Quartierplan St. Antönien Valzona

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
67.GDEf3
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
30.03.1967

Karte

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3901_B_QP_St_Antönien_Valzona_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Mitgeteilt am: DER STADTRAT VON CHlTR Der Stadtrat von Chur hat sich in seiner Sitzung vom

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30. März 1967 mit der Genehmi2ung des Quartierplanes

St. Antönien der Valzona AG befasst und

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Der Quarticrplan St. Antönien der Valzona AG wird unt ~t''_ den nachfolcenden Bedingungen bewilligt:

1. Das Baugebiet befindet sich in der 2. Bauetappe. Gemäss Art. 12 BG gehen sämtliche ~rschliessungskosten zu Lasten der Grun eigentümer.

2. Das :>etailproje_ .. t de:r Zufahrtsstrcsse muss vor Baubeginn vom Stcdtbauamt genehmigt werden. Die Strasse muss nach

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den städtischen Vorschriften erstellt werden. Vorbehalten bleibt die ~ustimrnung des Kantons für den Anschluss

an die Kentonsstrasse.

3. ~ie Zufahrtsstr sse ist so rechtzeitig zu erstellen,

dass sie bei Bezug der Wohnhäuser fertig und bcfahrb~r ist.

4. ~ic B~uhe_rschaft wird verpflichtet, den Hinterliegern gegen angemessn e ntschiidigung das unbeschränkte Fahrrecht zu cew~hren.

5.

es Detailprojekt der Kanalisation muss vor Baubeginn vom

Stadtbauamt genellmigt werden. ""'s hat sich an das generelle

Kanalisctionsprojekt

er Stadt zu halten.

6. Es nrii s s on noch mindestens 7 Au t oab s t e Ll p Lä.t as nachgewiesen werden.

7. Vorbeh~lten bleibt die Einreichung und Genehmig~ng definitiver Baue~~uche für jeden Einzelbau.

8. Der Quartierplan muss öffentlich aufgelegt werden.

9. Der Qua~tierplan ist im Grundbuch anzumerAen. 10. Mitteilung an: Departement III, Bauamt i.D., Direktion IBC, Grundbuchamt Der Aktuar

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