30/eBS/1/7_Bau- und Strassenlinienplan Langenbaumweg / Unterfeld
Baulinien · Hölstein
Dokument
- Nummer
- 2268
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Hölstein
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 07.12.1999
- In Kraft seit
- 07.12.1999
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2268 vom 7. Dezember 1999
Gemeinde Hölstein, Bau- und Strassenlinienplan "Langenbaumweg/Unterfeld"; Mutationen zum Zonenplan Siedlung, zum Zonenreglement Siediung und zum Strassennetzplan Siedlung
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Hölstein hat am 14. Juni 1999 den Bau- und Strassenlinienplan "Langenbaumweg/Uhnterfeld", die Mutation "Langenbaumweg/Unterfeld" zum Zonenplan und Strassennetzplan Siedlung sowie die Mutation "Uferschutzzone" zum Zonenreglement Siedlung beschlossen. Mit dem Erlass des Bau- und Strassenlinienplanes "Langenbaumweg/Unterfeld" sind Mutationen zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Unterfeld", "Langenbaumweg-Stutz" und "Neumatt" verbunden. Mit dem Planerlass und den Planund Reglementsänderungen werden einerseits die grundeigentümerverbindlichen Anpassungen an den gültigen Strassennetzplan vorgenommen, die Erschliessung landwirtschaftlicher Parzellen sichergestellt und andererseits die Voraussetzungen für die Verlegung des Oedlisbergbächlis geschaffen. Mit dem Entscheid Nr. 305 vom 8. Juli 1999 hat die Bau- und Umweltschutzdirektion den Bau- und Gewässerlinienplan beschlossen. Dieser ist mit dem Entscheid Nr. 415 vom 7. September 1999 der Bau- und Umweltschutzdirektion bereits in Rechtskraft erwachsen.
B. Einsprachen gegen die kommunalen Erlasse sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 11. Oktober 1999 unterbreitet der Gemeinderat Hölstein die oben genannten Planerlasse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:
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:/1: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Hölsten am 14. Juni 1999 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Langenbaumweg/Unterfeld", die Mutationen "Langenbaumweg/ühnterfeld" zum Zonenplan und zum Strassennetzplan Siedlung sowie die Mutation "Uferschutzzone" zum Zonenreglement Siedlung werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 30/BSP/39/0, 30/eBS/1/7, 30/eBS/3/3 und 30/eBS/11/3 (Bau- und Strassenlinienplan "Langenbaumweg/Unterfeid" und die damit verbundenen Mutationen der Bau- und Strassenlinienpläne "Unterfeld", "Neumatt" und "Langenbaumweg-Stutz" ), 30/ZPS/2/2 und 30/SPS/2/1 (Mutation "Langenbaum / Unterfeld’ zum Zonenplan und Strassennetzplan Siedlung") sowie 30/ZRS/1/5 (Mutation "Uferschutzzone" zum Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Rechtsmitteibelehrung:
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
Verteiler: - Gemeinderat Hölstein, 4434 Hölstein - Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Rheinstrasse 27, 4410 Liestal - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Amt für Umweltschutz und Energie - Bauinspektorat - Tiefbauamt - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung (18) (14 Archiv, OP, NL, ZD, ES) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: PN