10138 - BSW-Linienplan Friedhofweg

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
29.09.1998

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Text

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 29. September 1998

RIEHEN, Friedhofweq, Anpassung der Strassenlinie im Abschnitt Lörracherstrasse bis Friedhofweq Haus Nr. 24; Aufhebung und Festsetzung neuer Strassenlinien: Plangenehmiqunqsbeschluss

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1.Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'138 der Gemeinde Riehen für die endgültige Strassenlinie genehmigt. Die im gleichen Plan gelb markierte Strassenlinie wird aufgehoben. 2.

Der Friedhofweg ist im Sinne des Strassengesetzes wie bisher eine Neben­ strasse. Die Vorgärten sind nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Kicto FUifh Michael Raith Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

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Beschluss des Regierungsrates 43/41 des Kantons Basel-Siadt vom 27.10.1998

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Riehen, Friedhofweg, neue Strassenlinie, Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 12.10.1998

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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 29. Sep­ tember 1998 genehmigte Baulinienplan Nr. 10'138 betreffend neue Strassenlinie für den Friedhofweg den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.

Der Staatsschreiber

IK