BP 189 St.Chrischona
Bebauungsplan · Bettingen
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Bettingen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Bettingen
- Genehmigt durch
- GdVB
- Beschlossen
- 01.12.2009
Karte
3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
189_BP_St_Chrischona_GdVB_091201.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
189_BP_St_Chrischona_GdVB_091201.pdf
GEMEINDE BETTINGEN
Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 1. Dezember 2009, 20.00 - 22.00 Uhr, Dorfhalle Bettingen O.
Wahl der Stimmenzähler:
:11:
Stimmenzähler rechts: Stimmenzähler links:
1.
Daniel Balliet Dorothea Dettwiler
Protokollgenehmigung
Ganzen Text zeigen
:11:
Beschluss- und Detailprotokoll werden einstimmig genehmigt.
2.
Budget für das Jahr 2010
:11:
a)
Laufende Rechnung
Das Budget für das Jahr 2010, das mit einem Gesamtertrag von CHF 5'755'500 und einem Gesamtaufwand von CHF 5'659'700 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 95'800 abschliesst, wird gemäss Antrag des Gemeinderates mit überwältigendem Mehr bei 3 Gegenstimmen genehmigt.
b)
Investitionsrechnung
Die Investitionsrechnung 2010 mit Gesamtausgaben von CHF 940'000 (keine Einnahmen) wird gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.
Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 1. Dezember 2009, 20.00 - 22.00 Uhr, Dorfhalle Bettingen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
3.
Steuerfuss tür die Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer tür 2010
:11:
Einkommenssteuer Der Steuerfuss für die Einkommenssteuer von 35 % der kantonalen Einkommenssteuer für das Jahr 2010 wird gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt. :11:
Vermögenssteuer Der Steuerfuss für die Vermögenssteuer von 40 % der kantonalen Vermögenssteuer für das Jahr 2010 wird gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt. :11:
Gru ndstückgewi nnsteuer Der Steuerfuss für die Grundstückgewinnsteuer von 40 % der kantonalen Grundstückgewinnsteuer für das Jahr 2010 (wie bisher) wird gemäss Antrag des Gemeinderates ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.
4.
Totalrevision Nutzungsplanung Bettingen: Genehmigung mit Vorbehalt
:11:
Die Anpassung Bebauungsplan Dorf (Ziff. 3 lit. b) sowie die Anpassung des Bebauungsplans St. Chrischona (Ziff. 4 lit. b) gemäss den Beschlussentwürfen vom 4. November 2009 werden ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.
5.
Mitteilungen des Gemeinderates
Die Mitteilungen der Ressortverantwortlichen
6.
werden zur Kenntnis genommen.
Mitteilungen aus dem Grossen Rat
Die Informationen von Helmut Hersberger über die politischen Grossen Rat werden zur Kenntnis genommen.
2
Diskussionen
Im
Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 1. Dezember 2009, 20.00 - 22.00 Uhr, Dorfhalle Bettingen
7.
Diverses
Matthias Lüdin, Präsident der Bettinger Dorfvereinigung (BDV) stellt dem Gemeinderat folgende schriftliche Anfrage: Einige Einwohner und Mitglieder der Bettinger Dorfvereinigung (BDV) machen sich Gedanken, wie die Strategie des Gemeinderates hinsichtlich der inneren Dorfentwicklung über die nächsten 1-3 Jahre aussieht resp. ob eine Vision besteht. Die BDV regt an, dass die differenzierte Fragestellung bis zur Frühjahrsgemeindeversammlung 2010 direkt beantwortet wird. Der Gemeinderat nimmt diesen Auftrag entgegen.
Urs Haldimann weist auf das Mobility-Auto hin. Diese Form des halbäffentlichen Verkehrs sei offenbar in der Gemeinde noch zuwenig bekannt. Damit das Angebot erhalten bleibt, brauche es noch zusätzliche Nutzende.
Die Anregungen von Marianne Freiermuth Abt bezüglich Unterhalt und Ausstattung des Spielplatzes beim Schulhaus werden entgegen genommen.
Für das Beschlussprotokoll Bettingen, den 2. Dezember 2009
Der Gemeindepräsident:
Die Leiterin Verwaltung:
Willi Bertschmann
Katharina Näf
3
189_BP_St_Chrischona_BV_091201.pdf
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
BeE 730.150
189 Bettingen Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet) Chrischonarain / Hohe Strasse Gemeindeversammlungsbeschluss vom 2. Dezember 2008 / 1. Dezember 2009 1) Die Gemeindeversammlung Bettingen, gestützt auf §§ 101 und 103 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 2), beschliesst: I. Der Bebauungsplan Nr. 730.150.002 der Gemeinde Bettingen vom 30. September 2008 wird für verbindlich erklärt. II. Für das im Bebauungsplan Nr. 730.150.002 als Geltungsbereich bezeichnete Gebiet werden folgende Bauvorschriften erlassen: 1. Auf das Ortsbild um die Chrischonakirche ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei allen Bauten, Anlagen und Aussenräumen ist hinsichtlich ihrer Lage, Grösse und Gestaltung mit grösster Sorgfalt vorzugehen. 2. Innerhalb der Zone 2a gelten nachstehende Regelungen: a) b) c) d)
Die Bestimmungen betreffend Ausnutzungs- und Freiflächenziffer sind nicht anwendbar. Zwischen Bauten auf der gleichen Parzelle darf der zonengemässe Gebäudeabstand bis zu einem minimalen Lichteinfallwinkel von 60° reduziert werden. Für betriebsnotwendige Bauten und Anlagen der Pilgermission St. Chrischona und des Diakonissen-Mutterhauses kann ausnahmsweise von der zulässigen Gebäudehöhe, Geschosszahl und Gebäudelänge abgewichen werden. Gegenüber den Allmendparzellen Nr. 9051 und 9100 (Chrischonarain) ist ein Grenzabstand von 10 Metern einzuhalten.
3. Der Nutzungszweck der Grundstücke in der Zone Nöl wird wie folgt festgelegt: – – –
Gebiet E Klinik Gebiet F Sendeanlagen Gebiet G Wasserversorgung
4. Zur Förderung der Energieeffizienz gelten in den Zonen 2a und Nöl folgende zusätzliche Regeln: a)
1) 2)
Ganzen Text zeigen
Bei Neubauten ist der MINERGIE- oder ein gleichwertiger Standard einzuhalten.
Vom Bau- und Verkehrsdepartement genehmigt am 1. Juli 2009 / 14. Januar 2010. SG 730.100.
13
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
b)
BeE 730.150
Dem MINERGIE-Standard entsprechende Umbauten sowie dem MINERGIE-P- oder MINERGIE-ECO-Standard entsprechende Neubauten in der Zone 2a dürfen die zulässige Bruttogeschossfläche um bis zu 10 % überschreiten, sofern die seitlichen Grenzabstände gemäss BPG § 30 Abs. 2f. eingehalten werden.
5. In der Zone Grünanlagen dürfen keine das Landschaftsbild störenden Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen erstellt werden. 6. In der Landwirtschaftszone sind aus Gründen des Landschafts-, Ortsbild- und Aussichtsschutzes jegliche Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen untersagt. 7. Der Gemeinderat ist ermächtigt, Abweichungen von diesen Bauvorschriften zuzulassen, sofern das Siedlungs- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. III. Die speziellen Bauvorschriften Nr. 155 vom 23. April 1998 werden aufgehoben.
Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er wird sofort nach der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt wirksam. 3)
3)
Wirksam, mit Ausnahme von Ziff. 4 lit. b, seit 2. 7. 2009; Ziff. 4 lit. b wirksam seit 15. 1. 2010.
14
189_BP_St_Chrischona_Plan_091201.pdf
!
!! !
!!
!!
! ! !! ! !
!!
1132
!!!
Ganzen Text zeigen
!
!! !!
! !! !!
!! !
!!
!! ! !
!!
!! !! !!!
! !! !
! ! ! ! ! ! !! !! !
!! !!! !! ! !!
! ! !!
rw eg Inz linge
! ! !! !
0420
!
! !! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ! !! !
!!!!
Im nass
d Im nasse n Grun
! !
! ! ! !! ! ! ! !! ! !
Im Wildwechsel
en Grun d
!!
! ! ! !! !
! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!! !!
! !! !! ! !! ! ! ! !! ! ! ! !! ! ! ! !! ! ! ! !!
! !! ! !!
90 06
! !! !
! !! ! !!
! !! !
! !! Ch risc hon! ata !
! !! !
lwe g
!! !!
Umwelt
27
! ! !! !
Landschaft
04
!! !!
Raumentwicklung Verkehr
30
!!
04
26
!!
!
!! !!
04
! ! ! !! ! ! ! ! !
Architektur
25
! !! ! !!
Genehmigt durch das Bau- und Vekehrsdepartement am:
04
!! ! ! !! !
Beschlossen von der Gemeindeversammlung am:
24
!!
04
!!
!!!!
0423
!
Massstab 1 : 2'500
! !! ! ! !
!!!
03 04
!!!
!! ! ! !!
! ! ! ! !! !
! ! ! !! !
!!
!
!
!!
!
g
!
!
!!
!!
!
!
!
!! !
! !
!!
!
e rw ige
!
!
!
!!
!
! !!
! !!
!!
!!
!
!!
Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet)
Nr. 730.150.002
85
!
!
!
!!
itz Br
90
!
!
!
!!
Kanton Basel-Stadt
!
!!
Gemeinde Bettingen
!!
Ablage 11_PLAENE/GIS/BEADAT
Metron Raumentwicklung AG Stahlrain 2 / 5201 Brugg
T: 056 460 91 11 F: 056 460 91 00
[email protected] www.metron.ch
Gez./Geprüft Erstelldatum
86 90
lw eg
14-06-470-06
ho na ta
Format
BP_C_v06.mxd
84 X 60
Ch ris c
Projekt-Nr.
1143
THS /
30.09.2008
Hir z
w en ten Rü
Legende
eg
eg
Rü tene nw eg
In z
Geltungsbereich 90
ling
eg erw
87
1054
Zone Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI) 1143
k De r
90 91
!! ! ! ! ! !
88 90
!! !! !! !!
eg
sch Ch ri
911 2
! ! !! 9082
Hohe Strasse
! !! ! !! !!! ! !! !
! !! !! !
! ! !! ! ! ! !! ! !!
!! !!!
55 90
!!
!!
!!
!!
!!
!!
!!!
! !!!
!!!
!! !
!
! !! ! ! !!
90
ch o n ara in Ch ri s 90 54
!! !
!! !! !
!!!
!
!
!
!
!
!
!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! !!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!!
!!!
!!!
!! ! ! !! ! !
!! ! !! !! ! ! ! ! !
!!
!!
!
!!!!!
eg lliw
! ! !! !
!!
! !!
! !! !! ! ! !
56
!! ! ! !
eg en w To t 93
! !! ! !
Chrisc h ona rain
eg ch Ch ris
! !! ! ! !!
!
!! ! !!
!!
Ste
! !! !
90
53
!!
! !! !! !!!!
1137
!!
! !!
Kaiser we g
on ab od en w
9094
90
!!
!
!
!!
!
!!
!
!
! !!!
!
!
!
!!
!!
!!
! ! !!
!!
!
!!
!
! ! !!
!!
!!
!!
49
!!
90
!
!!
!!
!!
!!
!!
!!
!
!!
!
!!
be
!!
gr u
!!
17
!!
04
!!
eim
!!
In de rL
!!
nd
!!
Ha
!!
de r
!!
An
!!
91 14
!!
Ch r is ch on ar ain
!
!!
S
!
!!
11 63
!
!
!!
1135
!!
!!
!
!! !
!
!
!
!!
Wyhlenweg
!
!
!
!!
13
!!
!!
90
!!
!!
g
!!
!!
Ra inw e
!!
!!
0575 0539
!!
44
0531
!!
90
0914
!!
0573
0532
!!
1002
29
!!
1230
12
!!
0662
0661
!!
911 0
!!
weg
1139
0633
!!
0530
!!
Fün feic hen
9097
0542
!
!! !!!!
0541 1228
1203
E
!!
9096
0107
0511
!!
S
!!
1095
! ! ! !! !
!!
S
!
0405
1001
1094
!!
S
!!
1093
Fün feic hen weg
!
!! !! !! !!
9050
e gass Baier
0677
0447
!
!
9009
!!
!
05 29
n
9014
0676
0680
0663
!!!
0670
Ch r is ch on ara i
0450
!!
!
0671
!!
!
0585
0675
0566
!!
!
0076
!!
!
0415
0163
!! ! ! !!!
0665
0512
0444
!!
0672
0454 04 90
0491
9008
!!
!
0171
0166
0408
Hohe Strasse
!
0167
1064
!!
!
!!
1063
! !! ! !
!
!
0170
0776
eg
! ! ! !!
1142
!
g
1062
0407
0500
lliw
!! !
! ! ! ! ! !! ! ! ! !
0522
Ste
!!!
0443
!!
!
e inw Ra
0673
0369
0775
ain ar on ch r is h C
!! !
!
!
0666
!!!
F
!
!
1162
!!!
!
!
1061
onarain
0523
eg
! !!
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !!
!
w ten To
!!!
!!
!
57
!!
nw eg ngrabe Wyh le
90
Chrisch
0500
0373
0664
0839
0391
0524
0374
!
! !!
1196
1195
0497 9100
9051
0521
!
!! !
!
!
!
!
!! ! ! !!!
e ss ra st pt au 1194
!
!
!!
!!
H
!
1193
!
!
!
0492
0911
!!
!!
! !!
eg
1192
!
!
!
!
!
9004
0392
1143
!!
siw
1191
!
!
!
!
!
!
!
!!
!! !
Rie
1190
!
!
!
!
!
!!
Hohe St rasse
rasse Hohe St
!
01
9010
!
!
!
!
!
!
91
0357
!
!
!
!
!!
!! !
!!
iw e g li
!!
07
1157
Rie s
! !! ! !! !
!!
1054
9005
!!!
!
1156
!!
90
0389
!!
!!
!!
eg li
!!
!! !! !! ! ! !
iw
!!
! ! ! ! ! !! ! ! ! !
!
!!
90
Rie s
!! ! ! ! ! ! !
!!
!!
!
!! !
! ! !! !
!! !!
!! !! ! !
! !!
!!
!!
!!
1161
!! !! !
!!
!
!!
!!
1158
! !!
!
!!
!!
!! !
0402
! !!
!!
! !!
! !!
!!
! !!
! !!
! !!
!!
!!
! !!
!!
! !!
!!
!
!
1155
!!
!
1159
1154
!!
90
92
1160
!!
on ab od en w
ga ss e 1148
1151
!!
!!
Toten weg
90
!
1054
!!
ine n
! !! !
!!
!!
Ste
! ! ! !! !
!!
1146
0418
!
!!!!
! !!
01
!!!
!!
!!
!
!!
! !
!
!! !!
90
! !!
! ! ! !!
!
9089
eg
! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
95
! ! !! ! !
! !!
90
G
!!
!
!! ! ! ! ! ! ! ! ! !
47
!
11
ze ng rab en w
!! !!
eg
!!
Ka is e rw
Hir
!
!! !!
g We
!!
!! !!
me 1145
1152
! ! ! !!
!! !!
ru m
!! ! !! !
!!
!!!!!!!!
en gr ab en w
1235
´
189_BP_St_Chrischona_Genehmigung_BVD_100112_.pdf
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels Münsterplatz 11 CH-4001 Basel Telefon +41 (0)61 267 91 58 Telefax +41 (0)61 267 91 50 E-Mail [email protected] Internet www.bvd.bs.ch
Einschreiben Gemeinderat Bettingen Talweg 2 Postfach 112 4126 Bettingen
Basel, 12. Januar 2010 Genehmigung Zonenplanrevision Bettingen Formelle Anpassung der Bebauungspläne “Dorf“ und “St. Chrischona“
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 3. Dezember 2009 haben Sie um die Genehmigung der formellen Anpassungen betreffend des Bebauungsplanes Dorf (Ziff. 3lit. b) sowie des Bebauungsplanes St. Chrischona (Ziff. 4 lit. b) gebeten. Die von uns vorgebrachten Vorbehalte im Rahmen der Genehmigung der Zonenplanrevision der Gemeinde Bettingen sind nun mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2009 behoben. Die überarbeiteten Festsetzungen der beiden Bebauungspläne “Dorf“ und “St. Chrischona“ haben wir geprüft und dabei nichts Rechtswidriges oder Unzweckmässiges festgestellt. Gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 genehmige ich die beiden formell angepassten Bebauungspläne “Dorf“ und “St. Chrischona“ vom 2. Dezember 2008 bzw. 1. Dezember 2009. Diese Beschlüsse sind zu publizieren. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass das Hochbau- und Planungsamt in Zusammenarbeit mit der Metron AG die Nutzungspläne (Zonenplan, Bebauungspläne inkl. Vorschriften) für die Amtliche Vermessung aufbereitet, damit die neuen rechtsgültigen Pläne und Gesetzestexte öffentlich zur Verfügung stehen. Diese Arbeiten sollten bis spätestens Ende Januar 2010 erledigt sein. Das Hochbau- und Planungsamt wird Ihnen den Vollzug direkt mitteilen. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen um Ihnen ebenfalls für die angenehme Zusammenarbeit zu danken und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Seite 2
Freundliche Grüsse
Ganzen Text zeigen
Dr. Hans-Peter Wessels Vorsteher
Rechtsmittelbelehrung: Gegen den vorliegenden Entscheid kann beim Regierungsrat Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Zustellung des Entscheides beim Regierungsrat schriftlich anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrierenden und die Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Der Regierungsrat kann den Rekurs dem Verwaltungsgericht überweisen.
Beilagen: - Bauvorschriften zum Bebauungsplan Dorf Nr. 730.150.001 - Bauvorschriften zum Bebauungsplan St. Chrischona Nr. 730.150.002 Kopie an: - BI, Fr. Luzia Wigger Stein, Hr. Markus Küng - HPA-P, Hr. Fritz Schumacher, Hr. Robert Stern - BVD Recht, Hr. Pascal Giller - JSD, Fr. Dr. Denise Mangold