52_Q_14_ Quartierplan Raurica Nova (Henkerl-Areal)
Sondernutzungsplan · Pratteln
Dokument
- Nummer
- 1962
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Gemeinde
- Pratteln
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 03.12.2002
- In Kraft seit
- 03.12.2002
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RRB_1962_20021203_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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Kanton Basel - Landschaft
Gemeinde Pratteln
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Amt für 'Raumplanung
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Quartierplan RAURICA NOVA. ~'12/0r~
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HENKEL-AREAL
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PROFESSOR DR. SC. TECH. JUSTUS DAHINDEN DIPL. ARCHITEKT SIA IM HFAIA KIENASTENWIESWEG 38 CH-8053 ZÜRICH TEL 0117422 50 56 FAX 01/422 5172
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gUARTIERPLAN RAURICA NOVA PRATTELN
R E G L E ME N T
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INHALTSVERZEICHNIS 1. ERLASS
Seite 1
2. GELTUNGSBEREICH UND INHALT
Seite 2
3. LAGE, GROESSE, GESTALTUNG DER BAUTEN UND ANLAGEN
Seite 3
4. NUTZUNGSART UND NUTZUNGSMASSE DER BAUTEN
Seite 9
5. LAGE, NUTZUNG UND GESTALTUNG DER AUSSENANLAGEN
Seite 14
6. BESONDERE BAULICHE BESTIMMUNGEN
Seite 17
7. ANTRAEGE UND AUFLAGEN DER UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG
Seite 18
8. REALISIERUNG
Seite 19
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Seite 21
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Zur Information:
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ANHANG I NUTZFLAECHEN BAUBEREICH A ANHANG 11 PARKPLATZNACHWEIS UND ARBEITSPLAETZE ANHANG 111 VERKEHRSSPITZEN ANHANG IV MASSNAHMEN ZUM SELBSTSCHUTZ VON RAURICA NOVA
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1. ERLASS
Die Einwohnergemeinde Pratteln erlässt, gestUtzt auf Paragraph 2 und 37ff des Kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 fUr das Gebiet des HENKEL-AREALS Parzellen 998, 1529, 1954 im Halte von 66234 m2 Quartierplanvorschriften, bestehend aus: - Quartierplanreglement mit Anhang - Plänen Nr. 100 bis 109 Mst. 1:500 mit nutzungsberechtigten Anteil en A-B-C Pläne mit verbindlichem Charakter: Nr. 100 Situation und Verkehr Nr. 101 Untergeschoss Nr. 102 Erdgeschoss Nr. 103 Zwischengeschoss (Beletage) Nr. 104 1. Obergeschoss Nr. 105 2. Obergeschoss Nr. 106 3.4. Obergeschoss Nr. 107 Umgebungsplan/Aussenanlagen Pläne mit richtungsweisendem Charakter: Nr. 108 Schnitte 1-2-3-4 Nr. 109 Ansichten Nord-Ost-SUd-West ~~
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- Richtmodell Mst. 1:500
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2. GELTUNGSBEREICH UND INHALT
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Die Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des dargestellten Perimeters gemäss Plänen. Sie finden Anwendung für die Neubauten, die Erschliessungsanlagen sowie für die Umgebungsgestaltung daselbst. Dort, wo der Quartierplan keine Sonderregelung enthält, gilt übergeordnetes Recht, beziehungsweise es gelten die kommunalen Zonenvorschriften. Die Quartierplanvorschriften regeln: - Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten - Art und Mass der Nutzung der Bauten und Anlagen - Lage, Nutzung und Gestaltung der Aussenanlage - Erschliessung und Parkierung (oberirdisch und unterirdisch) - Abstandvorschriften und Baulinien - Besondere bauliche Bestimmungen - Realisierung - Schlussbestimmungen
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LAGE, GROESSE, GESTALTUNG DER BAUTEN UND ANLAGEN
3.1. Bereich A Die Bauten sind für Betriebe bestimmt, die wegen ihrer hohen Nutzungsfrequenz insbesondere auch über das Wochenende Verkehrsbelastungen bewirken, die in Wohnzonen nicht toleriert werden können. Aus diesem Grunde ist die bestmögliche Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel Voraussetzung für Lage und Betrieb. Lage, Grösse und Geschosszahl der oberirdischen Bauteile sind gemäss Plänen Nr. 100 bis 107 festgelegt. Die Erstellung weiterer Hochbauten innerhalb des Quartierplanperimeters ist nur dann zulässig, wenn dadurch das Quartierplankonzept nicht tangiert wird. Die Baufluchten sind durch Abstandsmasse fixiert. Wo keine baugesetzlichen Vorschriften Abstandsmasse festlegen, können die äusseren Baubegrenzungen bis zu 3 m variieren. Solche Abweichungen müssen durch betriebliche Funktionen begründet werden. Die Hochbauten auf dem Perimeterareal müssen einen Waldabstand von mindestens 20 m einhalten. Die inneren Hochbaufluchten haben nur informativen Charakter. Sie können bei Bedarf verändert oder angepasst werden. Die zulässigen Nutzungsarten, Nutzungsmasse und Nutzungsflächen gemäss 4.2 sind verbindlich. Der gegenseitige Abtausch innerhalb des gegebenen Gebäudevolumens ist gestattet. Geringfügige Veränderungen der Nutzflächen sind im Rahmen des Baugesuchsverfahrens möglich. Das Nutzungsgesamtmass darf nicht überschritten werden. Lage und Grösse der unterirdischen Bauteile ergeben sich aus den oberirdischen Nutzungen (gern. Plan Nr. 101). Es handelt sich um nicht tagesbelichtete Räume, die keinen ständigen Aufenthalt von Menschen zulassen, um Nutzungen der Unterhaltungsindustrie sowie um Lager,
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Personal garderoben , Hygieneanlagen und Technik. Die Flachdachpartien vor dem 1. Obergeschoss werden den Innenraumnutzungen der angrenzenden Geschosse zugeteilt. Sie sind zu zu begrünen gemäss Plan Nr. 103.
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3.2. Bereich B Dieser Bereich umfasst die Anlagen und Einrichtungen des FUN-TOWER. Die fixierte Gebäudehöhe ab gewachsenem Boden beträgt 45 m. Diese Höhe darf nicht überschritten werden. Zur Nachbarliegenschaft Parzelle 999 gilt der gesetzliche Grenzabstand: - Von den vorhandenen 16 m Abstand sind Abweichungen infolge betrieblicher Funktionen möglich - Die Zylinderform des Turmes mit 30 m Durchmesser ist einzuhalten
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Der interne Gebäudeabstand des FUN-TOWER zum Hochbau des Bereichs A hat lediglich Informationscharakter. Er beinhaltet ein Richtmass von 7 m, welches je nach Nutzungsnotwendigkeit (Anlieferung) verändert werden kann. Die Nutzflächen und betrieblichen Einrichtungen sind vertikal übereinander angeordnet; sie sind auf zwei Ebenen mit den Nutzflächen des Bereichs A verbunden.
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3.3. Bereich C Dieser Bereich umfasst die zweigeschossige unterirdische Tiefgarage, welche überschüttet und begrünt wird. Es sind 500 PKW-Stellplätze vorgesehen. Ein Teilbereich der überschütteten Tiefgarage wird als MeteorwasserBiotop ausgebildet. In dieses Biotop werden vor allem die Meteorwässer der Flachbedachungen der Bauten des Bereichs A eingeleitet.
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Die Ein- und Ausfahrten zur Tiefgarage sind an der Nordseite des Perimeterareals parallel zur Hardstrasse beim Bereich A angeordnet. Das obere Geschoss der zweistöckigen Tiefgarage dient auch zur Anlieferung der Gastronomie-Nebenräume des Bereichs A.
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3.4. Gemeinsame Vorschriften Die Pläne Nr. 108 und 109 sowie das Richtmodell Mst. 1:500 gelten als Grundlage für die kubische Gestaltung und als orientierende Bestandteile des QP.
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Die Gestaltung der Fassaden und deren Materialwahl prägen den introvertierten Charakter des Kerngebäudes in den unteren Geschossen. Die Vorschriften über Sicherheit im Kapitel 8 Realisierung, 8.3 Sicherheit sind 'einzuhalten. Die entsprechenden baulichen Massnahmen, welche auch das Erscheinungsbild bestimmen, sind im ANHANG IV zum Quartierplan-Reglement festgehalten. Die äussere Gestaltung der Baukuben, der Fassaden und der Dachterrassen muss sich in der Farbgebung in die Umgebung einpassen. Die Einzelheiten werden mit der Gemeinde im Baugesuchsverfahren geregelt.
- 8 -
3.5. Baulinien / Grenzabstände Längs der Hardstrasse fehlen gesetzliche Baulinien. Sie werden mit den Quartierplanvorschriften festgelegt: Ober- und unterirdische Bauten dürfen einen Abstand von 10 m ab Achse der Hardstrasse nicht unterschreiten.
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- Für Ober- und ·unterirdische Bauten gegenüber benachbarten Grundstücken gelten die baugesetzlichen Grenzabstände.
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Längs den SBB-Geleisen ist für oberirdische Bauteile der Mindestabstand von 5 m von Hochspannungsleitungen nach der Verordnung über elektrische Leitungen LeV vom 30. März 1994, Anhang 8 Art. 38 einzuhalten. Im übrigen gilt für oberirdische Bauten an Schienenwegen § 95 Abs.c RBG. - "";,.)
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Für die externe Verkehrserschliessung zur Hardstrasse sind ab Eigentumsgrenze des HENKEL-Areals (Perimeter QP) inkl. Kreisel "RAURICA NOVA" Bauund Strassenlinienpläne massgebend. Sie sind von RAURICA NOVA zu beschaffen, von· der Gemeinde zu beschliessen und vom Regierungsrat zu genehmigen. Diese Bau- und Strassenlinien bilden einen integrierenden Bestandteil des QP.
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NUTZUNGSART UND NUTZUNGSMASSE DER BAUTEN
4.1. Allgemeine Bestimmungen Für die Art und die Flächen der verschiedenen, aufeinander abgestimmten Nutzungen und deren Ausrnasse gilt die Auflistung von 4.2. Von den Eckdaten und Ausrnassen kann geringfügig abgewichen werden, sofern das Konzept des Quartierplanes nicht tangiert wird. Gegenseitiger Abtausch von Flächen und Nutzungen ist möglich; es dürfen jedoch im Sinne des Verkehrsgutachtens keine Mehrungen bei den Parkplätzen und keine Mehrbelastungen beim Strassenverkehr entstehen. Die bauliche Hülle horizontal und vertikal darf nicht verändert werden. Das Nutzungsmass gern. Tabelle im Anhang ist gesamthaft einzuhalten. Wohnnutzung wird ausgeschlossen, es sei denn, es werden lediglich Wohnungen für Betriebsinhaber oder für standortgebundenes resp. betriebseigenes Personal vorgesehen. Die inneren Erschliessungswege, vor allem die Mall im Erdgeschoss, zählt nicht als relevante Nutzfläche und darf dementsprechend nicht als anrechenbare Nettoladenfläche genutzt werden. Sie kann in ihrer Ausformung auch verändert werden.
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4.2 Nutzberei ch WASSERWELT
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Kassen, Warteraum, Bar Garderoben 900 Kästchen Reinigung, Toiletten Wassererlebnishalle 1100 m2 Wasserfläche Nassgastronomie
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Fläche
Saunaland Solarien Massagen ca.
Fläche
1 500 m2 1
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KINDERWELT
Fläche
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Spielparadies Schlaraffenland Baukastenwelt Eisenbahnwelt Autowelt Robotwelt Abenteuerland Videogames
Infotainment/ Productplacement
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2 000 m2
ca.
950 m2
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PHYSIOTHERAPIE ARZTPRAXEN VERWALTUNG/CENTERLEITUNG Fläche
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GASTRONOMIE (trocken)
- 11 Besucherrestaurant Selbstbedienung Bistro / Take Out Boulevardkaffee Bar
Fläche/Plätze . "31
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KINOGRUPPE
750 m2
900 Plätze
ca.
2 400 m2
ca.
1 1 100 m2
ca.
1 100m2
ca.
1 300 m2
1
8 Bahnen
Fläche
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ca •
6 Säle 2 x 100 Plätze 2 x 150 Plätze 2 x 200 Plätze
Fläche/Plätze
BOWLING/BILLARD
380 Plätze
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TANZKAFFEE Fläche
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VERKAUF (ohne täglichen Bedarf) Sportartikel/Geräte Moden/Freizeit Spielwaren Fitnessartikel Körperkultur/Gesundheit Kiosk Fläche
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I
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POLYSPORT
Fitness/Krafttraining Squash Gymnastik/Aerobic Kampfsport Kurse etc
Fläche
HOTEL/GARNI (2 Geschosse)
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Fläche/Plätze
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GEMEINSAM (Nicht anrechenbare Nutzflächen)
3 600 m2
ca.
3 1 900 m2
ca.
4 200 m2
1
Rezeption/Lobby Frühstücksraum/Bar Konferenzzimmer 80 Gästezimmer
Fläche
BUEROS (2 Geschosse)
ca.
Empfang Konferenzräume Arbeitsplätze 280 Arbeitsplätze
1
Abgeschirmter Innenhof (Outdoor): - Schwimmkanäle - Sonnenbaden - Aktionen Erschliessung/Wandelhalle (Indoor) - Zuschauersammelplatz - Treffpunkt
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- 13 - Information/Kiosk/Souvenir - Ausstellungen Lager/Personal/Technik (Untergeschoss)
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BEREICH B FUN-TOWER
Wasserrutsche Wasserrutsche Sprungbecken Tauchturm Kletterwand
300 m 150 m l
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20 ml 12 m l
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Fläche
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BEREICH C TIEFGARAGE (2 Geschosse)
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Parklätze Anlieferung Gastronomie
Ste 11 plätze
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500 PKW
Stellplätze PKW 200 Stellplätze Busse 6 Stellplätze Velos/Motos 300
Siehe auch Anhang zum Reglement mit Tabelle über Nutzflächen und Parkplatznachweis.
1 500 m2 1
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- 14 5. LAGE, NUTZUNG UND GESTALTUNG DER AUSSENANLAGEN
Die Aussenanlagen im Perimeterbereich wie Strassen, Wege und Plätze sind im Plan Nr. 100 bezüglich Lage und Dimensionierung festgehalten. Die Aussenanlagen sind von Anfang an gesamthaft zu erstellen. 5.1. LAERMSCHUTZ Das nach aus sen unbefensterte kreisrunde Kerngebäude schützt sich selbst vor dem Lärm der Hardstrasse und der SBB wie folgt: - Schutzwand auf Gebäudehöhe vor Pufferzone im Erdgeschoss und Zwischengeschoss gegen Nord-West, West, Süd-West - Glasvorhang über dem Vordach vor den Hotelzimmergeschossen. Im Rahmen des Baugesuches müssen die Massnahmen im Detail qualifiziert und der geforderten Komfortstufe entsprechend der zu schützenden Räume angepasst werden. Die Fenster der lärmempfindlichen Wohn- und Schlafräume der Häuser an der Hardstrasse zwischen der Zufahrt von RAURICA NOVA und dem zu realisierenden Kreisel Kunimatt sind nach Verursacherprinzip auf Kosten von RAURICA NOVA gegen Schall zu dämmen. (Gilt gemäss UVP vom 14. Dezember 1999, sofern die Anzahl der Parkplätze bei RAURICA NOVA 650 übersteigt). 5.2. ERSCHLIESSUNG/ERREICHBARKEIT
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Die übergeordneten Massnahmen am Strassennetz und beim öffentlichen Verkehr gelten als Bestandteil der Quartierplanung. .w.aw~n~B Unabhängig vom Quartierplanperimeter wird die Kostenbeteiligung an der peripheren Erschliessung zwischen RAURICA NOVA und der Gemeinde wie folgt geregelt: Die Henkel &Cie AG leistet einen einmaligen Beitrag a fonds perdu an den Gemeindeanteil für die periphere Erschliessung des Areals RAURICA NOVA in der Höhe von CHF 3,6 Millionen (inkl. eine allfällige Mehrwertsteuer). Dieser Beitrag deckt jede gegenwärtige oder zukünftige zonenkon-
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forme und bewilligte Nutzung von 48.000 m2 der Parzellen GB Nr. 998, 1529 und 1954 ab. Die reglementarischen Strassenbeiträge sind damit nicht abgegolten. Die Beitragszahlung der Henkel & Cie AG ist zweckgebunden für periphere Erschliessungen des privaten und des öffentlichen Verkehrs zugunsten des Areals RAURICA NOVA wie zum Beispiel zugunsten der Projekte Kreisel Henkel-Areal, Knoten Kunimatt, areal externe Bushaltestellen und weitere zur peripheren Erschliessung des RAURICA NOVA Areals erforderlichen Projekte. Zu diesen Projekten gehören insbesondere:
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Die Realisierung der Verlängerung der Personenunterführung inkl. Rampe auf der Seite Nord des Bahnhofs Pratteln gemäss Plan SBB, Variante 1 A, vom J. J...t.. • G'.4".I~.L6.0" 22.02.2001, sowie die Aufwertung der Fussgängerbeziehung Bahnhof.. " 11"' ' v Tramhaltestelle Bahnhofstrasse in Absprache mit der Gemeinde. 1
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Ausgenommen von der obgenannten Kostentragung ist die von RAURICA NOVA zu realisierende Aufwertung des Persilweges für Velos und Fussgänger von der Industriestrasse bis zum Eingangsbereich (Verbreiterung, Beleuchtung, Signalisierung, gärtnerische Gestaltung). Diese Kosten sind von RAURICA NOVA separat zu bezahlen. Die Henkel & Cie AG verpflichtet sich, den Beitrag für periphere Erschliessung in drei Tranchen von je CHF 1,2 Millionen auf das Postcheckkonto 40 - 1229 - 9 der Gemeinde Pratteln zu überweisen. Die erste Tranche bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der gestützt auf den Quartierplan zu erteilenden rechtskräftigen Baubewilligung, die zweite Tranche bis spätestens 30 Tage nach Baubeginn des Kreisels Henkel-Areal und die dritte Tranche bis spätestens am Tage der Inbetriebnahme des RAURICA NOVA.
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Die perimeterinternen Verkehrsflächen für Fahrzeuge sowie Fuss- und Velowege werden im Plan Nr. 100 QP verbindlich festgehalten (Farbe gelb). Dazu gehören insbesondere die
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Motorfahrzeuge - Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage mit 500 Standplätzen - Anlieferung und Müllabfuhr
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- Feuerwehr (Ringstrasse) - Zu- und Wegfahrten für 200 offene Parkplätze PKW - Zu- und Wegfahrten für 6 Busse - Zu- und Wegfahrten sowie Standplätze für 300 Velos/Motos - Bestehendes Geleise für Bahnvorfahrten SBB
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Die Verkehrswege für Motorfahrzeuge, Velos und Fussgänger sind verbindlich und müssen dauernd offengehalten werden.
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Rollstuhlbenützer Es sind Parkfelder mit entsprechender,Bezeichnung in der Nähe'der Eingänge auszuscheiden.
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Oekologie Die offenen Parkfelder sind wasserdurchlässig und bewachsbar zu gestalten. Bepflanzte Rabatten zwischen den Parkfeldern dienen als Regenwasserauffangbecken der versiegelten Fahrbahnen. Dem Grundwasserschutzareal ist gebührend Rechnung zu tragen. Voraussetzung für die Inbetriebnahme von RAURICA NOVA ist die Gewährleistung der externen Erschliessung. Ab Eröffnung von RAURICA NOVA wird vorerst für eine Versuchsperiode von 1 Jahr ein Shuttle-Bus-Betrieb auf direktem Weg von/zu Bahnhof und Tram zu/von RAURICA NOVA eingerichtet (Abklärung der Bedürfnisse und der Nutzung, wobei die Kosten von RAURICA NOVA getragen werden). Die Beurteilung des Bedarfs, (Kosten-Nutzenverhältnis) wird im Einvernehmen zwischen dem Gemeinderat und dem Betreiber vorgenommen.
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5.3. PARKIERUNG Bezüglich der erforderlichen Parkplätze wird auf Anhang 11 (Parkplatznachweis) verwiesen, beziehungsweise Pläne Nr. 100 und 101. 5.4. GRUENANLAGEN Eine Wiese ohne öffentlichen Zugang ist zwischen dem Bereich A und dem
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westlich gelegenen Spitzwald zu erstellen; sie deckt die darunter liegende Tiefgarage ab.
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Die im Plan Nr. 107 eingetragenen Grünanlagen, Rabatten, Buschwerk und Bäume dienen als Richtlinien für die Pflanzung. Im Sinne des ökologischen Ausgleichs sind einheimische, standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Spätere Ergänzungsbepflanzungen müssen sich an das ursprüngliche Konzept ha lten.
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Die Gestaltung der Freiflächen ist spätestens beim Baugesuch in einem bewilligungspflichtigen Umgebungsplan darzustellen. Dieser Umgebungsplan bildet einen integrierenden Bestandteil der Baugesuchsunterlagen. Darin enthalten sind auch Sammelstellen für Müll und Kompostplätze •
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Die Gestaltung und der Unterhalt der Freiflächen und Dachbegrünungen hat nach naturschützerisch-ökologischen Kriterien zu erfolgen. Zuständig sind die Grundeigentümer resp. der Betreiber.
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Das Meteorwasser ist zu versickern. Die Dachwässer werden in ein Biotop geleitet, welches als Auffangbecken funktioniert •
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6.
BESONDERE BAULICHE BESTIMMUNGEN
- Bauten ~it Publikumsverkehr und Arbeitsplätzen sind rollstuhlgängig auszuführen - Für die Energieversorgung ist ein umweltfreundliches und energiesparendes Konzept vorzusehen (siehe UVB) Die Wasseraufbereitung für die Wasserwelt muss ohne Verwendung von Chlorgas stattfinden. ~ - Auf Erschütterungen des Untergrundes infolge Geleisenähe der SBB soll Rücksicht genommen werden. - Nicht ionisierende Strahlung, die durch den Betrieb der Hochspannungsleitungen bei der Bahnlinie hervorgerufen wird, ist bei der Planung zu berücksichtigen.
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- Die bestehende Trafostation auf dem HENKEL-Areal wird durch eine neue Anlage nach Vorschriften ersetzt. Spätestens im Rahmen des Baugesuches ist ein Energieversorgungskonzept einzureichen. Sollte eine Abwärmenutzung aus einer umliegenden Industrie nicht möglich sein, sind andere umweltschonende Energieerzeugungsanlagen (z.B. Erdwärme, Blockheizkraftwerk) zu prüfen. - Die Entwässerung hat nach dem gültigen GEP sowie den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen. Als Bestandteil des Quartierplanes ist ein Entwässerungs- und Versickerungskonzept zu erstellen. Mit dem Baugesuch ist nachzuweisen, dass durch das über das Kanalisationsnetz abzuführende Wasser des Solebades an den Abwasserbauwerken der Gemeinde keine Betonschäden entstehen können. - Für die Oberflächengestaltung von begehbaren Flächen sind möglichst durchlässige Elemente (z.B. ohne Befestigung, Rasengitter, Wiese, Kies, Mergel usw.) zu wählen, um die Versiegelung gering zu halten. - Spätestens im Rahmen des Baugesuches ist ein Konzept betreffend Entsorgung aller durch das Projekt anfallenden Abfälle zu erstellen (u.a. Abfälle infolge Wasseraufbereitung). - Spätestens im Rahmen des Baugesuchs ist die erwünschte regionale Vernetzung (Grünbrücke über den Einschnitt Hardstrasse) zu prüfen. - Spätestens im Rahmen des Baugesuches ist ein Sicherheitskonzept betreffend Alarmierung und Evakuation der Besucherinnen und Besucher von RAURICA NOVA (. 0 / zu erstellen.
v 7. ANTRAEGE UND AUFLAGEN 'DER UMWELTVERTRAEGLICHKEITSPRUEFUNG
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Die Anträge und Auflagen der Umweltverträglichkeitsprüfung vom~14.12.199~ (Seiten 29 ff) gelten, soweit sie im redimensionierten Projekt nicht bereits berücksichtigt sind, als integraler Bestandteil des Quartierplans. .....&w'gu~n RRB ,
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REALISIERUNG \
8.1. ABBRUCH ..... &w'gungen RRB - Die im Perimeterbereich liegenden Altbauten werden abgebrochen - Oer Abbruch der Gebäude Nr. 55, 47a und 47b findet erst dann statt, wenn die Firma Henkel in den Neubau Bereich A umziehen kann - Die bestehende Trafostation im Gebäude No 61, Parzelle 998 wird durch eine Neuanlage im Bereich A ersetzt - Vor Abbruch der Anlagen ist eine fachliche Ueberprüfung bezüglich des Stellenwertes der baulichen Anlagen durch die Kant. Denkmalpflege durchzuführen. 8.2. ALTLASTEN Das Altlastengutachten gibt Auskunft über - wenn nötig - Sanierungsmassnahmen.
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8.3. RISIKO UND SICHERHEIT
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a) Alle Bauten und Anlagen innerhalb des Quartierplanperimeters sind so zu erstellen und die Nutzung und der Betrieb sind so zu reglementieren, dass auf Grund dieser Umnutzung keine zusätzlichen Massnahmen zur Risikominderung im ~inne der Störfallverordnung (auch zur Begrenzung der Emissionen im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung) bei den Schweizerischen Bundesbahnen und den umgebenden Industrieanlagen (im Ist-Zustand Jahr 2001) in Pratteln und Schweizerhalle notwendig werden. Bei Produktionsänderungen und Erweiterungen in den umgebenden Industrieanlagen sind die Vorschriften und Auflagen der Störfallverordnung einzuhalten, was durch das Sicherheitsinspektorat des Kantons sicherzustellen ist. Vorbehalten bleiben Aenderungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe. b) Die Bauherrschaft verpflichtet sich deshalb, die im ANHANG IV des REGLEMENTS aufgeführten Massnahmen zum Selbstschutz und zur Risikominderung im Sinne der Störfallverordnung zu erstellen und die Kosten dafür zu tragen.
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c) Die umliegenden Industriebetriebe, insbesondere die Schenectady Pratteln GmbH, Rohner AG und SF-Chem AG, dürfen wegen der Umnutzung auf dem HENKEL-Areal sowohl heute als auch in Zukunft nicht schlechter gestellt werden, wie wenn auf dem HENKEL-Areal (Quartierplanperimeter) weiterhin eine Nutzung gemäss der ursprünglich bestandenen Industriezone erfolgen würde.
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8 •4. QP - VER TR AG WeIte l!MfgrHIgM RffB Die Rechte und Pflichten von grundeigentumsmässigen und nachbarrechtlichen Belangen, welche zur Realisierung des QP erforderlich sind, müssen in einem öffentlich zu beurkundenden QP-Vertrag geregelt werden. Die Gemeinde Pratteln wird ermächtigt, die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch anzumelden. U.a. ist zu regeln:
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a) NUTZUNGSRECHT .f"heEtwIglmgenRRfj Der Rad- und Fussweg vom Henkel-Areal zum Persilweg über das bestehende Bahntrassee der SBB (Kataster Nr. 1002) ist zulasten des Grundeigentümers der Henkel-Parzelle zu erstellen und zu unterhalten. Für die Gleisquerung ist die Zustimmung der SBB einzuholen. b) BETRIEB UND UNTERHALT DER ANLAGEN Betrieb und Unterhalt der gemeinsam genutzten Anlagen sind im QP-Vertrag zu / regeln. Dazu gehört auch die Haftungsfrage.
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9.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Der Gemeinderat überwacht die Anwendung der Quartierplanvorschriften, unter Vorbehalt des Baubewilligungsverfahrens. Es wird ein Quartierplanvertrag mit Rechten und Lasten nach Paragraph 46 RBG abgeschlossen.
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RAURICA NOVA erklärt sich bereit, werktags den Prattler Schulen und den Prattler Schwimmsportvereinen zu vergünstigten Eintrittspreisen zu verhelfen (vergleichbar mit den benachbarten Hallenbädern). Der Gemeinderat wird beauftragt, mit den Betreibern von RAURICA NOVA eine diesbezüg'l iche Vereinbarung abzuschl iessen. /"
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In Abwägung öffentlicher und privater Interessen kann der Gemeinderat Ausnahmen von einzelnen Quartierplanvorschriften bewilligen, sofern die Abweichungen das Konzept und die Ziele des Quartierplanes nicht beeinträchtigen. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten. Die Genehmigung der Quartierplanvorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, dass der Quartierplanvertrag von allen beteiligten Grundeigentümern unterzeichnet ist. Die öffentliche Beurkundung erfolgt nach Inkrafttreten des QP. Alle im Widerspruch zu den QP-Vorschriften stehenden früheren Zonenvorschriften gelten als aufgehoben.
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Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
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BESCHLUESSE DER GEMEINDE
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KANTONALE GENEHMIGUNG
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Urnenabstimmung __3=--:....,...!--Y.~V::::!..:-r....lo2""--J,Z:::.loCtJ..c:..=2~_ Publikation im Amtsblatt Planauflage
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Der Gemeindepräsident _ _ _ _ _ _ _ _ __
Für den Gemeinderat
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Armando Chissa16
Zustimmung des Grundeigentümers
HENKEL & eiE AG 4133 PRATTELN 1
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QUARTIERPLAN RAURICA NOVA
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A N H A N G I ZUM QUA ROT I E R P L A N R E G L E M E N T TABELLE DER NUTZFLAECHEN BAUBEREICH A
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Geschossfläche Untergeschoss Bow 1i ng/B ill ard Tanzkaffee Lager Wasserwelt Lager Verkauf Lager Hotel Lager Büros Lager Gastronomie Lager Polysport Hauswart Werkstatt Technik Wasserwelt Trafostation Energiezentrale Erdgeschoss Badeplatte Kassa Eingang Wasserwelt Gastronomie mit Take Out Küche, Office, Personal Kinogruppe Verkauf mit Anlieferung, Personal Kinderwe lt Eingangsbereich Mall mit ,Vertikal verbindungen Zwischengeschoss Saunaland/Solarien/Massage/Kinderland Nassrestaurant Küche/Office/Personal Garderoben/Reinigung/Toiletten Centerleitung/Physiotherapie/Arzt Ma 11 Wasserwelt Vertikalverbindungen Büro/Hotel/Polysport 1. und 2. Obergeschoss Polysport Hotel 3. bis 4. Obergeschoss Büros TOTAL FUN TOWER komplett
Nutzfläche (BGF)
15'100 m2 1'100 m2 1'100 m2
14'600 m2 3'800.m2 500 m2 750 m2 400 m2 2'400 m2 1 '300 m2 2'000 m2 560 m2 3'000 m2 7'700 m2 1'500 m2 350 m2 250 m2 2'500 m2 950 m2 1'400 m2 300 m2 7'500 m2 3'600 m2 3'900 m2 4'200 m2 4'200 m2 49'100 m2
35'960 m2 1 '500 m2
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QUARTIERPLAN RAURICA NOVA
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PRATTELN
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A N H A N G 11 ZUM QUA R T I E R P L A N R E G' L E ME N T
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TABELLEN ZUM PARKPLATZNACHWEIS UND ZU ARBEITSPLAETZEN
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Parkp 1atzbedarf
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Funktionsfläche
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PKW-Standplätze in Tiefgarage im Freien
Büros Unterkunft (80 Zi) Verpflegung Verkauf Saunaland/Solarien/Massagen/ Wassererlebnishalle Kinogruppe Polysport Bowling/Billard Physiother./Arztpraxen Kinderland
88 53 50 40 10 80 65 69 11 20 14
39 9 18 23 6 42 13 23 3 14 10
TOTAL GESAMTTOTAL
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200 700
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Zusätzlich Standplätze für Busse und Velos/Motos Arbeitsplätze
Funkt i onsfl äche
Arbeitsplätze
Büros Unterkunft Verpflegung Verkauf Saunaland/Massagen/Solarien Wassererlebnishalle Kinogruppe (900 Sitzplätze) Tanzkaffee Polysport Bow 1i ng/B i 11 ard Physio/Arztpraxen Kinderland
280 78 19 26
TOTAL
522
8
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5
26 6
32 10
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QUARTIERPLAN RAURICA NOVA
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PRATTELN A N H A N G 111 ZUM QUA R T I E R P L A N R E G L E M E N T
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VERKEHRSSPITZEN Massgebend ist das Verkehrsgutachten Stand 25. Februar 2000 Redimensioniertes Projekt Gesamtverkehrsaufkommen Abendspitze Freitag Zufahrt: 440 PWE/h Wegfahrt 440 PWE/h Total
= 880 PWE/h
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Gesamtverkehrsaufkommen Tagesverkehr Zufahrt: 2 200 PWE/Tag Wegfahrt 2 200 PWE/Tag 1
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= 4 400 PWE/Tag 1
Parkplatzrelation Verhältnis: Parkplätze neu/Parkplätze alt ergibt 0,8 Redimensioniertes Projekt
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QUARTIERPLAN RAURICA NOVA PRATIELN
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A N H A N G IV ZUM QUA R T I E R P L A N R E G L E M E N T
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MASSNAHMEN ZUM·SELBSTSCHUTZ VON RAURICA NOVA (Risikoschutz) Bauform'
Die Kreisform des Bauwerks ist generell günstig bei Explosionen~ Die Ringmauer mit einer Stärke von 35 cm, armiert, steht im westlichen Teil des Bauwerks frei und hat eine Höhe von max. 9,0 m. Sie ist ~e nügend zu fundieren gegen Kippen. Im Suden geht.die Ringmauer in die normale Gebäudefassade über. Es findet keine visuell feststellbare Abgrenzung statt. Die Aussenverkleidung der kreisförmigen Fassade ist aus unbrennbarem Material zu gestalten (Brand, Hitze) •
Grünwälle
Zwei begrünte Erdwälle im.Süden und Norden des Baugeländes üben ebenfalls Schutzfunktionen gegen äussere Einwirkungen wie' Explosionen aus.
Fenster hinter Ringmauer
Die Fenster längs der offenen Pufferzone hinter .der äusse,ren Ringmauer, vornehmlich in Richtung der Sßß, werden mit Verbundsicherheitsglas mehrschichtig laminiert versehen.
Fun-Tower .
Der Fun-Tower hat eine kreisrunde Massiv-' 'fassade, bei welcher 1/4 der geschlossenen Fläche mit Sicherheitsglas versehen werden darf.
Kuppel über Wassererlebnishalle
Die Flachkuppel über der Wassererlebnishalle besteht aus drei Viertelsegmenten, die in Kreisform ~ngeordnet sind. Ein Viertel der Kreisform 1st mit geschupptem Sicherheitsglas bedeckt. Gegen herunter fallende Glastrümmer bei Explosionen wird ein Auffangnetz aus Chromstahl unter diesen Kuppelteil gespannt. Leimbinderträger aus Holz tragen die ganze Kuppel.
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Abwassersystem
Spezielle Absperrvorrichtungen beim Uebergang an das bestehende äussere Kanalnetz in Form von Dückern, Schiebern oder Aehnlichem sollen das Eindringen von Schadstoffen und gefährlichen Dämpfen 'in das interne Abwassersystem von RAURICA NOVA verhindern.
,Senkrechte Glaswände zum Freiraum hinter der Ringmauer
Da die Wände zum offenen Atrium mit den ,Schwimmkanälen nicht besonders expbhiert sind, werden hier keine weiteren Sicherheitsvorkehrungen gefordert. Kleine Oeff~ nun gen bei Ausgängen mit Schleusenwirkung sind gestattet. Sie können bei Bedarf geschlossen werden.
Wasservorhänge,
Um das Eindringen von giftigen Gasen und Gerüchen aus dem Bereich der Schwimmkanäle (Freifläche des Atriumhofes) in die Wassererlebnishalle zu verhindern, wird im Uebergangsbereich bei StHrfällen ein Wasservorhang aktiviert.
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An der Krone der'frei stehenden Ringmauer West wird ein Sprinklersystem installiert, welches automatisch oder manuell bei Bedarf in Betrieb gesetzt werden kann, um so ein Eindringen von'giftigen Gasen in den Atriumbereich möglichst zu verhindern.
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Unterirdisches Parkhaus
Das unter der westlichen Wiese liegende zweigeschossige Parkhaus besitzt einen ebenfalls unterirdischen Zugang zu den, Freizeit-, Spiel-, Sport- und Unterhaltungsräumen. Dadurch wird dieSchutzwirkung für die Besucher vor Störfällen verstärkt.
Wasseraufbereitung
Die interne Wasseraufbereitung findet ohne Chlor statt.
Befensterung Hotel und BUros
Hier sind keine besonde~~n Sicherheitsvorkehrungen nHtig, da im Nord-Osten gelegen und darum eher geschützt. Es können normale Fenster vorgesehen werden. Im Hotel und im Bürotrakt soll eine normale Be- und Entlüftung installiert werden, wobei im Störfall die Zuluft über Filter zu leiten ist.
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Klimatisierung
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- Atemluft
~ei Sttirfällen wird die Frischluftzufuhr abgeschaltet respektive auf ein spezielles Filtersystem umgeschaltet, welches sowohl üble Gerüche wie auch giftige Schadstoffe in der Luft nicht ins Innere eindringen lässt·. Hierfür ist ein automatisches Umschaltsystem mit Messfühlern an der Grenze 'der Ueberbauung vorzusehen.
- Ansaugstutzen Frischluft,
Der LUftansaugstutzen ist in AbsQrache mit Spezialisten 1n Lage und Htihe aufgrund der Risikosituation in der Region und im Umliegergebiet zu wählen. Die klimatischen Rahmenbedingungen des Standortes sind zu berücksichtigen.
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Alarmorganisation
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Das Kerngehäuse mit der Wassererlebnishalle und den Freizeit-, Spiel-, Sport- und Unterhaltungsräumen wird klimatisiert.
Die Betrlebszentrale von RAURICA NOVA wird direkt an das vorhandene Alarm- und Informationsnetz' (Aemter und Industrien) angeschlossen. Das Betriebspersonal von RAURICA NOVA wird für das Auftreten von Sttirfällen und das Verhalten dabei speziell geschult und. durch periodische Notfallübungen auf dem letzten Stand der Technik g~halten. Die Angestellten der öffentlichen Verkehrsmittel (Shuttle. etc.) sind ebenfalls mit einzubeziehen. Spezielle.Einsa~zpläne für die verschiedenen Störfälle und Schutzmassnahm'en sind zu proben. Di,e Personal schul ung muss insbesondere das Verhalten bei Störfällen mit schweren Gasen.in tiefliegenden Flächen beinhalten.
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