5869
Bau-, Strassen- und Weglinien · Basel
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 14.04.2021
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Zeichner
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Format
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13.08.2019
Revision
Bau- und Strassenlinienplan
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Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt
Datum
Hochhaus Heuwaage
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Arealentwicklung und Nutzungsplanung
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> Planungsamt
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Plan Nr \
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Dutourstrasse 40/5o
CH-4001 Basel
Teleton 0611267 92 25
14211
Fax 0611267 67 43
Beschluss
730.150
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
BP 239
239
Steinenvorstadt / Steinentorstrasse / Birsig-Parkplatz (Hochhaus Heuwaage) Vom 14. April 2021
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) und § 11 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes BaselStadt (USG BS) vom 13. März 1991 2), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 20.0190.01 vom 19. Februar 2020 sowie in den Bericht der Bau- und Planungskommission Nr. 20.0190.02 vom 4. März 2021, beschliesst: I. Zonenänderung 1.
Der Zonenänderungsplan Nr. 14’013 3) des Planungsamtes vom 13. August 2019 wird genehmigt.
II. Festsetzung eines Bebauungsplans 1.
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Der Bebauungsplan Nr. 14’010 4) des Planungsamtes vom 13. August 2019 wird verbindlich erklärt.
2.
Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften: a. In den Baubereichen A und B ist ein Gebäude innerhalb der im Plan dargestellten Mantellinie und einer maximalen Wandhöhe von 337 m ü. M. zulässig. Die Bruttogeschossfläche und die Anzahl Geschosse sind frei. Dachgeschosse sind nicht zulässig. Die Architektur hat hohen Anforderungen zu genügen. b. Baubereich B ist ein unterirdisches Gebäudevolumen zulässig. Oberirdisch ist ein hindernisfreier öffentlicher Fussweg von der Steinentorstrasse zur Steinenvorstadt sicherzustellen und in Absprache mit den zuständigen Behörden zu gestalten. Die entsprechende Dienstbarkeit darf ohne Zustimmung der Bewilligungsbehörde weder geändert noch aufgehoben werden. Dies ist im Grundbuch anzumerken. c. In den im Situationsplan schraffiert dargestellten Bereichen darf das Gebäude entsprechend dem Schnitt A-A auf Allmend auskragen. Der Inanspruchnahme von Allmend für diese Auskragung wird zugestimmt. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die zur Erstellung dieser Auskragung notwendigen Flächen mit den entsprechenden Baurechten zu belasten. d. Es ist ein Mindestanteil Wohnflächen von 50% einzuhalten. e. Die maximale Wandhöhe darf nicht durch technische Anlagen, die Baufeldgrenze nicht durch vorragende Bauteile überschritten werden. f. In Baubereich A sind der Bestand sowie der Unterhalt und die Erneuerung des unterirdisch verlaufenden Birsigtunnels inklusive der darin verlaufenden Versorgungsleitungen zu dulden. Die entsprechende Dienstbarkeit darf ohne Zustimmung der Bewilligungsbehörde weder geändert noch aufgehoben werden. Dies ist im Grundbuch anzumerken.
3.
Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.
1) SG 730.100 2) SG 780.100 3) Die korrekte Nummer lautet: 14’213 4)
Die korrekte Nummer lautet: 14’210
255
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
III. Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen Der Plan zur Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen Nr. 13. August 2019 des Planungsamts vom 14’017 5) wird genehmigt. IV. Änderung des Wohnanteilplans Der Plan zur Änderung des Wohnanteils Nr. 14’015 6) des Planungsamts vom 13. August 2019 wird genehmigt. V. Änderung von Bau- und Strassenlinien, Flächentausch Der Baulinienplan Nr. 14’011 7) des Planungsamts vom 13. August 2019 für die Änderung der Bauund Strassenlinien im Bereich Steinentorstrasse, Steinenvorstadt, Birsig-Parkplatz wird genehmigt. Der Abtausch von Allmend und Privatparzelle gemäss Plan Nr. 14’019 8) des Planungsamts vom 13. August 2019 wird genehmigt und der Regierungsrat zur Umsetzung ermächtigt. VI. VII. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. 9)
5) Die korrekte Nummer lautet: 14’217 6) Die korrekte Nummer lautet: 14’215 7) Die korrekte Nummer lautet: 14’211 8) Die korrekte Nummer lautet: 14’219 9) In Kraft seit 10. 6. 2021.
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Heuwaage-Viadukt
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± 0.00 m = 262.20 m ü.M.
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Schnitt A-A
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39 Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
45
Städtebau & Architektur Planungsamt Arealentwicklung und Nutzungsplanung
Planungsperimeter
Bollw
Baufeld A
erk-P
Baufeld B
Bebauungsplan
Auskragung
nade
Situation
13.08.2019
Revision
Bereich Erdgeschoss
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Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt
Datum
Hochhaus Heuwaage
Format
A3
Massstab
1:500
Projektleiter
fe
Zeichner
bö
Archiv-Nr.
Plan Nr.
öffentlicher Fussweg Dufourstrasse 40/50
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
14'210
Fax 061 / 267 67 43