Baulinien Seilerbahnweg

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
76.GDEf4
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
21.06.1976

Karte

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Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzung vom

21 • Juni 19 7 6

Mitgeteilt am

Baulinien Seilerbahnweg

1. Der Beschluss des Stadtrates vom 10. März 1976

über die Genehmigung der Baulinien für den Seilerbahnweg wird aufgehoben.

2. Die Baulinien des Seilerbahnweges werden neu

Ganzen Text zeigen

gemäss Antrag der Baukommission festgelegt.

3. Auf eine nochmalige öffentliche Auflage kann

verzichtet werden, sofern sich alle Anstösser

mit der neu festgelegten Baulinie einverstanden erklären; andernfalls muss sie durchgeführt

werden.

4. Mitteilung an: Departement III Bauamt 2-fach

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