Neubau Abstellanlage Süd SBB
Naturersatzflächen · Basel-Stadt
Dokument
- Nummer
- BAV Geschäftsnr. 2019/0599; BBG-Nr. 9121928
- Art
- Naturersatzflächen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Stadtgärtnerei
- Genehmigt durch
- FSB
- Beschlossen
- 16.11.2021
- In Kraft seit
- 16.11.2021
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Confederation suisse Energie und Kommunikation UVEK Confederazione Svizzera
Bundesamt für Verkehr BAV Confederaziun svizra
‚Abteilung I
Geschäftsnummer BAV: 2019/0599 3003 Bem, 16. Novernber 2021
Plangenehmigung
Ordentliches Verfahren nach Art. 18 ff. Eisenbahngesetz
vom 25. Oktober 2019, letztmals ergänzt am 23. August 2021
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betreffend
STEP AS25 Basel SBB GB Neubau Abstellanlagen Süd
Kanton Basel-Stadt
Stadt Basel
BAV-A-46633401/1
Geschäftsnummer BAV: 2019/0599
I. DISPOSITIV
Geschäftsnummer BAV: 2019/0599
wird mit den nachstehenden Auflagen (und Vorbehalten) genehmigt.
3. Umweltrechtliche Auflagen und Vorbehalte
3.1. Natur und Landschaft
3.1.1 Pflegekonzept Ersatzmassnahmen: Die SBB haben das Pflegekonzept für die Ersatzmassnahmen dem BAV zuhanden des BAFU vor Baubeginn zur Beurteilung einzureichen.
31.2 Fledermäuse: Die SBB haben das Gebäude in diesem Jahr auf Spuren einer Nutzung durch Fledermäuse zu untersuchen. Werden Spuren festgestellt, sind mit dem Fledermausschutz geeignete Massnahmen zu erarbeiten. Werden keine Spuren festgestellt, ist der Abriss im
Geschäftsnummer BAV: 2019/0599
April wie von der SBB beschrieben zulässig. Ein Bericht der Begehung mit einem Fledermausspezialisten unmittelbar vor Abbruch der Gebäude ist dem BAV zuhanden des BAFU und dem kantonalen Amt für Naturschutz zur Kenntnis einzureichen.
Installationsplätze: Die SBB haben die Installationsplätze ausserhalb von schützenwerten Lebensräumen zu erstellen. Sollte es nicht möglich sein, die Installationsplätze zu verschieben, ist die Standortgebundenheit dem BAV zu Handen des BAFU zur Genehmigung nachzuwei-
sen. Bis zu dieser Genehmigung dürfen die betroffenen Installationsplätze nicht benützt werden.
Schlussbericht Umweltbaubegleitung: Die SBB haben den Schlussbericht der Umweltbaubegleitung dem BAV zuhanden des BAFU spätestens drei Monate nach Bauabschluss zur Beurteilung einzureichen. Im Bericht sind der Bauablauf, die Schutzmassnahmen und die definitiv umgesetzten Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu beschreiben und eine überarbeitete Massnahmenbilanz zu integrieren.
Beleuchtung: Die SBB haben zu überprüfen, ob Leuchten mit warmweissem Licht eingesetzt werden können. Ausserdem sind die Resultate der Nachmessung der Beleuchtung und die getroffenen Massnahmen im Schlussbericht der UBB aufzuführen. Es dürfen keine unnötigen Lichtemissionen entstehen.
Geschützte Bäume: Für alle geschützten Bäume, welche aufgrund des Bauvorhabens gefällt werden müssen, haben die SBB ein Fällgesuch einzureichen. Für die zu fällenden geschützten Bäume ist grundsätzlich 1:1-Ersatz auf dem Areal zu leisten.
Fällgesuch: Das erforderliche Fällgesuch haben die SBB bei der Stadtgärtnerei zu beantragen und beim BAV nachzureichen und in die Plangenehmigungsunterlagen zu integrieren.
BAV-A-46633401/1
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