Denkmalschutz Waltersgrabenweg 21, Riehen
Denkmalverzeichnis · Basel-Stadt
Dokument
- Nummer
- 07/19/7
- Art
- Denkmalverzeichnis
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Denkmalpflege Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 12.06.2007
- In Kraft seit
- 05.08.2008
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2008-2570_Denkmalschutz_RRB Nr. 19_7.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Beilage 1 Beschluss des Regierungsrates betreffend die Eintragung der Liegenschaft Waltersgrabenweg 21 in Riehen ins Denkmalverzeichnis Vom
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Die nachfolgende Liegenschaft wird ins Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19811 unter Ziff. 2, Riehen, Profanbauten, aufgenommen:
Waltersqrabenweq 21
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren.
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Die Präsidentin:
Der Staatsschreiber:
Dr. Robert Heuss
Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.
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®lla 1 i 1 SG 497.300.
Beilage 2
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Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt vom
Denkmalverzeichnis: Eintragung der Liegenschaft Waltersgrabenweg 21 in Riehen
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1.
Folgende Liegenschaft wird ins Denkmalverzeichnis aufgenommen: Waltersarabenweg 21 in Riehen
2.
Der Beschluss gemäss Ziff. 1 ist im Kantonsblatt zu publizieren.
Begründung des Entscheids Der Regierungsrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den Antrag des Denkmalrates vom 31. März 2005, den Inventarbericht der Denkmalpflege sowie die Stellungnahme von der Eigentümerin der Liegenschaft, welche die Unter schutzstellung ablehnt. Das Wohnhaus Waltersgrabenweg 21 wurde 1935 vom Basler Architekten Hermann Baur für Dr. A. Frey-Lehner, Direktionsmitglied der Firma Hoffmann-La Roche, gebaut. Der zweigeschossige Bau steht im nordöstlichen Teil einer grossen, nach Südwesten hin stark abfallenden Parzelle und ist in bemerkenswerter Weise in das geneigte, gärtnerisch ges taltete Gelände hineinkomponiert. Die einzigen durch ein Baubegehren fassbaren Verän derungen des ursprünglichen Baus fanden 1979 statt: Das Haus wurde auf der Nordseite um ein Entrée vergrössert. Weitere Eingriffe sind so vorgenommen worden, dass eine Wiederannäherung an den ursprünglichen Zustand künftig möglich sein wird. Das Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss. Es ist mit einem Flachdach versehen, das auf jeder Seite deutlich über die Fassade vorspringt. Der Baukörper ist plastisch ges taltet durch verschiedene Elemente, die dem immer klar ablesbaren Grundkubus vorgela gert sind. Auf der Südseite ist im Erdgeschoss als Teil des Essraums ein 3 m tiefer Vor bau angebracht, in dessen Verlängerung sich ein gedeckter Sitzplatz befindet. An die Westseite des Hauses ist eine verglaste Terrasse angegliedert. Die Überdeckungen die ser Elemente ergeben im Obergeschoss grosszügige Terrassen, die durch einen Durch gang vor der Südfassade miteinander verbunden sind. Zur Gliederung des Baukörpers tragen auch die Mauereinschnitte für die zahlreichen Fenster und Türen bei. Die Nord- uns Ostfassade wirken eher geschlossen, während die Süd- und Westfassade vor allem im Erdgeschoss grosszügige Öffnungen zeigen. Fenster und Türen sind einer seits auf die Funktion der dahinter liegenden Räume und deren Abmessungen bezogen, anderseits aber nach unaufdringlichen gestalterischen Grundsätzen dimensioniert und strukturiert. Alle Fensteröffnungen sind in die Fassade eingeschnitten, der Verputz profil los bis zum Fensterrahmen geführt. Eine Ausnahme bildet das Blumenfenster an der Nordwestecke des Hauses, das seiner Funktion wegen vorkragt. Besonderes Gewicht legte Baur bei der Planung des Hauses auf den Bezug von Innenund Aussenraum, deren Durchdringung ein wichtiges Postulat des Neuen Bauens war. Im Erdgeschoss löste er die Wandflächen zwischen Wohn- und Esszimmer und dem Garten mit Hilfe von Fenstern und verglasten Türen weitgehend auf. Die verwendeten schlanken Metall-Profile tragen wesentlich zur angestrebten Wirkung bei, ebenso die Bodenbeläge:
2 Wohn- und Esszimmer und die angrenzenden Flächen im Aussenbereich waren alle mit Solnhofer Platten belegt. Besonders gut erhaltene, ursprüngliche Elemente stellen die Fenster und Türen in der Süd- und Westfassade dar. Sie sind aus Baubronze und Glas hergestellt. Baubronze hat den grossen Vorteil, dass sie eine natürliche Patina bildet und sich dadurch selbst vor Verwitterung schützt. Das ist an den entsprechenden Konstruktio nen des Hauses Frey gut abzulesen; Türen und Fenster sind auch 70 Jahre nach ihrer Herstellung in allerbestem, originalem Zustand erhalten. Wie das Äussere des Hauses ist auch sein Innenausbau geradlinig und schnörkellos; für die Bodenbeläge wählte Baur im Erdgeschoss Solnhofer Platten und im Obergeschoss Linoleum, die glatten Wände und Decken waren weiss gestrichen, die Türen und Schrankfronten holzsichtig gehalten. Der Hauseingang befand sich ursprünglich unter ei nem kleinen Vordach an der Nordfassade des Gebäudes. 1979 wurde ein Entrée ange baut sowie die Küche neu ausgebaut. Die repräsentative Südseite des Erdgeschosses nehmen das grosszügige Wohnzimmer und das Esszimmer ein, deren Verbindung durch eine Schiebetür unterbrochen werden kann. Gegen Süden war die Terrasse ursprünglich offen, sie ist erst nachträglich verglast worden. Bemerkenswert sind die in den südlichen Fenstern des Wohnzimmers ange brachten Lüftungsflügel. Der Essraum ist wie das Wohnzimmer grosszügig mit Schiebe fenstern verglast und mit einer Tür versehen, durch die man direkt zum Aussensitzplatz gelangt. Der Zugang zum Obergeschoss erfolgt über eine dreiläufige, ursprünglich mit Linoleum belegte Treppe. Vom Gang im Obergeschoss aus sind sämtliche Räume zugänglich. Am westlichen Ende des Ganges gelangt man zu Bad und Toilette, am östlichen in ein kleines Zimmer, das ursprünglich für eine Bedienstete vorgesehen war. Die drei gegen Süden ausgerichteten Räume waren als Schlaf-, Gäste- und Wohnzimmer geplant. Die genannten Eigenschaften führen nach Auffassung des Regierungsrates zur Qualifika tion der Liegenschaft Waltersgrabenweg in Riehen als Denkmal im Sinne von § 5 des Denkmalschutzgesetzes. Zusammenfassend ist der Regierungsrat der Ansicht, dass das im Originalbestand gut erhaltene Werk eines der bedeutendsten Schweizer Architekten des 20. Jahrhunderts auf Grund seines insbesondere architekturhistorischen und künstle rischen Wertes als wichtiges Baudenkmal einzustufen ist, dessen Erhalt durch den Ein trag ins Denkmalverzeichnis zu sichern ist.
Dieser Beschluss wird mitgeteilt: Basler Heimatschutz, Freiwillige Basler Denkmalpflege, Basel. Stiftung für das Basler Stadtbild, fach 526, 4001 Basel. Denkmalrat,
, Hardstrasse 45, 4052 Basel. , Postfach 206, 4010 , Aeschenvorstadt 4, Post , Heuberg 10, 4051 Basel.
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt
Präsidentin
Dr. Robert Heuss Staatsschreiber
3 Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzu melden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet ist eine schrift liche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Re kurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.