14/ZPS/2/9_Mutation Parzelle Nr. 3574

Lärmempfindlichkeitsstufen · Bottmingen

Dokument

Nummer
634
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Bottmingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
14.05.2019
In Kraft seit
14.05.2019

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-634

vom 14. Mai 2019

Gemeinde Bottmingen, Mutation «Parzelle Nr. 3574» zum Zonenplan Siedlung 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bottmingen hat am 12. Dezember 2018 die Mutation «Parzelle Nr. 3574» zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Bereinigung der Nutzungszonen entlang der Neumattstrasse. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 21. Februar 2019 unterbreitet der Gemeinderat Bottmingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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2.

Beschluss

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Bottmingen am 12. Dezember 2018 beschlossene Mutation «Parzelle Nr. 3574» zum Zonenplan Siedlung wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 14/ZPS/2/9 (Mutation zum Zonenplan Siedlung) versehenen Exemplare des Plans. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Bottmingen, 4103 Bottmingen – Stierli + Ruggli, Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4412 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: