Baulinien Tittwiesenstrasse Grünzone unterhalb Ringstrasse

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
59.GDEf2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
09.06.1959

Karte

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3901_B_BL_Tittwiesenstrasse_Grünzone_unterhalb_Ringstrasse.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

DER STADTRAT VON CHUR

Der Stadtrat Chur hat sich in seiner Sitzung vom 5. Juni 1959 mit den Baulinien der Tittwiesenstrasse und der Grünzone unterhalb der Ringstrasse befasst und b e s c h 1 o s s e n :

•

Die Baulinien der Tittwiesenstrasse unterhalb der Ringstrasse werden nach der Variante 110:lI·ek te Fox "bee"fiHbl:l'iglJ g,mehmigt • k.,,

2. Für die Günzone unterhalb der Ringstrasse werden die Baulinien genehmigt und die innerhalb derselben liegende Fläche mit einem dauernden Bauverbot belegt.

3. Mit dem Vollzug der Auflage dieser Baulinien wird das Bauamt beauftragt.

4. Mitteilung an das Bauamt unter Erstattung der Akten, an das Grundbuchamt, an die Liegenschaftenverwaltung. Für den Stadtrat

.023 V. 57 • 2000

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