Teilrevision Flüs

Nutzungsplanung, Grundordnung · Scuol

Dokument

Nummer
06.596
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Scuol
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
23.05.2006

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Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone dei Grigioni

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AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

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Protokoll Nr.

23. Mai 2006

24. Mai 2006

596

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Sent beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2005 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 Flüs (Plan general da la preparaziun dal terrain 1:2'000 Flüs). Ein auf den 7. April/15. Dezember 2005 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Die Gemeinde verzichtete darauf, die Vorlage dem Amt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung einzureichen. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 12. Dezember 2005 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 12. Januar 2006. Es gingen zwei Beschwerden ein. Beide Beschwerden konnten in der Zwischenzeit zufolge Rückzuges abgeschrieben werden. Mit Schreiben vom 10. Januar 2006 ersuchte der Gemeindevorstand Sent um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Inhalt des vorliegenden Generellen Erschliessungsplanes 1:2'000 Flüs bildet die Festlegung einer projektierten Erschliessungsstrasse für das teilweise überbaute, im nordöstlichen Bereich des Siedlungsgebietes von Sent gelegene Wohnquartier

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,,Flüs". Das erwähnte Quartier präsentiert sich heute als strassenmässig nicht genügend erschlossen. Die lediglich bis etwa zur Hälfte ins Quartier hineinführende Erschliessungsstrasse ist schmal und in einem schlechten Zustand. Die Festlegung der projektierten Erschliessungsstrasse im Rahmen des Generellen Erschliessungsplanes 1:2'000 Flüs dient als Grundlage für die erfolgreiche Durchführung und den Abschluss des bereits eingeleiteten Quartierplanverfahrens für das besser zu erschliessende Wohnquartier „Flüs". Im Rahmen des Quartierplanverfahrens ist unter anderem eine Verbreiterung und Verlängerung der bestehenden Erschliessungsstrasse geplant. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Flüs (Plan general da la preparaziun dal terrain 1:2'000 Flüs) vom 12. Dezember 2005 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Flüs (Plan general da la preparaziun dal terrain 1:2'000 Flüs) vom 12. Dezember 2005 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Sent wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.

3.

Der Gemeindevorstand Sent wird darauf hingewiesen, dass Ortsplanungsrevisionen in Zukunft dem Amt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung einzureichen sind (vgl. Art. 12 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden; KRVO).

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4.

Das ARE wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen im Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 (plan general da la preparaziun dal terrain 1:2'000) vom 22. Juli 1988 vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARE ihr Originalexemplar dieses Planes zur Verfügung.

5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

7,ii.ea4;a1ww4 Claudio Lardi

Dr. C. Riesen