5156 - B-Linienplan Eisenbahnweg
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 04.09.1979
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No. 2581
Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt vom
September 1979
Riehen, Eisenbahnweg, neue Baulinie, Plarigenehmigungsbeschluss. Bericht des Baudepartementes vom 28. August 1979.
://: 1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes wird der Baulinienplan Nr. 5156 des Baudeparte mentes für die endgültige Baulinie des Eisenbahn weges in Riehen genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierte Baulinie des Eisenbahnweges wird aufgehoben. 2. Der Vorgarten am Eisenbahnweg in Riehen ist nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und dem betroffenen Liegenschaftseigen tümer zuzustellen. Rechtsmittelbelehrung: Ein Rekurs gegen diesen Beschluss ist innert 10 Tagen nach Zustellung beim Verwaltungsgericht anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An träge des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Der Plan Nr. 5156 Geht an: Baudept., V^~m.Amt, A,. änder.
kann beim Baudepartement, Tiefbauamt, Baulinienbüro, eingesehen werden (Montag bis Freitag, 10.00 bis 11.30 Uhr).
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Gemeindever waltung Riehen.
An die Gemeindeverwaltung Riehen