40/BSP/91/0_Baulinienplan Röseren
Baulinien · Liestal
Dokument
- Nummer
- 107
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Liestal
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 29.01.2019
- In Kraft seit
- 29.01.2019
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2019-107
vom 29. Januar 2019
Stadt Liestal, Baulinienplan «Röseren» 1.
Erläuterungen
A. Der Einwohnerrat Liestal hat am 26. September 2018 den Baulinienplan «Röseren» beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Gestaltungsbaulinien im Weiler Röseren, in Umsetzung von § 13 Zonenreglement Landschaft. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 unterbreitet der Stadtrat Liestal den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
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2.
Beschlüsse
://:
1. Der vom Einwohnerrat Liestal am 26. September 2018 beschlossene Baulinienplan «Röseren» wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 40/BSP/91/0 (Baulinienplan «Röseren») versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Stadtrat Liestal, 4410 Liestal – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: