Waldenburg, Oerlenberg

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
2055
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
11.12.2012
In Kraft seit
11.12.2012

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 2055

vom 11. Dezember 2012

Aufnahme des Gebiets "Oerlenberg", Waldenburg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Waldenburg im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Amt für Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte im Gemeindebann Waldenburg. Darauf basierend wurden das Gebiet "Oerlenberg" – zusammen mit den Gebieten "Brocheni Flue", "Dürrenberg" und "Nünbrunnen" – mit Regierungsratsbeschluss Nr. 953 vom 9. Mai 2000 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Rahmen der Erweiterung des Naturschutzgebiets "Nünbrunnen" sowie aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, diesen Sammel-Regierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der einzelnen Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss über das Gebiet "Oerlenberg" enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss hiermit aufgehoben. Die nachfolgende Flächenangabe ist an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst worden. Das Naturschutzgebiet "Oerlenberg" weist neu eine Gesamtfläche von 3.88 ha auf (alles Waldareal), bisher 3.69 ha. Diese Flächenanpassung erfordert auch eine Änderung von § 1 der zugehörigen Schutzverordnung. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzelle des Grundbuchs Waldenburg:

Parzellen-Nr.

Gemeinde

476 (Teilfläche) Waldenburg Total

1.

Eigentümer/in Bürgergemeinde Waldenburg

Ganzen Text zeigen

Naturschutzgebiet "Oerlenberg"

Fläche (in ha) 3.88

Wald (in ha) 3.88

3.88

3.88

Beschreibung

Das Gebiet "Oerlenberg" befindet sich in abgeschiedener Lage unterhalb der Waldweid in einer Höhenlage zwischen ca. 900 und 990 m ü.M. Es liegt an der oberen Nordwestflanke eines tiefen Erosionsgrabens, welcher über mehrere Stufen verschiedene Kalkschichten des Jura und der Trias durchbricht und hinunter nach Liedertswil führt. Der Graben ist das Quellgebiet des Weigistbaches, welcher hier als natürlicher Waldbach beginnt, am unteren Rand des Gebiets eine markante Felsfluh als Wasserfall überwindet und später bei Oberdorf in die Vordere Frenke mündet. Die Felsfluh, welche weiter östlich ihre Fortsetzung in der "Brocheni

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Flue" findet, wird von den Sequan-Kalken des Malmes gebildet. Darüber lagern tertiäre Schichten der Unteren Süsswassermolasse: die Süsswasserkalke und -mergel des obersten Oligocäns (Oberes Chattien). Die Hangflanke ist von Westen nach Norden stark abgewinkelt, wodurch sich zusammen mit den übrigen topographischen und geologischen Verhältnissen auf kleinem Raum eine Standortvariabilität ergibt, welche sich im Vegetationsmosaik der Waldgesellschaften widerspiegelt. Oberhalb der Fluh wächst entlang der trockeneren Hangkante Blaugras-Buchenwald mit Eichenfarn. Daran anschliessend stockt auf schattig-feuchter Blockhalde der urwaldähnliche Farn-Tannenmischwald, welcher weiter östlich in einen Alpendost-Buchenwald übergeht. In den übrigen Gebieten gedeiht Tannen-Buchenwald. Die drei erstgenannten Waldgesellschaften sind im Kanton Basel-Landschaft selten. Das Gebiet "Oerlenberg" schliesst an das in der Gemeinde Liedertswil gelegene Wald-Inventar-Objekt "Studenflüe" an, welches eine ähnlich wertvolle Ausprägung aufweist. Im Ornithologischen Inventar ist der "Oerlenberg" als Wertgebiet ausgeschieden. Zwischen "Oerlen" und "Wald" wurde als einzige Beobachtung dieser Art im Baselbiet das sehr störungsempfindliche Haselhuhn festgestellt!

2.

Bedeutung und Schutzziele

Aufgrund der kleinräumigen Naturvielfalt und der abgeschiedenen, schwer zugänglichen Lage eignet sich das Gebiet als ungestörte Altholzinsel mit stellenweise urwaldähnlichem Charakter. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Oerlenberg" sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung des unerschlossenen und ungenutzten Waldgebietes als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; c. Erhaltung der Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; d. Erhaltung des naturnahen Fliessgewässers. Der Schutz- und Pflegeplan vom 30. Juli 1998 und die zugehörige Abgeltungsberechnung für die Naturschutzgebiete im Wald der Gemeinde Waldenburg bilden die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieser Schutz- und Pflegeplan inhaltlich und bezüglich nachfolgender finanzieller Abgeltungen zu überprüfen.

3.

Unterschutzstellung

Die Bürgergemeinde Waldenburg als betroffene Grundeigentümerin und der Gemeinderat Waldenburg waren mit der Aufnahme des Gebiets "Oerlenberg" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft im Jahre 2000 einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.

3

://:

1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Oerlenberg", bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 476, im Grundbuch Waldenburg, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2.

Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 3.88 ha.

3.

Die Änderung der Verordnung vom 9. Mai 2000 über das Naturschutzgebiet "Oerlenberg", Waldenburg, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

4.

Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gilt der Regierungsratsbeschluss Nr. 953 vom 9. Mai 2000 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Oerlenberg", "Brocheni Flue", "Dürrenberg" und "Nünbrunnen", Gemeinde Waldenburg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte, als aufgehoben.

5.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.

6.

Die Einwohnergemeinde Waldenburg wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.

7.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

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Verteiler: (alle mit Plan)  Bürgergemeinde, 4437 Waldenburg  Gemeinderat, 4437 Waldenburg  Revierförster Roger Maurer, Forstverwaltung, 4437 Waldenburg  Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal  Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal  Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil  IG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 17, 4415 Lausen  IG Mountainbike Schweiz, Jakob Weber, Sperberweg 2, 4125 Riehen  ROLV Nordwestschweiz, Simon Scherrer, Präsident, Sundgauerstrasse 61, 4106 Therwil  Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel  Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln  Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg  Landeskanzlei (Gesetzessammlung)  Finanz- und Kirchendirektion  Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion  Amt für Wald beider Basel (2)  Sicherheitsdirektion  Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion  Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie  Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion  Amt für Raumplanung (4)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: A. Achermann

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