BSWL 08 Habermarkliweg

Bau-, Strassen- und Weglinien · Bettingen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Bettingen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
22.01.2018

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2018.01.22_Habermarkwegli_Genehmigung Baugrenze_Plan-Nr.08_GdRB.pdfIn neuem Tab öffnen

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Protokollauszug des Gemeinderates Bettingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. Januar 2018 wie folgt beschlossen: 2018-43 1000.1300.14 Habermarkweg

Genehmigung Inventar-Plan Nr. 08 - Habermarkwegli - Variante "Baugrenze"

Klassifizierung der Berichte und Geschäfte gemäss IDG

O _ öffentlich / mit Publikation in RZ/Kantonsblatt

Der Gemeinderat hatte anlässlich der Sitzung vom 7. Dezember 2017 den Planfestsetzungsbeschluss für den Inventarplan Nr. 08 — Habermarkwegli — Variante „Baugrenze“ gefällt und gleichzeitig die beiden noch offenen Rekurse (Gerhard Kaufmann und Immbach AG sowie Herta Schiener) abgewiesen.

Gerhard Kaufmann hatte am 19. Dezember 2017 vorsorglich Rekurs angemeldet (siehe Dossierbeilage / P171979 vom 22. Dezember 2017).

Gemäss telefonischer Information vom 16. Januar 2018 an GV Näf Widmer wird der vorgenannte Rekurs jedoch zurückgezogen (schriftliche Info noch ausstehend). Er und die Immenbach AG seien sehr daran interssiert, raschmöglichst das geplante Bauvorhaben voranzutreiben.

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Mit Schreiben vom 16. Januar 2018 informiert nun Beat Zahno, Leiter Landerwerb, TBA BS, dass der zugestellte Linienplan Inventar Nr. 08 betr. Habermarkwegli — Varinate „Baugrenze“ durch das Planungsamt sowie das Tiefbauamt Basel-Stadt geprüft worden sei. Dabei konnte nichts Rechtswidriges oder Unzweckmässiges festgestellt werden.

Gestützt auf $ 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 habe der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartemnts Basel-Stadt den Plan Nr. 08 am 10. Januar 2018 genehmigt.

Zugestellt wurde der Genehmigungsbeschluss sowie der rechtsgültige Plan — der Beschluss ist zu publizieren.

Der Genehmigungsentscheid vom 10. Januar 2018 wird zur Kenntnis genommen.

KN wird beauftragt, die Publikation zu lancieren (Kantonsblatt vom 27.1.2018 und RZ vom 26.1.2018).

Bettingen - Habermarkwegli: Plangenehmigung

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 10. Januar 2018 festgestellt, dass der vom Gemeinderat Bettingen am 7. Dezember 2017 festgelegte Linienplan, Inventar Nr. 08 — Habermarkwegli — Variante „Baugrenze“ rechtsmässig und im Sinn des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

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Gestützt auf $ 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 hat der Departementsvorsteher, Dr. Hans-Peter Wessels den Linienplan Inventar Nr. 08, Habermarkwegli der Gemeinde Bettingen genehmigt.

Bettingen, 22. Januar 2018

Im Namen des Gemeinderates

Der Präsident: Patrick Götsch

Die Gemeindeverwalterin: Katharina Näf Widmer

RR 1. Der Gemeinderat nimmt den Entscheid von RR Dr. Hans-Peter Wessels betr. Plangenehmigung Inventar Nr. 08 — Habermarkwegli — Variante „Baugrenze“ zur Kenntnis.

2. KN wird beauftragt, die Publikation zu lancieren.

Verteiler UM KN - Publikation / Dossierablage

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