Quartierplan Ob em Herenställi
Quartierplanverfahren · Churwalden
Dokument
- Nummer
- 76.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Churwalden
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 18.06.1976
Karte
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Dateien
3911_B_QP_Ob_em_Herenstaelli.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
3911_B_QP_Ob_em_Herenstaelli.pdf
1976 18. Juni Juni 1976 vcm 18. Vorstandssitzung vom Verstandssitsung _F-I-ü-
-——
vcllzählig verstand vollzählig Anwesend: Vorstand Anwesend: Quartierplanvertrag beim wird genehmig . Herenställi wird beim Herenställi 1.Der l. Der Quartierplanvertrag kann nicht nicht von der Gemeinde der Gemeinde Eine Gebührenermässigung wen angencmmen werden. angenommen werden.
Der Prctckcllführer: Der Protokollführer:
PlatzhalterFehlendeDokumente.pdf
Dies ist ein Platzhalter-Dokument. Die rechtskräftigen Pläne, Vorschriften und Dokumente zum angeklickten Entscheid können im ÖREB-Kataster nicht oder nur teilweise bereitgestellt werden. Dies kann der Fall sein, wenn Pläne, Vorschriften oder Dokumente: - von der Gemeinde in Kürze aufgehoben werden; - vor dem Jahr 1973 in Kraft getreten sind und die Gemeinde auf eine Digitalisierung verzichtet hat; oder - bei der Archivrecherche nicht ausfindig gemacht werden konnten. Die vollständige Darstellung der Quartierplanperimeter als Fläche in den ÖREB-Auszügen ist gewährleistet. Auskünfte zu Plänen, Vorschriften oder Dokumenten, die zum vorliegenden Entscheid vorhanden sein müssten, aber im ÖREB-Kataster fehlen, erteilt die Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund