Teilrevision Cumpadials
Nutzungsplanung, Grundordnung · Sumvitg
Dokument
- Nummer
- 12.1002
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Sumvitg
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 16.10.2012
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Text
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Die Regierung des Kantons Graubünden
113
La regenza dal chantun Grischun
II Governo del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
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16. Oktober 2012
17. Oktober 2012
1002
A.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Sumvitg beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2012 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:1000 Cumpadials, Änderung (Midada plan da zonas Cumpadials 1:1000). Ein auf den 22. Mai 2012 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 4. April 2012 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 10. Mai 2012 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 18. Mai 2012. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 29. Mai 2012 ersuchte der Gemeindevorstand Sumvitg um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Gegenstand der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Sumvitg bildet die Einzonung der Parzelle Nr. 4058 sowie eines Teilstücks
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der Parzelle Nr. 4059 von der Zone übriges Gemeindegebiet resp. von der Dorferweiterungszone 2 (2. Nutzungsetappe) in die Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Altersheims ist vorgesehen, die erforderlichen zusätzlichen Parkplätze bereitzustellen. Zu diesem Zwecke wird die Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen ausgeschieden. Aufgrund der laufenden Gesamtmelioration wird die Strasse zwischen dem Altersheim und den geplanten Parkplätzen ausgebaut und verschoben. Die Strasse wird der Zone übriges Gemeindegebiet zugewiesen.
C. Zonenplan 1:1000 Cumpadials, Änderung
Der Zonenplan 1:1000 Cumpadials, Änderung vom 10. Mai 2012 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Der Zonenplan 1:1000 Cumpadials, Änderung vom 10. Mai 2012 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Sumvitg wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
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4.
Der Gemeindevorstand Sumvitg sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:
Die Präsidentin:
Namens der Regierung
Barbara Janom Steiner
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund