10054 - BSW-Linienplan Grasserweg
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 04.02.1987
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 4. Februar 1987
RIEHEN, Distelweg, Aufhebung der Bau- und Strassenlinien und die dadurch bedingte Anpassung der Bau- und Strassenlinien am Grasserweg und an der Kornfeldstrasse; Planqenehmigungsbeschluss
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1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassenge setzes wird der Baulinienplan Nr. 10054 der Gemeinde Riehen für die Anpassung der Bau- und Strassenlinien am Grasserweg und an der Korn feldstrasse genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierten Bau- und Strassenlinien des Distelweges werden aufgehoben. 2. Der Grasserweg und die Kornfeldstrasse sind wie bisher Hauptstrassen (Hauptstrassen im Sinne des Strassengesetzes, nicht in bezug auf die Verkehrs bedeutung)
und die Vorgärten dieser beiden Stras
sen sind wie bisher nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen tümern zuzustellen. GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
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des Kantons Basel-Stadt vom 24. März 1987
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Riehen-,- 0 stelweg, PIangenehmigungsbeschluss Schreiben der Gemeinde Riehen vom 27. Februar 1987 Bericht des Baudepartements vom 13. März 1987 Auftrag vom 4. März 1987
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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 4. Februar 1987 genehmigte Baulinienplan Nr. 10054 betreffend Aufhebung der Bau- und Strassen
Geht an:
linien des Distelweges und die dadurch bedingten
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Anpassungen der Bau- und Strassenlinien am Grasserweg
Verm.Amt
und an der Kornfeldstrasse den Vorschriften des Bundes
Gemeinde Riehen*/
und des Kantons entspricht.