Quartierplan Matiel
Quartierplanverfahren · Luzein
Dokument
- Nummer
- 85.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Luzein
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 13.03.1985
Karte
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Text
GEMEINDEVORSTAND LUZEIN Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany
Mitteilung vom: 2. August 2019
Sitzung vom: 13. März 1985
Protokollauszug Quartierplan Matiel
Im Ausstand, aber mit Beratung von unter dem Vorsitz von Vizepräsident
1. Das Gutachten von 2. Ergänzungsantrag des Projektverfassers 3. Die eingegangenen Einsprachen von
als Projektverfasser, wird dieses Geschäft erledigt. Es werden vorerst verlesen:
Das Gutachten gibt zu keinen Bemerkungen und Diskussionen Anlass. Der Ergänzungsantrag des Projektverfassers betreffend Unterschreitung der Grenzabstände ist quartierfremder Natur und wird einstimmig gutgeheissen. Die Einsprache hat seine Einsprache teilweise bereits muss einstimmig abgewiesen werden. zurückgezogen, sie wird ebenfalls einstimmig abgewiesen. Mit den Auflagen betreffend Erschliessungen, Finanzierung, Vermarkung, Beachtung der Grundbucheintragung, der , wird der Antrag Grenz- und Gebäudeabstände im Sinne des Ergänzungsantrages einstimmig genehmigt. Die Genehmigung ist noch dem fakultativen Referendum zu unterstellen im Sinne von An. 9 Bst. a BG. Die erforderlichen Publikationen und Mitteilungen sind zu erlassen. Für richtigen ProtokolIauszug:
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Gemeindevorstand Luzein ıı
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In
dv
Christian Kasper Gemeindepräsident
arkus Bardill Gemeindeschreiber
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund