52_Q_3_ Quartierplan Interio

Sondernutzungsplan · Pratteln

Dokument

Nummer
1650
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Pratteln
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
11.06.1996
In Kraft seit
11.06.1996

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Pratteln mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

52_Q_3_Dokumente.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

GEMEINDE PRATTELN

521

aRI

QUA R T I E R P L A NUN G

" I N T E RIO "

R E G L E M E N T

)

)

Ganzen Text zeigen

11. Oktober 1982

3/0

2

GEMEINDE PRATTELN

QUARTIERPLANUNG "INTERIO" Als Folge des Landratsbeschlusses über das Verfahren bei Schaffung neuer Verkaufsflächen vorn 13. März 1975 erlässt die Einwohnergemeinde Pratteln gestützt auf § 4 des kantonalen Baugesetzes für die Parzellen BR 4678 und BR 4680 die Quartierplanvorschriften "Interio" bestehend aus dem Quartierplan Massstab 1:500 Nr. 3455 vorn 11. Oktober 1982 und dem Reglement. REGLEMENT 1. Geltungsbereich, Inhalt 1.1

Die Quartierplanvorschriften finden Anwendung für die im Quartierplanperimeter bezeichneten Bauten bzw. Geschosse und die dazugehörigen Freiflächen.

1.2

Die Vorschriften sind verbindlich. für: Lage und Mass der Bruttogeschossflächen, sowie Gestaltung der Bauten - Art und Mass der Nutzung - Erschliessung und Parkierung - Freiflächengestaltung

1.3

Die Vorschriften legen fest, unter welchen Voraussetzungen die Quartierplanvorschriften vorn Regierungsrat genehmigt werden können.

2. Lage und Mass der Bruttogeschossflächen, sowie Gestaltung der Bauten 2.1

Die Geschäftsräume werden hauptsächlich im bestehenden Bau Rütiweg 9 untergebracht. Die bestehenden Bauten bzw. Geschosse werden für die neue Geschäftsnutzung umgebaut. Im EG und 1. OG werden die Geschäftsräume durch neu zu erstellende Anbauten vergrössert. Weitere Bauten bezw. Geschosse sind, vorbehältlich Ziffer 2.2, nicht zulässig.

2.2

Zur Erschliessung der Lager- und Verkaufsräurne und zur Erfüllung bau- und feuerpolizeilicher Vorschriften können zusätzliche Zugänge, Treppen, Aufzüge, Zwischenwände u.ä. erstellt werden.

2.3

Sämtliche von aussen sichtbare baulichen Aenderungen sind architektonisch einwandfrei zu gestalten und im Baubegehren aufzuführen. Bezüglich Material und Farbe und ästhetischer Gestaltung .steht dem Gemeinderat ein verbindliches Mitspracherecht zu.

2.4

Dauernde Reklamebeschriftungen bedürfen einer besonderen Bewilligung der zuständigen Behörden.

2.5

Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für spätere Umbauten und Renovationen.

3

GEMEINDE PRATTELN 3. Art und Mass der Nutzung 3.1

Im Bereich der im Quartierplan speziell gekennzeichneten ist die Einrichtung eines Verkaufs~ gesch~ftes für Möbel gestattet. Von der Quartierplanung ausgenommen sind die nicht vom Möbel-Verkaufsgesch~ft genutzten Fl~chen. Bruttogeschossfl~chen

3.2

Zusammenstellung der -

höchstzul~ssigen

Bruttogeschossfl~chen

Lagerfl~chen

inkl.

Nebenr~ume

'

Verkaufsfl~chen

gem~ss Landratsbeschluss über das Verfahren bei Schaffung neuer Verkaufsfl~chen vom 13. M~rz 1975

Nettoladenfl~chen

Bruttogeschossfläche

m2

Nettoladenfläche gern. § 2 ~~~<& LRB v.13.3.7: m2

480

480

1/1

480

Ausstellung Heimtextilien

525

525

1/2

262.5

Verkauf Heimtextilien

525

525

1/1

525

Lager

300 '

300,

Promofl~che

300

.

300

1/2

150

1'900

1/2

950

Nutzungsart

Lager und Nebenräume

.

m2

m2

(,/2' 070

2'070

450

450

Verkaufsfläche

Erdgeschoss Lager Abruflager/ Kundendienst Zugang Kasse

l

1. Obergeschoss

Möbelausstellung 3. Obergeschoss Büro, Personal, Garderoben, Toiletten, Deco, Technik, Lager

1'900

750

"

750

TOT A L 7'300 3'570 3'730 2 1 367.5 =================~===~~~~========~===== ==========~============== Diese Werte sind verbindlich. Kleinere Verschiebungen der Verkaufsflächen sind im Rahmen des Baugesuchsverfahrens möglich.

4

4. Erschliessung und Parkierung 4.1

Die Lage und Zahl der Parkplätze gemäss Quartierplan sowie die zugehörigen Verkehrsflächen sind verbindlich und müssen bei Eröffnung des Verkaufsgeschäftes zur Verfügung stehen, sowie markiert und signalisiert sein.

4.2

Die Zu- und Wegfahrt zum Geschäftsareal muss jederzeit gewährleistet sein und darf nur über den Wannenweg via Rütiweg erfolgen.

4.3

Für die Ausführung der Strassenbauten und der Kanalisations- und Wasserleitungen sind die entsprechenden Reglemente der Gemeinde massgebend.

5. 5.1

Freiflächengestaltun~

Für die Gestaltung und Bepflanzung der Freiflächen sind die Angaben im Quartierplan verbindlich. Als hochstämmige Bäume sind Platanen, Ahorn oder Linden zu verwenden. Diese sind spätestens bei Inbetriebnahme des Verkaufsgeschäftes zu pflanzen.

6. Voraussetzungen für dLe Genehmigung Die Genehmigung der Quartierplanvorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, dass 6.1

der Einwohnerrat Pratteln dem Quartierplan und dem Quartierplanreglement zugestimmt hat;

6.2

das ordentliche Auflageverfahren durchgeführt worden ist.

7. Schlussbestimmungen 7.1

Der Gemeinderat überwacht die Anwendung der Quartierplanvorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss §§ 22 und 25 ff. der Vollziehungsverordnung zum Baugesetz bleibt vorbehalten.

7.2

Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Zonenvorschriften gelten als aufgehoben.

7.3

Die Quartierplanvorschriften treten mit der den Regierungsrat in Rechtskraft.

Genehmigu~g

durch

Beschlüsse Gemeinde Gemeinderat:

Kanton 4.1.1983

RRB Nr. P2fe

vom

2.

Einwohnerrat: 24.1.1983

Der Landschreiber:

Planauflage:

Publiziert im Amtsblatt Nr. ,,40

Der Präsident: Der Verwalter

S2/QR

3/ 1

1

Kanton Baselland

Gemeinde Pratteln

QUARTIERPLANUNG PARZELLE 4679 (4680) "GEWERBEAREAL - RÜTI"

)

REGLEMENT

18. April 1995

- 2 REGLEMENT 1.

Erlass

1.1

Gemäss Landratsbeschluss über das Verfahren bei Schaffung neuer Verkaufsflächen vom 13.März 1975,und in Abänderung des best. Quartierplanes gemäss RRB Nr. 826 vom 12. April 1983, erlässt die Einwohnergemeinde Pattein gestützt auf § 4 des Kantonalen Baugesetzes für die Parzellen 4679 (4680) neue Quartierplanvorschriften bestehend aus den Quartierplänen Mst 1:500 Nr. 1 + 2 und dem Reglement. Als integrierender Bestandteil mit richtungsweisendem Charakter gelten die Pläne Nr. 3 + 4 gemäss Anhang.

2.

Geltungsbereich, Inhalt

2.1

Diese neuen Quartierplanvorschriften gelten innerhalb des QuartierpIanperimeters gemäss Quartierplan Nr. 1

2.2

Diese Vorschriften sind verbindlich für: - Lage, Grösse und Höhe der Bauten - Mass der Nettoladenflächen - Art und Mass der Nutzung - Gestaltung der Bauten - Erschliessung und Parkierung - Freiflächengestaltung

2.3

Geringfügige Abweichungen sind möglich, sofern sie die Gesamtkonzeption der Quartierplan-Vorschriften nicht massgeblich verändern. Sie bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.

3.

Art und Mass der Nutzung

3.1

In den im Quartierplan festgehaltenen Bauten sind folgende Nutzungen gestattet: - Ausstellungsräume - Verkaufsräume - Kunden/Personal-Restaurant - Büros und Nebenräume - Dienstleistungsbetriebe & Freizeiteinrichtungen - Lager/UmschlaglBetrieb - Parkplätze - Abwartswohnung

3.2

Folgende Nutzungen sind ausgeschlossen: - Umschlag, Lagerung und Verkauf von Stoffen, Erzeugnissen, Sonderabfällen und Mikroorganismen im Sinne der Verordnung über den Schutz vor Störfällen.

3.3

Die Parzelle 4679 (4680) umfasst eine Grundfläche von 9950 m2. Der Baukörper wird durch die Gebäudeflucht sowie die maximalen Gebäudehöhen gemäss Schnitt A-A bestimmt. Die Zusammenstellung der zulässigen Nutzflächenmasse ergibt sich aus nachfolgender Tabelle.

- 3 -

TABELLE DER ZULÄSSIGEN NUTZFLÄCHENMASSE

Bruttogeschossfläche m2

Verkauf

Ausstellung

Maximale Netto-Ladenfläche m2 gem. LRB vom 13.3.1975

Untergeschoss Erdgeschoss 1.0bergeschoss 2. " " 3. " " 4. "

"

- Parkdeck

6'000

- Technik/Lager/ Betrieb/Personal WC

7'620

- Ausstellungsfläche, Möbel etc.

4'400

- Verkauf

5'150

- Büro

700*

- Restaurant

500*

- Freizeit (Bowling, Billard, Fitness etc.)

950*

- Wohnung

100*

Total UG/EG/1. ,2. 3.+ 4. OG

19'420

TOTAL

25'420

4'400*

5'150

5'150

5'150

2'200

4'400

7'350

* Für P-Nachweis relevante Flächen.

Kleinere Verschiebungen der Nutzflächentotale sind im Rahmen des Baugesuchsverfahrens mit Zustimmung des Gemeinderates möglich. Dies gilt auch für spätere Umnutzungen und Umbauten.

- 4 4.

Gestaltung der Bauten

4.1

Alle Bauten sind derart in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird. Dies gilt besonders für die Baumassenverteilung, Bauform, Dach- und Fassadengestaltung sowie für die Material- und Farbwahl. Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für spätere Umbauten und Renovationen.

4.2

Die neuen Dachflächen (ohne Parkdeck) werden extensiv begrünt.

5.

Erschliessungl Parkierung

5.1

Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens sind bei der Realisierung des Bauvorhabens zu berücksichtigen. Der Bau des Kreisels ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des bewilligten Erweiterungsbaus auf Parz. 4679 (4680) (Lagerhaus Rüti AG).

5.2

Die Lage (innerhalb bzw. ausserhalb des Gebäudes) und die Zahl der Parkplätze (Autos + Velos) gemäss Parkplatznachweis 5.4 im Quartierplan sowie die zugehörigen Verkehrsflächen müssen bei Eröffnung des Verkaufsgeschäftes zur Verfügung stehen, sowie markiert und signalisiert sein.

5.3

Die Zu- und Wegfahrt zum Geschäftsareal muss jederzeit gewährleistet sein.

5.4 Parkplatznachweis: 5.4.1 Erforderliche Parkplatzzahl auf Grund der unter Punkt 3.3 aufgeführten Tabelle über die zulässigen Nutzflächenmasse. (Vergleiche Anhang). Anzahl Arbeitsplätze

Ausstellung Verkauf Kundenrest. Büro Freizeit (Bowling, Billard etc.) Wohnung

13 147 10 23 4

197

Anzahl P ohne Reduktion

Effektive P R1 = 0.8

Total PP

Stammplätze

Besucherplätze

Stamm- Besucherplätze plätze

5 59 4 9 2

66 241

53 193

5 482)

4 47 3 7 2

4 352)

57 240 3 11 37

1

1

1

1

2

80

361

64

286

350,j)

1)

1)

1) Besucherplätze in "Verkauf" und "Ausstellung" enthalten (Kundenrestaurant). 2) Besucherplätze "Freizeit" total 48, davon werden 13 Plätze mehrfachgenutzt (Hauptbetriebszeit nach Ladenschluss). 3) Gemäss Verkehrsgutachten liegt der Streubereich bei ± 5 %, was eine Parkplatzzahl zwischen 330 - 370 Plätzen ergibt.

- 5 5.4.2 Erforderliche Velo-Mofa-Abstellplätze (vergleiche Anhang) . Es sind 40 - 60 Velo/Mofaplätze vorgesehen. 6.

Freiflächengestaltung

6.1

Für die Gestaltung und Bepflanzung der Grünflächen als Grobkonzept ist grundsätzlich der QP Nr. 1 verbindlich.

6.2

Mit dem Baugesuch ist ein detaillierter Umgebungsplan einzureichen. Dieser muss beinhalten: Grünflächen und Bepflanzung, Terraingestaltung, Parkplätze (Autos + Velos) und Zufahrten etc.

6.3

Im Sinne des ökologischen Ausgleichs ist eine naturnahe Gestaltung mit einheimischer, standortgerechter Vegetation vorzusehen.

7.

Lärmschutz

Innerhalb des Perimeters QP Parz 4679 (4680) "Gewerbeareal Rüti" gilt die Lärmempfindlichkeits-Stufe 111. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) ist mit der Einreichung des Baugesuches nachzuweisen. 8.

Schlussbestimmungen

8.1

Der Gemeinderat überwacht die Anwendung der Quartierplanvorschriften unter Vorbehalt des Baubewilligungsverfahrens.

8.2

Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Zonenvorschriften gelten als aufgehoben, insbesondere die bisherige Quartierplanung "Interio" (RRB 826 vom 12.4.1983), bestehend aus dem Quartierplan 1:500, Nr. 3455 und dem Reglement.

8.3

Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.

8.4

Nach Genehmigung des Quartierplans müssen folgende Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden: a) Ueberbaurecht zu Lasten Parz. (4844) b) Grenzbaurecht mit Oeffnungen c) Gegenseitiges Geh- und Fahrrecht d) Durchleitungsrecht für Werkleitungen zu Lasten Parz. (4680) e) Nutzungsrecht im 1. und 2. OG zu Gunsten Parz. (4680).

- 6 9.

Beschlüsse

Beschluss des Gemeinderates: 9.5.95

Beschluss des Einwohnerrates: 26.6.95

°r tr:

Namens des Gemeindera es

~

e

Referendumsfrist: 31.7.95 Namens des Bürgerrates: (als Baurechtsgeber)

Urnenabstimmung: -

Oe~(.Sid8>1\

#'

Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 31 vom 4.8.95

Planauflage: 7.8.95 - 5.9.95

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr. '~.J-O vom i t Juni 19 6 Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr. LI vom /3 . ~ , 9'-

.z

)

7 2 q ( ;in

Der L ndschrei~

[/( ,

- 7 ANHANG Berechnungsgrundlagen zu Parkplatznachweis 5.4

1. Raumprogramm Nutzungsart

Bruttogeschossfl. m2

Verkaufsfläche VF m2

Ausstellung Verkauf Kundenrestaurant Büro Freizeit Wohnen

4'400 (7'357) * 500 700 950 100

2'200 5'150

Total

14'007

7'350

*)

Der in Klammern gesetzte BGF-Wert beim Verkauf ist "theoretisch". Das Parkplatzberechnungs-Verfahren benötigt sowohl BGF wie VF. Für die Abschätzung der Arbeitsplätze und die Berechnung der Beschäftigten-Parkplätze (Stammplätze) wird auf die BGF zurückgegriffen, für die BesucherParkplätze jedoch auf die VF. Die Relation zwischen BGF und VF wird vereinfacht als VF = 0,7 BGF angenommen.

2.

Abschätzung der Arbeitsplätze Ausstellung Verkauf Kundenrestaurant Büro Freizeit

3.

1/350 m2 11 50 m2 11 50 m2 11 30 m2 1/250 m2

13 A 147 A 10 A 23A 4A 197 A

Richtwerte für P-Nachweis (aus der kant. Weg leitung vom Juli 92)

Ausstellung Verkauf Kundenrest. Büro Wohnung

Stammplätze PIArbeitsplatz 0,4 P/A 0,4 P/A 0,4 P/A 0,4 P/A 1,0 PIWO

Besucherplätze 0,03 0,04-0,05 0,3 0,2 0,25

PNF PNF 1) P/SP 2) P/A PIWO

1) Verkauf: wenig kundenintensiv, non food 0,05 PNF andere: Interio 0,04 PNF 2) Kundenrestaurant (Besucherplätze in "Verkauf" und "Ausstellung" enthalten).

- 8 -

4.

Reduktionsfaktoren

Der Weg vom Interio-Komplex zur Buslinienhaltestelle beträgt rund 100 m. Bei einer Kursfolge von 2 Kursen/Std. beträgt der Reduktionsfaktor R1 nach Wegleitung R1 =0,8.

5.

Velo-M ofa-Abstell plätze Die Wegleitung enthält Formeln zur Abschätzung der Velo/Mofaplätze. Diese leiten sich aus dem Grundbedarf (Anzahl Auto-P ohne Reduktion) ab. Im vorliegenden Fall resultieren 120 Veloplätze. Dieses Rechenergebnis ist im Hinblick auf die betrieblichen Besonderheiten (Mitnahme der Möbel) etwas unrealistisch und kann gemäss Verkehrsgutachten auf 1/3 -1/2 reduziert werden. Es sind deshalb links der Eingangspartie 5 PW-Parkplätze als Veloplätze vorgesehen. Je nach Aufstellart finden dort zwischen 40 - 60 Velos Platz.