PZ LESP Innenstadt
Planungszone · Basel · Aufgehoben am 14.12.2021
Dokument
- Art
- Planungszone
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- FSB
- In Kraft seit
- 22.11.2017
- Aufgehoben
- 14.12.2021
Karte
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Text
Auflagegegenstand der öffentlichen Planauflage „Lärmempfindlichkeitsstufenplan Innenstadt“ Vom 20.11.2017 – 19.12.2017 -
Rechtsmittelbelehrung Zonenänderungsplan
Auskunft: Rainer Volman, [email protected], 061 267 74 23 Tanja Ulaga, [email protected], 061 267 69 58 Jürg Degen, [email protected], 061 267 92 17 Planungsamt, [email protected], 061 267 92 25
Rechtsmittelbelehrung Gegen die vorliegenden Planentwürfe und die Planungszonen kann gemäss § 110 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) bis am 19.12.2017 beim Planungsamt, Dufourstrasse 40/50, 4052 Basel von den Berechtigten schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder wer durch eine besondere Vorschrift zum Rekurs ermächtigt ist. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum das Vorhaben beanstandet wird. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergegeben werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein könnten.