Lampenberg, Tannenboden-Allmet
Waldreservate · Basel-Landschaft
Dokument
- Nummer
- 83
- Art
- Waldreservate
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Landeskanzlei
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 20.01.2009
- In Kraft seit
- 20.01.2009
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0083
vom 20. Januar 2009
Aufnahme des Gebiets "Tannenboden-Allmet", Lampenberg, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Das im Südwesten der Gemeinde Lampenberg liegende Gebiet "Weid" wurde bereits im Jahre 1997 unter kantonalen Schutz gestellt (Regierungsratsbeschluss Nr.991 vom 22. April 1997). Anlass dazu bildete der Erwerb der Parzellen Nr. 684 und 837 durch den Kanton beim Kauf des Schlossguts Wildenstein. Auf Parzelle Nr. 684 befindet sich die Wasserfassung des Schlossguts, welches gleichzeitig im Jahre 1997 als Gebiet von nationaler Bedeutung unter Schutz gestellt wurde. lm Eichenhain von Wildenstein ist ein einzigartiger Rest der früheren Kulturlandschaft erhalten. Die unmittelbar an den Wald und die Wytweide von Wildenstein angrenzenden Waldgebiete von Lampenberg sind für die nachhaltige Eichenförderung von grosser Bedeutung. Deshalb erarbeitete im Jahre 2001 die Bürgergemeinde Lampenberg gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein
Konzept zur Eichenförderung in der Gemeinde Lampenberg mit zugehörigem Nutz- und Schutzkonzept für die an Wildenstein angrenzenden Waldgebiete "Tannenboden-Weid', "Allmetgraben" und "Morenplatz". Darauf basierend werden nun diese drei räumlich getrennten
Teilgebiete ebenfalls in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen und mit dem bereits bestehenden Schutzgebiet "Weid" zum neuen
Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet", Gemeinde Lampenberg, zusammengefasst. Es bildet zusammen mit den gleichzeitig durch Vertrag gesicherten Flächen zur Eichenförderung im Gebiet "Stälzer" und dem angrenzenden Naturschutzgebiet "Wildenstein", Gemeinde Bubendorf, einen ökologisch überaus wertvollen Gesamtkomplex, dessen grossflächige Unterschutzstellung der überregionalen Bedeutung der Landschaft um das Schlossgut Wildenstein gerecht wird. Die Zusammenfassung der bestehenden und der neuen Schutzgebietsflächen zum Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet" ist auch zweckmässig im Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen). Damit lässt sich die Unterschutzstellung in einem einzigen, das gesamte Naturschutzgebiet betreflenden Regierungsratsbeschluss festlegen. Gleichzeitig wird der lrühere Beschluss aufgehoben.
Das Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet" umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Grundstücke der bisher geschützten und der neu unter Schutz gestellten Flächen. Es wird hiermit um 17.89 ha von bisher 10.54 ha auf neu 28.43 ha erweitert (davon 24.64 ha Waldareal).
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\S23 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet, Lampenberg\RRB\RR80083_200901 20_NLlm*Lampenberg_Tannenboden-Allmet.doc
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Parzellen-Nr. Gemeinde Eigentümer/in 680
685 (Teilfläche) 683 684 837
Bestehende Sch utzgebietsf läche "Weid" Lampenberg Karl Degen, Lampenberg Lampenberg Karl Degen, Lampenberg Lampenberg Frau H. Häusler, Opfikon Lampenberg Kanton BL Lampenberg Kanton BL
Fläche (in ha)
Wald (in ha)
0.60
0.60 3.06 0.65
3.46 2.O5
3.00 1.43
1.01
10.54
6.75
681
Neue Schutzgebietsf läche "Tannenboden" Lampenberg Bürgergemeinde Lampenberg
8.09
8.09
620
"Allmet" Lampenberg Bürgergemeinde Lampenberg
5.51
6.51
504 (Teilfläche) 524 (Teilfläche)
"Morenplatz" Lampenberg Bürgergemeinde Lampenberg Lampenberg Bürgergemeinde Lampenberg
2.67 0.62 3.29
2.67
28.43
24.64
Total
1.
Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet"
1.43
o.62
3.29
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet" befindet sich an der Westgrenze der Gemeinde Lampenberg auf derTafeljura-Hochfläche in einer Höhenlage zwischen ca.510 und 600 m ü.M. Es besteht aus den drei nachfolgend beschriebenen, räumlich getrennten Teilgebieten "Tannenboden-Weid", "Allmet" und "Morenplatz". Das Tannenbodenbächli und das Sormattbächli, welche sich südlich des Hofguts Wildenstein vereinigen, entwässern das Gebiet zwischen der "Hinteri und Vorderi Obetsmatt" und der "Sormalt". Die beiden Arme des Tannenbodenbächli sowie das Sormattbächli haben im Verlaufe der Zeil drei schöne Kerbtälchen herausgebildet, die im Waldarealvollständig erhalten geblieben sind. Den geologischen Untergrund bildet im oberen Bereich des Teilgebiets "Tannenboden-Weid"
die im Tertiär abgelagerte Juranagelfluh. Diese Geröllschüttung weist daraul hin, dass vor ca.12 bis 5.5 Mio. Jahren ein Flusssystem vom Schwarzwald her gegen das schweizerische Mittelland hin bestand. Westlich des Gebiets "Weid" steht kleinflächig die geologisch ältere Bohnerz-Formation an (Alter ca.-55-37 Mio. J.). Darunter folgen die Sequan-Kalke aus der Jura-Zeit (Oberer Malm). Diese bilden eine markante Felsrippe, welche vom Gebiet "Tannenboden" bis zum Gebiet "Allmet" reicht und verschiedene Wasserfälle aufweist. Die geologisch jüngsten Ablagerungen aus der Quartär-Zeit kommen im Gebiet "AltägertenStaatsacher" vor. lm nördlich gelegenen Teilgebiet "Morenplatz" bilden wechsellagernde Mergel und Mergelkalke der Effinger Schichten (Mittlerer Malm) den Untergrund.
P:\ARP\52 Biologische Vieltalt\523 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet,
Lampenberg\RRB\RR80083 200901 20_NLlm_Lampenberg_Tannenboden-Allmet.doc
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1.1 Teilgebiet"Tannenboden-Weid" Die bereits bestehende Schutzgebietsfläche "Weid" bildet mit der nordwestlich angrenzenden neuen Schutzgebietsfläche "Tannenboden" landschaftlich eine Einheit. Naturschützerisch bedeutsam sind in diesem Teilgebiet insbesondere der Wald mit den Erosionsgräben des Tannenboden-Bächleins, die vielfältigen Waldrandbereiche sowie die Magerwiese. auf der Kantonsparzelle Nr. 684 im Gebiet "Weid". ln der als Viehweide genutzten Mageruviese kommen typische Arten vor wie Frühlingsschlüsselblume, Kleiner Wiesenknopf, Herbstzeitlose, Helm-Orchis, Kleine Orchis, Feldgrille und sogar die seltene Gemeine Heideschnecke. Der Waldrandbereich weist ein hohes Aufwertungspotential auf. Die starke Wald-OffenlandVerzahnung bewirkt eine kleinräumige Gliederung dieses Landschaftsteils mit unterschiedlichen Waldrand-Expositionen. Mit einer sachgerechten Pflege des Waldrandbereichs lässt sich das Lebensraum-Angebot stark verbessern, zumal das Gebiet kaum begangen wird und der Störungsgrad daher gering ist. lm Wald dominieren Waldgesellschalten wüchsiger Standorte, nämlich Waldmeister-Buchenwald und Lungenkraut-Buchenwald, welche sich in den flacheren und wärmeren Bereichen gut zur Eichenförderung eignen. ln den kühl{euchten Kerbtälern des TannenbodenBächleins stocken Aronstab-Buchenwald und kleinflächig Bach-Eschenwald. Diese Waldgesellschaften kommen hier jedoch nicht in reiner Ausbildung vor, da sie einen hohen Nadelholzanteil mit Fichten und Tannen aufweisen. lnsbesondere das häulige Vorkommen der Weisstanne ist interessant, das möglicherweise in Beziehung zum Flurnamen "Tannenboden" steht. Unter den Besonderheiten sind Seidelbast und Wacholder zu nennen, welche im Gebiet vereinzelt gedeihen. Gemäss Ornithologischem lnventar brütet im "Tannenboden" die Hohltaube. Diese gefährdete Vogelart ist auf Wälder mit lockeren Altholzbeständen angewiesen. Dies soll durch den Aufbau eines stufigen Walds mit Naturverjüngung, Altholzgruppen, Höhlenbäumen usw. gefördert werden. lm Gegensalz zum Wald weist das Offenland eine verarmte Vogelgemeinschaft auf, so dass sich hier Massnahmen des ökologischen Ausgleichs aufdrängen
1.2 Teilgebiet "Allmet" Der Allmetgraben des Sormattbächli ist noch ausgeprägter als die beiden Erosionsgräben des Tannenbodenbächli. Das sehr typisch ausgebildete Kerbtal verläuft durch die relativ selten aufgeschlossenen, horizontal gelagerten Sequankalke und zeigt interessante geologische Aufschlüsse mit Kreuzschichtungen und Verwerfungen. lm teils sumpfigen Bachgraben finden sich Tuffsteinbildungen sowie Spuren von roten tonigen Einschwemmungen in Klüften, welche von der weiter oben anstehenden Bohnerz-Formation stammen. Der Bach wird begleitet von Ahorn-Eschenwald. An der Nordflanke stockt der gut wüchsige ZahnwurzBuchenwald, an der gegenüberliegenden Südseite ein trockener Weisseggen-Buchenwald, stellenweise in der Ausbildung mit Blaugras. Der steile, schlecht zugängliche Grabenbereich eignet sich ausgezeichnet zur Schaffung einer ungestörten Altholzinsel für den Schwarzspecht und andere seltene Tierarten wie Hohltaube, Fledermäuse und Kleinsäugetiere. Darüber soll am Südhang ein "Lichter Wald" zur Förderung der Eiche herausgepflegt werden. Weiter nördlich schliessen flachere Waldbereiche mit wüchsigem Lungenkraut-Buchenwald an. Hier wird versucht, eine alte, kulturhistorische Bewirtschaftungsweise zu reaktivieren und den Wald in einen Mittelwald mit locker stehenden Eichen im "Oberholz" und einer "Hauschicht" mit Stockausschlägen, welche alle 20 - 30 Jahre zurückgeschnitten werden, zu überführen. P:\ARP\52 Biologische Viellalt\523 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet, Lampenberg\RRB\RR80083 200901 20_NLlm_Lampenberg_Tannenboden-Allmet.doc
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1.3 Teilgebiet"Morenplatz" Das nordwestlich von Lampenberg gelegene Gebiet "Morenplatz" schliesst unmittelbar an den Eichenwytwald von Wildenstein an. Auf dem gut erschlossenen, ebenen bis schwach geneigten und wüchsigen Standort kommt ein Lungenkraut-Buchenwald mit beigemischten Eichen vor. Wie das Gebiet "Allmet" eignet sich auch das Gebiet "Morenplatz" besonders gut zur Wiederaufnahme der Mittelwald-Bewirtschaftung und der damit verbundenen Eichenförderung. Das zwischen diesen beiden Gebieten, jedoch ausserhalb des Naturschutzperimeters liegende Waldstück ist ebenfalls für die Eichenförderung von Bedeutung und soll durch eine vertragliche Vereinbarung gesichert werden.
Obwohl in Lampenberg keine reinen oder von Eichen dominierten Bestände vorkommen die Eiche ist in vielen Beständen jedoch beigemischt - kann mit den für die drei Teilgebiete vorgesehenen Massnahmen ein überaus wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Erhaltung und Förderung des einzigartigen Eichen-Bestands im Gebiet Wildenstein mit seiner vielfältigen Fauna und Flora geleistet werden. Heute ist der Eichenvorrat nicht nachhaltig zusammengesetzt: mittlere und jüngere Eichen sind zu wenig vorhanden. Durch längere Erhaltung und gezielte Förderung der bestehenden Eichen und durch regelmässige Eichenverjüngung kann die nachwuchsarme Phase überbrückt und im Laufe der Zeit wieder ein nachhaltig aufgebauter Bestand angestrebt werden.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Der naturkundliche Wert des Gebiets "Tannenboden-Allmet" wurde schon früh erkannt. Bereits im Jahre 1971 wurde der "Allmetgraben" durch das Naturschutzgutachten 1971 erfasst und später im Regionalplan Landschaft von 1980 sowie im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Lampenberg als Naturschutzzone ausgeschieden. lm kommunalen Zonenplan isl auch die Mageruviese "Weid" enthalten. Der "Allmetgraben" wurde als wichtiges Teilgebiet von "Wildenstein" ins kantonale Waldinventar 1994 aufgenommen und ist aufgrund seiner interessanten geologischen Aufschlüsse auch im kantonalen Verzeichnis geologischer Naturobjekte 1998 aufgeführt. Die Teilgebiete "Tannenboden", "Allmet" und "Mohrenplatz" sind ausserdem im Waldreservatskonzept beider Basel 2003 als Objekte enthalten. lm Ornithologischen lnventar beider Basel 1995 ist der "Tannenboden" als Lebensraum der Hohltaube bzw. als Wertgebiet ausgeschieden. Schliesslich weist das Reptilieninventar beider Basel 2000 den südlichen Waldrandbereich des Gebiets "Morenplatz" als Lebensraum lür Reptilien aus. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet" sind:
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung von extensiv bewirtschafteten und gepflegten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten, insbesondere der Lichtbaumarten wie Eiche, Sorbus-Arten und Waldföhre;
c. Erhaltung und Förderung des All und Totholz-Anteils; d. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum lür störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\S23 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet,
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e. Erhaltung und Förderung eines nachhaltigen Eichenbestands;
f. Wiederaufnahme der traditionellen Waldnutzungsform des Mittelwalds als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten sowie als kulturhistorisches Anschauungsobjekt;
g. Förderung und Erhaltung von "Lichten Wäldern" mit olfener Waldstruktur als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten;
h. Förderung und Erhaltung von stufig aufgebauten Waldbeständen mit einzelstammorientierter Nutzung (plenterartige Eingriffe), Förderung der Nalurverjüngung sowie Erhaltung von Altholzgruppen und Höhlenbäumen;
i. Erhaltung und Förderung der naturnahen Fliessgewässer, insbesondere der Wasserfälle, Felsstufen und Tuffbildungen;
j. Erhaltung und Förderung der intakten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
k. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; L Erhaltung der kleinräumig gegliederten Wald-Offenland-Verteilung; m. Erhaltung und Förderung extensiv bewirtschafteter Magenruiesen sowie blumenreicher Fromentalwiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
n. Förderung von Massnahmen des ökologischen Ausgleichs; o. Erhaltung der geologischen Naturobjekte; p. Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Tier- und Pflanzenarten. Aus der Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Eichen, einschliesslich der typischen Altholz-Fauna und -Flora (insbesondere der Käferfauna und der Flechtenflora), Sorbus-Arten, Orchideen, Gemeine Heideschnecke und Mittelspecht. Für die Umsetzung der Naturschutzziele im Wald ist das Konzept "Eichenförderung in der Gemeinde Lampenberg" vom 10. Dezember 2001, mit zugehörigem "Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschulzgebiete Allmetgraben, TannenbodenMeid und Morenplatz" sowie Abgeltungsberechnung massgebend. Sie sind integraler Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkönzept für die WaldNaturschutzgebiete zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen sind neu zu ermitteln. Dies gilt sinngemäss auch für das bereits unter Schutz gestellte Gebiet "Weid" (BUD-Entscheid Nr. 196 vom 28. Mai 1997 betr. Abgeltung für das Naturschutzgebiet "Weid"). Die Gewährleistung des Fortbestands und der optimalen Entwicklung der Magerwiesen sowie die Förderung weiterer ökologischer Landschaftselemente im Gebiet "Weid" erfolgt durch vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologischer Ausgleich". Die Umsetzung des Eichenförderungs-Konzepts wird mittels eines separaten Dienstbarkeitsvertrags mit einer Dauer von 50 Jahren sichergestellt.
3.
Gefährdung und Schutz
Anders als im angrenzenden Naturschutzgebiet "Wildenstein", welches einem starken und zunehmenden Erholungsdruck unterliegt, sind im Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet" die abgeschiedeneren Teilgebiete gegenwärtig nur einem geringen Erholungsdruck ausgesetzt. Das Teilgebiet "Tannenboden-Weid"'wird von zwei wenig begangenen Wegen durchquert. Auch der schlecht zugängliche "Allmetgraben" wird lediglich von Wegen umsäumt. Da P:\ARP\52 Biologische Viellalt\523 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet, Lampenberg\RRB\RR80083 200901 20_NLlm_Lampenberg_Tannenboden-Allmet.doc
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das Teilgebiet "Morenplatz" in unmittelbarer Nähe des Eichenhains von Wildenstein und der offiziellen Rastplätze am Waldrand liegt, ist der potentielle Erholungsdruck hier stärker. Durch die in diesem Gebiet vorgesehene Wiederaufnahme der kulturhistorisch bedeutsamen Waldbewirtschaftungsweise des Mittelwalds - u.a. auch als Anschauungsobjekt - ist hier jedoch eine gewisse Zugänglichkeit für die Bevölkerung erwünscht. Mit einer gezielten Besucherinformation und -lenkung sowie bei Bedarf mit der Abgrenzung von Teilbereichen in sensiblen Phasen kann auch in diesem Teilgebiet den Schutzzielen entsprochen werden.
Das Naturschutzgebiet ist demzufolge zur Zeit nicht bzw. nur potentiell gefährdet. Damit dessen Wert erhalten bleibt, muss die lntensität der Erholungsnutzung auf dem aktuell tiefen Niveau beibehalten werden. Denn der wachsende Bekanntheitsgrad von "Wildenstein" kann sich auch negativ auf die umgebenden Waldbereiche auswirken. Eine Zunahme der Erholungsnutzung sowie Freizeitaktivitäten in den naturschützerisch besonders sensiblen Gebieten, wie z.B. in den unberührten Fels- und Wald-Bereichen mit den Erosionsgräben, Altholzinseln und "Lichten Wäldern" oder in den Magerwiesen, hätten eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebiets bzw. den Verlust seltener und geschützter Arten, wie z.B. Hohltaube, Mittelspecht und Orchideen, zur Folge. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnutzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Freizeitaktivitäten. Daher sind Lenkungsmassnahmen nötig, sobald die Schulzziele nicht mehr gewährleistet sind. Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung von Objekten mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher lnteressen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone'gestützt auf Art. 14, Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde werden im Waldareal innerhalb des SchutzgebietsPerimeters Veranstaltungen ab 50 Personen einer Bewilligungspflicht im Sinne von $ 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Mit der Unterschutzstellung des Gebiets "Tannenboden-Allmet" ist also nicht geplant, den Freizeitund Erholungsbetrieb zu unterbinden, sondern ihn so zu lenken, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langfristig erlebbar bleiben. Die potentielle Entwicklung von Erholungsaktivitäten ist jedoch aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere geeignete Massnahmen zu lenken.
lm Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. lnsbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können im Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen, was eine lediglich extensive Bejagung erlaubt: ln der Regel werden die Jagdreviere nur ein Maljährlich im HerbstMinter also zur Zeil der Winterruhe - bejagt. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebiets. Die fachgerechte Bejagung des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen und insbesondere der seltenen Baumarten.
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4.
Ersatz der Schutzverordnung
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Weid" in Lampenberg wurde vom Regierungsrat am 22. April 1997 erlassen. Die vorliegende grossf lächige Erweiterung des Naturschutzgebiets sowie das zugrundeliegende Konzept "Eichenförderung in der Gemeinde Lampenberg" vom 10. Dezember 2001 , mit zugehörigem "Nutz- und Schutzkonzept für die WaldNaturschutzgebiete Allmetgraben, TannenbodenMeid und Morenplatz", bedingen zahlreiche
Ergänzungen und Anpassungen der Schutzbestimmungen, insbesondere von $ 1 bis $ 5, weshalb die bestehende Verordnung aufgehoben und durch eine neue Schutzverordnung ersetzt wird.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Die Unterschutzstellung des Gebiets "Tannenboden-Allmet" bewirkt gemäss S$ 17, 1B und
27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und anderseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Diese Kosten werden vom Bund pauschal subventioniert. Die Grundlage dazu bildet die zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossene "Programmvereinbarung betreffend die Programmziele im Bereich Diversität im Wald 2008-2011" vom 13. Juni 2008. Nach dieser Vereinbarung werden die Leistungen des Kantons neu pauschal abgegolten und nicht mehr projektweise. Deshalb ist es nicht möglich, im Voraus die genauen Beiträge für die einzelnen Naturschutzgebiete bzw. Pflegemassnahmen anzugeben. lm vorliegenden Falle wird beispielsweise die Mittelwaldbewirtschaftung mit rd Jahr abgegolten. Die definitive Fläche des neuen Mittelwald-Bestands wird erst nach Abschluss der Vereinbarungsperiode bekannt sein. Deshalb lässt sich der genaue Bundesbeitrag auch erst zu jenem Zeitpunkt angeben. Da das neue Naturschutzgebiet bereits Bestandteil der laufenden Programm-Periode war, entsteht dem Kanton keine zusätzliche Netto-Belastung. Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets dem bewilligten Verpflichtungskredit für den Naturschutz im Wald (Landratsbeschluss Nr. 827 vom 28. Oktober 2004) sowie den übrigen bewilligten Budgetposten (Unterhaltskonto kantonale Naturschutzgebiete) belastet. Der per 01. Januar 2008 verbleibende Restbetrag deS bewilligten Verpflichtungskredits beträgt rund
Stand Verpflichtungskredit (2004 - 2008)
Naturschutz im Wald
bew. Kredit cHF g'240'000.--
Stand01.01.08 Restbetrag
Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrags, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten, welche gestützt auf das Konzept "Eichenförderung in der Gemeinde Lampenberg" vom 10. Dezem-
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I ber 2001 mit zugehöriger Abgeltungsberechnung ermittelt wurden, sind nachslehend zusammengestellt.
Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufwand für den jährlich anfallenden Unterhalt des Naturschutzgebiets (Wald- und Landwirtschaftsflächen). Die auf die Schutzziele ausgerichtete Pflege der Landwirtschaftsflächen im Gebiet'Weid" ist bereits über den ökologischen Ausgleich sichergestellt (Vertragsflächen). Auch die Pflege der geschützten Waldfläche im Gebiet "Weid" erfolgt seit einigen Jahren über den Verpflichtungskredit für den Naturschutz im Wald. Daher ergeben sich für die bereits bestehenden Schutzgebietsflächen keine neuen Folgekosten. Hingegen entstehen für die neu geschützten Waldflächen Folgekosten. Die Aufwendungen bei naturschützerischen Pflegeeingriffen und Massnahmen im Wald werden je nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingriff im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" beglichen. Die nachstehend aufgeführten Folgekosten können daher nur als Durchschnittswert abgeschätzt werden. Sie sind je nach Art der Pflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch.
Abqeltunqskosten Abgeltungskosten (ei n mal ig) zu Lasten Kto. 2355.362.70-200 (BG-Wald) Ausrichtung an Bürgergemeinde Lampenberg - Teilgebiet "Tannenboden-Weid" - Teilgebiet "Allmel" - Teilgebiet "Morenplatz - Eichenförderung (separater Vertrag)
CHF CHF CHF CHF
Zusätzliche wiederkehrende Folqekosten (Pfleoekosten) Folgekosten (Jahres- Durchschnittswert) zu Lasten Kto. 2355.362.70-201 (BG-Wald)
6.
cHF 15'000.--
Rechtliche Grundlagen
Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 07. Mai 1984 verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (S 102). Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz und seine Verordnung beauftragen die Kantone, den Schutz und Unterhalt sowie die Finanzierung der Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung zu regeln (NHG Art. 18, NHV Art. 17, Abs. 1). ln Analogie zur Bundesgesetzgebung verpflichtet das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) vom 20. November 1991 den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (S$ 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen ($ 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\S23 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet, Lampenberg\RRB\RR80083_200901 20_NLlm_Lampenberg_Tannenboden-Allmet.doc
I im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung ($S 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 1 1 . Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist (S 14), und anderseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet ($ 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 04. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wald ist in der kantonalen Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald vom 16. Juni 1998 festgelegt. Gemäss $ 12 des NLG BL ist der Regierungsral zur Aufnahme der Naturobjekte von nationaler und regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobiekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Somit ist auch die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ein klarer rechtlicher Aultrag. Ein allfälliger Verzicht auf die Unterschutzstellung des Gebiets "Tannenboden-Allmet" und der damit verbundenen finanziellen Abgeltung käme daher einem Verzicht des Kantons auf den Natur- und Landschaftsschutzvollzug gleich. Denn Nutzungseinschränkungen und/oder naturschutzspezif ische Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zum Erreichen der Naturschutzziele. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Bei wiederholtem Verzicht auf Unterschutzstel-
lungen wäre auch die zertifizierte Waldbewirtschaftung, zu welcher die Bezeichnung und naturschutzspezifische Pflege von Waldreservaten zwingend gehört, in Frage gestellt. Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben für den Unterhalt der Naturschulzgebiete sind in höchstem Masse nachhaltig, indem gleichzeitig die Biodiversität gesichert wird. Zudem generiert der Unterhalt der Biotope von nalionaler und regionaler Bedeutung Beiträge des Bundes, welche in unsere Region fliessen. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (in Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) - und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressou rce "Biodiversität".
7.
Unterschutzstellung
Die Grundeigentümerschaft und der Gemeinderat von Lampenberg waren seinerzeit (1997) mit der Unterschutzstellung des Gebiets "Weid" einverstanden. Mit der aktuellen Erweiterung zum Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet" ist auch die Bürgergemeinde Lampenberg als neu betroffene Grundeigentümerin einverstanden sowie der Gemeinderat. Die Erweiterung des Naturschutzgebiets erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Forstamtes beider Basel.
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10
:ll:
1
Gestützt auf $12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaltsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Tannenboden-Allmet", bestehend aus den Parzellen Nr. 620, 680, 681, 683, 684 und 837, sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 504,524 und 685, alle im Grundbuch Lampenberg, als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschalt aufgenommen.
2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist im beiliegenden Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 28.43 ha.
3. lm Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt: a.
Keine Düngung und kein Bodenumbruch der Magerwiesen-Bereiche.
b. Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken lmmissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt. c
Alle Veranstaltungen ab 50 Personen unterliegen der Bewilligungspflicht. Das
Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unler Beachtung der Schutzziele bewilligt werden und soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des betroffenen Naturschutzgebiets entstehen.
d. lm ganzen Naturschutzgebiet ist das Laufenlassen von Hunden und das Klettern verboten. Das Entfachen von Feuern ist nur an den olfiziellen Rastplätzen gestattet. Reiten, Velofahren und Biken sind nur auf den lastwagenbefahrbaren Wegen erlaubt.
4. Die zugehörige Verordnung über das Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet", Lampenberg, tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.
5. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses werden der Regierungsratsbeschluss Nr. 991 vom 22. April 1997, betreffend Unterschutzstellung des Gebiets "Weid", Lampenberg, aufgehoben.
6. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gemäss SS 17, 18 und27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 die in Kapitel 5 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des Budgets 2009 und des Verpflichtungskredits 2004-2008 (Kto. 2355.362.70-200) zu verbuchen, den Dienstbarkeitsvertrag zur Umsetzung des Eichenförderungs-Konzepts vom 10. Dezember 2001 zu unlerzeichnen und die Folgekosten jeweils dem entsprechenden Konto zu belasten
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet,
Lampenberg\RRB\RR80083 200901 20_NLlm_Lampenberg_Tannenboden-Allmet.doc
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7. Die Einwohnergemeinde Lampenberg wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.
8. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet,
beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Verteiler: (alle mit Plan) Bürgergemeinde Lampenberg, 4432 Lampenberg Gemeinderat Lampenb erg, 4432 Lampenberg Frau H. Kläusler, Grätzlistr. 20,8152 Oplikon Herrn Karl Degen, Hinteri Obetsmatt, 4432Lampenberg Revierförster Ren6 Lauper, FBV-Dottlenberg, Weidentalweg 30, 4436 Oberdorf Pro Natura Baselland, Postfach 491,4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 5gg,4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil Sportamt, St. Jakobstr. 43, 4133 Pratteln (3) Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Bezirksschreiberei Liestal, Grundbuchamt, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal Landeskanzlei (Gesetzessamm lu ng) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
-
Forstamt beider Basel Sicherheitsdirektion
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie Amt f ür Liegenschaltsverkehr Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4)
-
Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet, 20_NLlm_Lampenberg_Tannenboden-Allmet.doc
Lampenberg\RRB\RR80083_200901
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Der Landschreiber
Mundschin
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\S23 Naturschutzgebiete\Tannenboden-Allmet,
Lampenberg\RRB\RR80083 200901 20,NLlm_Lampenberg_Tannenboden-Allmet.doc