80/ZPS/2/8_Mutation Langimatt zum Zonenplan Siedlung
Nutzungsplan · Grellingen
Dokument
- Nummer
- 1668
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Grellingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 06.11.2018
- In Kraft seit
- 06.11.2018
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2018-1668
vom 6. November 2018
Gemeinde Grellingen, Mutation Langimatt zu den Zonenvorschriften Siedlung 1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Grellingen hat am 13. März 2018 die Mutation Langimatt zu den Zonenvorschriften Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die teilweise Umteilung von einer Zone für Öffentliche Werke und Anlagen (ÖWA) in eine Zone mit Quartierplanpflicht. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 5. Juli 2018 unterbreitet der Gemeinderat Grellingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
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Beschlüsse
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 13. März 2018 beschlossene Mutation Langimatt zu den Zonenvorschriften Siedlung wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 80/ZPS/2/8 (Mutation zum Zonenplan Siedlung) sowie 80/ZRS/1/2 (Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare des Planes und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Grellingen, 4203 Grellingen – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmattweg 1, 4144 Arlesheim – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Landschreiberin: