34/BSP/24/0_Bau- und Strassenlinienplan "Hüslimatt"
Baulinien · Läufelfingen
Dokument
- Nummer
- 794
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Läufelfingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 26.05.2009
- In Kraft seit
- 26.05.2009
Karte
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RRB794_20090526_OPGü_Läufelfingen_Mut SPS BSP Hüslimatt.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 794
vom 26. Mai 2009
Gemeinde Läufelfingen, Mutation zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft im Bereich "Hüslimatt" und Bau- und Strassenlinienplan "Hüslimatt" A. Die Gemeindeversammlung Läufelfingen hat am 15. Oktober 2008 eine Mutation zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft im Bereich "Hüslimatt" beschlossen. Der Gemeinderat Läufelfingen hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 5. Dezember 2007 den Bau- und Strassenlinienplan "Hüslimatt" beschlossen. Damit wird im Wesentlichen die Erschliessung der Gewerbezone im Gebiet "Hüslimatt" neu geregelt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 10. März 2009 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1.
Die von der Gemeindeversammlung Läufelfingen am 15. Oktober 2008 beschlossene Mutation zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft im Bereich "Hüslimatt" und der vom Gemeinderat Läufelfingen am 5. Dezember 2007 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Hüslimatt" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2.
Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/SPSL/1/1 (Mutation Strassennetzplan im Bereich "Hüslimatt") und 34/BSP/24/0 (Bau- und Strassenlinienplan "Hüslimatt") versehenen Exemplare der Pläne. Aufgehoben wird der Bau- und Strassenlinienplan "Hüslimatt" (34/BSP/21/0).
3.
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Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen
Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen
Landeskanzlei (Publikation)
Amt für Geoinformation
Tiefbauamt
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Laeufelfingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB794_20090526_OPGü_Läufelfingen_Mut SPS BSP Hüslimatt_GK32964.doc
2
Amt für Raumplanung (6)
Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: W. Mundschin
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Laeufelfingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB794_20090526_OPGü_Läufelfingen_Mut SPS BSP Hüslimatt_GK32964.doc