40/BSP/91/0_Baulinienplan Röseren

Baulinien · Liestal

Dokument

Nummer
107
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Liestal
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
29.01.2019
In Kraft seit
29.01.2019

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-107

vom 29. Januar 2019

Stadt Liestal, Baulinienplan «Röseren» 1.

Erläuterungen

A. Der Einwohnerrat Liestal hat am 26. September 2018 den Baulinienplan «Röseren» beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Gestaltungsbaulinien im Weiler Röseren, in Umsetzung von § 13 Zonenreglement Landschaft. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 unterbreitet der Stadtrat Liestal den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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2.

Beschlüsse

://:

1. Der vom Einwohnerrat Liestal am 26. September 2018 beschlossene Baulinienplan «Röseren» wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 40/BSP/91/0 (Baulinienplan «Röseren») versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Stadtrat Liestal, 4410 Liestal – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: