Teilrevision Parz Nr. 377
Nutzungsplanung, Grundordnung · Zillis-Reischen
Dokument
- Nummer
- 98.2338
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Zillis-Reischen
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 15.12.1998
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kann genehmigt werden.
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Gestützt auf Art. 37 KRG Abs. 33 KRG 37 Abs.
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vom 30. Der Parzelle 377 377 1:1'000 1:1‘000 vom 30. Oktober Oktober 1998 1998 wird wird genehmigt. genehmigt. Der Teilzonenplan Teilzonenplan Parzelle
2. 2.
geeig— Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Zillis—Reischen Zillis-Reischen wird Beschluss inin geeigdiesen Beschluss ersucht, diesen wird ersucht, Der
3. 3.
bekanntzugeben. öffentlich bekanntzugeben. Form öffentlich neter Form neter
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diezudiestelltzu Gemeindestellt Die Gemeinde tigen vorzunehmen. Die Plänen vorzunehmen. den Plänen in den Kennzeichnungen in tigen Kennzeichnungen
GeneundGeneZonenplanesund des Zonenplanes Exemplar des ihr Exemplar sem Zweck Amt für Raumplanung ihr für Raumplanung dem Amt Zweck dem sem Verfügung. zur Verfügung. 1:1‘000 zur rellen Gestaltungsplanes 1:1'000 rellen Gestaltungsplanes
4. 4.
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oder Behördeoder zuständigen Behörde der zuständigen wendig sind, Bewilligungsentscheid der der Bewilligungsentscheid bleibt der sind, bleibt wendig Amtsstelle vorbehalten.
5.
erhoben. Kosten erhoben. Es werden keine Kosten
Mitteilung an e.6. Mittei lungen—
Namens Regierung Namens der der Regierung Der Präsident: sch .. LBärt L Bartsch
Der Kanzleidirektor:
Ür. sen Tor.Rie Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund