77/BSP/2/0_Waldbaulinienplan

Waldabstandslinien · Burg im Leimental

Dokument

Nummer
359
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Burg im Leimental
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
14.03.2006
In Kraft seit
14.03.2006

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 359

vom 14. März 2006

Gemeinde Burg, Waldbaulinienplan A. Die Einwohnergemeindeversammlung Burg hat am 22. November 2005 den Waldbaulinienplan ohne nähere Bezeichnung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von reduzierten Waldabständen für das gesamte Siedlungsgebiet. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 8. Februar 2006 unterbreitet der Gemeinderat Burg den Waldbaulinienplan zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Burg am 27. November 2005 beschlossene Waldbaulinienplan wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 77/BSP/2/0 (Waldbaulinienplan) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: Gemeinderat Burg, 4117 Burg  P. Jäckle, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Hinterfeldstrasse 62, 4242 Laufen  Schmidlin & Partner, Röschenzstrasse 42, 4242 Laufen  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Liegenschaftsverkehr  Bauinspektorat  Tiefbauamt  Vermessungs- und Meliorationsamt  Amt für Raumplanung (6)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) 

Der Landschreiber: W. Mundschin

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Bau- und Umweltschutzdirektion

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