Baulinien Tschuggenstrasse Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
10.GDE98
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
15.02.2010

Karte

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Dateien

3901_B_BL_Tschuggenstrsse_Änderung.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

1 8. Feb. 2010

Datum:

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Sitzung vom 15. Februar 2010 (SRB 98)

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Änderung Baulinie Tschuggenstrasse; Genehmigung

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nachweises hat die Regierung des Kantons Graubünden am 18. August 2009 die b · 1 sis= · · 1 tierte Einzonung des Gebiets Sonnenstutz genehmigt. Gemäss dem Erschliessungs- und Bebauungskonzept der Grundeigentümer soll das neue Baugebiet über den Sonnenstutz (Privatstrasse) und die Tschuggenstrasse erschlossen werden.

Die Verlängerung der Tschuggenstrasse über die heutige Bauzonengrenze hinaus zur Erschliessung von weiteren mögli_chen Siedlungserweiterungen ist durch den Generellen Erschliessungsplan und durch rechtsgültige Baulinien gesichert. Die Möglichkeit einer Verlängerung der Tschuggenstrasse soll aufrechterhalten werden, wenn auch in redimensionierter Form. Gestützt auf eine Erschliessungsstudie der Verkehrsplanung und abgestimmt auf das Erschliessungs- und Bebauungskonzept der Grundeigentümer soll die bergseitige Baulinie um 4.00 m talwärts verlegt werden. Der Baulinienplan vom 20. Mai 2009 lag vom 18. Dezember 2009 bis 18. Januar 2010 öffentlich auf. Einsprachen sind keine eingegangen. Beschluss 1.

Die Änderung der Baulinie Tschuggenstrasse gemäss Baulinienplan vom 20. Mai 2009 wird genehmigt. ·

2.

Mitteilung an Departement 3 Tiefbau- und Vermessungsamt Abteilung Verkehrsplanung Hochbauamt Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner