BP 189 St.Chrischona

Bebauungsplan · Bettingen

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Bettingen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdVB
Beschlossen
01.12.2009

Karte

3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

189_BP_St_Chrischona_GdVB_091201.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

189_BP_St_Chrischona_GdVB_091201.pdf

GEMEINDE BETTINGEN

Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 1. Dezember 2009, 20.00 - 22.00 Uhr, Dorfhalle Bettingen O.

Wahl der Stimmenzähler:

:11:

Stimmenzähler rechts: Stimmenzähler links:

1.

Daniel Balliet Dorothea Dettwiler

Protokollgenehmigung

Ganzen Text zeigen

:11:

Beschluss- und Detailprotokoll werden einstimmig genehmigt.

2.

Budget für das Jahr 2010

:11:

a)

Laufende Rechnung

Das Budget für das Jahr 2010, das mit einem Gesamtertrag von CHF 5'755'500 und einem Gesamtaufwand von CHF 5'659'700 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 95'800 abschliesst, wird gemäss Antrag des Gemeinderates mit überwältigendem Mehr bei 3 Gegenstimmen genehmigt.

b)

Investitionsrechnung

Die Investitionsrechnung 2010 mit Gesamtausgaben von CHF 940'000 (keine Einnahmen) wird gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.

Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 1. Dezember 2009, 20.00 - 22.00 Uhr, Dorfhalle Bettingen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

3.

Steuerfuss tür die Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer tür 2010

:11:

Einkommenssteuer Der Steuerfuss für die Einkommenssteuer von 35 % der kantonalen Einkommenssteuer für das Jahr 2010 wird gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt. :11:

Vermögenssteuer Der Steuerfuss für die Vermögenssteuer von 40 % der kantonalen Vermögenssteuer für das Jahr 2010 wird gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt. :11:

Gru ndstückgewi nnsteuer Der Steuerfuss für die Grundstückgewinnsteuer von 40 % der kantonalen Grundstückgewinnsteuer für das Jahr 2010 (wie bisher) wird gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.

4.

Totalrevision Nutzungsplanung Bettingen: Genehmigung mit Vorbehalt

:11:

Die Anpassung Bebauungsplan Dorf (Ziff. 3 lit. b) sowie die Anpassung des Bebauungsplans St. Chrischona (Ziff. 4 lit. b) gemäss den Beschlussentwürfen vom 4. November 2009 werden ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.

5.

Mitteilungen des Gemeinderates

Die Mitteilungen der Ressortverantwortlichen

6.

werden zur Kenntnis genommen.

Mitteilungen aus dem Grossen Rat

Die Informationen von Helmut Hersberger über die politischen Grossen Rat werden zur Kenntnis genommen.

2

Diskussionen

Im

Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 1. Dezember 2009, 20.00 - 22.00 Uhr, Dorfhalle Bettingen

7.

Diverses

Matthias Lüdin, Präsident der Bettinger Dorfvereinigung (BDV) stellt dem Gemeinderat folgende schriftliche Anfrage: Einige Einwohner und Mitglieder der Bettinger Dorfvereinigung (BDV) machen sich Gedanken, wie die Strategie des Gemeinderates hinsichtlich der inneren Dorfentwicklung über die nächsten 1-3 Jahre aussieht resp. ob eine Vision besteht. Die BDV regt an, dass die differenzierte Fragestellung bis zur Frühjahrsgemeindeversammlung 2010 direkt beantwortet wird. Der Gemeinderat nimmt diesen Auftrag entgegen.

Urs Haldimann weist auf das Mobility-Auto hin. Diese Form des halbäffentlichen Verkehrs sei offenbar in der Gemeinde noch zuwenig bekannt. Damit das Angebot erhalten bleibt, brauche es noch zusätzliche Nutzende.

Die Anregungen von Marianne Freiermuth Abt bezüglich Unterhalt und Ausstattung des Spielplatzes beim Schulhaus werden entgegen genommen.

Für das Beschlussprotokoll Bettingen, den 2. Dezember 2009

Der Gemeindepräsident:

Die Leiterin Verwaltung:

Willi Bertschmann

Katharina Näf

3

189_BP_St_Chrischona_BV_091201.pdf

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

BeE 730.150

189 Bettingen Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet) Chrischonarain / Hohe Strasse Gemeindeversammlungsbeschluss vom 2. Dezember 2008 / 1. Dezember 2009 1) Die Gemeindeversammlung Bettingen, gestützt auf §§ 101 und 103 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 2), beschliesst: I. Der Bebauungsplan Nr. 730.150.002 der Gemeinde Bettingen vom 30. September 2008 wird für verbindlich erklärt. II. Für das im Bebauungsplan Nr. 730.150.002 als Geltungsbereich bezeichnete Gebiet werden folgende Bauvorschriften erlassen: 1. Auf das Ortsbild um die Chrischonakirche ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei allen Bauten, Anlagen und Aussenräumen ist hinsichtlich ihrer Lage, Grösse und Gestaltung mit grösster Sorgfalt vorzugehen. 2. Innerhalb der Zone 2a gelten nachstehende Regelungen: a) b) c) d)

Die Bestimmungen betreffend Ausnutzungs- und Freiflächenziffer sind nicht anwendbar. Zwischen Bauten auf der gleichen Parzelle darf der zonengemässe Gebäudeabstand bis zu einem minimalen Lichteinfallwinkel von 60° reduziert werden. Für betriebsnotwendige Bauten und Anlagen der Pilgermission St. Chrischona und des Diakonissen-Mutterhauses kann ausnahmsweise von der zulässigen Gebäudehöhe, Geschosszahl und Gebäudelänge abgewichen werden. Gegenüber den Allmendparzellen Nr. 9051 und 9100 (Chrischonarain) ist ein Grenzabstand von 10 Metern einzuhalten.

3. Der Nutzungszweck der Grundstücke in der Zone Nöl wird wie folgt festgelegt: – – –

Gebiet E Klinik Gebiet F Sendeanlagen Gebiet G Wasserversorgung

4. Zur Förderung der Energieeffizienz gelten in den Zonen 2a und Nöl folgende zusätzliche Regeln: a)

1) 2)

Ganzen Text zeigen

Bei Neubauten ist der MINERGIE- oder ein gleichwertiger Standard einzuhalten.

Vom Bau- und Verkehrsdepartement genehmigt am 1. Juli 2009 / 14. Januar 2010. SG 730.100.

13

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

b)

BeE 730.150

Dem MINERGIE-Standard entsprechende Umbauten sowie dem MINERGIE-P- oder MINERGIE-ECO-Standard entsprechende Neubauten in der Zone 2a dürfen die zulässige Bruttogeschossfläche um bis zu 10 % überschreiten, sofern die seitlichen Grenzabstände gemäss BPG § 30 Abs. 2f. eingehalten werden.

5. In der Zone Grünanlagen dürfen keine das Landschaftsbild störenden Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen erstellt werden. 6. In der Landwirtschaftszone sind aus Gründen des Landschafts-, Ortsbild- und Aussichtsschutzes jegliche Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen untersagt. 7. Der Gemeinderat ist ermächtigt, Abweichungen von diesen Bauvorschriften zuzulassen, sofern das Siedlungs- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. III. Die speziellen Bauvorschriften Nr. 155 vom 23. April 1998 werden aufgehoben.

Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er wird sofort nach der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt wirksam. 3)

3)

Wirksam, mit Ausnahme von Ziff. 4 lit. b, seit 2. 7. 2009; Ziff. 4 lit. b wirksam seit 15. 1. 2010.

14

189_BP_St_Chrischona_Plan_091201.pdf

!

!! !

!!

!!

! ! !! ! !

!!

1132

!!!

Ganzen Text zeigen

!

!! !!

! !! !!

!! !

!!

!! ! !

!!

!! !! !!!

! !! !

! ! ! ! ! ! !! !! !

!! !!! !! ! !!

! ! !!

rw eg Inz linge

! ! !! !

0420

!

! !! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ! !! !

!!!!

Im nass

d Im nasse n Grun

! !

! ! ! !! ! ! ! !! ! !

Im Wildwechsel

en Grun d

!!

! ! ! !! !

! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

!! !!

! !! !! ! !! ! ! ! !! ! ! ! !! ! ! ! !! ! ! ! !!

! !! ! !!

90 06

! !! !

! !! ! !!

! !! !

! !! Ch risc hon! ata !

! !! !

lwe g

!! !!

Umwelt

27

! ! !! !

Landschaft

04

!! !!

Raumentwicklung Verkehr

30

!!

04

26

!!

!

!! !!

04

! ! ! !! ! ! ! ! !

Architektur

25

! !! ! !!

Genehmigt durch das Bau- und Vekehrsdepartement am:

04

!! ! ! !! !

Beschlossen von der Gemeindeversammlung am:

24

!!

04

!!

!!!!

0423

!

Massstab 1 : 2'500

! !! ! ! !

!!!

03 04

!!!

!! ! ! !!

! ! ! ! !! !

! ! ! !! !

!!

!

!

!!

!

g

!

!

!!

!!

!

!

!

!! !

! !

!!

!

e rw ige

!

!

!

!!

!

! !!

! !!

!!

!!

!

!!

Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet)

Nr. 730.150.002

85

!

!

!

!!

itz Br

90

!

!

!

!!

Kanton Basel-Stadt

!

!!

Gemeinde Bettingen

!!

Ablage 11_PLAENE/GIS/BEADAT

Metron Raumentwicklung AG Stahlrain 2 / 5201 Brugg

T: 056 460 91 11 F: 056 460 91 00

[email protected] www.metron.ch

Gez./Geprüft Erstelldatum

86 90

lw eg

14-06-470-06

ho na ta

Format

BP_C_v06.mxd

84 X 60

Ch ris c

Projekt-Nr.

1143

THS /

30.09.2008

Hir z

w en ten Rü

Legende

eg

eg

Rü tene nw eg

In z

Geltungsbereich 90

ling

eg erw

87

1054

Zone Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI) 1143

k De r

90 91

!! ! ! ! ! !

88 90

!! !! !! !!

eg

sch Ch ri

911 2

! ! !! 9082

Hohe Strasse

! !! ! !! !!! ! !! !

! !! !! !

! ! !! ! ! ! !! ! !!

!! !!!

55 90

!!

!!

!!

!!

!!

!!

!!!

! !!!

!!!

!! !

!

! !! ! ! !!

90

ch o n ara in Ch ri s 90 54

!! !

!! !! !

!!!

!

!

!

!

!

!

!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! !!

!

!

!

!

!

!

!

!

!

!

!

!

!!

!!!

!!!

!! ! ! !! ! !

!! ! !! !! ! ! ! ! !

!!

!!

!

!!!!!

eg lliw

! ! !! !

!!

! !!

! !! !! ! ! !

56

!! ! ! !

eg en w To t 93

! !! ! !

Chrisc h ona rain

eg ch Ch ris

! !! ! ! !!

!

!! ! !!

!!

Ste

! !! !

90

53

!!

! !! !! !!!!

1137

!!

! !!

Kaiser we g

on ab od en w

9094

90

!!

!

!

!!

!

!!

!

!

! !!!

!

!

!

!!

!!

!!

! ! !!

!!

!

!!

!

! ! !!

!!

!!

!!

49

!!

90

!

!!

!!

!!

!!

!!

!!

!

!!

!

!!

be

!!

gr u

!!

17

!!

04

!!

eim

!!

In de rL

!!

nd

!!

Ha

!!

de r

!!

An

!!

91 14

!!

Ch r is ch on ar ain

!

!!

S

!

!!

11 63

!

!

!!

1135

!!

!!

!

!! !

!

!

!

!!

Wyhlenweg

!

!

!

!!

13

!!

!!

90

!!

!!

g

!!

!!

Ra inw e

!!

!!

0575 0539

!!

44

0531

!!

90

0914

!!

0573

0532

!!

1002

29

!!

1230

12

!!

0662

0661

!!

911 0

!!

weg

1139

0633

!!

0530

!!

Fün feic hen

9097

0542

!

!! !!!!

0541 1228

1203

E

!!

9096

0107

0511

!!

S

!!

1095

! ! ! !! !

!!

S

!

0405

1001

1094

!!

S

!!

1093

Fün feic hen weg

!

!! !! !! !!

9050

e gass Baier

0677

0447

!

!

9009

!!

!

05 29

n

9014

0676

0680

0663

!!!

0670

Ch r is ch on ara i

0450

!!

!

0671

!!

!

0585

0675

0566

!!

!

0076

!!

!

0415

0163

!! ! ! !!!

0665

0512

0444

!!

0672

0454 04 90

0491

9008

!!

!

0171

0166

0408

Hohe Strasse

!

0167

1064

!!

!

!!

1063

! !! ! !

!

!

0170

0776

eg

! ! ! !!

1142

!

g

1062

0407

0500

lliw

!! !

! ! ! ! ! !! ! ! ! !

0522

Ste

!!!

0443

!!

!

e inw Ra

0673

0369

0775

ain ar on ch r is h C

!! !

!

!

0666

!!!

F

!

!

1162

!!!

!

!

1061

onarain

0523

eg

! !!

! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !!

!

w ten To

!!!

!!

!

57

!!

nw eg ngrabe Wyh le

90

Chrisch

0500

0373

0664

0839

0391

0524

0374

!

! !!

1196

1195

0497 9100

9051

0521

!

!! !

!

!

!

!

!! ! ! !!!

e ss ra st pt au 1194

!

!

!!

!!

H

!

1193

!

!

!

0492

0911

!!

!!

! !!

eg

1192

!

!

!

!

!

9004

0392

1143

!!

siw

1191

!

!

!

!

!

!

!

!!

!! !

Rie

1190

!

!

!

!

!

!!

Hohe St rasse

rasse Hohe St

!

01

9010

!

!

!

!

!

!

91

0357

!

!

!

!

!!

!! !

!!

iw e g li

!!

07

1157

Rie s

! !! ! !! !

!!

1054

9005

!!!

!

1156

!!

90

0389

!!

!!

!!

eg li

!!

!! !! !! ! ! !

iw

!!

! ! ! ! ! !! ! ! ! !

!

!!

90

Rie s

!! ! ! ! ! ! !

!!

!!

!

!! !

! ! !! !

!! !!

!! !! ! !

! !!

!!

!!

!!

1161

!! !! !

!!

!

!!

!!

1158

! !!

!

!!

!!

!! !

0402

! !!

!!

! !!

! !!

!!

! !!

! !!

! !!

!!

!!

! !!

!!

! !!

!!

!

!

1155

!!

!

1159

1154

!!

90

92

1160

!!

on ab od en w

ga ss e 1148

1151

!!

!!

Toten weg

90

!

1054

!!

ine n

! !! !

!!

!!

Ste

! ! ! !! !

!!

1146

0418

!

!!!!

! !!

01

!!!

!!

!!

!

!!

! !

!

!! !!

90

! !!

! ! ! !!

!

9089

eg

! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

95

! ! !! ! !

! !!

90

G

!!

!

!! ! ! ! ! ! ! ! ! !

47

!

11

ze ng rab en w

!! !!

eg

!!

Ka is e rw

Hir

!

!! !!

g We

!!

!! !!

me 1145

1152

! ! ! !!

!! !!

ru m

!! ! !! !

!!

!!!!!!!!

en gr ab en w

1235

´

189_BP_St_Chrischona_Genehmigung_BVD_100112_.pdf

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels Münsterplatz 11 CH-4001 Basel Telefon +41 (0)61 267 91 58 Telefax +41 (0)61 267 91 50 E-Mail [email protected] Internet www.bvd.bs.ch

Einschreiben Gemeinderat Bettingen Talweg 2 Postfach 112 4126 Bettingen

Basel, 12. Januar 2010 Genehmigung Zonenplanrevision Bettingen Formelle Anpassung der Bebauungspläne “Dorf“ und “St. Chrischona“

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 3. Dezember 2009 haben Sie um die Genehmigung der formellen Anpassungen betreffend des Bebauungsplanes Dorf (Ziff. 3lit. b) sowie des Bebauungsplanes St. Chrischona (Ziff. 4 lit. b) gebeten. Die von uns vorgebrachten Vorbehalte im Rahmen der Genehmigung der Zonenplanrevision der Gemeinde Bettingen sind nun mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2009 behoben. Die überarbeiteten Festsetzungen der beiden Bebauungspläne “Dorf“ und “St. Chrischona“ haben wir geprüft und dabei nichts Rechtswidriges oder Unzweckmässiges festgestellt. Gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 genehmige ich die beiden formell angepassten Bebauungspläne “Dorf“ und “St. Chrischona“ vom 2. Dezember 2008 bzw. 1. Dezember 2009. Diese Beschlüsse sind zu publizieren. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass das Hochbau- und Planungsamt in Zusammenarbeit mit der Metron AG die Nutzungspläne (Zonenplan, Bebauungspläne inkl. Vorschriften) für die Amtliche Vermessung aufbereitet, damit die neuen rechtsgültigen Pläne und Gesetzestexte öffentlich zur Verfügung stehen. Diese Arbeiten sollten bis spätestens Ende Januar 2010 erledigt sein. Das Hochbau- und Planungsamt wird Ihnen den Vollzug direkt mitteilen. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen um Ihnen ebenfalls für die angenehme Zusammenarbeit zu danken und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Seite 2

Freundliche Grüsse

Ganzen Text zeigen

Dr. Hans-Peter Wessels Vorsteher

Rechtsmittelbelehrung: Gegen den vorliegenden Entscheid kann beim Regierungsrat Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Zustellung des Entscheides beim Regierungsrat schriftlich anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrierenden und die Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Der Regierungsrat kann den Rekurs dem Verwaltungsgericht überweisen.

Beilagen: - Bauvorschriften zum Bebauungsplan Dorf Nr. 730.150.001 - Bauvorschriften zum Bebauungsplan St. Chrischona Nr. 730.150.002 Kopie an: - BI, Fr. Luzia Wigger Stein, Hr. Markus Küng - HPA-P, Hr. Fritz Schumacher, Hr. Robert Stern - BVD Recht, Hr. Pascal Giller - JSD, Fr. Dr. Denise Mangold