10017 - BSW-Linienplan Bahnhofstrasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
12.05.1982

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Beschluss

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 12. Mai 1982

Riehen, Bahnhofstrasse, Nebenstrasse, Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien, Plangenehmigungsbeschluss

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1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10017 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien der Bahnhofstrasse (Sackgasse) ge­ nehmigt. Die im Plan gelb punktierte Baulinie der Bahnhof­ strasse wird aufgehoben. 2. Die Bahnhofstrasse (Sackgasse) ist eine Nebenstrasse im Sinne des Strassengesetzes; die beidseitigen Vor­ gärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse be­ stimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

REKTIFIZIERTER

chluss des Regierungsrates

21/8

des Kantons Basel-Stadt vom 8. Juni 1982

Riehen, Bahnhofstrasse, Nebenstrasse, neue Bau- und Strassenlinien, Plangenehmigungsbeschluss Schreiben des Gemeinderates Riehen vom 14. Mai 1982 Bericht des Baudepartements vom 1. Juni 1982 ://:

Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 12. Mai 1'982 genehmigte Baulinienplan Nr. 10017 der Gemeinde Riehen betreffend neue Bau- und Strassenlinien für die Nebenstrasse der Bahnhofstrasse

den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.