51_Q_3_Quartierplan Nespelmattweg

Sondernutzungsplan · Pfeffingen

Dokument

Nummer
1894
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Gemeinde
Pfeffingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
11.12.2018
In Kraft seit
11.12.2018

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Text

RRB_1894_20181211.pdf

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-1894

vom 11. Dezember 2018

Gemeinde Pfeffingen, Quartierplanvorschriften «Nespelmattweg» 1.

Erläuterungen

A. Der Gemeinderat Pfeffingen hat im vereinfachten Verfahren im Sinne von § 42 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 13. August 2018 die Quartierplanvorschriften «Nespelmattweg» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Quartierplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 129 mit einer Gesamtfläche von 2‘005 m2. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 unterbreitet der Gemeinderat Pfeffingen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde gleichzeitig bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.

Beschlüsse

://:

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1. Die vom Gemeinderat Pfeffingen am 13. August 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Nespelmattweg» werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 51/QP/3/0, 51/ZPS/2/7, 51/LES/1/1 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung und zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) und 51/QR/3/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Pfeffingen, 4148 Pfeffingen – Planteam S AG, Zeughausgasse 33, 4410 Liestal – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:

Quartierplanvorschriften

EXE M PLAR

AMT FÜR RAUMPLANUNG Gemeinde Pfeffingen Kanton Basel-Landschaft

51

I 0Rl 3t 0

Qua rtierpla nung " Nespel mattweg " (GB Nr. 129)

Reg lement 3. Oktober 2018

Exemplar

lnventar-Nr

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Beschluss des Gemeinderates:

13. Auoust 2018

Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr

34 vom 23. Auqust 2018

Planauflage:

23.

kn ust 2018 bis 24. Seotember 2018

lm Namen des Gemeinderates Der Präsident:

Der

Iter:

Vom Reqierunqsrat des Kantons Basel-Landschaft oenehmiot m¡t Besc-htusr Ñ...

Zo,t(- If;flq

uor

" l. I Ðiz, 2u'!0

Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr

vom

Die Landschreiberin: Der Landschreiber:

Bearbeituno

Datum

plan:team

Quartierplanung "Nespelmattweg", Pfefftngen - Reglement

| 3. Oktober 2018

Auftrag

Quartierplanung Nespelmattw€g'

Auftraggeberin

siebenundvierzig 7, Architekten ETH SlA, Walzwerk, Tramstrasse 66, 4414 Münchenstein / Basel

Auftragnehmerin

Planteam S AG, Zeughausgasse 33,4410 Liestal

Projektbearbeitung

Anna Borer, 061 981 44 19, [email protected] Tobias Sonderegge r, 041 469 M. 46, [email protected]

Qualitätssicherung

SQS-Zertifikat ISO 9001 seit 11. Juli 1999

Dateiname

pfeff-QP Nespelmattweg-QPR-180112

Quartierp{anung "Nespelmattweg", Pfeffingen - Reglement

| 3. Oktober 2018

Der Gemeinderat Pfeffingen erlässt, gestützt auf 55 2 - 7 und 55 37 - 47 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998, auf der Parzelle GB Nr. 129, Quartierplan-Vorschriften nach vereinfachtem Verfahren gem. Zíffer 6.5 des Zonenreglements Siedlung und Dorfkern, bestehend aus dem vorliegenden Quartierplân-Reglement und dem Quartierplan "Nespelmattweg" (Situation und Schnitte) im Massstab 1:250.

Die Quartierplanung " Nespel mattweg " bezwech eine geord nete, haushälterische Nutzung des Bodens und solleine umweltgerechte, wohnhygienisch, architektonisch r¡ncl stäcltehaulich ansprechencle überbauung mit einer zeitgemässen Erschliessung gewährleisten.

sr Zweck und Ziele

2

Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt: Rea lisierung einer architektonisch u nd städtebaulich gut gesta lteten

Siedlung mit hoher Wohn- und Aussenraumqualität; Sicherstellung einer qua rt¡erverträglichen Siedlu ngsverdichtun g mit hoher Qualität Haushälterische Bodennutzung durch Nutzungserhöhung gemäss den raumplanerischen Vorgaben von Bund und Kanton; Einglieder,ung in die bestehende und quartiercharakteristische bauliche

Umgebung sowie die Berücksichtigung der Lage, der Topographie und der Nachbarschaft; Grosszügige Anlage und Gestaltung des Aussenraunres; Standortheimische Bestockung und naturnahe Begninung des Raumes im Quartierplanperimeter; Ermöglichung eines energetisch nachhaltigen Standards für die überbauung

Geltunqsbereich

Die Quartierplan-Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplan-Perimeters. Planelemente ausserhalb des Quartierplan-Perimeters ha-

und lnhalt

ben lediglich orientierenden Charakter.

52

Die Vorschriften regeln insbesondere:

- die Lage, die Grösse und die Gestaltung der Bauten; - die Art und das Mass der Nutzung des Areals und der Bauten; - die Gestaltung und die Benützung der privaten und gemeinschaftlichen Freiflächen;

- die Gestaltung und Pflege des Aussenraums; - zu Wohnungen und zu Dienstleistungsnutzungen gehörende Kellerräume;

- die Erschliessung und Parkierung; - die Realisierung der überbauung.

plan:team

3

Quartierplanung "Nespelmattweg", Pfeffingen - Reglement

| 3. Oktober 2018

Die Baubereiche Hauptbauten im Quartierplan (Situation) begrenzen die

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Lage und die Grösse der Hauptbauten. Die Anordnung der Hauptbauten innerhalb der Baubereiche Hauptbauten ist frei.

Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten 2

Ausserhalb der Baubereiche sind, mit Ausnahme der über das Terraín hinausragenden Ïiefgarage gemäss 5 3 Abs. 6, keine oberirdischen Bauten zulässig.

Die maximalen Höhen der Bauten (Oberkante rohe Dachkonstruktion) sind im Quartierplan (Situation) mittels Höhenkoten in Meter über Meer definiert. Feste Brüstungen und Geländer dürfen die maximalen Höhen der Obergeschosse der Hauptbauten um bis zu 1 m überragen. 4

Die Oberkante der rohen Sockelgeschossdecken darf maximal 1 m über dem höchsten und maximal 2 m über dem tiefsten Punkt des im Quartierplan (Si-

tuation) darqestellten Terrains liegen und insgesamt nícht mehr als 2 m in Erscheinung treten. Gemessen wird an der äussersten Fassadenflucht. 5

Unterirdisch dürfen neben der Einstellhalle auch der Überbauung dienende Kellergeschosse und technische Anlagen erstellt werden, auch wenn sie im Quartierplan nicht eingezeichnet sind. Sie müssen vollständig unter dem im

Quartierplan (Situation) dargestellten Terrain liegen, mit Ausnahme des Teils der Tiefgarage zwischen den Hauptbauten A und B, welcher auf einer Fläche von max. 120 m2 um bis zu 1.40 m (inkl. einer minimalen Bedeckung mit Bodensubstrat) über das im Quartierplan (Situation) dargestellte Terrain hinausragen darf. 6

Die Materialien und die Gestaltung der Fassaden aller Bauten und Bauteile sind so zu wählen und aufeinander abzustimmen, dass ein ästhetisch anspre-

chender und harmonischer Gesamteindruck entsteht. Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für spätere Umbauten und Renovationen. 7

Zugänge und die Erschliessung der Gebäude sind in hindernisfreier Bauweise zu erstellen und zu unterhalten.

I

Als Dachform wird das Flachdach fr.lr alle Bauten festgelegt. Flachdächer sind

mit einer Substratschicht aus natürlichem Bodenmaterial aus der Region zu bedecken und mit einheimischem Saatgut extensiv zu begrünen (2.8. BaslerMischung). 9

Technische Dachaufbauten tlber der maximalen Höhenkote (Situation) sind nur zulässig, sofern sie nicht mit verh¿iltnismässigem Aufrruand anderweitig realisiert werden können. Photovoltaikanlagen sind so zu gestalten, dass sie von aussen nicht massgeblich in Erscheinung treten oder in die Gebäudehtille

integriert sind.

plan:team

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Quartierplanung "Nespelmattweg", Pfeffingen - Reglement

| 3. Oktober 20'18

lnnerhalb des Quartierplanperimeters in den Baubereichen Hauptbauten A und B und Attika ist die Wohnnutzung im Sinne des 5 21 Abs. 1 RBG zulässig. Weitere Nutzungsarten sind nicht zugelassen.

54 Art und Mass der Nutzun9 2

lm Baubereich Hauptbauten Autolift isL unter Voraussetzung eines Grenzbaurechtes, eine Tiefgargageneinfahrt, in Form eines Autoliftes, zulässig.

3

lnnerhalb der Baubereiche Hauptbauten (4, B und Autolift) durfen insgesamt maximal 613 m2 überbaut werden. Nicht zu dieser Fläche zählen Dachvorsprünge und Vordächer bis zu 1.0 m Ausladung sowie Aussenwandstärken grösser als 30 cm. ln den Baubereichen Hauptbauten (4, B und Autolift) ist eine maximale Nutz-

fläche von 910 m2 zulässig. 5

Nicht zur Nutzfläche zählen Attikageschoss und Sockelgeschoss, der Autolift mit integriertem Velounterstand (max. 60 m2) innerhalb des dafÚr vorgesehenen Baubereiches, die Autoeinstellhalle, unterirdische Bauten und Anlagen, die unter dem im Quartierplan (Situation) dargestellten Terrain liegen, offene Bauteile (wie z.B. Balkone und offene Eingangsbereiche) sowie Aussenwandstärken grÖsser als 30 cm und Windfange bis max.10 m2.

6

Das Attikageschoss in den Baubereichen A und B muss innerhalb des im Quartierplan (Situation) dargestellten Baubereichs Attika liegen und allseitig um mindestens 2 m von der darunterliegenden Fassade zurück versetzt sein. Dabei darf das Attika maximal 50% des darunterliegenden Geschosses (inkl. Balkone) aufweisen. Zusätzliche gedeckte Terrassen im Baubereich Attika dürfen max.15 m2 betragen.

7

Die Fassadenflucht der Attikas (inkl. gedeckter Sitzplätze) dUrfen nicht von festen Bauteilen (2.8. Vordächer), überragt werden.

8

Für die Terraingestaltung ist der im Quartierplan (Situation) dargestellte Ter-

rainverlauf massgebend. Abweichungen vom dargestellten Ïerrainverlaul als Abgrabungen oder Aufschüttungen, sind bis zu einem Mass von 1.00 m zulässig. 9

Abgrabungen am Sockelgeschoss sind bis zu einer Länge von einem Drittel des Gebäudeumfanges zulässig.

plan:team

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Quartierplanung "Nespelmattweg", Pfeffingen - Reglement

| 3. Oktober 2018

Nutzung, Gestaltung und Unterhalt der Ur rrgeburrg

Die Gestaltung der Umgebung der Bauten wird durch den Quartierplan bestimmt. Sie ist ansprechend zu gestalten und zu pflegen. Halbprivate Grünflächen und private Aussenflächen sind grundsåtzlich vur überbauurrg frei-

der Bauten

zuhalten.

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2

Halbprivate GrUnflachen sind mehrheitlich zu begrünen und sind für die ge-

samte Bewohnerschaft zugänglich zu machen. Für die Bepflanzung sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.

3

Private Aussenraumnutzungen sind ausschliesslich in den dafrir gekennzeich-

neten Bereichen ("Private Aussenflächen") gemäss Quartierplan (Situation) zulässig. Sie dürfen ausschliesslich durch punktuelle Begrünungselemente von den übrigen Grünflächen abgegrenzt werden. Abtrennungen baulicher Art, wie Zäune und Mauern sowie durchgehende Hecken sind nicht zulässig, ausgenommen sind Zåiune und Hecken entlang der Perimeter-Grenze des vorliegenden Quartierplans. lnnerhalb der einzelnen privaten Aussenflächen dürfen je maximal 5 m2 befestigt sein. Die befestigten Flächen sind, wenn möglich mit sickerfähigen Belägen wie Kies oder Platten auszugestalten. 4

lm Bereich für Spiel-/Sitzplatz ist ein SpÍel- und Aufenthaltsplatz mit kindergerechter Ausstattung und Erlebnisräumen, Sitz- und Aufenthaltsgelegenheiten und Beschattung zu erstellen. Der Bereich ist aus den Wohnungen einsehbar und mit einer Vielfalt an natürlichen Materialien zu gestalten..Zulässig sind Erdwälle, Sandhaufen /-gruben, Spielgeräte, Sitzbänke und Begrünungs-

elernelrte. 5

Wege und Plätze sind, soweit möglich und technisch sinnvoll, wasserdurchlässig auszugestalten (bspw. Sickerasphalt) oder über die Schulter zu entwässern.

6

An den im Quartierplan vorgesehenen Baumstandorten sind kronenbildende einheimische Hochstammbäume zu pflanzen.

56

Die grundsätzliche Lage der Erschliessungsanlagen ist im euartierplan (Situ-

Erschliessung

ation) festgelegt.

und Parkierung

plan:team

6

2

Autoabstellplåtze sind - mit Ausnahme der Besucherparkplåitze - in einer unterirdischen Einstellhalle zu erstellen.

3

Veloabstellplåtze sínd in ausreichender Anzahl an dem ím Quartierplan dafür vorgesehenen Ort zu erstellen. Weitere Abstellplätze können im Eingangsbereich der Hauptbauten erstellt werden.

4

Die Mindestanzahl der erforderlíchen Abstellplätze fr.tr Autos und velos richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen, insbesondere Anhang 1111 und 11/2 RBV, bzw. nach der Wegleitung zur Bestimmung der Anzahl Abstellplätze ft.lr Personenwagen und Velos/Mofas.

Quartierplanung "Nespelmattweg", Pfeffingen - Reglement

| 3. Oktober 2018

Die Entwässerung erfolgt nach dem generellen Entwässerungsplan (GEP) und den Reglementen der Gemeinde sowie dem aktuellen Stand der Ïech-

57 Ver- und Entsorgung

nik. 2

Für die Abfallbeseitigung gelten die kommunalen Bestimmungen. Containerstellplätze sind im Quartierplan (Situation) bezeichnet.

3

Für die Wärmeerzeugung ist ein umweltfreundliches und energiesparendes Konzept zu erstellen. Der Energiebedarf für Raumwärme und Warmwasser muss mindestens zu 4/5 mitAbwärme oder Energie aus erneuerbaren Ressourcen gedeckt werden. Für das Quartierplanareal gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ll

58 Lärmschutz

Realisierung / QP-Ver-

Eine spätere Parzellierung des Areals ist zulässig, sofern die Verwirklichung und Zielsetzung der Quartierplanung nicht verändert bzw. in Frage gestellt

trag

wird.

59

2

Wird die Überbauung etappenweise realisiert, so sind die Nebenanlagen wie Parkierung, Aussen- und Freiräume, Zufahrten und Wege usw. anteilsmässig so zu erstellen, dass der Bedarf in derjeweiligen Etappe gedeckt ist und eine spätere Realisierung der gesamten Überbauung nicht erschwert wird.

3

Es ist ein QP-Vertrag zu erstellen.

ln Abwägung öffentlicher und privater lnteressen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde schriftlich begründet Ausnahmen von diesen Quartierplan-

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Abweichungen

/

Ausnahmen

vorschriften beantragen. 2

Voraussetzung dafür ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielset-

zungen der Planung gemäss Zifler l vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Gestaltung der Aussen- und Freiräume dürfen durch die Ausnahmen nicht beeinträchtigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.

Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierplanvorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss 5 120 ff. RBG bzw. 5 86 ff. RBV

511

Schlussbestimmungen

bleibt vorbehalten.

plan:team

7

2

Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Vorschriften gelten fur das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters als aufgehoben.

3

Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.