10132 - BSW-Linienplan Bäumlihofstrasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
22.04.1997

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Beschluss

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 22. April 1997

RIEHEN. Bäumlihofstrasse (Sackgasse), Aufhebung der Sackgasse Bäumlihofstrasse: Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien im Bereich der Sackgasse Bäumlihofstrasse: Plangenehmigungsbeschluss ://:

1.

Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'132 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben.

2.

Die Bäumlihofstrasse ist wie bisher eine Hauptstrasse. Der Vorgarten ist in diesem Bereich teilweise zur Strassenverbreiterung bestimmt.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

rtt.

a *

Beschluss des Regierungsrates 27/02 f des Kantons Basel-Stadt vom 27.05.1997

970939

Riehen, Bäumlihofstrasse (Sackgasse), Aufhebung der Sackgasse Bäumlihofstrasse; Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien im Bereich der Sackgasse Bäumlihofstrasse; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 21.05.1997

Geht an: BD

://:

Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 22. April 1997 genehmigte Baulinienplan Nr. 10*132 betreffend die Aufhebung der Bäumli­ hofstrasse (Sackgasse) sowie neue Bau- und Strassenlinien für die Bäumli­ hofstrasse in diesem Bereich (Gemeindestrasse) den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.

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Gem. Riehen

Der Staatsschreiber