80/ZPS/2/8_Mutation Langimatt zum Zonenplan Siedlung

Nutzungsplan · Grellingen

Dokument

Nummer
1668
Art
Nutzungsplan
Unterart
Zonenplan
Gemeinde
Grellingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
06.11.2018
In Kraft seit
06.11.2018

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-1668

vom 6. November 2018

Gemeinde Grellingen, Mutation Langimatt zu den Zonenvorschriften Siedlung 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Grellingen hat am 13. März 2018 die Mutation Langimatt zu den Zonenvorschriften Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die teilweise Umteilung von einer Zone für Öffentliche Werke und Anlagen (ÖWA) in eine Zone mit Quartierplanpflicht. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 5. Juli 2018 unterbreitet der Gemeinderat Grellingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.

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Beschlüsse

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 13. März 2018 beschlossene Mutation Langimatt zu den Zonenvorschriften Siedlung wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 80/ZPS/2/8 (Mutation zum Zonenplan Siedlung) sowie 80/ZRS/1/2 (Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare des Planes und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Grellingen, 4203 Grellingen – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmattweg 1, 4144 Arlesheim – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin: