Zonenreglement Landschaft
Sissach
Dokument
- Nummer
- 62/ZRL/3/2
- Gemeinde
- Sissach
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 24.01.2017
- In Kraft seit
- 07.01.2020
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Text
Nachgeführtes Reglement
Gemeinde Sissach Zonenreglement Landschaft
62/ZRL/3/2 Stand der Nachführung: RRB Nr. 10 vom 7. Januar 2020
Änderungen / Ergänzungen / Aufhebungen (chronologisch absteigend) Inv. Nr.
RRB Nr.
RRB Datum
Bemerkungen
62/ZRL/3/0
119
24.01.2017
Erstfassung
62/ZRL/3/1
863
20.06.2017
Art. 11 , 23a
62/ZRL/3/2
10
07.01.2020
Art. 11a Jermann Ingenieure + Geometer AG
Bearbeitet am: 07.02.2020 Sachbearbeiter: Simone Huwyler
Inhalt Bemerkungen ................................................................................................................................... 4 A
Allgemeines ....................................................................................................................... 5 Zweck und Geltungsbereich ................................................................................................ 5 Zoneneinteilung ................................................................................................................. 6
2.1
Grundnutzungen .......................................................................................................................... 6
2.2
Überlagernde Nutzungen ............................................................................................................ 7
B
Grundnutzungen ................................................................................................................ 8 Landwirtschaftszone .......................................................................................................... 8 Waldareal .......................................................................................................................... 9 Naturschutzzone .............................................................................................................. 10 Uferschutzzone ................................................................................................................ 11 Zone für öffentliche Werke und Anlagen ........................................................................... 12 Spezialzone Ausflugsziel Alpbad ....................................................................................... 13 Spezialzone Ausflugsziel Sissacher Flue ............................................................................. 13 Sammelparkplätze ........................................................................................................... 14
C
Überlagernde Nutzungen.................................................................................................. 14 Spezialzone Inertstoff-Deponie Stickrain ........................................................................... 14
11a
Spezialzone Limpert (Abbauzone) ..................................................................................... 15 Spezialzone Kompostieranlage ......................................................................................... 15 Landschaftsschutzzone ..................................................................................................... 16 Naturschutzzone im Wald................................................................................................. 17 Archäologische Schutzzone ............................................................................................... 18 Geschützte Hecken und Feldgehölze ................................................................................. 19 Geschützte Einzelbäume................................................................................................... 20 Geschützte Weiher ........................................................................................................... 20 Ökologische Vernetzungsachsen ....................................................................................... 21
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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Geschützte geologische Einzelobjekte ............................................................................... 21 Geschützte Höfe ............................................................................................................... 21 Geschützte Feldscheunen ................................................................................................. 22 Geschützte Brunnenstuben und Brunnen .......................................................................... 22 23a
Geschützte Waldhütte ...................................................................................................... 22 Landschaftstypische Feldwege .......................................................................................... 23 Aussichtspunkte ............................................................................................................... 23
D
Bestimmungen allgemeiner Art ........................................................................................ 24 Spezielle Nutzungs- und Bauvorschriften .......................................................................... 24 Lärmschutz....................................................................................................................... 25 Zuständigkeiten ............................................................................................................... 25 Finanzierung, Beiträge und Abgeltungen ........................................................................... 26
E
Schlussbestimmungen ...................................................................................................... 27 Aufhebung des bisherigen Rechts ..................................................................................... 27 Rechtskraft ...................................................................................................................... 27 Anpassung der Zonenvorschriften..................................................................................... 27
F
Beschlüsse und Genehmigung........................................................................................... 28
G
Anhang ............................................................................................................................ 29
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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Bemerkungen Der Reglementstext ist rechtsverbindlich und unterliegt dem Gemeindeversammlungsbeschluss.
Der Kommentar soll dazu beitragen, den Reglementstext zu erläutern, und gibt zudem eine Interpretationshilfe. Er ist nicht rechtswirksam und unterliegt demzufolge auch nicht dem Gemeindeversammlungsbeschluss. Im Kommentar mit „Änderungen“ bezeichnete Ausführungen beziehen sich auf die Zonenvorschriften Landschaft der Gemeinde Sissach aus dem Jahr 1992. Unterstrichene Textpassagen sind aus übergeordneten Erlassen übernommen und sind nicht Bestandteil des Gemeindeversammlungsbeschlusses. Die im Kommentar erwähnten übergeordneten Erlasse sind: • • • • • • •
Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) Raumplanungsverordnung des Bundes (RPV) Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV) Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft (RBG) Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft (RBV) Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz des Kantons Basel-Landschaft (NLG) Richtplan des Kantons Basel-Landschaft (KRIP BL)
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Nachgeführtes Reglement Reglementstext
Kommentar
Die Einwohnergemeinde Sissach erlässt gestützt auf §§ 2, 5 und 18 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 das Zonenreglement Landschaft.
A Allgemeines Zweck und Geltungsbereich 1
Die Zonenvorschriften Landschaft stimmen die Nutzung und den Schutz des Bodens ausserhalb des Baugebietes im Interesse der Bevölkerung, der Bewirtschafter, der Natur und zukünftiger Generationen aufeinander ab.
Für die Nachhaltigkeit der Entwicklung ist zentral, dass sie die heutigen und die zukünftigen Bedürfnisse der drei Bereiche Soziales (Bevölkerung etc.), Wirtschaft (Bewirtschafter etc.)
Die Ziele der Zonenvorschriften Landschaft sind insbesondere:
und Umwelt (Natur, Biodiversität
• Erhaltung und Gestaltung des ortstypischen Juralandschaftsbildes in seiner Vielfalt als Grundlage für sanfte Naherholung und Freizeit;
etc.) gleichermassen berücksichtgen.
• Sicherung von geeignetem Kulturland für die Landwirtschaft; • Schutz, Erhaltung und Förderung des Waldes in allen seinen Funktionen; • Schutz, Erhaltung und Förderung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, ihrer Lebensräume und ihrer Lebensbeziehungen; • Schutz von kulturhistorischen Objekten. 2
Die Zonenvorschriften Landschaft bestehen aus diesem Zonenreglement Landschaft, den Objektblättern im Anhang sowie dem Zonenplan Landschaft. 3
Das Landschaftsgebiet der Gemeinde Sissach umfasst alle Flächen ausserhalb des Zonenplanes Siedlung. Es gliedert sich in verschiedene Zonen der Grundnutzung. Hinzu kommen überlagernde Schutzbestimmungen.
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Kommentar
Zoneneinteilung 2.1
Grundnutzungen
Im Zonenplan Landschaft sind folgende Grundnutzungen festgelegt:
Weitere, im Zonenplan zur Orientie-
sind:
Landwirtschaftszone Naturschutzzone Uferschutzzone Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) Spezialzone Ausflugsziel Alpbad Spezialzone Ausflugsziel Sissacher Flue Sammelparkplätze
rung dargestellte Grundnutzungen • Waldareal • Bahnareal • Geltungsbereiche Zonenplan Siedlung (Baugebiet) Die Nutzung dieser Flächen ist von der übergeordneten Gesetzgebung resp. anderen Gemeindereglementen bereits umfassend festgelegt. Änderungen: • neu: Uferschutzzone • neu: Spezialzone Alpbad • neu: Spezialzone Sissacher Flue
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2.2
Kommentar
Überlagernde Nutzungen
Die Grundnutzungen sind teilweise mit folgenden Schutz- und weiteren Zonen und Objekten überlagert:
Weitere, im Zonenplan zur Orientie-
nen, Schutzbestimmungen und Ob-
Spezialzone Inertstoff-Deponie Strickrain Spezialzone Kompostieranlage Landschaftsschutzzone Naturschutzzone im Wald Archäologische Schutzzone Geschützte Hecken und Feldgehölze Geschützte Einzelbäume Geschützte Weiher Ökologische Vernetzungsachsen Geschützte geologische Einzelobjekte Geschützte Höfe Geschützte Feldscheunen Geschützte Brunnstuben und Brunnen Landschaftstypische Feldwege Aussichtspunkte
rung dargestellte überlagernde Zojekte sind: • Perimeter Bundesinventar der Landschaften und Natur-denkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) • Gefahrenzone Schiessanlage • Fruchtfolgeflächen • Kantonal geschütztes Naturobjekt gem. Inventar • Grundwasserschutzzone • Eignungsgebiet für Windkraftanlagen • Gewässer • Statische Waldgrenze Diese Objekte sind ebenfalls in der übergeordneten Gesetzgebung oder anderen Gemeindeerlassen bereits umfassend geregelt. Änderungen: • Aufhebung der Landschaftschonzone • neu: Spezialzone Inertstoff-Deponie Strickrain • neu: Ökologische Vernetzungsachsen
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B
Kommentar
Grundnutzungen Landwirtschaftszone
1
Die Zonenkonformität der Nutzungen sowie von Bauten und Anlagen richtet sich nach den entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Erlassen.
Art. 16
RPG: 1 Landwirtschaftszonen dienen der
langfristigen Sicherung der Ernährungsbasis des Landes, der Erhaltung
2
Die bestehenden ökologisch wertvollen Strukturen wie Hecken, Feld- und Ufergehölze, Hochstammobstbäume usw. sollen erhalten und gefördert werden.
der Landschaft und des Erholungsraums oder dem ökologischen Ausgleich und sollen entsprechend ihren verschiedenen Funktionen von Überbauungen weitgehend freigehalten werden. (…) Die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone richtet sich insbesondere nach
Art. 16a und 24 ff. RPG, Art. 34-38
und 40 RPV sowie §§ 115-117 RBG. Der im Zonenplan Landschaft dargestellte Perimeter der Landwirtschaftszone steht unter Vorbehalt der dynamischen Waldgrenze. Änderungen: Neue Bestimmung zur Erhaltung und Förderung der ökologisch wertvollen Elemente der Landschaft.
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Kommentar
Waldareal Das Waldareal umfasst das als Wald geltende bestockte und unbestockte Areal. Es gelten die eidgenössischen und kantonalen Gesetze über den Wald.
Der Wald ist in seiner Fläche und seiner räumlichen Verteilung zu erhalten und als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen. Der Wald soll Schutz-, Nutz-, Wohlfahrts- sowie ökologische Funktionen erfüllen können. Die Waldwirtschaft soll gefördert und erhalten werden. Die Grundsätze der Waldnutzung sind im Waldentwicklungsplan (WEP) Sissach und Farnsberg 2012-2027 (RRB Nr. 1683 vom 22. Oktober 2013) räumlich festgelegt. Die grundeigentümerverbindliche Umsetzung erfolgt in Betriebsplänen. Die Gemeinde legt Naturschutzzonen im Wald fest. Die entsprechenden Schutzanforderungen der Gemeinde sind von dieser im Rahmen der Erarbeitung des WEP eingebracht worden. Das Waldrandkonzept Forstrevier Sissach des Amts für Wald beider Basel ist bei der Pflege der Waldränder zu berücksichtigen. Finanzielle Beiträge der Gemeinde für Pflegemassnahmen sind grundsätzlich denkbar (vgl. Ziff. 30). Da die Abgrenzung des Waldes grundsätzlich veränderlich ist, gelten alle anderen Grundnutzungen unter Vorbehalt der dynamischen Waldgrenze. Änderungen: bisher § 6
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Reglementstext
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Naturschutzzone 1
Der Zonenplan Landschaft enthält folgende Naturschutzzonen:
§ 10 RBV: 1 Naturschutzzonen und Natur-
N01: Sissacher Flue N02: Hintere Fluematte N03: Oberi Hinteregg N04: Flueweg N05: Unter der Flue N07: Rebberg N09: Kernenweid
schutzeinzelobjekte bezwecken: a. die Erhaltung und Aufwertung von ökologisch, wissenschaftlich, ästhetisch oder kulturell besonders wertvollen Landschaftsteilen und -elementen. b. die Erhaltung seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenar-
2
Die wertvollen Lebensräume sind in ihrer natürlichen Vielfalt und Zusammensetzung zu erhalten und zu fördern. Die Existenz der einheimischen und standortgerechten Flora und Fauna ist sicherzustellen. Pflege- und Nutzungsmassnahmen müssen mit der Zweckbestimmung der Naturschutzzone übereinstimmen. Pflegemassnahmen, die dem Schutzzweck dienen, sowie für die Bewirtschaftung notwendige Einfriedungen sind gestattet. 3
Unzulässig sind insbesondere:
Bauten, Anlagen und Bodenbefestigungen; Terrainveränderungen; Lagerplätze und Materialablagerungen; Standortfremde Bepflanzungen; die Beweidung, sofern diese nicht ausdrücklich als Massnahme im entsprechenden Objektblatt aufgeführt ist; das Pflügen, Düngen und Ausbringen von Bioziden. Davon ausgenommen sind Teile der Naturschutzzone „N07 Rebberg“ gemäss den Ergänzenden Richtlinien zum Naturschutzgebiet Rebberg der Gemeinde Sissach; Verwendung von Mähmaschinen mit Aufbereitungsfunktion.
ten, sowie die Sicherung ihrer Lebensräume. Ergänzend zu den Naturschutzzonen werden auch überlagernde Naturschutzzonen im Wald festgelegt (vgl. Ziff. 14). Änderungen: • Verbot von Bauten, Anlagen und Bodenbefestigungen • Verbot von Lagerplätzen und Materialablagerungen • Verbot von standortfremden Bepflanzungen • Verbot von Mähmaschinen mit Aufbereitungsfunktion
4
Für die einzelnen Naturschutzzonen sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Ergänzenden Richtlinien zum Naturschutzgebiet Rebberg der Gemeinde Sissach sind zu berücksichtigen. Zur Umsetzung der Schutzziele erarbeitet der Gemeinderat in Koordination mit den kantonalen Fachstellen und den Grundeigentümern Pflegepläne. Darin werden Pflegemassnahmen, Zuständigkeit, Finanzierung und Erfolgskontrolle festgelegt.
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Kommentar
Uferschutzzone 1
Schutz- und Pflegemassnahmen müssen mit der Zweckbestimmung der Uferschutzzone übereinstimmen. 2
• • • • • •
Art. 13
RBV: Uferschutzzonen bezwecken den Schutz der Uferbereiche als Lebens-
Unzulässig sind insbesondere: Bauten, Anlagen, Bodenbefestigungen; neue Wege; Terrainveränderungen; Lagerplätze und Materialablagerungen; Standortfremde Bepflanzungen; das Pflügen, Düngen und Ausbringen von Bioziden.
räume für Pflanzen und Tiere. Weitere gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Gewässern und ihrem Begleitlebensraum finden sich in der Gewässer-schutz-, Naturschutz- und Landwirtschaftsgesetzgebung. „Ingenieurbiologische Bauweisen im
Bei angrenzendem Weidebetrieb ist die Ufervegetation durch einen Weidezaun zu schützen.
naturnahen Wasserbau“ ist eine Praxishilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
3
Zugelassen sind zwingende wasserbauliche Massnahmen. Sie sind in ingenieurbiologischer Bauweise auszuführen.
Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung
Entlang der Gewässer ist eine standortgerechte und einheimische Vegetation mit Gehölzen bzw. Gehölzgruppen und Hochstaudenfluren zu fördern, die abschnittsweise zu pflegen sind.
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Kommentar
Zone für öffentliche Werke und Anlagen 1
Die Zweckbestimmung der einzelnen Zonen ist im Zonen-plan festgelegt. Die Bauweise wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen festgelegt. 2
Die Freiflächen sind ökologisch sinnvoll zu gestalten. Für die Bepflanzung sind einheimische, standortgerechte Pflanzenarten zu verwenden.
Art. 24
RBG: 1 Zonen für öffentliche Werke und
Anlagen umfassen Gebiete, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch: a. die Gemeinwesen; b. andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; c. Inhaber staatlicher Konzessionen; d. Personen des privaten Rechts, die öffentliche Aufgaben erfüllen, benötigt werden. In OeWA-Zonen wird dem Gemeinwesen resp. Dritten, welche öffentliche Aufgaben wahrnehmen, das Enteignungsrecht gewährt (§ 77 RBG). Im Gegenzug kann auf Grund der Nutzungsbeschränkung auch der Eigentümer eine Enteignung verlangen (sog. Heimschlagsrecht, § 80 RBG). Änderungen: bisher § 7
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Kommentar
Spezialzone Ausflugsziel Alpbad 1
Die Spezialzone Ausflugsziel Alpbad dient dem Erhalt des Alpbads als Ausflugsziel und Restaurationsbetrieb. Bauten und Anlagen sind gestattet, wenn sie: dem obengenannten Zweck des Ausflugsbetriebes, der Nutzung
der Mineralquelle, einer landwirtschaftlichen Nutzung oder den dortigen Bewohnern dienen; der Öffentlichkeit offenstehen; die Schutzziele angrenzender Zonen und Objekte nicht beeinträchtigen und sich gut in das Gelände integrieren.
Art. 28
RBG: 1 Spezialzonen umfassen Gebiete, die einer besonderen Nutzung dienen. (…) KRIP BL: Ausflugsziele im Jura dienen in erster Linie als Verpflegungsmöglichkeiten in einem Wandergebiet. Sie können Bauten und Anlagen für den Ausflugsbetrieb umfassen. Bauten und Anlagen müssen der Öffentlichkeit
2
Die bestehenden Wohnungen dürfen unterhalten und angemessen erneuert werden.
offenstehen und einem regionalen Bedarf entsprechen. Voraussetzung für die Bewilligung von Bauten und Anlagen ist die Ausweisung einer Spezialzone gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz. Die Mineralquelle soll massvollen Nutzungen wie Brunnen, Kneipanlagen o.ä. offenstehen. Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung (bisher Landwirtschaftszone)
Spezialzone Ausflugsziel Sissacher Flue Die Spezialzone Ausflugsziel Sissacher Flue dient dem Erhalt der Bergwirtschaft Sissacher Flue als Ausflugsziel und Restaurationsbetrieb. Bauten und Anlagen sind gestattet, wenn sie: dem obengenannten Zweck des Ausflugsbetriebes dienen; der Öffentlichkeit offenstehen; die Schutzziele angrenzender Zonen und Objekte nicht beein-
trächtigen und sich gut in das Gelände integrieren.
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Art. 28
RBG: 1 Spezialzonen umfassen Gebiete, die
einer besonderen Nutzung dienen. (…) Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung (bisher Landwirtschaftszone)
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Kommentar
Sammelparkplätze 1
Die Erstellung und der Betrieb von Sammelparkplätzen ausserhalb des Baugebietes ist nur an den im Zonenplan Landschaft festgelegten Flächen gestattet.
Änderungen: bisher § 8
2
Die Parkieranlagen dürfen nicht mit einem Hartbelag versehen werden und haben sich ins Landschaftsbild einzufügen. 3
Die Parkplätze und deren Umgebung dürfen nicht mit Erholungseinrichtungen und touristischen Anlagen ausgerüstet werden. Die Lagerung von Gütern und Material sowie die Dauerparkierung von Fahrzeugen sind nicht zulässig.
C
Überlagernde Nutzungen
Spezialzone Inertstoff-Deponie Stickrain1 1
Diese Zone dient dem Betrieb einer Inertstoff-Deponie. Zugelassen sind die für den Betrieb notwendigen Anlagen und Einrichtungen. 2
Die Bedingungen für die Rodung und Wiederaufforstung des Geländes sowie die Durchführung der Ersatzmassnahmen werden im Rahmen der Rodungsbewilligung festgelegt. Bei Umsetzung des Projekts gelten die Umweltverträglichkeits-berichte vom 16. Dezember 2004 und vom 4. Juli 2016 sowie die darauf beruhenden Prüfberichte der Umweltschutzfach-stellen. Es sind die darin gemachten Bedingungen und Auflagen einzuhalten.
1
Art. 28
RBG: 1 Spezialzonen umfassen Gebiete, die
einer besonderen Nutzung dienen. (…) Änderungen:
Gänzlich neue Bestimmung (bisher Wald)
Berücksichtigung des Umweltverträglichkeitsberichts betreffend die Deponieerweiterung.
Mutation 62/ZRL/3/1, RRB Nr. 863 vom 20.06.2017
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11a Spezialzone Limpert (Abbauzone) 1
Die Spezialzone Limperg dient dem Abbau von Mergel und der Wiederauffüllung durch sauberes Aushubmaterial.
Art. 28
RBGn Abs. 1 lit.e. Verwertung Aushubmateriel in Materialentnahmestellen gem. Art. 19, Abs. 1 lit.c, VVEA.
2
Die Ausscheidung der Abbauzone erfordert eine Rodungsbewilligung. Die Bedingungen für die Rodung und Wiederaufforstung des Geländes sowie die erforderlichen Ersatzmassnahmen werden im Rahmen der Rodungsbewilligung festgelegt.
Ersatzmassnahmen sind in einem Gestaltungsplan aufzuzeigen.
Um die landschaftliche Eingliederung der Abbaustelle zu optimieren, hat der Abbau in Etappen zu erfolgen.
Etappierung ist im Gestaltungsplan
4
Durch Anpassung der Zonenvor-
3
Die Materialentnahmestelle ist nach Beendigung der Wiederauffüllung ordnungsgemäss abzuschliessen und wiederaufzuforsten
aufzuzeigen
schriften ist die Spezialzone zu löschen.
Spezialzone Kompostieranlage 1
Diese Zone ist für die Anlage und den Betrieb einer Kompostieranlage für organische Abfälle bestimmt. Zugelassen sind die für den Betrieb notwendigen Anlagen und Einrichtungen. 2
Art. 28
RBG: 1 Spezialzonen umfassen Gebiete, die
einer besonderen Nutzung dienen. (…)
Die Umsatzmenge der Kompostieranlage ist auf 1‘000 Tonnen Grünmaterial pro Jahr beschränkt.
Änderungen:
3
bisher § 9a
Der Betrieb der Kompostieranlage muss in einem vom Gemeinderat zu genehmigenden Betriebsreglement geregelt werden.
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Kommentar
Landschaftsschutzzone 1
Die Landschaftsschutzzone ist im Grundsatz von neuen Bauten und Anlagen freizuhalten. Möglich sind unterirdische Hochspannungs- und Rohrleitungen oder andere unterirdische Infrastrukturen.
Art. 11
RBV: Landschaftsschutzzonen bezwecken die Erhaltung und Aufwertung von gebietstypischen, ökologisch wertvollen und ästhetisch reichhaltigen Landschaften und Landschaftsteilen
2
Zonenkonforme Bauten und Anlagen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sind zulässig. Sie sind in unmittelbarer Hofnähe anzusiedeln. Falls es den Schutzzielen der kantonalen Vorranggebiete Landschaft dient, können neue landwirtschaftliche Bauten auch an anderen Standorten realisiert werden. Für die Einpassung unerlässlicher standortgebundener Bauten, Anlagen und Infrastrukturen in die Landschaft gelten erhöhte Anforderungen.
sowie des Landschaftsbildes. Angestrebt wird der Erhalt der bestehenden Strukturen. Sowohl ein Ausräumen der Landschaft als auch die Entwicklung von Wald sind nicht erwünscht. Neue Aussiedlungen sind nicht zulässig bzw. bedürfen eines Eintrags im Zonenplan Landschaft. Änderungen: Beschränkung der Bestimmungen auf Standort- und Einpassungsfragen. Die Zonenkonformität von neuen Bauten und Anlagen ist im eidgenössischen Raumplanungsgesetz abschliessend geregelt.
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Naturschutzzone im Wald 1
Der Zonenplan Landschaft enthält folgende Naturschutzzonen im Wald:
3 weitere Artikel
Art. 10
RBV: 1 Naturschutzzonen und Natur-
schutzeinzelobjekte bezwecken:
• • • • • • •
N06.1: Unteri Gust N06.2: Oberi Gust N08: Burgenrain N10: Lucheren N11: Grimsten N12: Chueftel N13: Limperg
a.die Erhaltung und Aufwertung von ökologisch, wissenschaftlich, ästhetisch oder kulturell besonders wertvollen Landschaftsteilen und -elementen. b.die Erhaltung seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, sowie die Sicherung ihrer Lebens-
2
Die wertvollen und typischen Eigenheiten dieser Standorte sind zu erhalten. Die Pflege dieser Gebiete hat sich an den Bedürfnissen des Naturschutzes und an den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus auszurichten. Sie ist auf das dazu notwendige Minimum zu beschränken. 3
Für die einzelnen Naturschutzzonen sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Schutzziele und -massnahmen sind in die forstliche Planung aufzunehmen.
räume. Grundsätzlich ist für die Koordination des Naturschutzes im Wald der Kanton zuständig. Die Naturschutzzonen im Wald sind mit der kantonalen Waldentwicklungsplanung (WEP) abgestimmt worden. Die Gemeinde gibt sich in diesem Abschnitt den Auftrag, sich aktiv in diese Schutzmassnahmen einzubringen. Auf egenständige Schutzmassnahmen der Gemeinde wird verzichtet. Änderungen: bisher § 11
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Archäologische Schutzzone 1
Bei diesen Objekten handelt es sich um archäologische Areale, die auf Grund ihres wissenschaftlich-archäologischen Wertes als Bestandteil des kulturellen Erbes von Bedeutung sind.
Archäologische Schutzzonen bezwecken die Erhaltung archäologischer Stätten.
2
Im Zonenplan Landschaft sind die folgenden Archäologischen Schutzzonen enthalten: • • • • • • • • • • • •
Art. 19
RBV:
A01: Auf Halden A02: Sissacher Flue (Siedlung) A03: Bischofstein A04: Burgenrain A05: Ebenrain A06: Kulmacher A07: Wölflistein A08: Hard A09: Grimsten A10: Isletenrain A11: Ikten A12: Sissacher Flue (Hochwacht)
Die Unterschutzstellung erfolgt gemäss der Verordnung zum Archäologiegesetz. Beschreibungen zu den einzelnen archäologischen Schutzzonen befinden sich im Anhang. Dort sind auch die geographischen Koordinaten und die darum zu ziehende Schutzflächen festgelegt. Änderungen: bisher § 15
3
Für die archäologischen Schutzzonen sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. 4
In der Schutzzone sowie in unmittelbarer Nähe des Schutzobjektes sind keine Bodeneingriffe zulässig, die über die bisher übliche Nutzung hinausgehen. Vor unumgänglichen Bodeneingriffen ist die Bewilligung der zuständigen Behörde einzuholen, welche gegebenenfalls eine archäologische Untersuchung anordnet.
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Geschützte Hecken und Feldgehölze 1
Die im Zonenplan eingetragenen Hecken und Feldgehölze sind in ihrem Bestand und ökologischen Wert zu erhalten und zu fördern. Sie sind abschnittsweise zu pflegen, z.B. mittels Auslichtung, AufStock-Setzen und Stehenlassen. Die Ausbildung eines 4 Meter breiten Krautsaumes wird empfohlen. 2
Gefährdungen aller Art, wie z.B. das Errichten von Bauten, eine Beweidung, Abgrabungen im Wurzelbereich, sowie dem Schutzzweck widersprechende Massnahmen sind untersagt. 3
Für die geschützten Hecken und Feldgehölze sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Ergänzenden Richtlinien zu den Naturschutz-Einzelobjekten der Gemeinde Sissach sind zu berücksichtigen.
Art. 13
NLG: 3 Es ist untersagt, Hecken, Feld-ge-
hölze und Ufervegetation zu beseitigen oder zum Absterben zu bringen. Überwiegen die öffentlichen oder landwirtschaftlichen Interessen, kann die zuständige Direktion Ausnahmen bewilligen. Angestrebt wird der Erhalt der bestehenden Strukturen. Sowohl ein Ausräumen der Landschaft als auch die Entwicklung von Wald sind nicht erwünscht. Feldgehölze stellen teilweise Waldareal dar und sind daher waldrechtlich geschützt. Für die Pflege der geschützten Hecken und Feldgehölze wird das Beiziehen der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach empfohlen. Weitere Hecken und Feldgehölze sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festgehalten. Änderungen: bisher § 14
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Geschützte Einzelbäume 1
Die im Zonenplan Landschaft festgelegten, besonders charakteristischen, wertvollen oder das Landschaftsbild prägende Einzelbäume sind geschützt.
Ziel des Einzelbaumschutzes ist es, besonders schöne, ökologisch wertvolle oder landschaftsprägende Einzelbäume an einem speziellen Stand-
2
Sie sind regelmässig zu pflegen. Gefährdungen aller Art, wie z.B. das Errichten von Bauten, Abgrabungen im Wurzelbereich, sowie dem Schutzzweck widersprechende Massnahmen sind untersagt. 3
Für die geschützten Einzelbäume sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Ergänzenden Richtlinien zu den Naturschutz-Einzelobjekten der Gemeinde Sissach sind zu berücksichtigen. 4
Bei geschützten Bäumen sind Abgänge am gleichen oder an einem gleichwertigen Ort in der Nähe zu ersetzen.
ort zu schützen (z.B. grosse alte Bäume, exponierte Bäume an einer Wegkreuzung oder auf einer Kuppe etc.). Für die Pflege der geschützten Einzelbäume wird das Beiziehen der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach empfohlen. Weitere Einzelbäume und Baumgruppen sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festgehalten. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 14 Naturschutz-Einzelobjekte
Geschützte Weiher 1
Die im Zonenplan Landschaft festgelegten Weiher sind geschützt. Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Der Gemeinderat ist zuständig für die Pflege der geschützten Objekte. Er regelt diese in Zusammenarbeit mit der betroffenen Grundeigentümerschaft.
Die Weiher sind ökologisch besonders wertvoll und werden deshalb unter Schutz gestellt. Die Arbeitsgemeinschaft für Naturund Heimatschutz Sissach wird für die Pflege der geschützten Weiher
2
Für die geschützten Weiher sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt. Die Ergänzenden Richtlinien zu den Naturschutz-Einzelobjekten der Gemeinde Sissach sind zu berücksichtigen.
beigezogen. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 14 Naturschutz-Einzelobjekte
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Ökologische Vernetzungsachsen In den ökologischen Vernetzungsachsen sind Trittsteinbiotope wie Hecken, Feldgehölze, Hochstammobstbäume usw. besonders zu fördern.
Änderung: Gänzlich neue Bestimmung
Geschützte geologische Einzelobjekte Die im Zonenplan Landschaft festgelegten geologischen Einzelobjekte sind geschützt. Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Der Gemeinderat ist zuständig für die Pflege der geschützten Objekte. Er regelt diese in Zusammenarbeit mit der betroffenen Grundeigentümerschaft.
Die Arbeitsgemeinschaft für Naturund Heimatschutz Sissach wird für die Pflege der geschützten geologischen Objekte beigezogen. Weitere geologische Objekte sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festgehalten. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 14 Naturschutz-Einzelobjekte
Geschützte Höfe 1
Die im Zonenplan Landschaft festgelegten Nebenhöfe sind ihrer historischen Bedeutung und Bausubstanz wegen fachgerecht zu erhalten. Sie sind vor Zerfall zu schützen und dürfen nicht abgebrochen werden.
Bei Renovationen und baulichen Veränderungen ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen. Weitere Höfe sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festge-
2
Bauliche Massnahmen und Umnutzungen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne des ursprünglichen Originals zu erfolgen.
halten. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 18
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Kommentar
Geschützte Feldscheunen 1
Die im Zonenplan Landschaft festgelegten Feldscheunen sind ihrer historischen Bedeutung und Bausubstanz wegen fachgerecht zu erhalten. Sie sind vor Zerfall zu schützen und dürfen nicht abgebrochen werden.
Bei Renovationen und baulichen Veränderungen ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen. Weitere Feldscheunen sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Siss-
2
Bauliche Massnahmen und Umnutzungen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne des ursprünglichen Originals zu erfolgen.
ach festgehalten. Änderungen: Flexibilisierung der bisherigen Bestimmung § 17
Geschützte Brunnenstuben und Brunnen 1
Die im Zonenplan Landschaft festgelegten Brunnstuben, Feld- und Waldbrunnen sind geschützt. Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Der Gemeinderat ist zuständig für die Pflege der geschützten Objekte. Er regelt diese in Zusammenarbeit mit der betroffenen Grundeigentümerschaft. 2
Für die geschützten Brunnstuben und Brunnen sind im Anhang Schutzziele und Schutzmassnahmen verbindlich festgelegt.
Weitere Brunnen sind im Landschaftsinventar der Gemeinde Sissach festgehalten. Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 19
23a Geschützte Waldhütte2 1
Die im Zonenplan Landschaft festgelegte Waldhütte (Langenbodenhütte) ist in ihrer Substanz geschützt.
Vor dem Abbau und Wiederaufbau der Waldhütte bedarf es einer Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG.
2
Die Waldhütte darf aufgrund der Erweiterung der Spezialzone Inertstoff-Deponie Strickrain verlegt werden, wobei die Verlegung innerhalb der Spezialzone zu erfolgen hat. Die Substanz der Waldhütte ist dabei zu bewahren.
2
Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung
Mutation 62/ZRL/3/1, RRB Nr. 863 vom 20.06.2017
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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Reglementstext
Kommentar
Landschaftstypische Feldwege Die im Zonenplan Landschaft festgelegten landschaftstypischen Feldwege sind zu erhalten. Ausbauten und Asphaltierung sind nur in zwingenden und begründeten Fällen gestattet.
Die Liste der landschaftstypischen Feldwege der Gemeinde Sissach führt die zu erhaltenden Feldwege namentlich auf. Änderungen: bisher § 20
Aussichtspunkte Die im Zonenplan Landschaft bezeichneten Aussichtspunkte dienen der dauernden Erhaltung und Freihaltung der Aussicht. Bauten, Einrichtungen und Neuanpflanzungen sind höhenmässig so zu begrenzen, dass die massgebende Aussicht nicht beeinträchtigt wird. Aufkommende Vegetation ist periodisch zurückzuschneiden. Der Gemeinderat koordiniert dies mit den betroffenen Bewirtschaftern.
Jermann Ingenieure + Geometer AG
Änderungen: Präzisierung der bisherigen Bestimmung § 16
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Reglementstext
Kommentar
D Bestimmungen allgemeiner Art Spezielle Nutzungs- und Bauvorschriften 1
Bauten, Anlagen und Werke dürfen die Ziele der angrenzenden Schutzzonen und Schutzobjekte sowie die Wohnqualität des angrenzenden Baugebietes nicht beeinträchtigen.
Art. 3 RPG: 2 Die Landschaft ist zu schonen. Ins-
besondere sollen (…) b. Siedlungen, Bauten und Anlagen
2
Alle Bauten und Anlagen müssen sich hinsichtlich Standort, kubischer Erscheinung, Stellung der Baukörper, Dachform, baulicher Gestaltung, Material- und Farbwahl sowie der Umgebungsgestaltung harmonisch ins Landschaftsbild einfügen. Standorte in unmittelbarer Nähe bestehender Bauten und Anlagen sind zu bevorzugen. Materialien sind nach Farbe, Struktur und Beschaffenheit so zu wählen, dass sie nicht störend wirken. Es sind matte, naturfarbene Materialien zu verwenden.
sich in die Landschaft einordnen;(…) Änderungen: Zusätzliche Einpassungskriterien (bisher § 21) neu: Bestimmungen zur Terrainveränderung und Umgebungsgestaltung
3
Baugesuche innerhalb des Perimeters des Zonenplans Landschaft berücksichtigen:
den Zonenplan Landschaft; Aussagen der allfällig partiell vorhandenen Naturgefahrenkarte; die Gefahrenhinweiskarte und ein zu erstellendes Gefahrengutachten, falls die Gefahrenhinweiskarte auf eine vorhandene Gefährdung hindeutet.
4
Neubauten sind mittels geeigneter, standortgemässer und einheimischer Umgebungsbepflanzung in die Landschaft einzuordnen. Eine bestehende Bestockung ist zu berücksichtigen. Aufschüttungen und Abgrabungen haben sich ins gewachsene Terrain einzufügen. 5
Die Anpflanzung von invasiven Neophyten ist nicht zulässig. Das Aufkommen und die Ausbreitung von invasiven Neophyten ist mit geeigneten Massnahmen zu verhindern.
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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Reglementstext
Kommentar
Lärmschutz Gestützt auf die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung (LSV) gilt für lärmempfindliche Räume im Sinne von Art. 2 Abs. 6 LSV innerhalb des Perimeters des Zonenplans Landschaft die Empfindlichkeitsstufe (ES) III.
Art. 2 LSV: 6 Lärmempfindliche Räume sind:
a. Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume; b. Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem Betriebslärm. Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung
Zuständigkeiten 1
Der Gemeinderat ist, unter Vorbehalt des Baubewilligungsverfahrens, zuständig für die Anwendung der Zonenvorschriften Landschaft. Er kann zur Einhaltung der Zonenvorschriften im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und der Pflegepläne Auflagen formulieren.
Verstösse gegen das Zonenreglement Landschaft werden gemäss den Bestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes (§ 136 RBG) geahndet.
2
Für den Vollzug einzelner Vorschriften kann der Gemeinderat ergänzende Richtlinien erlassen. 3
Zur Umsetzung der Zonenvorschriften Landschaft, wie z.B. die Ausarbeitung der Leistungsvereinbarungen, die Umsetzung der Pflegemassnahmen und die Förderung des ökologischen Ausgleichs, setzt der Gemeinderat die kommunale Landschaftskommission ein.
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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Reglementstext
Kommentar
Finanzierung, Beiträge und Abgeltungen 1
Für den Vollzug der Zonenvorschriften Landschaft erstellt die Landschaftskommission zuhanden des Gemeinderates ein Budget. Der Gemeinderat entscheidet über die Verteilung der Gelder innerhalb des von der Gemeindeversammlung genehmigten Budgets. Näheres regelt der Leistungsauftrag zwischen Gemeinderat und der Landschaftskommission.
Änderungen: Gänzlich neue Bestimmung
2
Der Gemeinderat regelt in Pflegeplänen, wie das Geld zur Aufwertung und Renaturierung, für erschwerte Bewirtschaftung, Nutzungseinschränkungen, besondere Leistungen sowie Massnahmen, welche die übliche Bewirtschaftung und Pflege überschreiten, verwendet wird. 3
Je nach Aufwand können sowohl einmalige Zahlungen als auch wiederholte Beiträge ausgerichtet werden.
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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E
Schlussbestimmungen Aufhebung des bisherigen Rechts
Alle Erlasse, welche im Widerspruch zu diesen Zonenvorschriften stehen, sind aufgehoben, sobald dieses Reglement, die Objektblätter im Anhang und der zugehörige Zonenplan Landschaft Rechtskraft erlangen. Dies gilt insbesondere für die Zonenvorschriften aus dem Jahr 1992.
Rechtskraft Dieses Reglement, die Objektblätter im Anhang und der zugehörige Zonenplan Landschaft treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.
Anpassung der Zonenvorschriften Die Zonenvorschriften Landschaft sind regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls geänderten Verhältnissen anzupassen. Spätestens nach fünfzehn Jahren ab Inkrafttreten dieser Zonenvorschriften sind diese zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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F
Beschlüsse und Genehmigung
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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G Anhang
A1
Archäologische Schutzzonen ............................................................................................. 32
A01
................................................................................................................................................... 32
A02
................................................................................................................................................... 33
A03
................................................................................................................................................... 34
A04
................................................................................................................................................... 35
A05
................................................................................................................................................... 36
A06
................................................................................................................................................... 37
A07
................................................................................................................................................... 38
A08
................................................................................................................................................... 39
A09
................................................................................................................................................... 40
A10
................................................................................................................................................... 41
A11
................................................................................................................................................... 42
A12
................................................................................................................................................... 43
A2
Geschützte Brunnstuben und Brunnen .............................................................................. 44
B01
................................................................................................................................................... 44
B02
................................................................................................................................................... 45
B03
................................................................................................................................................... 46
B04
................................................................................................................................................... 47
B05
................................................................................................................................................... 48
B06
................................................................................................................................................... 49
B07
................................................................................................................................................... 50
B08
................................................................................................................................................... 51
B09
................................................................................................................................................... 52
B10
................................................................................................................................................... 53
A3
Geschützte Einzelbäume................................................................................................... 54
E01
................................................................................................................................................... 54
E02
................................................................................................................................................... 55
E03
................................................................................................................................................... 56
E04
................................................................................................................................................... 57
E05
................................................................................................................................................... 58
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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A4
Geschützte geologische Einzelobjekte ............................................................................... 59
G01
................................................................................................................................................... 59
G02
................................................................................................................................................... 61
G03
................................................................................................................................................... 62
G04
................................................................................................................................................... 63
A5
Geschützte Hecken und Feldgehölze ................................................................................. 64
H01
................................................................................................................................................... 64
H02
................................................................................................................................................... 65
H03
................................................................................................................................................... 66
H04
................................................................................................................................................... 67
H05
................................................................................................................................................... 68
H06
................................................................................................................................................... 69
H07
................................................................................................................................................... 70
H08
................................................................................................................................................... 71
H09
................................................................................................................................................... 72
H10
................................................................................................................................................... 73
H11
................................................................................................................................................... 74
H12
................................................................................................................................................... 75
H13
................................................................................................................................................... 76
H14
................................................................................................................................................... 77
H15
................................................................................................................................................... 78
H16
................................................................................................................................................... 79
H17
................................................................................................................................................... 80
H18
................................................................................................................................................... 81
H19
................................................................................................................................................... 82
H20
................................................................................................................................................... 83
H21
................................................................................................................................................... 84
H22
................................................................................................................................................... 85
A6
Naturschutzzonen ............................................................................................................ 86
N01
................................................................................................................................................... 86
N02
................................................................................................................................................... 87
N03
................................................................................................................................................... 88
N04
................................................................................................................................................... 89
N05
................................................................................................................................................... 90
Jermann Ingenieure + Geometer AG
30/108
N06.1
................................................................................................................................................... 91
N06.2
................................................................................................................................................... 92
N07
................................................................................................................................................... 93
N08
................................................................................................................................................... 94
N09
................................................................................................................................................... 96
N10
................................................................................................................................................... 97
N11
................................................................................................................................................... 98
N12
................................................................................................................................................... 99
N13
................................................................................................................................................. 100
A7
Geschützte Weiher ......................................................................................................... 101
W01
................................................................................................................................................. 101
W02
................................................................................................................................................. 102
W03
................................................................................................................................................. 103
W04
................................................................................................................................................. 104
W05
................................................................................................................................................. 105
W06
................................................................................................................................................. 106
W07
................................................................................................................................................. 107
W08
................................................................................................................................................. 108
Jermann Ingenieure + Geometer AG
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A1 Archäologische Schutzzonen (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)
Objektnummer Inventar: 4.404
Nummer
A01
Objekt
Geländekante Auf Halden
Bedeutung
historisch
Flurname
Auf Halden
Parzellennummer/n
917 / 918
Beschreibung
Geländekante zwischen der langen Halde und Haldenhof. Auffallende Kontur in der Landschaft, von Archäologen (M. Frey, Th. Strübin) wird vermutet, dass hier ein Wall einer prähistorischen Siedlung darunter liegt. Reihe alter Kirschbäume.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe grösser als Pflugtiefe.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
32/108
Objektnummer Inventar: 4.417
Nummer
A02
Objekt
Steinzeitliche und bronzezeitliche Siedlung Sissacher Fluh
Bedeutung
historisch
Flurname
Sissacher Flue
Parzellennummer/n
1129 / 1130 / 1131 / 1132 / 1137 / 1350 / 1351 / 1463 / 1464
Beschreibung
Oberhalb der Sissacher Fluh befindet sich eine ausgedehnte bronzezeitliche Höhensiedlung, deren Befestigungsring in Resten gut erhalten ist. Zahlreiche Steinwerkzeuge innerhalb der Anlage sowie in der Umgebung weisen auf eine steinzeitliche Siedlung hin, die dort zuvor bestanden hat. In der frühen Neuzeit befand sich am Westrand eine Hochwacht mit einer Befestigung. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung weitere Befunde erhalten haben.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Unbedingter Schutz vor weiterem Zerfall. Keine Erstellung von neuen Waldwegen in der Schutzzone. Verzicht auf Bodeneingriffe und Terrainveränderungen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
33/108
Objektnummer Inventar: 4.512
Nummer
A03
Objekt
Mittelalterliche Burgruine und eisenzeitliche Höhensiedlung Bischofstein
Bedeutung
historisch
Flurname
Bischofstein
Parzellennummer/n
1171 / 1173 / 1174 / 1175 / 1354 / 1357
Beschreibung
Die um 1250 erbaute Burg wurde archäologisch erforscht und restauriert. Auf dem Areal der Burg fanden sich auch Reste einer spätbronze- und vermutlich auch eisenzeitlichen Höhensiedlung.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Erstellung von neuen Wald- und Maschinenwegen in der Schutzzone. Verzicht auf Bodeneingriffe und Terrainveränderungen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
34/108
Objektnummer Inventar: 4.101
Nummer
A04
Objekt
Eisenzeitliches Refugium Burgenrain
Bedeutung
historisch
Flurname
Burgenrain
Parzellennummer/n
1273 / 1277 / 1278 / 1280 / 1281 / 1282 / 1283 / 1284 / 1348 / 1349 / 1691 / 3114 / 3115
Beschreibung
Auf dem Burgenrain befindet sich ein eisenzeitliches Refugium mit einer gut erhaltenen Wallanlage und Siedlungsstrukturen im Innern.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe, die über die bisherige Nutzung hinausgehen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
35/108
Objektnummer Inventar: 4.202
Nummer
A05
Objekt
Spätbronze- oder eisenzeitliche Siedlung Ebenrain
Bedeutung
historisch
Flurname
Ebenrain
Parzellennummer/n
728
Beschreibung
Bei Bauarbeiten wurde eine spätbronze- oder hallstattzeitliche Kulturschicht festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung noch weitere Siedlungsreste erhalten haben.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
36/108
Objektnummer Inventar: 4.203
Nummer
A06
Objekt
Spätbronze- und eisenzeitliche Siedlung Schützenhaus/Kulmacker
Bedeutung
historisch
Flurname
Kulmacher
Parzellennummer/n
728 / 2304
Beschreibung
An mehreren Stellen fanden sich Reste einer spätbronze- und hallstattzeitlichen Kulturschicht, die Siedlungsmaterial enthielt. Es ist davon auszugehen, dass sich im Umkreis noch weitere Reste einer oder mehrerer Siedlungen erhalten haben.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
37/108
Objektnummer Inventar: 4.103
Nummer
A07
Objekt
Steinzeitliche Siedlung Wölflistein
Bedeutung
landwirtschaftlich, historisch
Flurname
Wölflistein
Parzellennummer/n
1273 / 1274 / 1275 / 1346 / 2178 / 2180
Beschreibung
Funde von Steinwerkzeugen weisen auf eine steinzeitliche Siedlung hin. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung noch weitere Reste dieser Siedlung erhalten haben.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe, die über die bisherige Nutzung hinausgehen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
38/108
Objektnummer Inventar: 1.331
Nummer
A08
Objekt
Steinzeitliche Siedlung Hardt
Bedeutung
historisch
Flurname
Hard
Parzellennummer/n
1344 / 1345
Beschreibung
Funde von Steinwerkzeugen weisen auf eine steinzeitliche Siedlung hin. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung noch weitere Reste dieser Siedlung erhalten haben.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
39/108
Objektnummer Inventar: 1.329
Nummer
A09
Objekt
Historischer Verkehrsweg Grimste
Bedeutung
historisch
Flurname
Grimsten
Parzellennummer/n
1254 / 1255 / 1342
Beschreibung
Ein ca. 10 m langer, gepflasterter, frühneuzeitlicher Wegabschnitt ist der sichtbare Rest einer in früherer Zeit wichtigen lokalen Wegstrecke.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
40/108
Objektnummer Inventar: 4.425
Nummer
A10
Objekt
Steinzeitliche Siedlung Isletenrain/Hühnersädel
Bedeutung
historisch
Flurname
Isletenrain
Parzellennummer/n
1129 / 1351
Beschreibung
Funde von Steinwerkzeugen weisen auf eine steinzeitliche Siedlung hin. Es ist davon auszugehen, dass sich in der Umgebung noch weitere Reste dieser Siedlung erhalten haben.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
41/108
Objektnummer Inventar: 1.328
Nummer
A11
Objekt
Ehemaliges Dorf Ittikon
Bedeutung
historisch
Flurname
Ikten
Parzellennummer/n
811 / 1099 / 1100 / 1102 / 1112 / 1113
Beschreibung
Verschwundenes Baselbieter-Dorf "Ittikon". Regionale Bedeutung.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Verzicht auf Bodeneingriffe grösser als Pflugtiefe.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
42/108
Objektnummer Inventar: 4.415
Nummer
A12
Objekt
Hochwacht Sissacher Fluh
Bedeutung
historisch
Flurname
Sissacher Flue
Parzellennummer/n
1130 / 1132 / 1350 / 1464
Beschreibung
Hochwacht aus der Neuzeit, bis 18. Jahrhundert, bestehend aus gemauertem Schildwachhäuschen und Wachthaus, mit aufgerichtetem Holzstoss. 1936 restauriert. Fast zerfallen, in schlechtem Zustand. Regionale Bedeutung.
Schutzziele
Erhalt der archäologisch wertvollen Fundstelle und Umgebung.
Schutzmassnahmen
Unbedingter Schutz vor weiterem Zerfall. Keine Erstellung von neuen Waldwegen in der Schutzzone. Verzicht auf Bodeneingriffe und Terrainveränderungen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
43/108
A2 Geschützte Brunnstuben und Brunnen (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)
Objektnummer Inventar: 1.400
Nummer
B01
Objekt
Alte Brunnstube
Bedeutung
historisch
Flurname
Isleten
Parzellennummer/n
1164
Beschreibung
Brunnstube Vetterlibrunnen/Isletenbrunnen. Wichtige Quellfassung in der historischen Wasserversorgung der Brunnen der Gemeinde Sissach. Inschrift "M 1770 K". Im 2012 wurde die Brunnstube freigelegt und saniert. Im Gebiet kommen Faden- und Bergmolch, Feuersalamander, Glögglifrosch, Erdkröte und Grasfrosch vor.
Schutzziele
Erhalt der wertvollen baulichen Substanz und der Quellfassung. Geordneter Abfluss des Wassers.
Schutzmassnahmen
Reinigung der Fassung. Regelmässige Mauerwerkkontrolle und evtl. -reparatur. Vermeidung von Wurzelschäden durch Freihaltung der Umgebung von Sträuchern und Bäumen. Förderung von Staudenflur und Kleinsträuchern.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
44/108
Nummer
B02
Objekt
Alte Brunnstube
Bedeutung
historisch
Flurname
Ebenrain
Parzellennummer/n
728
Beschreibung
Brunnstube Ebenrain.
Objektnummer Inventar: 1.202
Wichtige Quellfassung in der historischen Wasserversorgung der Gemeinde Sissach. Gut Lesbar ist über dem Eingang in einem Gysibergstein „M 1774 B“. Wahrscheinlich heisst dies Martin Bachofen, nach dem Erbauer des Schlossgutes Ebenrain. Erbaut wurde das Schlossgut zwischen 1774 bis 1776. Mit diesem Wasser werden die Schlossbrunnen sowie der Weiher im Schlosspark gespiesen. Die meisten Bauteile dürften noch die ursprüngliche Bausubstanz sein. Schutzziele
Erhalt der wertvollen baulichen Substanz und der Quellfassung. Geordneter Abfluss des Wassers.
Schutzmassnahmen
Reinigung der Fassung. Regelmässige Mauerwerkkontrolle und evtl. -reparatur. Vermeidung von Wurzelschäden durch Freihaltung der Umgebung von Sträuchern und Bäumen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
45/108
Nummer
B03
Objekt
Quelle
Bedeutung
historisch
Flurname
Bierkellerquelle
Parzellennummer/n
1273
Beschreibung
Burgenrainquelle (Bierkeller).
Objektnummer Inventar: 1.107
Wichtige Quellfassung in der historischen Wasserversorgung der Gemeinde Sissach. Heute inaktiv für die Wasserversorgung. Vorgesehen für die Notwasserversorgung. Schutzziele
Erhalt der wertvollen baulichen Substanz und der Quellfassung. Geordneter Abfluss des Wassers.
Schutzmassnahmen
Reinigung der Fassung. Regelmässige Mauerwerkkontrolle und -reparatur. Vermeidung von Wurzelschäden durch Freihaltung der Umgebung von Sträuchern und Bäumen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
46/108
Nummer
B04
Objekt
Brunnen
Bedeutung
landschaftstypisch
Flurname
Beim Bierkeller
Parzellennummer/n
1273
Beschreibung
Brünneli am Waldrand.
Objektnummer Inventar: 1.105
Aus Kalkstein gefertigt, mit Hundetränke am Boden. Schutzziele
Erhalt des Brunnens.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
47/108
Objektnummer Inventar: 1.308
Nummer
B05
Objekt
Feldbrunnen
Bedeutung
historisch
Flurname
Ikten
Parzellennummer/n
911
Beschreibung
Feldbrunnen Iktenbächli (kein Trinkwasser). Erstellt 1965 durch die Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach. Flurname erinnert an das verschwundene Dorf Ikten. Einzelne Esche hinter dem Brunnen, Wasserfassung ca. 50 m oberhalb im Acker nördlich des Iktenbächlis.
Schutzziele
Erhalt des Brunnens.
Schutzmassnahmen
Erneuerung des Brunnentrogs.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
48/108
Objektnummer Inventar: 1.309
Nummer
B06
Objekt
Feldbrunnen
Bedeutung
historisch
Flurname
Hintere Halde
Parzellennummer/n
1113
Beschreibung
Feldbrunnen am Weg vom Hof Hintere Halden zum Zelgli. Einzelne Rosensträucher.
Schutzziele
Erhalt des Brunnens.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
49/108
Objektnummer Inventar: 1.311
Nummer
B07
Objekt
Feldbrunnen
Bedeutung
landwirtschaftlich
Flurname
Kählen
Parzellennummer/n
1380
Beschreibung
Feldbrunnen beim Heuschürli, Kählenbrunnen, Betontrog. Zur Zeit läuft kein Wasser, da der Zulauf infolge defekter Drainage unterbrochen ist.
Schutzziele
Erhalt des Brunnens.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
50/108
Objektnummer Inventar: 1.500
Nummer
B08
Objekt
Feldbrunnen
Bedeutung
landwirtschaftlich
Flurname
Lettenweid
Parzellennummer/n
1164
Beschreibung
Alter Feldbrunnen, „Erlenbrünneli“.
Schutzziele
Erhalt des Brunnens.
Schutzmassnahmen
Muss neu gefasst und restauriert werden.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
51/108
Nummer
B09
Objekt
Feldbrunnen
Bedeutung
landwirtschaftlich
Flurname
Isleten
Parzellennummer/n
1169
Beschreibung
Feldbrunnen am Isletenweg.
Schutzziele
Erhalt des Brunnens.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Objektnummer Inventar: 1.501
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
52/108
Objektnummer Inventar: 1.505
Nummer
B10
Objekt
Brunnen
Bedeutung
landwirtschaftlich
Flurname
Kienberg
Parzellennummer/n
1356
Beschreibung
Brunnen am Weg zum Tännligarten. Neu erstellt 2005.
Schutzziele
Erhalt des Brunnens.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
53/108
A3 Geschützte Einzelbäume (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)
Objektnummer Inventar: 2.205
Nummer
E01
Objekt
Einzelbaum
Bedeutung
historisch
Flurname
Beim Hochgericht
Parzellennummer/n
1335
Beschreibung
Linde an der nördlichen Spitze des Tannenried-Waldes. Picknickplatz mit Feuerstelle und Ruhebank des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Sissach und Umgebung (VVSuU). 2004/05 wurde der ganze Hang durchforstet. 2006 wurde die Linde wieder freigestellt. Die Einsicht von der Strasse wird wegen Vandalismus offengehalten. Gerichtsort des alten Sisgaus.
Schutzziele
Erhalt des Einzelbaums.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
54/108
Objektnummer Inventar: 2.303
Nummer
E02
Objekt
Einzelbaum
Bedeutung
botanisch
Flurname
Auf den Lauben
Parzellennummer/n
2208
Beschreibung
Zwei grosse Linden unterhalb der Kreuzung alter Limpergweg und Sunnebergweg. Grenzstein der Gemeinden Itingen und Sissach. Ruhebank des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Sissach und Umgebung (VVSuU).
Schutzziele
Erhalt des Einzelbaums.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
55/108
Nummer
E03
Objekt
Einzelbaum
Bedeutung
botanisch
Flurname
Auf Rebberg
Parzellennummer/n
977
Beschreibung
Einzelne markante Linde.
Objektnummer Inventar: 2.410
Ruhebank des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Sissach und Umgebung (VVSuU). Aussichtspunkt. Schutzziele
Erhalt des Einzelbaums.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
56/108
Nummer
E04
Objekt
Einzelbaum
Bedeutung
botanisch
Flurname
Sissacher Flue
Parzellennummer/n
1130
Beschreibung
Flue-Linde.
Objektnummer Inventar: 2.442
Einzel markant. Schutzziele
Erhalt des Einzelbaums.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
57/108
Objektnummer Inventar: 2.440
Nummer
E05
Objekt
Einzelbaum
Bedeutung
botanisch
Flurname
Sissacher Flue
Parzellennummer/n
1130
Beschreibung
Einzelne Eschengruppe an der Fluestrasse oberhalb des "Einschnittes".
Schutzziele
Erhalt des Einzelbaums.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
58/108
A4 Geschützte geologische Einzelobjekte (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)
Objektnummer Inventar: 3.305
Nummer
G01
Objekt
geologisches Relikt
Bedeutung
geologisch
Flurname
Lucheren
Parzellennummer/n
1345
Beschreibung
Relikt von miozäner Juranagelfluh im Bereich der Zeininger Bruchzone. Dem Gebiet Lucheren kommt die Bedeutung eines geologischen Monumentes zu. Das Gebiet von miozäner Juranagelfluh (Schotter eines Flusses aus dem Süd-Schwarzwald) war schon Peter Merian bekannt. In seinem Buch „Übersicht der Beschaffenheit der Gebirgsbildungen in den Umgebungen von Basel“ (1821) erwähnt er Gerölle von Buntsandstein (älterer Sandstein) bei der Einsattelung an der Sissacher Fluh, zwischen Wintersingen und Sissach. Nach dem Bau des Waldweges hat sich gezeigt, dass das Relikt viel grösser ist als ursprünglich angenommen. Die Gerölle stammen vorwiegend aus dem Muschelkalk und dem Hauptrogenstein, häufig sind aber auch Buntsandstein und etwas seltener findet man kristalline Gesteine. Die Unterlage der Schotter ist im Westen Hauptrogenstein, im östlichen Teil unterer Dogger. Eine Verwerfung der Zeiniger Bruchzone verläuft unter der Juranagelfluh („Das Tertiär des Basler Tafeljura“, in: Verhandlungen der Naturforschenden Gesellschaft Basel, Band 75, Nr. 2, 1964).
Schutzziele
Erhalt des geologischen Einzelobjekts.
Schutzmassnahmen
Keine Bedeckung und kein Abtragen. Erhaltung dieses isolierten Aufschlusses.
Jermann Ingenieure + Geometer AG
59/108
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
60/108
Nummer
G02
Objekt
alter Steinbruch
Bedeutung
geologisch
Flurname
Vogthalden
Parzellennummer/n
1346
Beschreibung
Ca. 15 - 20 m hoher Felsabbruch.
Objektnummer Inventar: 3.102
Wurde früher als Steinbruch benützt. Bewaldet und schattig. Schutzziele
Erhalt des geologischen Einzelobjekts.
Schutzmassnahmen
Keine Bedeckung und kein Abtragen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
61/108
Objektnummer Inventar: 3.302
Nummer
G03
Objekt
alter Steinbruch
Bedeutung
geologisch
Flurname
Teufelsküche
Parzellennummer/n
1085
Beschreibung
Alter Steinbruch, ca. 5 - 6 m hoch, 40 m breit, beim Eingang zur Teufelsküche, westlich gegen den Limperg.
Schutzziele
Erhalt des geologischen Einzelobjekts.
Schutzmassnahmen
Keine Bedeckung und kein Abtragen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
62/108
Objektnummer Inventar: 3.303
Nummer
G04
Objekt
Felspartie
Bedeutung
geologisch
Flurname
Teufelsküche
Parzellennummer/n
1343
Beschreibung
Erosion im Hauptrogenstein, geologischer Aufschluss. Feuchtes Waldtälchen.
Schutzziele
Erhalt des geologischen Einzelobjekts.
Schutzmassnahmen
Keine Bedeckung und kein Abtragen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
63/108
A5 Geschützte Hecken und Feldgehölze (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)
Objektnummer Inventar: 2.202
Nummer
H01
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Ebenrain
Parzellennummer/n
728
Beschreibung
110 m Hecke am Schützenweg, als südliche Abgrenzung der Obstanlage Ebenrain bis über dem Eingang Ebenraintunnel. 90 m Hecke als westliche Abgrenzung der Plantage. Hagebuchen, Salweiden, Hasel, Weiss- und Schwarzdorn, Hartriegel, Liguster, Waldrebe. Die 200 m Hecke wurde angepflanzt von der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach im Auftrag der Gutsverwaltung Ebenrain, als Beitrag zum biologischen Landbau 1971.
Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Nieder- bis Mittelhecke halten. Heckenpflege.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
64/108
Objektnummer Inventar: 2.214
Nummer
H02
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Im vorderen Rank / Bernholden
Parzellennummer/n
2291
Beschreibung
Hecke an der Gemeindegrenze Sissach/Itingen. Gepflanzt im November 1990 auf Anregung von Dieter Rudin von den Ebenrain-Lehrern.
Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Regelmässiger Heckenschnitt.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
65/108
Nummer
H03
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Auf den Lauben
Parzellennummer/n
1074 / 1076
Beschreibung
Oberste Hecke am Limberweg.
Objektnummer Inventar: 2.301
Junge Rottannenbepflanzung, Feldahorn, Rosen, Bromberren. Auffallend starke Fegspuren vom Reh. Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Regelmässiger Heckenschnitt.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
66/108
Objektnummer Inventar: 2.302
Nummer
H04
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Auf den Lauben
Parzellennummer/n
1073 / 2297
Beschreibung
Alter Limpergweg eingeschnitten mit steilen Wegbördern, links (östlich) niederer Bestand, zwei Kirschbäume, rechts (westlich) abgeholzt, zwei grosse Nussbäume, beiseitig Liguster, Geissblatt, Feldahorn, Weissdorn, Hasel, Rosen, Brombeeren, Hopfen.
Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Erhalten. Als Nieder- bis Mittelhecke halten. Hochhecke vermeiden.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
67/108
Nummer
H05
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Auf den Lauben
Parzellennummer/n
1069 / 1070 / 1071
Beschreibung
Hecke gegenüber Bienenhaus.
Objektnummer Inventar: 2.305
30 m feuchter Strassengraben, mit Schachtelhalm, Bachbungen, junge Rottannen-Anpflanzung, Weiss- und Schwarzdorn, Hartriegel, Hochstamm-Weide. Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Erhalten. Gelegentlich Tanne durch Laubsträucher ersetzen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
68/108
Objektnummer Inventar: 2.306
Nummer
H06
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Limperg
Parzellennummer/n
1067
Beschreibung
Kuppe mit abgeholztem Feldgehölz, ca. 20 m lang. Salomonssiegel, Heckenrose, Brombeeren.
Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
69/108
Objektnummer Inventar: 2.307
Nummer
H07
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Am Limpergweg
Parzellennummer/n
1067 / 1075
Beschreibung
Am Limpergweg, oberhalb des Hofes Brunnmatt. Überwuchertes Strassenbord, Brombeeren, Schwarzdorn, Waldrebe, Rosen, Hasel, Feldahorn, Kirschen.
Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Erhalten, evtl. Neuanpflanzungen.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
70/108
Objektnummer Inventar: 2.318
Nummer
H08
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Am Limpergweg
Parzellennummer/n
2216 / 2217 / 2219 / 2220
Beschreibung
Am ehemaligen, aufgeschütteten Limpergweg: niederes Buschwerk, 1982 radikal abgeholzt, feuchte Stellen, mit einzelnen Schachtelhalmen. Ab Kurve des neuen Limpergweges, aufwärts am ehemaligen, aufgeschütteten Limpergweg: ca. 30 m hangaufwärts, Hasel, Kirschbaum. Ab Brunnmattbächli, links (westlich) vom Limpergweg: ca. 100 m mittel- bis hochstämmiges Feldgehölz, Zwetschgenbäume, Schwarzdorn, Hasel und Feldahorn.
Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Erhalten. Nieder- bis Mittelhecke anstreben.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
71/108
Objektnummer Inventar: 2.402
Nummer
H09
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Hohli Gass
Parzellennummer/n
1015 / 1016 / 1017 / 1018
Beschreibung
Oberer Teil: Hasel, Liguster, Hartriegel, rotes Geissblatt, Heckenrose, Feldahorn, Salweide, Pfaffenhütchen. Sehr dichte Bestockung. Bemerkenswert sind einige alte Eichen. Mittlerer Teil: Hecke locker, mehrmals durch Feld-Einfahrten unterbrochen. Zwetschgenbäume, Schwarzdorn. Efeubaum (mit Efeu überwucherter Zwetschgenbaum). Unterer Teil: Lockerer Bestand von hochstämmigen Zwetschgenbäumen, Eschen, Schwarzdorn.
Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Erhalten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
72/108
Objektnummer Inventar: 2.403
Nummer
H10
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Am Stebligerweg
Parzellennummer/n
913 / 920
Beschreibung
Am westlichen Fuss des Rebberges, bei der Einmündung der Hohlen Gasse in den Stebligerweg. Feldgehölz mit Zwetschgenbäumen. Teilweise mit grossen Bäumen.
Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
73/108
Nummer
H11
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Am Rebberg
Parzellennummer/n
913 / 914
Beschreibung
Feldgehölz mit Steimete.
Objektnummer Inventar: 2.407
Markante Eichengruppe, hochstämmig, auf Steimete, Feldahorn, Schwarzdorn, Hasel. Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
74/108
Objektnummer Inventar: 2.417
Nummer
H12
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Am Nussbaum-Hübel
Parzellennummer/n
1121 / 1159
Beschreibung
Hecke am Feldweg von der Schneiten in die Hinteregg. Die sieben Nussbäume gingen nach dem Bau der Wasserleitung fürs Hochzonenreservoir Nusshof/Hersberg ein. Eschen, Hartriegel, Rosen, Liguster und Schwarzdorn.
Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Regelmässiger Heckenschnitt.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
75/108
Objektnummer Inventar: 2.423
Nummer
H13
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Holdenhölzli
Parzellennummer/n
918 / 1228 / 1229
Beschreibung
Bedeutendes Feldgehölz auf Steimete. Im Zentrum: Eichen, Buchen, Haselsträucher, mit MäusebussardHorst. Am südlichen Waldrand und gegen den Haldenhof: dichter Schwarzdorn und Heckenkirschen. Am Fusse gegen die Ryf-Scheune: Waldreben auf Haselsträuchern.
Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
76/108
Objektnummer Inventar: 2.428
Nummer
H14
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Untere Reben
Parzellennummer/n
1197 / 1198 / 1502
Beschreibung
Feldgehölz teilweise auf altem Rebgemäuer, ca. 80 m lang. Halb- bis hochstämmiges Feldgehölz mit Hasel, Kirschbaum, Feldahorn, Rosen, Weiss- und Schwarzdorn, Liguster, Pfaffenhütchen, Zwetschgenbaum. Auf der anderen Strassenseite: steiles Bord und Mauerreste mit Schwarzdorn, Brombeeren, Rosen. Wertvoller Unterschlupf für Kleintiere (Igel).
Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
77/108
Nummer
H15
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Eichhölzli
Parzellennummer/n
1198 / 1199
Beschreibung
Bedeutendes Feldgehölz.
Objektnummer Inventar: 2.430
Eichen, Hagebuchen, Feldahorn, Nussbaum, Hasel, Weiss- und Schwarzdorn, Hartriegel, Liguster, Waldrebe, Kirschbaum, Brombeeren. Im Winter 2005/06 wurden die grossen Bäume ausgeholzt. Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
78/108
Objektnummer Inventar: 2.431
Nummer
H16
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Obere Reben
Parzellennummer/n
1143 / 1379 / 1502
Beschreibung
Ca. 55 m Weissdornhecke, mit überragendem Nussbaum in der Mitte. Anschliessend südlich: 20 m Hagebuchenhecke, angepflanzt von der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach, Ruhebank des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Sissach und Umgebung (VVSuU). Feldweg zum alten Rebberg "Obere Reben", sichtbare Konturen der alten Rebmauern, mit Rosen-Gebüschen.
Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
79/108
Nummer
H17
Objekt
Hecke
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Unter der Flue
Parzellennummer/n
1144
Beschreibung
Hecke entlang Isletenweg.
Objektnummer Inventar: 2.435
75 m Hecke am Wegbord mit Feldahorn, Hagebuchen, Lärchen, Eichen, Eschen, Fichten, Apfelbaum, angepflanzt von der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach. Nach ca. 35 m Unterbruch, am hinteren steilen Wegbord: Hecke mit Hagebuchen, Schwarzdorn, Hartriegel, Feldahorn und Rottannen. Fichten und Lärchen wurden entfernt. Schutzziele
Erhalt der Hecke.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege. Nieder- und Mittelhecke halten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
80/108
Nummer
H18
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
botanisch
Flurname
Iktenbächli
Parzellennummer/n
1119 / 1380 / 2176
Beschreibung
Wäldchen mit Bachlauf.
Objektnummer Inventar: 2.443
Eschen, Erlen, Hasel, Wildrosen und Brombeeren. Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
81/108
Objektnummer Inventar: 2.500
Nummer
H19
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Stutzhölzli
Parzellennummer/n
1192 / 1193
Beschreibung
Hochstämmiges Feldgehölz entlang dem alten Lettenweg. Eichen, Hagebuchen, Linden, Ahorn, Akazien.
Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
82/108
Objektnummer Inventar: 2.502
Nummer
H20
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Am alten Lettenweg
Parzellennummer/n
1161
Beschreibung
Akazienwäldchen, Konturen des alten Scheibenstandes der Standschützen. Baumpieper.
Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
83/108
Objektnummer Inventar: 2.514
Nummer
H21
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Im Rebacher
Parzellennummer/n
1248 / 1250
Beschreibung
Eichenfeldgehölz am Feldweg westlich des Hofes Rebacher. Alte aufgefüllte Grube mit hochstammiger Eichengruppe, Nussbäume, junge Rottannen-Anpflanzungen, Holder, Schwarzdorn, Brombeeren.
Schutzziele
Erhalt des wertvollen Biotops.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
84/108
Objektnummer Inventar: 2.515
Nummer
H22
Objekt
Feldgehölz
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Im Rebacher
Parzellennummer/n
1246 / 1250
Beschreibung
Feldgehölz entlang dem Feldweg vom Hof Kienberg zum Rebberg. Südlich des Weges: z.T. alte Steimete, verfallene Rebmauern, steiles Wegbord mit Eichen- und Buchenhochstämmen, dichter Schwarzdorn, Waldrebe, Hartriegel, Pfaffenhütchen, Weissdorn, Holder, Heckenrosen, Nussbaum. Nördlich des Weges: alte Steimete mit Feldgehölz, einzelne hochstämmige Eiche, Kirschbaum, Waldrebe, Schwarzdorn. Entlang des Rebberges z.T. abgeholzt, dichte Hartriegel- und Rosenbüsche.
Schutzziele
Erhalt des Feldgehölzes.
Schutzmassnahmen
Regelmässige Pflege und Zurückschneiden des Feldgehölzes.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
85/108
A6 Naturschutzzonen (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)
Objektnummer Inventar: 2.441
Nummer
N01
Objekt
Magerwiese
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Sissacher Flue
Parzellennummer/n
1130
Beschreibung
Magerwiese am Steilhang mit Akelei, Zweiblatt, gefleckter Orchis, Herbstzeitlosen.
Schutzziele
Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
86/108
Objektnummer Inventar: 2.439
Nummer
N02
Objekt
Magerwiese
Bedeutung
botanisch / ökologisch
Flurname
Hintere Fluematte
Parzellennummer/n
1129
Beschreibung
Magerwiese am nördlichen Abhang. Schattiger Hang, wenig gedüngt, Feldgehölz am Waldrand steil abfallend mit kleinen Felspartien. Am Waldrand zerstreute Vorkommen von Orchis mascula. Gelegentlich Ackerbau.
Schutzziele
Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
87/108
Objektnummer Inventar: 2.450
Nummer
N03
Objekt
Magerwiese
Bedeutung
botanisch
Flurname
Oberi Hinteregg
Parzellennummer/n
1130 / 1134
Beschreibung
Nach Westen exponiertes Wegbord als magere Wiese mit besonderer Flora und Fauna.
Schutzziele
Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
88/108
Objektnummer Inventar: 2.451
Nummer
N04
Objekt
Magerwiese
Bedeutung
botanisch
Flurname
Flueweg
Parzellennummer/n
1146
Beschreibung
Nach Westen exponiertes Wegbord als magere Wiese mit besonderer Flora und Fauna.
Schutzziele
Erhaltung und Förderung des Biotops als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
89/108
Nummer
N05
Objekt
Magerwiese
Bedeutung
botanisch
Flurname
Unter der Flue
Parzellennummer/n
1144
Beschreibung
Magerwiese am Waldrand.
Objektnummer Inventar: 2.436
Glatthaferwiese mit Wiesensalbei, Esparsette, Knolliger Hahnenfuss, Habermark. Waldrand wurde ausgeholzt mit dem Ziel eines gestuften Waldrandes mit Krautschicht. Schutzziele
Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine Beweidung. Jährlich 1-2 mal mähen, nach dem Verblühen. Selektives Zurückschneiden der Waldränder und Abschneiden von versamten Bäumen und Sträuchern.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
90/108
Objektnummer Inventar: 2.409
Nummer
N06.1
Objekt
Feldgehölz / Wald
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Unteri Gust
Parzellennummer/n
915 / 918 / 1117 / 1118 / 1119 / 1121
Beschreibung
Artenreicher Laubmischwald, einzelne Föhrengruppen, vielschichtiger und dichter Waldrand. Gegen den Rebberg: Gemischter Laubwald, Föhren fast alle abgestorben, viele Eichen. Iktenbächli fast zugewachsen (Hasel, Eschen, Hartriegel, Erlen, Weiden). Wertvolles Rückzugsgebiet für Tiere. Fuchs- und Dachsbauten. WildStandplatz. Weidgang bis in den Wald.
Schutzziele
Erhaltung des Objekts. Aufwertung der wertvollen Biotope als Lebensraum für besondere Tierund Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Keine Erstellung von Waldwegen. Vermeidung von Kahlschlägen, grossen Verjüngungsschlägen und monotonen Pflanzungen. Extensive Waldbewirtschaftung. Bewahrung der Wildsträucher.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
91/108
Objektnummer Inventar: 2.419
Nummer
N06.2
Objekt
Feldgehölz / Wald
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Oberi Gust
Parzellennummer/n
1119 / 1121
Beschreibung
Alter Eichen-, Eschen- und Ahornbestand, Föhren meist abgestorben, Waldrand mit dichter Buschschicht, Rosen, Schwarzdorn. Richtung Hinteregg: Buchenwald mit einzelnen Linden, Waldrand kurzes Stück mit Fichten (aufgeforstet).
Schutzziele
Erhaltung des Objekts. Aufwertung der wertvollen Biotope als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Keine Erstellung von Waldwegen. Vermeidung von Kahlschlägen, grossen Verjüngungsschlägen und monotonen Pflanzungen. Extensive Waldbewirtschaftung. Bewahrung der Wildsträucher.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
92/108
Nummer
N07
Objektnummer Inventar: 2.401
siehe Erwägungen RRB
Objekt
Rebberg
Bedeutung
historisch
Flurname
Rebberg
Parzellennummer/n
Gemäss den Ergänzenden Richtlinien zum Naturschutzgebiet Rebberg der Gemeinde Sissach.
Beschreibung
Landschaftlich wertvolles Gebiet mit hoher Biodiversität und vielen verschiedenen Lebensräumen. Magerwiesen und Trockenrasen mit vielfältiger Schmetterlingsfauna sowie verschiedenen Feldgehölzen und Hecken durchsetzt. Die Feldgehölze und Hecken sind teils mit hochstämmigen Bäumen bewachsen (Nussbaum, Eichen, Feldahorn, Ulmen). Reste von Rebmauern sind noch erhalten. Auf den Wiesen alte Streuobstbestände mit vielfältiger Vogelfauna. Auf Parzelle 1956 dichtes Schwarzerlen- und Schwarzdorngebüsch mit Weiden und einem Feuchtgebiet mit Schachtelhalmen. TWW-Objekt 215 „Rain“ (nicht rechtsgültig) im östlichen Teil.
Schutzziele
Erhaltung und Förderung der verschiedenen Biotope als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Schutzbestimmungen und Pflegemassnahmen sind in den Ergänzenden Richtlinien zum Naturschutzgebiet Rebberg der Gemeinde Sissach geregelt.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
93/108
Objektnummer Inventar: 2.103
Nummer
N08
Objekt
Wald
Bedeutung
botanisch
Flurname
Burgenrain
Parzellennummer/n
1273 / 1348
Beschreibung
Standort des Pyrenäen-Milchsterns (Ornithogalum pyrenaicum), eine sehr seltene Pflanze. Relikt aus letzter Eiszeit oder von menschlicher Hand angepflanzt oder Samen durch Tiere (Vögel) verbreitet. Es ist auch denkbar, dass im Mittelalter unterhalb der Burg der ganze Wald abgeholzt und der Hang beweidet war; ideale Wuchsbedingungen für Zwiebelgewächse. Die Zwiebeln des Pyrenäenmilchsterns kamen z.B. als Heilpflanzen oder Zierpflanzen in den Burggarten und verwilderten anschliessend. Weitere isolierte Vorkommen der Art in der Region: Reinacher Heide „Wissgrien“, am Bötzberg und bei Holderbank. Sonst nur im Unterwallis, südliches Tessin, Genf und Waadt. Im Jahre 1998 wurden 3 Versuchsflächen (je 5 x 10 m) ausgesteckt, welche seither unterschiedlich durchforstet wurden. Dabei wollte man den Einfluss der Massnahmen auf das Wachstum und das Blühen des Milchsterns feststellen. Zweimal in der Vegetationsphase werden erstens die Pflanzen in den Flächen gezählt und zweitens die Anzahl Blüten. Pro Fläche wachsen zwischen 200 und 400 Pflanzen. Diese Arbeiten werden aktuell weitergeführt.
Schutzziele
Erhaltung und Förderung des Biotops als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Extensive Waldbewirtschaftung. Bekämpfung aufkommender Neophyten. Eindämmung / Bekämpfung der Brombeeren. Förderung einzelner Schattenbäume.
Jermann Ingenieure + Geometer AG
94/108
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
95/108
Objektnummer Inventar: 2.102
Nummer
N09
Objekt
Waldwiese
Bedeutung
botanisch
Flurname
Kernenweid
Parzellennummer/n
1281
Beschreibung
Mässige Magerwiese, umgeben von Mischwald, Eichen, Hagebuchen, Föhren. Picknick- und Ausflugsplatz mit Ruhebänken. Durch die Höhe des Waldes, welcher die Matte umsäumt, ist die Artenvielfalt der Wiese zurückgegangen. 2006 wurde eine Feuerstelle am Rand der Wiese erstellt.
Schutzziele
Erhaltung und Förderung der Magerwiese als Lebensraum für besondere Tier- und Pflanzenarten.
Schutzmassnahmen
Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Anwendung von Düngemitteln und Bioziden. Jährlich 1-2 mal mähen. Rückschnitt von einwachsenden Bäumen und Sträuchern.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
96/108
Objektnummer Inventar: 2.325
Nummer
N10
Objekt
Wald
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Lucheren
Parzellennummer/n
1345
Beschreibung
Naturschutzobjekt mit lokaler bis kantonaler Bedeutung.
Schutzziele
Erhaltung und Förderung der wertvollen Waldstrukturen, Lebensräume und Artenvielfalt. Ein besonderer Schutz gilt seltenen und gefährdeten Arten.
Schutzmassnahmen
Keine Terrainveränderungen. Kein Wegebau. Extensive Waldbewirtschaftung. Verjüngung nur mit Holzarten der entsprechenden Waldgesellschaft.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
97/108
Objektnummer Inventar: 2.326
Nummer
N11
Objekt
Wald
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Grimsten
Parzellennummer/n
1342 / 3119
Beschreibung
Nach Süden exponierter Waldbestand mit Föhren und anderen trockenheitsertragenden Baum- und Straucharten.
Schutzziele
Erhaltung der ausserordentlichen Pflanzenvielfalt und der Holzartenzusammensetzung.
Schutzmassnahmen
Vermeidung von Kahlschlägen und monotonen Pflanzungen. Ausbau und Unterhalt des Kretenweges.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
98/108
Objektnummer Inventar: 2.327
Nummer
N12
Objekt
Wald
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Chueftel
Parzellennummer/n
1263 / 1265 / 1267 / 1268 / 1338 / 1339
Beschreibung
Idyllisches Tälchen mit Bachlauf (Atlistenbächli). Atlistenbächli entspringt einerseits am Waldrand der Hersbergerweid, hat aber auch Quellen und Wasserzufuhr vom Limperg-Westhang und Brunnenberg-Osthang. Quellaufstösse mit Tuffbildung entlang des Baches.
Schutzziele
Erhaltung des Bachlaufes und der Quellaufstösse sowie der interessanten Vegetation.
Schutzmassnahmen
Keine Terrainveränderungen mit Ausnahme einer Bachquerung an geeigneter Stelle, falls der Brunnenberg von Südosten erschlossen werden muss.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
99/108
Objektnummer Inventar: 2.328
Nummer
N13
Objekt
Wald
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Limperg
Parzellennummer/n
1340
Beschreibung
Artenreicher, südwestexponierter Waldabhang. Im oberen Teil steinig, im unteren Teil mit gut ausgebildeter Strauchschicht.
Schutzziele
Erhaltung des artenreichen Waldbestandes mit seiner vielfältigen Tierund Pflanzenwelt.
Schutzmassnahmen
Keine Terrainveränderungen mit Ausnahme der Erstellung eines Waldweges. Vermeidung von Kahlschlägen, grossen Verjüngungsschlägen und monotonen Pflanzungen. Verjüngung nur mit Baumarten der entsprechenden Waldgesellschaft.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
100/108
A7 Geschützte Weiher (Schutzziele und -massnahmen rechtsverbindlich)
Objektnummer Inventar: 1.103
Nummer
W01
Objekt
Weiher
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Wölflistein
Parzellennummer/n
1274
Beschreibung
Kleiner Weiher, künstlich angelegt. Natürliche Quelle, Amphibienlaichgewässer. Mit Seidelbast, Wachholder, Föhren, Weiden, mit Bruchsteinen eingefasst. Der Weiher wird seit 2005 von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach gepflegt.
Schutzziele
Erhalt des Weihers.
Schutzmassnahmen
Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
101/108
Objektnummer Inventar: 1.106
Nummer
W02
Objekt
Weiher
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Reusli / Burgenrain
Parzellennummer/n
1273
Beschreibung
Im März 2010 von der Einwohnergemeinde künstlich angelegter Weiher, mit Unterstützung der Bürgergemeinde und anderer Finanzgeber (Amt für Raumplanung, Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband, Walder Bachmann-Stiftung). Amphibienlaichgewässer (Erdkröte, Grasfrosch, Bergmolch und Feuersalamander). Gleichzeitig wurde ein Geschiebesammler erstellt. Dieser füllt sich sporadisch und trocknet im Sommer meistens aus. Der Weiher hat einen kleinen Quellzufluss, der nicht immer Wasser führt. Speisung durch Regenwasser.
Schutzziele
Erhalt des Weihers.
Schutzmassnahmen
Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
102/108
Nummer
W03
Objekt
Weiher
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Strickrain
Parzellennummer/n
1343
Beschreibung
Strickrain-Weiher.
Objektnummer Inventar: 1.314
Ersatzmassnahme bei der Deponie-Erweiterung, definitiver Standort erst nach Abschluss der Deponie-Erweiterung. Amphibien, u.a. Glögglifrosch, seit einigen Jahren auch Ringelnatter. Schutzziele
Erhalt des Weihers.
Schutzmassnahmen
Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
103/108
Objektnummer Inventar: 1.404
Nummer
W04
Objekt
Weiher
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Isleten
Parzellennummer/n
1766
Beschreibung
Isletenweiher, im Jahr 1991 von der Arbeitsgemeinschaft für Naturund Heimatschutz Sissach gebaut. Amphibien, u.a. Glögglifrosch, Feuersalamander.
Schutzziele
Erhalt des Weihers.
Schutzmassnahmen
Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
104/108
Nummer
W05
Objekt
Weiher
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Cholholz
Parzellennummer/n
1357
Beschreibung
Waldweiher in alter Grube.
Objektnummer Inventar: 2.507
Erbaut im Jahr 2009 von der Einwohnergemeinde, der Bürgergemeinde, der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach und dem Basellandschaftlichen Natur- und Vogelschutzverband. Amphibienlaichgewässer. Schutzziele
Erhalt des Weihers.
Schutzmassnahmen
Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
105/108
Objektnummer Inventar: 2.519
Nummer
W06
Objekt
Weiher
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Im Rebacher
Parzellennummer/n
1246 / 1355
Beschreibung
Chienbergweiher, gebaut 1995 von der Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Sissach. Amphibien, u.a. Glögglifrosch.
Schutzziele
Erhalt des Weihers.
Schutzmassnahmen
Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
106/108
Objektnummer Inventar: 1.330
Nummer
W07
Objekt
Weiher
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Wintersinger-Höhe
Parzellennummer/n
1345
Beschreibung
Künstlich angelegter Folien-Weiher. Amphibien-Laichgewässer mit steiniger, grubenartiger Umgebung. Erbaut im Frühling 2012 vom Forstrevier Sissach. Frühling 2013 erstmals Grasforsch-Laich ausgesetzt. Im Frühling 2015 viel Laich von Grasfrosch und Erdkröte vorhanden. Folgende Arten sind zu erwarten: Grasfrosch, Erdkröte, Geburtshelferkröte, Bergmolch und evtl. Feuersalamander. Weiher liegt unter der Hochspannungsleitung, dadurch keine hohen Bäume möglich.
Schutzziele
Erhalt des Weihers.
Schutzmassnahmen
Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
107/108
Objektnummer Inventar:
Nummer
W08
Objekt
Weiher
Bedeutung
ökologisch
Flurname
Limperg
Parzellennummer/n
1341
Beschreibung
Der Weiher dient der ökologischen Ausgleichsmassnahme zur Spezialzone Limperg (Abbauzone). Der Weiher ist Bestandteil des geplanten Vernetzungskonzeptes «Feuchtbiotope Sissach».
Schutzziele
Erhaltung des Weihers
Schutz
Regelmässig entlanden. Wasserfläche und Umgebung freihalten. Bekämpfung der aufkommenden Neophyten.
Planausschnitt
Jermann Ingenieure + Geometer AG
108/108