PZ F. Hoffmann - La Roche AG, Südareal
Planungszone · Basel
Dokument
- Art
- Planungszone
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- FSB
- In Kraft seit
- 21.11.2022
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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur Städtebau
Öffentliche Planauflage Zonenänderung, Aufhebung eines Bebauungsplans, Festsetzung eines neuen Bebauungsplans sowie Linienänderung im Bereich Grenzacherstrasse, Solitude-Park und Solitude-Promenade (Roche Südareal) Parzelle 383 der Sektion VIII des Grundbuches der Stadt Basel Die F. Hoffmann-La Roche AG investierte in den letzten zwei Jahrzehnten stark in ihren Standort an der Grenzacherstrasse in Basel. Neben den beiden hohen Gebäuden Bau 1 und 2 baut Roche aktuell entlang der Grenzacherstrasse ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum. Dieses wird 2024 bezogen. Das Zentrum wird die Forschungsgebäude im Südareal ersetzen. Die alten Forschungsgebäude und weitere Gebäude auf dem Südareal können nicht mehr weiter genutzt werden. Auf dem Südareal konzentriert Roche nun globale Funktionen und Administration. Städtebaulich soll die bereits heute bestehende Nutzfläche neu verdichtet platziert werden. Dies ermöglicht auf dem Südareal einen grosszügigen Grünraum. Damit geht eine Entsiegelung des heute mehrheitlich bebauten und unterbauten Südareals einher. Ein weiteres mögliches Hochhaus – Bau 3 – vervollständigt das Ensemble aus Bau 1 und 2 in der städtebaulichen Vision. Für die Umsetzung dieser Entwicklungsziele sind eine Zonenänderung, die Ablösung des bestehenden Bebauungsplans sowie die Anpassung von Baulinien notwendig. Vom Montag, 21. November 2022, bis am Dienstag, 20. Dezember 2022, liegen folgende Entwürfe öffentlich auf: - Zonenänderung - Aufhebung eines Bebauungsplans - Festsetzung eines Bebauungsplans - Linienänderung Mit der Planauflage wird gemäss § 116 Abs. 2 des Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Dokumente können werktags von 8:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 im Foyer des Bau- und Verkehrsdepartements, Münsterplatz 11, sowie unter www.raumplanung-staedtebau-stadtraum.bs.ch eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden in dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Dienstag, 20. Dezember 2022 schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Münsterplatz 11, 4001 Basel, einzureichen.