5919
Bau-, Strassen- und Weglinien · Basel
Dokument
- Nummer
- P252073
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 06.01.2026
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Text
Beschluss
6
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 06. Januar 2026
Bäumleingasse; Umgestaltung der Allmend, Änderung des Linien- und Erschliessungsplans; Planfestsetzungsbeschluss
1.
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die $$ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5919 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Bäumleingasse, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.
2.
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Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.
3.
Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 2. Dezember 2025 wird dem Gesuchsteller eröffnet.
Begründung In der Bäumleingasse müssen die Strasse wie auch die Werkleitungen erneuert werden. Die notwendige Sanierung bietet Gelegenheit für die Umgestaltung der Bäumleingasse gemäss dem Gestaltungskonzept Innenstadt. Die Randsteine der Trottoirs fallen weg, die Fahrbahn wird angehoben und mit geschliffenen Rheinwachen gepflästert, damit Fussgängerinnen und Fussgänger die ganze Strassenbreite nutzen können. In der Mitte der Gasse wird weitgehend ein Asphaltband verlaufen. Bei den Liegenschaften Bäumleingasse 3 und 5 werden mit vorliegendem Projekt die Bau- und Strassenlinien an die Fassade und Treppenanlage angepasst. Die Fläche zwischen Fassade und Poller wird der Allmend zugeschlagen und die Poller werden mit dem Projekt entfernt. Das bestehende Behinderten-Parkfeld in der Bäumleingasse wird aufgehoben und neu in der Rittergasse eingerichtet.
P252073
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5919 des Tiefbauamts kann ab Publikationsdatum beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartementes, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 14. Januar 2026.
Die Staatsschreiberin
Plan
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
5919
Tiefbauamt
NUTZUNGSPLAN Linien- und. Erschliessungsplan Bäumleingasse Freie Strasse - Rittergasse
Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. AIie Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 12.11.2024
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt:
Planerstellung: Massstab:
Basel, den
Ganzen Text zeigen
23.10.2025 1:200
Geprüft:
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Der Präsident: sass, den
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Innerhalb des Baubewilligungs-Perimeters werden die bisherigen Längenprofile aufgehoben.**
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* nur orientierender Planinhalt ** Gegenstand der Festsetzung
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Freie Strasse - Rittergasse
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Vom Regierungsrat des Kantons Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten Basel-Stadt genehmigt: vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 12.11.2024
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Planerstellung: 23.10.2025 Massstab: 1:200
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Leiter AV- Landerwerb:
Der Kantonsingenieur: Die Staatsschreiberin:
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Geprüft:
Der Präsident:
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Bäumleingasse
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Bäumleingasse
zu entfernende Objekte
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Freie Strasse
2
Steinpoller entfernen
Gebäude, Bauwerke bestehend* Trottoir, Gehbereich (gepflästert ebene Fläche*) Trottoir, Gehbereich Plattenbelag
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Projektgre
Steinpoller entfernen
neuer Randabschluss ohne Anschlag
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Querprofil 1**
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Trottoir, Gehbereich
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Tiefbauamt
Strassenlinie / Baulinie aufgehoben**
gasse
8.30 Gehbereich
1
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
LEGENDE 10
Parzellengrenze best. Gebäude
010501
0cm
93
0 0 9 9 01
Parzellengrenze best. Gebäude
U
0097 02
Wo keine Höhenkoten angegeben sind, bleibt die bestehende bauliche Situation entlang der Parzellengrenzen grundsätzlich höhenmässig unverändert.**
SEKTION5