BP 093

Bebauungsplan · Riehen

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
21.05.1964

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

093_BP_Schlossgasse_GRB_19640521.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

730.150

Hochbauten

BP 93

93 Riehen Schlossgasse / Gänshaldenweg GRB vom 21. Mai 1964 1 2

Der Grosse Rat erlässt ferner, gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, für das im Plan Nr. 8794 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 14. Februar 1964 blau schraffierte Gebiet folgende spezielle Bauvorschriften: 1.

2.

3.1)

Es dürfen nur Ein- und Zweifamilienhäuser erstellt werden, wobei eine Gebäudegruppe auf die Länge von zwei Wohnhäusern beschränkt wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass für Einfamilienhäuser eine Garage und für Zweifamilienhäuser zwei Garagen platziert werden können. Der Erdgeschossfussboden darf Mitte Haus bei zweigeschossiger Bauweise nicht mehr als 1,20 m über dem Terrain liegen, wobei die sichtbaren Wände unterhalb des Erdgeschossfussbodens an keiner Stelle die Höhe von 1,80 m übersteigen dürfen. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

Ganzen Text zeigen

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1)

60

Abs. 2 Ziff. 3 in der Fassung der V vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).