10132 - BSW-Linienplan Bäumlihofstrasse
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 22.04.1997
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 22. April 1997
RIEHEN. Bäumlihofstrasse (Sackgasse), Aufhebung der Sackgasse Bäumlihofstrasse: Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien im Bereich der Sackgasse Bäumlihofstrasse: Plangenehmigungsbeschluss ://:
1.
Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'132 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben.
2.
Die Bäumlihofstrasse ist wie bisher eine Hauptstrasse. Der Vorgarten ist in diesem Bereich teilweise zur Strassenverbreiterung bestimmt.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern zuzustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
rtt.
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Beschluss des Regierungsrates 27/02 f des Kantons Basel-Stadt vom 27.05.1997
970939
Riehen, Bäumlihofstrasse (Sackgasse), Aufhebung der Sackgasse Bäumlihofstrasse; Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien im Bereich der Sackgasse Bäumlihofstrasse; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 21.05.1997
Geht an: BD
://:
Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 22. April 1997 genehmigte Baulinienplan Nr. 10*132 betreffend die Aufhebung der Bäumli hofstrasse (Sackgasse) sowie neue Bau- und Strassenlinien für die Bäumli hofstrasse in diesem Bereich (Gemeindestrasse) den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.
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Gem. Riehen
Der Staatsschreiber