Grundwasserschutzareal Mollis-Allmeind
Groundwater protection areas · Glarus
Document
- Number
- 524-31
- Kind
- Groundwater protection areas
- Canton
- Glarus
- Level
- Cantonal
- Approved by
- DBU
- Adopted
- Jun 27, 2016
- In force since
- Jun 27, 2016
- Source
- ÖREBlex, canton Glarus
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GSA-1630-20160627-E-DBU+Allmeind+Mollis.pdfOpen in a new tab
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kantonElarus
ffi
Telefon 055 &6 64 00 Fax 055 646 64 19
Ê-Ma¡l: [email protected]
www.gl.ch
Bau und Umwelt
Kirchsûasse 2 8750 Glarus
EINSCHREIBEN Gemeinde Glarus Nord Gemeindehaus 8867 Niederurnen
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clarus, 27. Juni 2016 / JM U. Ref.: 524-31
Verfügung Beschluss zur Anpassung des GrundwasseEchutzareals Näfols / Moll¡s Das Departement Bau und Umwelt zieht in Erwägung:.
1.
Sachverhalt
Die Kantone haben die Aufgabe, Areale auszuscheiden, die für die künftige NuÞung und Anre¡cherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind (Art. 21 des Gewässerschutzgesetzes - GSchG)- ln diesem Zusammenhang wurde 1977 das Grundwasserschutzareal südlich von Näfels i Mollis ausgesch¡eden.
lm Rahmen der Planung für die zivile Nutzung des ehemaligen Militär-Flugplatzes Mollis hat der Gemeinderat Glarus Nord am 28. Januar 2016 dem Departement Bau und Umwelt den Antrag gestellt, das bestehende GrundwasserschuÞareal auf dem Gebiet des Flugplatzes zu reduzieren. Die Flug- und ehemalige Rollpiste befinden sich heute in diesem Areal. D¡e Geme¡nde Glarus Nord hat einen Bericht durch die Büros B. Raymann AG, Glarus und
BTG AG Sargans vom 20. Januar 2016 ausarbeiten lassen, der nachweist, dass die künftige Wasserversorgung mit den aktuqll vorliegenden Versorgungseinrichtungen auch über die nächsten 50 Jahre mit einer moderaten Bevölkerungsentwicklung, steigendem Trinkwasserverbrauch und be¡ anhaltender Trockenheit gewährleistet bleibt. Nach einer Anhörung der Gemeinde Glarus (1. Feb. 2016) und nach interner Prüfung wurde der Antrag der Gemeinde Glarus Nord insofern angepasst, als keine Anpassungen des Areals westlich der Linth beantragt werden, da dort eine bestehende Schutzzone Erlen l¡egt.
Gemäsjì Planergänzung der Geme¡nde Glarus Nord 21. Aptil2016 (vgl. Beilage) soll die geplante Ãnderung nun ausschl¡essl¡ch auf der Ostseite der Linth stattfinden. Ab Flussmitte (Koordinate 723'210.6 I 216'006.6) verläuft die neue nördliche Begrenzung senkrecht zur Flugpiste. Die östliche Begrenzung verläuft parallel zur Flugpiste ¡n einem Abstand von 40 m zur westlichen Begrenzung dieses Pistenrandes (rron nördlicher Koordinate 723'526'31215' 94O.2 zum südl¡chen Koordinatenpunkt 723'330.3 I 215'006.4).
Einer solchen Anderung kann zugest¡mmt werden, weil aufgrund der heutigen Kenntnisse das Grundwasserschutzareai Flugplatz in den nächslen s0 Jahren nicht für eine zusäÞliche Grundwassergewinnung nötig sein wird und weil die verbleibende Fläche des Grundwasserschutzäreals Flugplatz gute VorausseÞungen fiìr eine Leistungssteigerung des Grundwasserpumpwerkes Erlen bietet. 2.
Erwägungen
2.1
Die Kantone haben die Aufgabe, Areale für die kúnftige Nutzung von Grundwasser auszuscheiden (GrundwasserschuEareale) (Art. 21 GSchG). Auf Kantonsstufe ist das Departement Bau und Umwelt dafür zuständig (Art. 9 Einführungsgesetz zum GewässerschutzgeseÞ, GS Vlll B/21l1 ).
2.2 Das fragl¡che Grundwasserschutzareal Näfels/Mollis wurde mit Beschluss des Regierungsrates vom 11. Juli 1977 beschlossen und seither in den GewässerschuÞkarten aufgeführt.
2-3 lm Zuge der Planung für e¡nen z¡vilen Flugbetrieb auf dem Flugplatz Mollis hat die
Gemeinde Glarus Nord am 28. Januar 2016 einen gut begründeten und mit elnem Expertenbericht unlermauerten Antrag auf Anpassung der Grenzen des GrundwasserschuEareals eingere¡cht und am 21. April 2016 einen angepassten plan nachgesandt.
2.4
Die Versorgungss¡cherheit der cemeinde Glarus Nord mit Trinkwasser wird auch
m¡ttelfr¡st¡g nach heutiger Erkenntnis durch die Verkleinerung des Grundwasser-
schutzareals nicht vermindert. Eine Verkle¡nerung des Grundwasserschutzareals ist darum unter Berücksichtigung der Zielrichtung von Art. 21 cschc zuläss¡g. 3.
Beschluss
1. Das Grundwasserschutzareal Näfels/Mollís wird im Bereich des Flugplatzes Moll¡s gemäss dem Gesuch der Gemeinde Glarus Nord (plan vom 2i. April 2016) angepasst.
2
Die Abteilung Umweltschutz und Energie wird beauftragt, diese Änderung in den Gewässerschulzkarten nachzuf ühren.
3. SchriftlicheMitteilung: - Gesuchstellerin(eingeschrieben); - Abte¡lung Umweltschutz und Energie (Kopie); - Geme¡nde Glarus (Kopie). Rechtsm¡ttelbelehrung Gegen d¡ese Verfilgung kann innert 30 Tagen schrifflich und begnindet Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Glarus erhoben werden.
Für das Depârtement
## Beilage erwähnt 2
Regierungsrat
AUSZUG dcm
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES des
KANTONS GLARUS 16. Mäz 1999
s 201 Gewässerschutz. Streichung von Grundwasserschutzarealen.
Die Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt legt dem Regierungsrat am 5. Januar 1999 folgenden Antrag vor:
Siehe Beilage Beschluss: 1. . Folgende Grundwasserschutzareale werden ge-
strichen: - Tschachen, Bilten - Autschachen, Näfels/Oberurnen - Flechsen, Oberurnen/Motlis - Rollengut, Netstal
2. Folgende Grundwasserschutzareale werden verkleinert (s. Beilage, karierter Bereich wird gestrichen): - Allmeind/Erlen, Näfels, Mollis, Netstal - Allmeind, Leuggelbach, Luchsingen, Hätzingen, Haslen 3. Folgende Grundwasserschutzareale werden unverändert beibehalten: - Ussbühl, Bilten / Stalden, Bilten - Kundertriet, Mollis. Auszuq an: Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt; Baudirektion; Amt für Umweltschutz; Gemeinderäte B¡lten, Oberurnen, Näfels, Mollis, Netstal, Leuggelbach, Luchsingen, Hätzingen, Haslen.
Der Halsscñreiber
(*'t
AUSZUG aus dem
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES
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' :-_.;: ..:
des
KANTONS GLARUS 03. Januar 2006
s13 Grundwasserschutzareal Kundertriet auf dem Gemeindeqebiet Mollis: Gewässerschutzkarte Die Direktion fi¡r Landw¡rtschaft, Wald und Umwelt legt dem Regierungsrat am 29. Dezember 2005 folgenden Antrag vor (siehe Beilage):
Beschluss: Das Grundwasserschutzareal Kundertriet, Mollis, wird aus der Gewässerschutzkarte des Kantons Glarus gestrichen.
:"Mä': Auszuo an:
-
Gemeinde Mollis
-
Amt für Umweltschutz
- Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt
-
1 :l'
Legal bases
GS VIII B/21/1 · Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz, EG GSchG · Cantonal
GS VIII B/21/4 · Gewässerschutzverordnung, GSchV · Cantonal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal