Quartierplan Winggel - Änderung 1984

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
84.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
31.01.1984

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Chur mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

3941_B_QP_Winggel.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

PROTOKOLL der Vorstandssitzung vom 31.

die gewählten Vorstandsmitglieder

Anwesend:

ausgenommen Dr.

S. Bianchi

an seiner Stelle M.

V

C.

Ganzen Text zeigen

Beginn:

Januar 1984

Jörg,

Förster

Schwarz,

Stv

zum Traktandum l

20.00 Uhr in der Ratsstube im Schloss Haldenstein

1/9

VS 31.01.1984

Wahl eines neuen weibels

1/10

Baugesuche

Bauherr:

Bauvorhaben:

Neubau Mehrfamilienwohnhaus im Winggel

Beschluss:

Entgegen dem Vorstandsbeschluss vom 24.1.84 wird dieses Gesuch nicht unter Art.

unterstellt.

Der um

3 BO

].m von der Gestal-

tungslinie zurückversetzte Garage-Anbau

wird als Ermessensspielraum der Baubehör-

VS 31.01.1984

de betrachtet und bewilligt.

Dies nach

Rücksprache mit dem Planer.Ihs Bauge-

such wird bewilligt mit der Auflage,

dass

erst nach Ablauf von 30 Tagen mit den Bau-

arbeiten begonnen werden darf.

Damit ins-

künftig für alle Grundeigentümer des

Quartiers Winggel die gleichen Bedingun-

gen

(Bauvorschriften)

schlossen,

Art.

gelten, wird be—

12 der Quartierplanbe-

stimmungen wie folgt zu ändern:

Art. 12 Baulinien (neu)

Die Baulinien sind aus dem Gestaltungsplan ersichtlich. Dabei bedeuten Gestaltungsbaulinien Grenzen, bis zu denen gebaut werden muss, und

Hofbaulinien die äusserste Begrenzung der möglichentkberbauung.

Eingeschossige Anbauten in Sinne von Art. 29.3

der Bauordnung der Gemeinde Haldenstein müssen

nicht auf die Gestaltungsbaulinie gestellt

werden, dürfen diese aber auch nicht über-

ragen. Die Hofbaulinie gilt nach wie vor als äusserste Begrenzung.

Dieser Text wird den Grundeigentümern mitgeteilt und im Bezirksamtsblatt publiziert.

9 / ll

VS 31.01.1984

Schluss der heutigen Sitzung:

22.00 Uhr

Für das Protokoll

Eingesehen durch

der Aktuar

den Präsidenten

1:7 O C/W/ N

H.

w

Gasser

J.

„M;

Buchli