Denkmalschutz Amselstrasse 22
Denkmalverzeichnis · Basel-Stadt
Dokument
- Nummer
- P201762
- Art
- Denkmalverzeichnis
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Denkmalpflege Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 12.01.2021
- In Kraft seit
- 19.02.2021
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Beschluss und RechtskraftbescheinigungIn neuem Tab öffnen
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Regierungsratsbeschluss vom 12. Januar 2021
18. Jan. 2021 Dossier-Nr.: Konto-Nr ..
Liegenschaft Amselstrasse 22 in Basel; Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis
P201762
BER BVD vom 09.12.2020 Regierungsratsbeschluss - P
1.
Der Regierungsrat genehmigt den Vertrag betreffend Eintragung der Liegenschaft Amselstrasse 22 in das Kantonale Denkmalverzeichnis.
Begründung Seit der Revision des kantonalen Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die vertragliche Vereinbarung der Eintragung ins Denkmalverzeichnis der Regelfall und tritt an Stelle der Eintragung durch Verfügung. Neben der Eintragung ins Denkmalverzeichnis werden im Vertrag hauptsächlich der Schutzumfang und mögliche bauliche Veränderungen festgelegt. Ausserdem verzichtet die Eigentümerschaft nach gängiger Praxis auf die Geltendmachung einer Entschädigung aus materieller Enteignung. · Gestützt auf § 15 des kantonalen Denkmalschutzgesetzes genehmigt der Regierungsrat den Vertrag betreffend Eintragung der Liegenschaft Amselstrasse 22 ins Denkmalverzeichnis. Die genannte Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres hohen architektonischen, geschichtlichen und baukünstlerischen Zeugniswerts ein Baudenkmal im Sinne des Gesetzes über den Denkmalschutz dar. Die Eigentümerschaft der Liegenschaft hat der Aufnahme der Liegenschaft ins Denkmalverzeichnis zugestimmt, so dass keine privaten Interessen gegen die Unterschutzstellung sprechen. Öffentliche Interessen, die einer Unterschutzstellung entgegenstehen, insbesondere raumplanerísche oder städtebauliche Einwände, liegen ebenfalls nicht vor.
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Verfahrensbeschluss 2. Der Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. 3.
Die Staatskanzlei stellt bei unbenütztem Ablauf der Rekursfrist eine Rechtskraftbescheinigung des Regierungsratsbeschlusses aus und stellt diese der Kantonalen Denkmalpflege zur Eintragung im Gn1hëf- · buch und der Rechtsabteilung des Justiz- und Sicherheitsdep~/(êí:ñent~ · \ ,. , zur Aufnahme in die Kantonale Gesetzessammlung zu. ....-, ~ "., .,,, ~·
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Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
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Staatskanzlei
lie. iur. Marco Greiner Vizestaatsschreiber Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 267 85 60 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei
Basel, 19. Februar 2021 Rechtskraft zum RRB vom 12. Januar 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Amselstrasse 22 in Basel Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 16. Januar 2021 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 12. Januar 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Amselstrasse 22 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen.