Röschenz, Brunnhollen

Waldreservate · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
1853
Art
Waldreservate
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
20.12.2011
In Kraft seit
20.12.2011

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1853

vom 20. Dezember2011

Aufnahme des Gebiets "Brunnhollen", Röschenz, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschalt Auf Antrag der Burgerkorporation Röschenz und gestützt auf die kantonalen Naturinvenlare erarbeitete im Jahre 2006 (überarbeitet 201 1) das Amt für Wdd beider Basel gemeinsam mit der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Nutz- und Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte im Gemeindebann Röschenz. Darauf basierend wird nun das Gebiet "Brunnhollen", Gemeinde Röschenz, zusammen mit vier weiteren Gebieten in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das neue Naturschutzgebiet weist eine Gesamtfläche von 25.22 ha auf (alles Waldareal). Das Schutzgebiet umfasst die Parzellen Nr. 1257 und 1258 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 1152, 1247, 1248, 1252 und 1259 des Grundbuchs Röschenz, welche der Burgerkorporation Röschenz gehören.

1.

Beschreibung

Das Gebiet "Brunnhollen" liegt westlich des Dorfes Röschenz im vorderen Teil des Lützeltals in einer Höhenlage zwischen 400 bis 560 m ü. M. Das Gemeindegebiet von Röschenz befindet sich an der Südseite der Blauen-Kette, welche weiter südlich von einer parallel verlaufenden Jurafalte, der Buechberg-Kette, begleitet wird. ln die dazwischen liegende Synklinale (Mulde) bzw. den flachen "Tal"-Bereich zwischen den beiden durch die Jurafaltung entstandenen Bergketten hat sich im Laufe der Zeit der Lützelbach tief eingegraben und dabei die plateauartige Talflanke, auf welcher das Dorf Röschenz liegt, hinterlassen. Das langgezogene Tal verläuft durch die Malmkalke des Blauensüdhangs. Die "Brunnhollen" besteht hauptsächlich aus den Sequankalken, welche an der steilen Talflanke in mehreren Felsbändern gut aufgeschlossen sind. Am Hangfuss und entlang der Talstrasse sind auch die älteren Rauracienkalke der St. Ursanne-Formalion freigelegt worden, diese befinden sich jedoch grösstenteils ausserhalb des Naturschutzgebiets-Perimeters. Beide Schichten fallen durch die hervorstehenden harten Kalke (auch Weisse Kalke genannt) auf. Der ost-westverlaufende Steilhang der "Brunnhollen" wird durch die nord-süd-verlaufenden Einkerbungen des "Hirsaggerbachs" und des "Ammegerstenbachs" zusätzlich stark gegliedert. So entsteht auf kleinem Raum eine grosse Standortvielfalt mit allen Übergängen zwischen schattigkühlem Talgrund und trockenheissen Felsbändern. Diese Standortvielfalt am "Brunnhollen" schlägt sich in insgesamt dreizehn verschiedenen, grösstenteils naturnahen und gut ausgebildeten Waldgesellschaften nieder. Besonders in den unerschlossenen, steilen Taleinschnitten ist teilweise schon seit Jahrzehnten auf eine Bewirtschaftung verzichtet worden, was das Gebiet für ein Totalreservat mit Nutzungsverzicht in hohem Masse prädestiniert. An manchen Stellen sind bereits heute grössere Totholz-Ansammlungen mit einer entsprechend reichen Pilz- und Moosflora zu beobachten. Auf südexponierten Felskanten wächst kleinflächig ein hagenbuchenreicher Flaumeichen-

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wald. Die süd- und südwestexponierten Hanglagen werden grossflächig von WeissseggenBuchenwald besiedelt. Als Besonderheit erscheint auf einer etwas ausgehagerten Felsplatte südlich von Punkt 503 der im Kanton seltene Bergseggen-Buchenwald. lm Übergang zu tiefgründigeren Böden kommt auf grösseren Flächen der Lungenkraut-Buchenwald mit lmmenblatt vor, auf mergelhaltigen Standorten auch in der Ausbildung mit kriechendem Liguster. Die im Westen und Nordwesten.unterhalb der Felswände liegenden, zumeist schattigen Schutthänge werden in den beweglicheren und steileren Schutthalden vom LindenZahnwurz-Buchenwald besiedelt, in konsolidierteren Partien auch vom typischen Tahnwurz' Buchenwald. Auf einer Rieselschutthalde erscheint im tiefen Einschnitt der "Ammegersten" kleinflächig auch der im Kanton seltene Lerchensporn-Ahornwald. Tiefgründig verlehmte Hangfusslagen und Plateauränder sind typische Standorte für den Lungenkraut-Buchenwald und an einigen stark verlehmten, kalkärmeren Stellen für den Waldmeister-Buchenwald. Am Grund der beiden Eintalungen wächst standortgemäss Aronstab-Buchenwald, in dauernd feuchtnassen Bereichen Ahorn-Eschenwald mit Bärlauch sowie Seggen-Bacheschenwald mit Riesenschachtelhalm. Die östlichste Felskante im Gebiet Bifang zeichnet sich durch einen Flaumeichenwald mit einer Baumschicht aus vorherrschender Hagebuche aus. Dies ist in der gesamten Region ausgesprochen selten, wobei unklar bleibt, ob dieser Hagebuchen bestand n utzu ngsbed ingt oder natü rlicherweise entstanden ist. Die trockenwarmen Felsbänder und Schutthalden sind potentieller Lebensraum für Reptilien.

Der Förderung dieser Reptilienlebensräume wird in den oberen Felsbereichen und entlang des Waldrandes durch eine gezielte Waldrandpflege Rechnung getragen. Der grösste Teil des kaum erschlossenen und seit langem ungenutzten Waldgebiets wird jedoch einer ungestörten Waldentwicklung überlassen, um die Vielfalt an Waldstandorten und Strukturen in ganz unterschiedlichen Expositionen sowie den repräsentativen Querschnitt der typischen Kalkschlucht- und Steilhangwälder erhalten zu können. Grössere Naturwaldllächen mit Nutzungsverzicht wie am "Brunnhollen" sind in tieferen Lagen des Kantons immer noch selten und stark unterrepräsentiert. Der Wald am Südhang über der Kantonsstrasse wurde auf' grund seiner besonderen Schutzfunktion für die Strassensicherheit, welche Unterhaltseingriffe erfordert, vom Perimeter des Naturschutzgebiets ausgespart.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Die naturkundliche Bedeutung des Lützeltals mit seinen besonderen Hangwäldern, wozu auch der "Brunnhollen" zählt, wurde erstmals im Jahre 1987 im Rahmen des "Natur- und Landschaftsschutz-lnventars Lützeltal" erfasst und ausführlich beschrieben. lm Ornithologischen lnventar beider Basel 1995 ist der mittlere Teil des Gebiets "Brunnhollen" als Wertgebiet (W 160) ausgeschieden worden, welches als Lebensraum von Hohltaube und Mittelspecht bedeutsam ist. Das im Jahre 2005 für die "Brunnhollen" und angrenzende Gebiete erstellte "Pflegekonzept Reptilienlebensräume" zeigte die Bedeutung als potenzieller Reptilienlebensraum auf, was bei der Festlegung der Schutzmassnahmen mit der Ausscheidung einer Wddrandzone als zusätzliche Schutzkategorie zur Totalreservatsfläche berücksichtigt wurde. Das Gebiet "Brunnhollen" ist sodann als sehr wertvolles Objekt in das kantonale Wald-lnventar 2001 (Ergänzung Laufental) aufgenommen worden (Objekt 261). lm Waldreservatskonzept beider Basel 2003 ist es als Waldreservatsfläche mit hoher Bedeutung enthalten (Objekt 46), weshalb ihm im Waldentwicklungsplan (WEP Chall) die Vorrangfunktion "Naturschutz" zugewiesen wurde. Auch in den kantonalen Richtplan wurde die "Brunnhollen" als "Vorranggebiet Naturschutz" aufgenommen.

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Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Brunnhollen" sind

a. Erhaltung des Waldbestandes als unerschlossenes und ungenutztes Naturwaldreservat (Altholzinsel) für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; b. Erhaltung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrertypischen Fauna und Flora; c. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; d. Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer in naturnahem Zustand; e. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Aus Sicht des Artenschutzes sind zusammenfassend insbesondere folgende Arten zu fördern: Arten von Alt- und Totholzbeständen sowie Arten von Felsstandorten. Das Nutz- und Schutzkonzept vom 26. April 201'1 für die Wald-Naturschutzgebiete "Redelsflue, Challhollen, Lange Rai, Brunnhollen/Ammegärste", Gemeinde Röschenz, mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung vom 30. November 2011, dient als Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren sind das Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebende finanzielle Abgeltung neu zu ermitteln. Für die Altholzinseln (Naturwaldflächen) gelten die Schutzziele mindestens 50 Jahre.

3.

Gefährdung und Schutz

Das Gebiet "Brunnhollen" liegt an der steilen und felsigen Nordflanke des Lützeltales und wird von einer Waldstrasse sowie zwei Maschinenwegen und Fusspfaden durchquert. lm Nordwesten tangiert aul einem kurzen Stück der regionale Wanderweg das an den Steilhängen schwer zugängliche Gebiet. Dazurzeil keine Gefährdungsfaktoren durch die Erholungsnutzung bestehen bzw. erkennbar sind, drängen sich vorläufig auch keine besonderen Massnahmen auf, welche über die erforderlichen grundlegenden Schutzmassnahmen in $ 3 der Schutzverordnung hinausgehen. Die potentielle Entwicklung von Erholungsaktivitäten ist jedoch aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere Massnahmen einzuschränken.

lm Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. lnsbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können in einem Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen, was eine lediglich extensive Bejagung der Reviere erlaubt: In der Regel werden die Jagdreviere nur ein Mal jährlich bejagt, und dies im'HerbsWVinter - also zur Zeit der Winlerruhe der Vegetation und der Kleintierfauna. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebiets. Die fachgerechte Bejagung des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen - und insbesondere der seltenen - Baumarten.

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4.

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung vom 7. Mai '1984 des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu lördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (S 102). ln Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (SS 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen (S 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschalter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (SS 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist ($ 14), und andererseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet (S 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 4. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wald ist in der kantonalen Verordnung vom 16. Juni 1998 über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald festgelegt. Gemäss $ '12 des NLG BL ist der Regierungsral zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezilischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unver-

meidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Bei wiederholtem Verzicht auf Unterschutzstellungen wäre auch die zertifizierte Waldbewirtschaftung, zu welcher die Bezeichnung und naturschutzspezifische Pflege von Waldreservalen zwingend gehört, in Frage gestellt. Die Unterschutzstellung des Gebiets "Brunnhollen" ist Bestandteil der UnterschutzstellungsPlanung des Kantons Basel-Landschaft zur Umsetzung des Waldreservatskonzepts. Die Waldreservate Röschenz mit dem Gebiet "Brunnhollen" wurden daher auch in die Vorlage an den Landrat vom 9. Dezember 2008 über den "Naturschutz im Wald: Weiterführung Verpflichtungskredit 2009-2013" aulgenommen (Liste der zu schützenden Gebiete, Seite 10), welche mit Landratsbeschluss Nr. 1 187 vom 14. Mai 2009 verabschiedet wurde.

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5.

Finanzielle Auswirkungen

Die Unterschutzstellung des Gebiets "Brunnhollen" bewirkt gemäss SS 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrags, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten, welche gestützt auf das Nutz- und Schutzkonzept vom 26. April 2011 tür die Wald-Naturschutzgebiete "Redelsflue, Challhollen, Lange Rai, Brunnhollen/Ammegärste", Gemeinde Röschenz, mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung vom 30. November 2011, ermittelt wurden, sind nachstehend zusammengestellt.

Wiederkehrende Folgekosten entstehen hier lediglich durch die Waldrandpflege. Diese Aufwendungen werden je nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingriff im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" beglichen. Die nachstehend aufgeführten Folgekosten können daher nur als Durchschnittswert abgeschätzt werden. Sie sind je nach Art der Pflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch.

Abqeltunoskosten Abgeltungskosten total (einmalig) zu Lasten Verpflichtungskredit "Naturschutz im Wald" - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500490 Ausrichtung an Burgerkorporation Röschenz

Zusätzlich wiederkehrende Folqekosten (Pfleoekosten) Folgekosten (Jahres-Durchschnittswert) zu Lasten Verpf lichtungskredit "Naturschutz im Wald" - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500490

cHF cHF

2'000.

2'000.--

(BG-Wald)

Die Abgeltungs- und Folgekosten werden vom Bund teilweise subventioniert (Schutzlegung, Altholzinsel, Waldrandpflege). Die Grundlage dazu bildet die zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossene Ergänzung vom 9. September 2009 zur Programmvereinbarung betreffend die Programmziele im Bereich "Biodiversität im Wald". Nach dieser Vereinbarung werden die Leistungen des Kantons neu pauschal abgegolten und nicht mehr projektweise. Deshalb ist es nicht möglich, im Voraus die genauen Beiträge für die einzelnen Naturschutzgebiete bzw. Pflegemassnahmen anzugeben. Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets dem bewilligten Verpflichtungskredit für den "Naturschutz im Wald" (Landratsbeschluss Nr. 1061/2009 vom 12.März 2009) in der Höhe von CHF 9'550'000.-- (fürdie Jahre 2009-2013) belastet. Per

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1. November 2011 beträgt der zur Verfügung stehende Restbetrag des bewilligten Verpflich-

tungskredits r

Stand Verpflichtungskredit (2009 - 2013) bew. Kredit Naturschutz im

Wald

Stand 1.11.11

Restbetrag

CHF 9'550'000.--

Die ausgewiesenen einmaligen Abgeltungskosten und die wiederkehrenden Folgekosten sind demzufolge sowohl im laufenden Verpflichtungskredit wie auch im Budget 2011 (lnnenauftrag 500490) enthalten. Zur Finanzierung der Folgekosten ist vor Ablauf des Verpflichtungskredites 2009-2013 dem Landrat eine neue Kreditvorlage zur Fortführung des Programms Naturschutz im Wald zu unterbreiten. lm Hinblick auf die Periode 2014-2018 zeichnet sich keine Veränderung bei den Netto-Kosten ab, da sowohl der Bund als auch der Kanton kaum über zusätzliche Geldmittel verfügen werden. Dies würde bedeuten, dass der Verpflichtungskredit und der Bundesbeitrag für die nächste Periode in der gleichen Höhe wie bisher ausfallen dürften. Mit den aktuell bewilligten Geldmitteln kann das Programm voraussichtlich mit gleich bleibenden Netto-Kosten weitergeführt werden. Definitiv geklärt wird dieser Punkt im Rahmen des neuen Verpflichtungskredits. Falls auf eine Finanzierung zur Weiterführung des Programms verzichtet würde, müssten die Pflegemassnahmen in den Waldreservaten sistiert werden, womit die gesetzliche Verpflichtung zur Pflege und Unterhalt der geschützten Lebensräume (NLG BL $ 27) unerfüllt bliebe. Nach Artikel 129 Absatz 3 der Kantonsverfassung (SGS 100) sind "alle Aufgaben und Ausgaben periodisch aul ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen". Das Naturschutzgebiet "Brunnhollen" wird diesbezüglich im Rahmen der regelmässigen Begehungen zur Koordination der Pflegemassnahmen im Wald auf dessen Zustand und Schutzwür'digkeit sowie auf den Erfolg der bereits getroffenen Massnahmen hin überprüft.

Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind in höchstem Masse nachhaltig. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversität". Ausserdem ist hervorzuheben, dass die Förderung der Waldbiodiversität dank der engen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wald beider Basel, der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung und den betroffenen Grundeigentümern - insbesondere den Bürgergemeinden - kostengünstig, effizient und wirksam geleistet wird.

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6.

Unterschutzstellung

Die Burgerkorporation Röschenz als Grundeigentümerin sowie der Gemeinderat Röschenz sind mit der Aufnahme des neuen Grundstücks in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag

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der Abteilung Natur und Landschalt des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.

Gestützt auf $ 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Brunnhollen", bestehend aus den Parzellen Nr. 1257 und 1258 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 1152, 1247,1248, 1252 und 1259, im Grundbuch Röschenz, als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

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2. Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtf äche des N atu rsch utzgebi ets beträgt 25.22 ha. I

3. Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Brunnhollen", Röschenz, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

4. Gestützt auf ein Urteil vom 10. Januar 2001 des damaligen Veruvaltungsgerichts des Kantons Basel-Landschaft wird im Sinne der Erwägungen bezüglich einer allfälligen Betroffenheit einzelner Sportverbände folgende Auswahl an Schutzbestimmungen aus der inZitler 3 genannten Verordnung aufgeführt:

a. Aktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken lmmissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.

b. Alle Veranstaltungen ab 50 Personen unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unter Beachtung der Schutzziele bewilligt werden und soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des betroffenen Naturschutzgebiets entstehen.

c. lm ganzen Naturschutzgebiet sind das Radfahren, Biken und Reiten abseits von Waldstrassen gemäss $ 10 kWaG untersagt.

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Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf $$ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die in Kapitel 5 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des bewilligten Budgets 2011 und des Verpflichtungskredites 2009-2013 (Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag 500490) zu verbuchen und die Folgekosten jeweils dieser Kostenart im Rahmen des bewilligten Budgets zu belasten.

6. Die Einwohnergemeinde Röschenz wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.

7. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

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Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplalz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Verteiler: (alle mit Plan) Bu rgerkorporation Röschenz, 4244 Röschenz Gemeinderat Röschenz, Dorfplatz 1,4244 Röschenz Revierförster Peter Stampfli, Postfach 46,4244 Röschenz Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533,4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil lG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 17,4415 Lausen lG Mountainbike Schweiz, Jakob Weber, Sperberweg 2,4125 Riehen ROLV Nordwestschweiz, Simon Scherrer, Präsident, Sundgauerstrasse 61 , 4106 Therwil Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstrasse 43,4133 Pratteln Bezirksschreiberei Laufen, Grundbuchaml, 4242 Laulen Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

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Der Landschreiber:

A. Achermann