oberhalb der Sissacher Fluh befindet sich eine ausgedehnte bronzezeitliche Höhensiedlung, deren Befestigungsring in Resten gut erhalten ist. Zahlreiche Steinwerkzeuge innerhalb der Anlage sowie in der Umgebung weisen auf eine steinzeitliche Siedlung hin, die dort zuvor bestanden hat. In der frühen Neuzeit befand sich am Westrand eine Hochwacht mit einer Befestigung. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung weitere Befunde erhalten haben.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Unbedingter Schutz vor weiterem Zerfall. Keine Erstellung von neuen Waldwegen in der Schutzzone. Verzicht auf Bodeneingriffe und Terrainveränderungen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

33/108

Objektnummer Inventar: 4.512

Nummer

A03

Objekt

Mittelalterliche Burgruine und eisenzeitliche Höhensiedlung Bischofstein

Bedeutung

historisch

Flurname

Bischofstein

Parzellennummer/n

1171 / 1173 / 1174 / 1175 / 1354 / 1357

Beschreibung

Die um 1250 erbaute Burg wurde archäologisch erforscht und restauriert. Auf dem Areal der Burg fanden sich auch Reste einer spätbronze- und vermutlich auch eisenzeitlichen Höhensiedlung.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Erstellung von neuen Wald- und Maschinenwegen in der Schutzzone. Verzicht auf Bodeneingriffe und Terrainveränderungen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

34/108

Objektnummer Inventar: 4.101

Nummer

A04

Objekt

Eisenzeitliches Refugium Burgenrain

Bedeutung

historisch

Flurname

Burgenrain

Parzellennummer/n

1273 / 1277 / 1278 / 1280 / 1281 / 1282 / 1283 / 1284 / 1348 / 1349 / 1691 / 3114 / 3115

Beschreibung

Auf dem Burgenrain befindet sich ein eisenzeitliches Refugium mit einer gut erhaltenen Wallanlage und Siedlungsstrukturen im Innern.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe, die über die bisherige Nutzung hinausgehen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

35/108

Objektnummer Inventar: 4.202

Nummer

A05

Objekt

Spätbronze- oder eisenzeitliche Siedlung Ebenrain

Bedeutung

historisch

Flurname

Ebenrain

Parzellennummer/n

728

Beschreibung

Bei Bauarbeiten wurde eine spätbronze- oder hallstattzeitliche Kulturschicht festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung noch weitere Siedlungsreste erhalten haben.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

36/108

Objektnummer Inventar: 4.203

Nummer

A06

Objekt

Spätbronze- und eisenzeitliche Siedlung Schützenhaus/Kulmacker

Bedeutung

historisch

Flurname

Kulmacher

Parzellennummer/n

728 / 2304

Beschreibung

An mehreren Stellen fanden sich Reste einer spätbronze- und hallstattzeitlichen Kulturschicht, die Siedlungsmaterial enthielt. Es ist davon auszugehen, dass sich im Umkreis noch weitere Reste einer oder mehrerer Siedlungen erhalten haben.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

37/108

Objektnummer Inventar: 4.103

Nummer

A07

Objekt

Steinzeitliche Siedlung Wölflistein

Bedeutung

landwirtschaftlich, historisch

Flurname

Wölflistein

Parzellennummer/n

1273 / 1274 / 1275 / 1346 / 2178 / 2180

Beschreibung

Funde von Steinwerkzeugen weisen auf eine steinzeitliche Siedlung hin. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung noch weitere Reste dieser Siedlung erhalten haben.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe, die über die bisherige Nutzung hinausgehen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

38/108

Objektnummer Inventar: 1.331

Nummer

A08

Objekt

Steinzeitliche Siedlung Hardt

Bedeutung

historisch

Flurname

Hard

Parzellennummer/n

1344 / 1345

Beschreibung

Funde von Steinwerkzeugen weisen auf eine steinzeitliche Siedlung hin. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung noch weitere Reste dieser Siedlung erhalten haben.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

39/108

Objektnummer Inventar: 1.329

Nummer

A09

Objekt

Historischer Verkehrsweg Grimste

Bedeutung

historisch

Flurname

Grimsten

Parzellennummer/n

1254 / 1255 / 1342

Beschreibung

Ein ca. 10 m langer, gepflasterter, frühneuzeitlicher Wegabschnitt ist der sichtbare Rest einer in früherer Zeit wichtigen lokalen Wegstrecke.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

40/108

Objektnummer Inventar: 4.425

Nummer

A10

Objekt

Steinzeitliche Siedlung Isletenrain/Hühnersädel

Bedeutung

historisch

Flurname

Isletenrain

Parzellennummer/n

1129 / 1351

Beschreibung

Funde von Steinwerkzeugen weisen auf eine steinzeitliche Siedlung hin. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung noch weitere Reste dieser Siedlung erhalten haben.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

41/108

Objektnummer Inventar: 1.328

Nummer

A11

Objekt

Ehemaliges Dorf Ittikon

Bedeutung

historisch

Flurname

Ikten

Parzellennummer/n

811 / 1099 / 1100 / 1102 / 1112 / 1113

Beschreibung

Verschwundenes Baselbieter-Dorf "Ittikon". Regionale Bedeutung.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Verzicht auf Bodeneingriffe grösser als Pflugtiefe.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

42/108

Objektnummer Inventar: 4.415

Nummer

A12

Objekt

Hochwacht Sissacher Fluh

Bedeutung

historisch

Flurname

Sissacher Flue

Parzellennummer/n

1130 / 1132 / 1350 / 1464

Beschreibung

Hochwacht aus der Neuzeit, bis 18. Jahrhundert, bestehend aus gemauertem Schildwachhäuschen und Wachthaus, mit aufgerichtetem Holzstoss. 1936 restauriert. Fast zerfallen, in schlechtem Zustand. Regionale Bedeutung.

Schutzziele

Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.

Schutzmassnahmen

Unbedingter Schutz vor weiterem Zerfall. Keine Erstellung von neuen Waldwegen in der Schutzzone. Verzicht auf Bodeneingriffe und Terrainveränderungen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

43/108

A2 Geschützte Brunnstuben und Brunnen (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)

Objektnummer Inventar: 1.400

Nummer

B01

Objekt

Alte Brunnstube

Bedeutung

historisch

Flurname

Isleten

Parzellennummer/n

1164

Beschreibung

Brunnstube Vetterlibrunnen/Isletenbrunnen. Wichtige Quellfassung in der historischen Wasserversorgung der Brunnen der Gemeinde Sissach. Inschrift "M 1770 K". Im 2012 wurde die Brunnstube freigelegt und saniert. Im Gebiet kommen Faden- und Bergmolch, Feuersalamander, Glögglifrosch, Erdkröte und Grasfrosch vor.

Schutzziele

Erhalt der wertvollen baulichen Substanz und der Quellfassung. Geordneter Abfluss des Wassers.

Schutzmassnahmen

Reinigung der Fassung. Regelmässige Mauerwerkkontrolle und evtl. -reparatur. Vermeidung von Wurzelschäden durch Freihaltung der Umgebung von Sträuchern und Bäumen. Förderung von Staudenflur und Kleinsträuchern.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

44/108

Nummer

B02

Objekt

Alte Brunnstube

Bedeutung

historisch

Flurname

Ebenrain

Parzellennummer/n

728

Beschreibung

Brunnstube Ebenrain.

Objektnummer Inventar: 1.202

Wichtige Quellfassung in der historischen Wasserversorgung der Gemeinde Sissach. Gut Lesbar ist über dem Eingang in einem Gysibergstein „M 1774 B“. Wahrscheinlich heisst dies Martin Bachofen, nach dem Erbauer des Schlossgutes Ebenrain. Erbaut wurde das Schlossgut zwischen 1774 bis 1776. Mit diesem Wasser werden die Schlossbrunnen sowie der Weiher im Schlosspark gespiesen. Die meisten Bauteile dürften noch die ursprüngliche Bausubstanz sein. Schutzziele

Erhalt der wertvollen baulichen Substanz und der Quellfassung. Geordneter Abfluss des Wassers.

Schutzmassnahmen

Reinigung der Fassung. Regelmässige Mauerwerkkontrolle und evtl. -reparatur. Vermeidung von Wurzelschäden durch Freihaltung der Umgebung von Sträuchern und Bäumen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

45/108

Nummer

B03

Objekt

Quelle

Bedeutung

historisch

Flurname

Bierkellerquelle

Parzellennummer/n

1273

Beschreibung

Burgenrainquelle (Bierkeller).

Objektnummer Inventar: 1.107

Wichtige Quellfassung in der historischen Wasserversorgung der Gemeinde Sissach. Heute inaktiv für die Wasserversorgung. Vorgesehen für die Notwasserversorgung. Schutzziele

Erhalt der wertvollen baulichen Substanz und der Quellfassung. Geordneter Abfluss des Wassers.

Schutzmassnahmen

Reinigung der Fassung. Regelmässige Mauerwerkkontrolle und -reparatur. Vermeidung von Wurzelschäden durch Freihaltung der Umgebung von Sträuchern und Bäumen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

46/108

Nummer

B04

Objekt

Brunnen

Bedeutung

landschaftstypisch

Flurname

Beim Bierkeller

Parzellennummer/n

1273

Beschreibung

Brünneli am Waldrand.

Objektnummer Inventar: 1.105

Aus Kalkstein gefertigt, mit Hundetränke am Boden. Schutzziele

Erhalt des Brunnens.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

47/108

Objektnummer Inventar: 1.308

Nummer

B05

Objekt

Feldbrunnen

Bedeutung

historisch

Flurname

Ikten

Parzellennummer/n

911

Beschreibung

Feldbrunnen Iktenbächli (kein Trinkwasser). Erstellt 1965 durch die Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach. Flurname erinnert an das verschwundene Dorf Ikten. Einzelne Esche hinter dem Brunnen, Wasserfassung ca. 50 m oberhalb im Acker nördlich des Iktenbächlis.

Schutzziele

Erhalt des Brunnens.

Schutzmassnahmen

Erneuerung des Brunnentrogs.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

48/108

Objektnummer Inventar: 1.309

Nummer

B06

Objekt

Feldbrunnen

Bedeutung

historisch

Flurname

Hintere Halde

Parzellennummer/n

1113

Beschreibung

Feldbrunnen am Weg vom Hof Hintere Halden zum Zelgli. Einzelne Rosensträucher.

Schutzziele

Erhalt des Brunnens.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

49/108

Objektnummer Inventar: 1.311

Nummer

B07

Objekt

Feldbrunnen

Bedeutung

landwirtschaftlich

Flurname

Kählen

Parzellennummer/n

1380

Beschreibung

Feldbrunnen beim Heuschürli, Kählenbrunnen, Betontrog. Zur Zeit läuft kein Wasser, da der Zulauf infolge defekter Drainage unterbrochen ist.

Schutzziele

Erhalt des Brunnens.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

50/108

Objektnummer Inventar: 1.500

Nummer

B08

Objekt

Feldbrunnen

Bedeutung

landwirtschaftlich

Flurname

Lettenweid

Parzellennummer/n

1164

Beschreibung

Alter Feldbrunnen, „Erlenbrünneli“.

Schutzziele

Erhalt des Brunnens.

Schutzmassnahmen

Muss neu gefasst und restauriert werden.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

51/108

Nummer

B09

Objekt

Feldbrunnen

Bedeutung

landwirtschaftlich

Flurname

Isleten

Parzellennummer/n

1169

Beschreibung

Feldbrunnen am Isletenweg.

Schutzziele

Erhalt des Brunnens.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Objektnummer Inventar: 1.501

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

52/108

Objektnummer Inventar: 1.505

Nummer

B10

Objekt

Brunnen

Bedeutung

landwirtschaftlich

Flurname

Kienberg

Parzellennummer/n

1356

Beschreibung

Brunnen am Weg zum Tännligarten. Neu erstellt 2005.

Schutzziele

Erhalt des Brunnens.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

53/108

A3 Geschützte Einzelbäume (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)

Objektnummer Inventar: 2.205

Nummer

E01

Objekt

Einzelbaum

Bedeutung

historisch

Flurname

Beim Hochgericht

Parzellennummer/n

1335

Beschreibung

Linde an der nördlichen Spitze des Tannenried-Waldes. Picknickplatz mit Feuerstelle und Ruhebank des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Sissach und Umgebung (VVSuU). 2004/05 wurde der ganze Hang durchforstet. 2006 wurde die Linde wieder freigestellt. Die Einsicht von der Strasse wird wegen Vandalismus offengehalten. Gerichtsort des alten Sisgaus.

Schutzziele

Erhalt des Einzelbaums.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

54/108

Objektnummer Inventar: 2.303

Nummer

E02

Objekt

Einzelbaum

Bedeutung

botanisch

Flurname

Auf den Lauben

Parzellennummer/n

2208

Beschreibung

Zwei grosse Linden unterhalb der Kreuzung alter Limpergweg und Sunnebergweg. Grenzstein der Gemeinden Itingen und Sissach. Ruhebank des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Sissach und Umgebung (VVSuU).

Schutzziele

Erhalt des Einzelbaums.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

55/108

Nummer

E03

Objekt

Einzelbaum

Bedeutung

botanisch

Flurname

Auf Rebberg

Parzellennummer/n

977

Beschreibung

Einzelne markante Linde.

Objektnummer Inventar: 2.410

Ruhebank des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Sissach und Umgebung (VVSuU). Aussichtspunkt. Schutzziele

Erhalt des Einzelbaums.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

56/108

Nummer

E04

Objekt

Einzelbaum

Bedeutung

botanisch

Flurname

Sissacher Flue

Parzellennummer/n

1130

Beschreibung

Flue-Linde.

Objektnummer Inventar: 2.442

Einzel markant. Schutzziele

Erhalt des Einzelbaums.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

57/108

Objektnummer Inventar: 2.440

Nummer

E05

Objekt

Einzelbaum

Bedeutung

botanisch

Flurname

Sissacher Flue

Parzellennummer/n

1130

Beschreibung

Einzelne Eschengruppe an der Fluestrasse oberhalb des "Einschnittes".

Schutzziele

Erhalt des Einzelbaums.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

58/108

A4 Geschützte geologische Einzelobjekte (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)

Objektnummer Inventar: 3.305

Nummer

G01

Objekt

geologisches Relikt

Bedeutung

geologisch

Flurname

Lucheren

Parzellennummer/n

1345

Beschreibung

Relikt von miozäner Juranagelfluh im Bereich der Zeininger Bruchzone. Dem Gebiet Lucheren kommt die Bedeutung eines geologischen Monumentes zu. Das Gebiet von miozäner Juranagelfluh (Schotter eines Flusses aus dem Süd-Schwarzwald) war schon Peter Merian bekannt. In seinem Buch „Übersicht der Beschaffenheit der Gebirgsbildungen in den Umgebungen von Basel“ (1821) erwähnt er Gerölle von Buntsandstein (älterer Sandstein) bei der Einsattelung an der Sissacher Fluh, zwischen Wintersingen und Sissach. Nach dem Bau des Waldweges hat sich gezeigt, dass das Relikt viel grösser ist als ursprünglich angenommen. Die Gerölle stammen vorwiegend aus dem Muschelkalk und dem Hauptrogenstein, häufig sind aber auch Buntsandstein und etwas seltener findet man kristalline Gesteine. Die Unterlage der Schotter ist im Westen Hauptrogenstein, im östlichen Teil unterer Dogger. Eine Verwerfung der Zeiniger Bruchzone verläuft unter der Juranagelfluh („Das Tertiär des Basler Tafeljura“, in: Verhandlungen der Naturforschenden Gesellschaft Basel, Band 75, Nr. 2, 1964).

Schutzziele

Erhalt des geologischen Einzelobjekts.

Schutzmassnahmen

Keine Bedeckung und kein Abtragen. Erhaltung dieses isolierten Aufschlusses.

Jermann Ingenieure + Geometer AG

59/108

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

60/108

Nummer

G02

Objekt

alter Steinbruch

Bedeutung

geologisch

Flurname

Vogthalden

Parzellennummer/n

1346

Beschreibung

Ca. 15 - 20 m hoher Felsabbruch.

Objektnummer Inventar: 3.102

Wurde früher als Steinbruch benützt. Bewaldet und schattig. Schutzziele

Erhalt des geologischen Einzelobjekts.

Schutzmassnahmen

Keine Bedeckung und kein Abtragen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

61/108

Objektnummer Inventar: 3.302

Nummer

G03

Objekt

alter Steinbruch

Bedeutung

geologisch

Flurname

Teufelsküche

Parzellennummer/n

1085

Beschreibung

Alter Steinbruch, ca. 5 - 6 m hoch, 40 m breit, beim Eingang zur Teufelsküche, westlich gegen den Limperg.

Schutzziele

Erhalt des geologischen Einzelobjekts.

Schutzmassnahmen

Keine Bedeckung und kein Abtragen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

62/108

Objektnummer Inventar: 3.303

Nummer

G04

Objekt

Felspartie

Bedeutung

geologisch

Flurname

Teufelsküche

Parzellennummer/n

1343

Beschreibung

Erosion im Hauptrogenstein, geologischer Aufschluss. Feuchtes Waldtälchen.

Schutzziele

Erhalt des geologischen Einzelobjekts.

Schutzmassnahmen

Keine Bedeckung und kein Abtragen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

63/108

A5 Geschützte Hecken und Feldgehölze (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)

Objektnummer Inventar: 2.202

Nummer

H01

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Ebenrain

Parzellennummer/n

728

Beschreibung

110 m Hecke am Schützenweg, als südliche Abgrenzung der Obstanlage Ebenrain bis über dem Eingang Ebenraintunnel. 90 m Hecke als westliche Abgrenzung der Plantage. Hagebuchen, Salweiden, Hasel, Weiss- und Schwarzdorn, Hartriegel, Liguster, Waldrebe. Die 200 m Hecke wurde angepflanzt von der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach im Auftrag der Gutsverwaltung Ebenrain, als Beitrag zum biologischen Landbau 1971.

Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Nieder- bis Mittelhecke halten. Heckenpflege.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

64/108

Objektnummer Inventar: 2.214

Nummer

H02

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Im vorderen Rank / Bernholden

Parzellennummer/n

2291

Beschreibung

Hecke an der Gemeindegrenze Sissach/Itingen. Gepflanzt im November 1990 auf Anregung von Dieter Rudin von den Ebenrain-Lehrern.

Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Regelmässiger Heckenschnitt.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

65/108

Nummer

H03

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Auf den Lauben

Parzellennummer/n

1074 / 1076

Beschreibung

Oberste Hecke am Limberweg.

Objektnummer Inventar: 2.301

Junge Rottannenbepflanzung, Feldahorn, Rosen, Bromberren. Auffallend starke Fegspuren vom Reh. Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Regelmässiger Heckenschnitt.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

66/108

Objektnummer Inventar: 2.302

Nummer

H04

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Auf den Lauben

Parzellennummer/n

1073 / 2297

Beschreibung

Alter Limpergweg eingeschnitten mit steilen Wegbördern, links (östlich) niederer Bestand, zwei Kirschbäume, rechts (westlich) abgeholzt, zwei grosse Nussbäume, beiseitig Liguster, Geissblatt, Feldahorn, Weissdorn, Hasel, Rosen, Brombeeren, Hopfen.

Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Erhalten. Als Nieder- bis Mittelhecke halten. Hochhecke vermeiden.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

67/108

Nummer

H05

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Auf den Lauben

Parzellennummer/n

1069 / 1070 / 1071

Beschreibung

Hecke gegenüber Bienenhaus.

Objektnummer Inventar: 2.305

30 m feuchter Strassengraben, mit Schachtelhalm, Bachbungen, junge Rottannen-Anpflanzung, Weiss- und Schwarzdorn, Hartriegel, Hochstamm-Weide. Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Erhalten. Gelegentlich Tanne durch Laubsträucher ersetzen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

68/108

Objektnummer Inventar: 2.306

Nummer

H06

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Limperg

Parzellennummer/n

1067

Beschreibung

Kuppe mit abgeholztem Feldgehölz, ca. 20 m lang. Salomonssiegel, Heckenrose, Brombeeren.

Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

69/108

Objektnummer Inventar: 2.307

Nummer

H07

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Am Limpergweg

Parzellennummer/n

1067 / 1075

Beschreibung

Am Limpergweg, oberhalb des Hofes Brunnmatt. Überwuchertes Strassenbord, Brombeeren, Schwarzdorn, Waldrebe, Rosen, Hasel, Feldahorn, Kirschen.

Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Erhalten, evtl. Neuanpflanzungen.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

70/108

Objektnummer Inventar: 2.318

Nummer

H08

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Am Limpergweg

Parzellennummer/n

2216 / 2217 / 2219 / 2220

Beschreibung

Am ehemaligen, aufgeschütteten Limpergweg: niederes Buschwerk, 1982 radikal abgeholzt, feuchte Stellen, mit einzelnen Schachtelhalmen. Ab Kurve des neuen Limpergweges, aufwärts am ehemaligen, aufgeschütteten Limpergweg: ca. 30 m hangaufwärts, Hasel, Kirschbaum. Ab Brunnmattbächli, links (westlich) vom Limpergweg: ca. 100 m mittel- bis hochstämmiges Feldgehölz, Zwetschgenbäume, Schwarzdorn, Hasel und Feldahorn.

Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Erhalten. Nieder- bis Mittelhecke anstreben.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

71/108

Objektnummer Inventar: 2.402

Nummer

H09

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Hohli Gass

Parzellennummer/n

1015 / 1016 / 1017 / 1018

Beschreibung

Oberer Teil: Hasel, Liguster, Hartriegel, rotes Geissblatt, Heckenrose, Feldahorn, Salweide, Pfaffenhütchen. Sehr dichte Bestockung. Bemerkenswert sind einige alte Eichen. Mittlerer Teil: Hecke locker, mehrmals durch Feld-Einfahrten unterbrochen. Zwetschgenbäume, Schwarzdorn. Efeubaum (mit Efeu überwucherter Zwetschgenbaum). Unterer Teil: Lockerer Bestand von hochstämmigen Zwetschgenbäumen, Eschen, Schwarzdorn.

Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Erhalten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

72/108

Objektnummer Inventar: 2.403

Nummer

H10

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Am Stebligerweg

Parzellennummer/n

913 / 920

Beschreibung

Am westlichen Fuss des Rebberges, bei der Einmündung der Hohlen Gasse in den Stebligerweg. Feldgehölz mit Zwetschgenbäumen. Teilweise mit grossen Bäumen.

Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

73/108

Nummer

H11

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Am Rebberg

Parzellennummer/n

913 / 914

Beschreibung

Feldgehölz mit Steimete.

Objektnummer Inventar: 2.407

Markante Eichengruppe, hochstämmig, auf Steimete, Feldahorn, Schwarzdorn, Hasel. Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

74/108

Objektnummer Inventar: 2.417

Nummer

H12

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Am Nussbaum-Hübel

Parzellennummer/n

1121 / 1159

Beschreibung

Hecke am Feldweg von der Schneiten in die Hinteregg. Die sieben Nussbäume gingen nach dem Bau der Wasserleitung fürs Hochzonenreservoir Nusshof/Hersberg ein. Eschen, Hartriegel, Rosen, Liguster und Schwarzdorn.

Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Regelmässiger Heckenschnitt.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

75/108

Objektnummer Inventar: 2.423

Nummer

H13

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Holdenhölzli

Parzellennummer/n

918 / 1228 / 1229

Beschreibung

Bedeutendes Feldgehölz auf Steimete. Im Zentrum: Eichen, Buchen, Haselsträucher, mit MäusebussardHorst. Am südlichen Waldrand und gegen den Haldenhof: dichter Schwarzdorn und Heckenkirschen. Am Fusse gegen die Ryf-Scheune: Waldreben auf Haselsträuchern.

Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

76/108

Objektnummer Inventar: 2.428

Nummer

H14

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Untere Reben

Parzellennummer/n

1197 / 1198 / 1502

Beschreibung

Feldgehölz teilweise auf altem Rebgemäuer, ca. 80 m lang. Halb- bis hochstämmiges Feldgehölz mit Hasel, Kirschbaum, Feldahorn, Rosen, Weiss- und Schwarzdorn, Liguster, Pfaffenhütchen, Zwetschgenbaum. Auf der anderen Strassenseite: steiles Bord und Mauerreste mit Schwarzdorn, Brombeeren, Rosen. Wertvoller Unterschlupf für Kleintiere (Igel).

Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

77/108

Nummer

H15

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Eichhölzli

Parzellennummer/n

1198 / 1199

Beschreibung

Bedeutendes Feldgehölz.

Objektnummer Inventar: 2.430

Eichen, Hagebuchen, Feldahorn, Nussbaum, Hasel, Weiss- und Schwarzdorn, Hartriegel, Liguster, Waldrebe, Kirschbaum, Brombeeren. Im Winter 2005/06 wurden die grossen Bäume ausgeholzt. Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

78/108

Objektnummer Inventar: 2.431

Nummer

H16

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Obere Reben

Parzellennummer/n

1143 / 1379 / 1502

Beschreibung

Ca. 55 m Weissdornhecke, mit überragendem Nussbaum in der Mitte. Anschliessend südlich: 20 m Hagebuchenhecke, angepflanzt von der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach, Ruhebank des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Sissach und Umgebung (VVSuU). Feldweg zum alten Rebberg "Obere Reben", sichtbare Konturen der alten Rebmauern, mit Rosen-Gebüschen.

Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

79/108

Nummer

H17

Objekt

Hecke

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Unter der Flue

Parzellennummer/n

1144

Beschreibung

Hecke entlang Isletenweg.

Objektnummer Inventar: 2.435

75 m Hecke am Wegbord mit Feldahorn, Hagebuchen, Lärchen, Eichen, Eschen, Fichten, Apfelbaum, angepflanzt von der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach. Nach ca. 35 m Unterbruch, am hinteren steilen Wegbord: Hecke mit Hagebuchen, Schwarzdorn, Hartriegel, Feldahorn und Rottannen. Fichten und Lärchen wurden entfernt. Schutzziele

Erhalt der Hecke.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege. Nieder- und Mittelhecke halten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

80/108

Nummer

H18

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

botanisch

Flurname

Iktenbächli

Parzellennummer/n

1119 / 1380 / 2176

Beschreibung

Wäldchen mit Bachlauf.

Objektnummer Inventar: 2.443

Eschen, Erlen, Hasel, Wildrosen und Brombeeren. Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

81/108

Objektnummer Inventar: 2.500

Nummer

H19

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Stutzhölzli

Parzellennummer/n

1192 / 1193

Beschreibung

Hochstämmiges Feldgehölz entlang dem alten Lettenweg. Eichen, Hagebuchen, Linden, Ahorn, Akazien.

Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

82/108

Objektnummer Inventar: 2.502

Nummer

H20

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Am alten Lettenweg

Parzellennummer/n

1161

Beschreibung

Akazienwäldchen, Konturen des alten Scheibenstandes der Standschützen. Baumpieper.

Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

83/108

Objektnummer Inventar: 2.514

Nummer

H21

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Im Rebacher

Parzellennummer/n

1248 / 1250

Beschreibung

Eichenfeldgehölz am Feldweg westlich des Hofes Rebacher. Alte aufgefüllte Grube mit hochstammiger Eichengruppe, Nussbäume, junge Rottannen-Anpflanzungen, Holder, Schwarzdorn, Brombeeren.

Schutzziele

Erhalt des wertvollen Biotops.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

84/108

Objektnummer Inventar: 2.515

Nummer

H22

Objekt

Feldgehölz

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Im Rebacher

Parzellennummer/n

1246 / 1250

Beschreibung

Feldgehölz entlang dem Feldweg vom Hof Kienberg zum Rebberg. Südlich des Weges: z.T. alte Steimete, verfallene Rebmauern, steiles Wegbord mit Eichen- und Buchenhochstämmen, dichter Schwarzdorn, Waldrebe, Hartriegel, Pfaffenhütchen, Weissdorn, Holder, Heckenrosen, Nussbaum. Nördlich des Weges: alte Steimete mit Feldgehölz, einzelne hochstämmige Eiche, Kirschbaum, Waldrebe, Schwarzdorn. Entlang des Rebberges z.T. abgeholzt, dichte Hartriegel- und Rosenbüsche.

Schutzziele

Erhalt des Feldgehölzes.

Schutzmassnahmen

Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

85/108

A6 Naturschutzzonen (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)

Objektnummer Inventar: 2.441

Nummer

N01

Objekt

Magerwiese

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Sissacher Flue

Parzellennummer/n

1130

Beschreibung

Magerwiese am Steilhang mit Akelei, Zweiblatt, gefleckter Orchis, Herbstzeitlosen.

Schutzziele

Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

86/108

Objektnummer Inventar: 2.439

Nummer

N02

Objekt

Magerwiese

Bedeutung

botanisch / ökologisch

Flurname

Hintere Fluematte

Parzellennummer/n

1129

Beschreibung

Magerwiese am nördlichen Abhang. Schattiger Hang, wenig gedüngt, Feldgehölz am Waldrand steil abfallend mit kleinen Felspartien. Am Waldrand zerstreute Vorkommen von Orchis mascula. Gelegentlich Ackerbau.

Schutzziele

Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

87/108

Objektnummer Inventar: 2.450

Nummer

N03

Objekt

Magerwiese

Bedeutung

botanisch

Flurname

Oberi Hinteregg

Parzellennummer/n

1130 / 1134

Beschreibung

Nach Westen exponiertes Wegbord als magere Wiese mit besonderer Flora und Fauna.

Schutzziele

Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

88/108

Objektnummer Inventar: 2.451

Nummer

N04

Objekt

Magerwiese

Bedeutung

botanisch

Flurname

Flueweg

Parzellennummer/n

1146

Beschreibung

Nach Westen exponiertes Wegbord als magere Wiese mit besonderer Flora und Fauna.

Schutzziele

Erhaltung und Förderung des Biotops als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

89/108

Nummer

N05

Objekt

Magerwiese

Bedeutung

botanisch

Flurname

Unter der Flue

Parzellennummer/n

1144

Beschreibung

Magerwiese am Waldrand.

Objektnummer Inventar: 2.436

Glatthaferwiese mit Wiesensalbei, Esparsette, Knolliger Hahnenfuss, Habermark. Waldrand wurde ausgeholzt mit dem Ziel eines gestuften Waldrandes mit Krautschicht. Schutzziele

Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

90/108

Objektnummer Inventar: 2.409

Nummer

N06.1

Objekt

Feldgehölz / Wald

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Unteri Gust

Parzellennummer/n

915 / 918 / 1117 / 1118 / 1119 / 1121

Beschreibung

Artenreicher Laubmischwald, einzelne Föhrengruppen, vielschichtiger und dichter Waldrand. Gegen den Rebberg: Gemischter Laubwald, Föhren fast alle abgestorben, viele Eichen. Iktenbächli fast zugewachsen (Hasel, Eschen, Hartriegel, Erlen, Weiden). Wertvolles Rückzugsgebiet für Tiere. Fuchs- und Dachsbauten. WildStandplatz. Weidgang bis in den Wald.

Schutzziele

Erhaltung des Objekts. Aufwertung der wertvollen Biotope als Lebensraum für besondere Tierund Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Keine Erstellung von Waldwegen. Vermeidung von Kahlschlägen, grossen Verjüngungsschlägen und monotonen Pflanzungen. Extensive Waldbewirtschaftung. Bewahrung der Wildsträucher.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

91/108

Objektnummer Inventar: 2.419

Nummer

N06.2

Objekt

Feldgehölz / Wald

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Oberi Gust

Parzellennummer/n

1119 / 1121

Beschreibung

Alter Eichen-, Eschen- und Ahornbestand, Föhren meist abgestorben, Waldrand mit dichter Buschschicht, Rosen, Schwarzdorn. Richtung Hinteregg: Buchenwald mit einzelnen Linden, Waldrand kurzes Stück mit Fichten (aufgeforstet).

Schutzziele

Erhaltung des Objekts. Aufwertung der wertvollen Biotope als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Keine Erstellung von Waldwegen. Vermeidung von Kahlschlägen, grossen Verjüngungsschlägen und monotonen Pflanzungen. Extensive Waldbewirtschaftung. Bewahrung der Wildsträucher.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

92/108

Nummer

N07

Objektnummer Inventar: 2.401

siehe Erwägungen RRB

Objekt

Rebberg

Bedeutung

historisch

Flurname

Rebberg

Parzellennummer/n

Gemäss den Ergänzenden Richtlinien zum Naturschutzgebiet Rebberg der Gemeinde Sissach.

Beschreibung

Landschaftlich wertvolles Gebiet mit hoher Biodiversität und vielen verschiedenen Lebensräumen. Magerwiesen und Trockenrasen mit vielfältiger Schmetterlingsfauna sowie verschiedenen Feldgehölzen und Hecken durchsetzt. Die Feldgehölze und Hecken sind teils mit hochstämmigen Bäumen bewachsen (Nussbaum, Eichen, Feldahorn, Ulmen). Reste von Rebmauern sind noch erhalten. Auf den Wiesen alte Streuobstbestände mit vielfältiger Vogelfauna. Auf Parzelle 1956 dichtes Schwarzerlen- und Schwarzdorngebüsch mit Weiden und einem Feuchtgebiet mit Schachtelhalmen. TWW-Objekt 215 „Rain“ (nicht rechtsgültig) im östlichen Teil.

Schutzziele

Erhaltung und Förderung der verschiedenen Biotope als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Schutzbestimmungen und Pflegemassnahmen sind in den Ergänzenden Richtlinien zum Naturschutzgebiet Rebberg der Gemeinde Sissach geregelt.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

93/108

Objektnummer Inventar: 2.103

Nummer

N08

Objekt

Wald

Bedeutung

botanisch

Flurname

Burgenrain

Parzellennummer/n

1273 / 1348

Beschreibung

Standort des Pyrenäen-Milchsterns (Ornithogalum pyrenaicum), eine sehr seltene Pflanze. Relikt aus letzter Eiszeit oder von menschlicher Hand angepflanzt oder Samen durch Tiere (Vögel) verbreitet. Es ist auch denkbar, dass im Mittelalter unterhalb der Burg der ganze Wald abgeholzt und der Hang beweidet war; ideale Wuchsbedingungen für Zwiebelgewächse. Die Zwiebeln des Pyrenäenmilchsterns kamen z.B. als Heilpflanzen oder Zierpflanzen in den Burggarten und verwilderten anschliessend. Weitere isolierte Vorkommen der Art in der Region: Reinacher Heide „Wissgrien“, am Bötzberg und bei Holderbank. Sonst nur im Unterwallis, südliches Tessin, Genf und Waadt. Im Jahre 1998 wurden 3 Versuchsflächen (je 5 x 10 m) ausgesteckt, welche seither unterschiedlich durchforstet wurden. Dabei wollte man den Einfluss der Massnahmen auf das Wachstum und das Blühen des Milchsterns feststellen. Zweimal in der Vegetationsphase werden erstens die Pflanzen in den Flächen gezählt und zweitens die Anzahl Blüten. Pro Fläche wachsen zwischen 200 und 400 Pflanzen. Diese Arbeiten werden aktuell weitergeführt.

Schutzziele

Erhaltung und Förderung des Biotops als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Extensive Waldbewirtschaftung. Bekämpfung aufkommender Neophyten. Eindämmung / Bekämpfung der Brombeeren. Förderung einzelner Schattenbäume.

Jermann Ingenieure + Geometer AG

94/108

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

95/108

Objektnummer Inventar: 2.102

Nummer

N09

Objekt

Waldwiese

Bedeutung

botanisch

Flurname

Kernenweid

Parzellennummer/n

1281

Beschreibung

Mässige Magerwiese, umgeben von Mischwald, Eichen, Hagebuchen, Föhren. Picknick- und Ausflugsplatz mit Ruhebänken. Durch die Höhe des Waldes, welcher die Matte umsäumt, ist die Artenvielfalt der Wiese zurückgegangen. 2006 wurde eine Feuerstelle am Rand der Wiese erstellt.

Schutzziele

Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.

Schutzmassnahmen

Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Anwendung von Düngemitteln und Bioziden. Jährlich 1-2 mal mähen. Rückschnitt von einwachsenden Bäumen und Sträuchern.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

96/108

Objektnummer Inventar: 2.325

Nummer

N10

Objekt

Wald

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Lucheren

Parzellennummer/n

1345

Beschreibung

Naturschutzobjekt mit lokaler bis kantonaler Bedeutung.

Schutzziele

Erhaltung und Förderung der wertvollen Waldstrukturen, Lebensräume und Artenvielfalt. Ein besonderer Schutz gilt seltenen und gefährdeten Arten.

Schutzmassnahmen

Keine Terrainveränderungen. Kein Wegebau. Extensive Waldbewirtschaftung. Verjüngung nur mit Holzarten der entsprechenden Waldgesellschaft.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

97/108

Objektnummer Inventar: 2.326

Nummer

N11

Objekt

Wald

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Grimsten

Parzellennummer/n

1342 / 3119

Beschreibung

Nach Süden exponierter Waldbestand mit Föhren und anderen trockenheitsertragenden Baum- und Straucharten.

Schutzziele

Erhaltung der ausserordentlichen Pflanzenvielfalt und der Holzartenzusammensetzung.

Schutzmassnahmen

Vermeidung von Kahlschlägen und monotonen Pflanzungen. Ausbau und Unterhalt des Kretenweges.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

98/108

Objektnummer Inventar: 2.327

Nummer

N12

Objekt

Wald

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Chueftel

Parzellennummer/n

1263 / 1265 / 1267 / 1268 / 1338 / 1339

Beschreibung

Idyllisches Tälchen mit Bachlauf (Atlistenbächli). Atlistenbächli entspringt einerseits am Waldrand der Hersbergerweid, hat aber auch Quellen und Wasserzufuhr vom Limperg-Westhang und Brunnenberg-Osthang. Quellaufstösse mit Tuffbildung entlang des Baches.

Schutzziele

Erhaltung des Bachlaufes und der Quellaufstösse sowie der interessanten Vegetation.

Schutzmassnahmen

Keine Terrainveränderungen mit Ausnahme einer Bachquerung an geeigneter Stelle, falls der Brunnenberg von Südosten erschlossen werden muss.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

99/108

Objektnummer Inventar: 2.328

Nummer

N13

Objekt

Wald

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Limperg

Parzellennummer/n

1340

Beschreibung

Artenreicher, südwestexponierter Waldabhang. Im oberen Teil steinig, im unteren Teil mit gut ausgebildeter Strauchschicht.

Schutzziele

Erhaltung des artenreichen Waldbestandes mit seiner vielfältigen Tierund Pflanzenwelt.

Schutzmassnahmen

Keine Terrainveränderungen mit Ausnahme der Erstellung eines Waldweges. Vermeidung von Kahlschlägen, grossen Verjüngungsschlägen und monotonen Pflanzungen. Verjüngung nur mit Baumarten der entsprechenden Waldgesellschaft.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

100/108

A7 Geschützte Weiher (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)

Objektnummer Inventar: 1.103

Nummer

W01

Objekt

Weiher

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Wölflistein

Parzellennummer/n

1274

Beschreibung

Kleiner Weiher, künstlich angelegt. Natürliche Quelle, Amphibienlaichgewässer. Mit Seidelbast, Wachholder, Föhren, Weiden, mit Bruchsteinen eingefasst. Der Weiher wird seit 2005 von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach gepflegt.

Schutzziele

Erhalt des Weihers.

Schutzmassnahmen

Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

101/108

Objektnummer Inventar: 1.106

Nummer

W02

Objekt

Weiher

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Reusli / Burgenrain

Parzellennummer/n

1273

Beschreibung

Im März 2010 von der Einwohnergemeinde künstlich angelegter Weiher, mit Unterstützung der Bürgergemeinde und anderer Finanzgeber (Amt für Raumplanung, Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband, Walder Bachmann-Stiftung). Amphibienlaichgewässer (Erdkröte, Grasfrosch, Bergmolch und Feuersalamander). Gleichzeitig wurde ein Geschiebesammler erstellt. Dieser füllt sich sporadisch und trocknet im Sommer meistens aus. Der Weiher hat einen kleinen Quellzufluss, der nicht immer Wasser führt. Speisung durch Regenwasser.

Schutzziele

Erhalt des Weihers.

Schutzmassnahmen

Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

102/108

Nummer

W03

Objekt

Weiher

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Strickrain

Parzellennummer/n

1343

Beschreibung

Strickrain-Weiher.

Objektnummer Inventar: 1.314

Ersatzmassnahme bei der Deponie-Erweiterung, definitiver Standort erst nach Abschluss der Deponie-Erweiterung. Amphibien, u.a. Glögglifrosch, seit einigen Jahren auch Ringelnatter. Schutzziele

Erhalt des Weihers.

Schutzmassnahmen

Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

103/108

Objektnummer Inventar: 1.404

Nummer

W04

Objekt

Weiher

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Isleten

Parzellennummer/n

1766

Beschreibung

Isletenweiher, im Jahr 1991 von der Arbeitsgemeinschaft für Naturund Heimatschutz Sissach gebaut. Amphibien, u.a. Glögglifrosch, Feuersalamander.

Schutzziele

Erhalt des Weihers.

Schutzmassnahmen

Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

104/108

Nummer

W05

Objekt

Weiher

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Cholholz

Parzellennummer/n

1357

Beschreibung

Waldweiher in alter Grube.

Objektnummer Inventar: 2.507

Erbaut im Jahr 2009 von der Einwohnergemeinde, der Bürgergemeinde, der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach und dem Basellandschaftlichen Natur- und Vogelschutzverband. Amphibienlaichgewässer. Schutzziele

Erhalt des Weihers.

Schutzmassnahmen

Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

105/108

Objektnummer Inventar: 2.519

Nummer

W06

Objekt

Weiher

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Im Rebacher

Parzellennummer/n

1246 / 1355

Beschreibung

Chienbergweiher, gebaut 1995 von der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach. Amphibien, u.a. Glögglifrosch.

Schutzziele

Erhalt des Weihers.

Schutzmassnahmen

Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

106/108

Objektnummer Inventar: 1.330

Nummer

W07

Objekt

Weiher

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Wintersinger-Höhe

Parzellennummer/n

1345

Beschreibung

Künstlich angelegter Folien-Weiher. Amphibien-Laichgewässer mit steiniger, grubenartiger Umgebung. Erbaut im Frühling 2012 vom Forstrevier Sissach. Frühling 2013 erstmals Grasforsch-Laich ausgesetzt. Im Frühling 2015 viel Laich von Grasfrosch und Erdkröte vorhanden. Folgende Arten sind zu erwarten: Grasfrosch, Erdkröte, Geburtshelferkröte, Bergmolch und evtl. Feuersalamander. Weiher liegt unter der Hochspannungsleitung, dadurch keine hohen Bäume möglich.

Schutzziele

Erhalt des Weihers.

Schutzmassnahmen

Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

107/108

Objektnummer Inventar:

Nummer

W08

Objekt

Weiher

Bedeutung

ökologisch

Flurname

Limperg

Parzellennummer/n

1341

Beschreibung

Der Weiher dient der ökologischen Ausgleichsmassnahme zur Spezialzone Limperg (Abbauzone). Der Weiher ist Bestandteil des geplanten Vernetzungskonzeptes «Feuchtbiotope Sissach».

Schutzziele

Erhaltung des Weihers

Schutz

Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.

Planausschnitt

Jermann Ingenieure + Geometer AG

108/108