06/LES/2/2_QP Felsacker II
Lärmempfindlichkeitsstufen · Arlesheim
Dokument
- Nummer
- 1220
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Arlesheim
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 08.09.2020
- In Kraft seit
- 08.09.2020
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2020-1220
vom 8. September 2020
Gemeinde Arlesheim, Quartierplanvorschriften «Felsacker II» 1.
Erläuterungen
A. Der Gemeinderat Arlesheim hat am 26. November 2019 die Quartierplanvorschriften «Felsacker II» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Quartierplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 1343 mit einer Gesamtfläche von 3‘886 m 2. Als zulässige Nutzung sind insgesamt 1‘554 m2 BGF festgelegt. Mit der vorliegenden Quartierplanung wird ein Teil der Strassenbaulinie des rechtskräftigen Bauund Strassenlinienplans «Rebgasse» (mit der Inventarnummer 6/gBS/7/0, genehmigt mit RRB vom 3. Dezember 1957) aufgehoben. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 27. April 2020 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
Beschluss
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1. Die vom Gemeinderat Arlesheim am 26. November 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Felsacker II» werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 6/QP/31/0, 6/ZPS/3/6, 6/gBS/7/1, 6/LES/2/2 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung, Mutation zum generellen Bau- und Strassenlinienplan «Rebgasse», Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) und 6/QR/31/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmattweg 1, 4144 Arlesheim – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: