5708
Bau-, Strassen- und Weglinien · Basel
Dokument
- Nummer
- P240241
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 27.02.2024
- In Kraft seit
- 27.03.2024
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Text
6 ,
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 27. Februar 2024
Eisengasse, Marktplatz (Liegenschaft Nr. 2), "Globus-Arkade", Umgestaltung der Allmend, Änderung des Linien- und Erschliessungsplans; Planfestsetzungsbeschluss
1.
Für die neuen Busendhaltestellenstandorte in der Eisengasse und Spiegelgasse, die Anpassung der Busendhaltestelle gemäss BehiG in der Eisengasse sowie für die Trottoirverbreiterung in der Eisengasse infolge der Arkadenschliessung Globus bewilligt der Regierungsrat Ausgaben von gesamthaft Fr. 400'000. Diese teilen sich wie folgt auf: -
Fr. 103'000 für den hindernisfreien Ausbau der Endhaltestelle der Buslinie 36 in der Eisengasse zu Lasten der Rahmenausgabenbewilligung BehiG-Ratschlag II (Pos. 6170.250.20012)
-
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Fr. 193'000 als finanzrechtlich gebundene Ausgaben für die Umgestaltung des Strassenraums in der Eisengasse zu Lasten der Investitionsrechnung des Bau- und Verkehrsdepartements, Investitionsbereich 1 «Stadtentwicklung und Almendinfrastruktur», Teilsystem Umgestaltung Allmend (Tiefbauamt, Pos. 6170.250.53200) mit einer Kostenbeteiligung von 100% durch das Warenhaus Globus
-
Fr. 104'000 als Darlehen an die BVB für die Anpassungen der Haltestelleninfrastruktur in der Spiegelgasse mit einer Kostenbeteiligung von 100% durch das Warenhaus Globus
2.
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5708 des Tiefbauamts betreffend die Aufhebung der Arkade in der Eisengasse und am Marktplatz (Liegenschaft Nr. 2), die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Eisengasse, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.
3.
Der Einspracheentscheid wird genehmigt und dem Einsprechenden eröffnet.
4.
Dieser Beschluss ist - vorbehältlich des Beschlusses der Finanzkommission mit Rechtsmittelbelehrung im Kantonsblatt vom 13. März 2024 zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentü-
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
mern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen. 5.
Der Bauentscheid des Tiefbauamtes (Allmendverwaltung) vom 27. September 2023 wird dem Gesuchsteller eröffnet.
Begründung Im Rahmen der Sanierung des Globus-Gebäudes soll die Arkade in der Eisengasse und zum Marktplatz hin aufgehoben werden. Hierfür werden Strassenlinien, Baulinien und innere Baulinien (Arkade) angepasst.
Rechtsmittelbelehrung; Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5708 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 13. März 2024.
Die Staatsschreiberin
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